Elektro
Klinkertz GmbH,
Nettetal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
64.952,00 |
22.381,00 |
| I.
Sachanlagen |
64.952,00 |
22.381,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
733.880,38 |
547.568,86 |
| I.
Vorräte |
378.058,79 |
31.269,82 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
100.115,05 |
175.506,29 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
255.706,54 |
340.792,75 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.325,43 |
1.056,33 |
| Aktiva |
804.157,81 |
571.006,19 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
468.115,25 |
396.440,57 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Gewinnvortrag |
345.311,38 |
112.926,24 |
| III.
Jahresüberschuss |
71.674,68 |
232.385,14 |
| B.
Rückstellungen |
23.836,00 |
95.800,44 |
| C.
Verbindlichkeiten |
312.206,56 |
78.765,18 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
312.206,56 |
78.765,18 |
| Passiva |
804.157,81 |
571.006,19 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Elektro Klinkertz GmbH hat ihren Sitz in Krefeld
und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Krefeld (HR B 8391).
Der Jahresabschluss wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Berücksichtigung
des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) sowie der Regelungen des
Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft aufgestellt.
Die Elektro Klinkertz GmbH ist zum Bilanzstichtag
31.12.2022 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 HGB.
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 Abs. 1 HGB teilweise in
Anspruch.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die
Nutzungsdauer beträgt zwischen 3 und 5 Jahren.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und bewertet.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung des
Niederstwertprinzips angesetzt.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwertbarkeit und/ oder niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene
Wertabschläge berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bzw.
mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert
angesetzt.
Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
sonstige Berichtsbestandteile
Nettetal, den
05.06.2024,
gez.
Jochen Klinkertz
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.06.2024
festgestellt.
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