Braun &
Hollmann GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.342,01 |
5.924,51 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.508,00 |
2.131,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.834,01 |
3.793,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
292.991,91 |
347.065,45 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
221.205,04 |
274.846,12 |
| II.
Wertpapiere |
27.489,35 |
27.565,55 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
44.297,52 |
44.653,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.143,46 |
739,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
297.477,38 |
353.729,44 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.907,46 |
10.528,20 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Verlustvortrag |
40.600,99 |
19.865,52 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
7.620,74 |
20.735,47 |
| B.
Rückstellungen |
73.717,84 |
101.160,97 |
| C.
Verbindlichkeiten |
220.852,08 |
242.040,27 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
220.852,08 |
242.040,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
297.477,38 |
353.729,44 |
Anhang
A. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn-
und Verlustrechnung
I. Allgemeines
Der Jahresabschluß der Braun & Hollmann
GmbH für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den
Vorschriften des HGB und des GmbHG für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Die Gliederung der aufgestellten Bilanz wurde an den
Vorschriften für große Kapitalgesellschaften
orientiert.
Unter Beachtung der Größenkriterien des
§ 267 Abs. 1 HGB werden die
Offenlegungsvereinfachungen nach § 326 HGB für
kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die Vorjahreszahlen wurden
entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.
Zum 01.01.2010 wurden aufgrund des Übergangs auf
die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG
außerordentliche Aufwendungen in Höhe von 298,00
€ bilanziert.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Aktiva
Die
immateriellen Vermögensgegenstände und die
Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die
Abschreibungen werden nach der linearen
Abschreibungsmethode vorgenommen; sie basieren auf
üblichen Nutzungsdauern. Die Zugänge des
Geschäftsjahres wurden zeitanteilig abgeschrieben.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert
abzüglich angemessener Wertberichtigungen angesetzt.
Die
Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden mit den
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzip bewertet. Soweit die Kurswerte zum
Bilanzstichtag unter den Anschaffungskosten liegen werden
Abschreibungen vorgenommen, sofern die niedrigeren Werte
von Dauer sind.
Der
Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert bilanziert.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur für
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag gebildet soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Passiva
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I S. 2 HGB).
Die
Verbindlichkeiten wurden mit Ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert, wobei die erhaltenen
Anzahlungen ohne Umsatzsteuer ausgewiesen sind.
III. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz
Das
Anlagevermögen ist mit dem Nettobuchwert in der
Bilanz ausgewiesen. Die Darstellung und Entwicklung des
Anlagevermögens ergeben sich aus einer gesonderten
Anlage zum Anhang (Anlagenspiegel). Die Abschreibungen des
Geschäftsjahres ergeben sich ebenfalls aus der Anlage
(§ 268 II HGB).
Alle in der Bilanz ausgewiesenen
Forderungen und
Verbindlichkeiten haben zum Bilanzstichtag eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr. Von den sonstigen
Verbindlichkeiten betreffen 1.692,13 €
Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter.
Die
Rückstellung für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen wurde nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC Methode) für die
Gesellschafter-Geschäftsführerin berechnet. Es
wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt:
| • |
Sterbetafeln nach Dr. Klaus
Heubeck "Richttafeln 2005 G"
|
| • |
Rechnungszins: 5,15 %
|
| • |
Gehaltstrend: 0,00 %
|
| • |
Rententrend: 0,0 %
|
| • |
Fluktuation: 0,0 %
|
| • |
Pensionsalter 65 Jahre
|
Der Zuführungsbetrag aus der Umbewertung (i.H.v.
4.474,00 €) nach BilMoG wurde gem. Art. 67 I EGHGB mit
1/15 (= 298,00 €) zugeführt.
Der nach den vorstehenden Grundsätzen zu
bilanzierende Erfüllungsbetrag aus Pensionen in
Höhe von 71.193,00 € wurden mit dem Aktivwert des
Anspruches aus Rückdeckungsansprüchen in
Höhe von 27.537,20 € gem. § 246 II S. 2 HGB
verrechnet.
Ab dem 01.01.2010 hat die
Gesellschafter-Geschäftsführerin auf den noch zu
erdienenden Anteil (sog. future service) ihrer
Pensionsanwartschaft verzichtet. Deshalb erfolgte in 2010
keine Zuführung zur Pensionsrückstellung mehr.
Die
Verbindlichkeiten sind nicht besichert.
B. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführung
Die Geschäfte des Unternehmens wurden in 2010
von Frau Monika Braun-Gatzweiler, Köln, geführt.
II. Personal
Die Gesellschaft beschäftigte in 2010 neben der
Geschäftsführerin eine weitere Arbeitskraft.
III. Ergebnisverwendung
Der Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr
2010 in Höhe von Euro 7.620,74 wird mit dem
bestehenden Verlustvortrag verrechnet. Danach ergibt sich
zum 31.12.2010 ein Verlustvortrag von Euro 48.221,73.
Köln, den 30. November 2011
gez. Monika Braun-Gatzweiler
-Geschäftsführerin-
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2011 festgestellt.
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