Elomech Elektroanlagen GmbH
Selbe AdresseIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Claudia Franziska Tauber seit 14.6.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Eiffage Énergie Systèmes – Regions France SAS | 16.30% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ELOSOLAR GmbHMülheim an der RuhrJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die ELOSOLAR GmbH ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2011 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie der Regelungen des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB in Anspruch. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Allgemeine Angaben Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. 2. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter 410,00 Euro; diese werden sofort in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. 3. Sachanlagen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut 410,00 Euro nicht übersteigen. 4. Vorräte Die fertigen Erzeugnisse und Waren in Höhe von 102.600,00 Euro wurden durch körperliche Bestandsaufnahme ermittelt und sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die fertigen Erzeugnisse und Waren frei von Rechten Dritter. Die Ermittlung der Anschaffungskosten bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren erfolgt anhand des Durchschnittswertverfahrens. Geleistete Anzahlungen in Höhe von 49.811,57 Euro wurden zu Anschaffungskosten bewertet. 5. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einem Gesamtwert von 659.074,42 Euro beinhalten die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 602.470,08 Euro. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung von 1 % auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen gebildet. Restlaufzeiten der Forderungen zum 31. Dezember 2011 ergeben sich wie folgt:
6. Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. 7. Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite wurden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 8. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 100.000,00 Euro. Die Stammeinlagen sind in voller Höhe eingezahlt. Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresfehlbetrag beträgt Euro 136.237,09. Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortrags ergibt sich ein Bilanzgewinn von Euro 36.706,79. Die Geschäftsführer schlagen der Gesellschafterversammlung unter Berücksichtigung der Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB vor, den Betrag in Höhe von Euro 36.706,79 auf neue Rechnung vorzutragen. 9. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB. Soweit Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen, wurden diese mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). Die ausgewiesenen sonstigen Rückstellungen berücksichtigen im Wesentlichen die Verpflichtungen der Gesellschaft für ausstehende Urlaubsansprüche, für ausstehende Lieferantenrechnungen/Nachlaufkosten, für Gewährleistungsaufwendungen, für Prämien an Mitarbeiter, Personalkosten und Berufsgenossenschaft, sowie für Jahresabschlussprüfung, Archivierungskosten und Rechts- und Beratungskosten. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Archivierungskosten wurde eine durchschnittliche Restaufbewahrungsdauer von 5,5 Jahren zugrunde gelegt. Der Teil der Rückstellungen, welcher auf Ausgaben entfällt, die nach Ablauf des dem Abschlussstichtag folgenden Geschäftsjahres anfallen, wird mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Für zukünftige Aufwendungen aus der Erfüllung von Garantieleistungen wurden entsprechende Rückstellungen in Höhe des jeweiligen Erfüllungsbetrags, d.h. unter Berücksichtigung der voraussichtlich im Erfüllungszeitpunkt geltenden Kostenverhältnisse, gebildet. Es wurden voraussichtliche Preis- bzw. Kostensteigerungen zugrunde gelegt. Der Teil der Rückstellungen, welcher auf Ausgaben entfällt, die nach Ablauf des dem Abschlussstichtag folgenden Geschäftsjahres anfallen, wird mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. 10. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber der Sparkasse Mülheim aus der Finanzierung von laufenden Betriebsmittel. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Sparkasse Mülheim sind durch eine selbstschuldnerische und unbefristete Bürgschaft der Elomech Elektroanlagen GmbH über 500.000,00 Euro besichert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt und sämtlich innerhalb eines Jahres fällig. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und aus Verbindlichkeiten aus umsatzsteuerlicher Organschaft gegenüber nachfolgend genannten Unternehmen: - Elomech Elektroanlagen GmbH Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen 154.862,36 Euro - Elomech Elektroanlagen GmbH Verbindlichkeiten umsatzsteuerlicher Organschaft 232.102,81 Euro Die sonstigen Verbindlichkeiten werden in Höhe von 14.766,35 Euro mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen und beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern (Euro 4.934,88), Verbindlichkeiten aus Steuern (Euro 3.804,94) sowie verschiedene sonstige Verbindlichkeiten (Euro 6.026,53). Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, der durch Sicherungsübereignung am beweglichen Anlagevermögen gesichert ist, beträgt Euro 0,00. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen in Höhe von 0,00 Euro. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2011 ergeben sich wie folgt:
Bei den Verbindlichkeiten bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte und Bürgschaften. 11. Latente Steuern Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und passive latente Steuern werden unsaldiert ausgewiesen. Der Aufwand und Ertrag aus der Veränderung der bilanzierten latenten Steuern wird in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" als sog. davon-Vermerk ausgewiesen. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 32,63 % zugrunde (15,83 % für die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und 16,80 % für die Gewerbesteuer), der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird. Der Steuersatz für die Gewerbesteuer ergibt sich aus dem maßgebenden Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Mülheim. Die Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz, welche zu passiven latenten Steuern führen, resultieren im Wesentlichen aus den sonstigen Rückstellungen. Der in der Bilanz unsaldiert und gesondert ausgewiesene Posten "Aktive latente Steuern" resultiert aus folgenden temporären Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz:
Die Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz, welche zu passiven latenten Steuern führen, resultieren im Wesentlichen aus den sonstigen Rückstellungen. III. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführerbezüge Die Angabe zu den Bezügen der Mitglieder der Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2011 unterbleibt mit Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB. 2. Angaben zum Geschäftsführungsorgan Zur gemeinschaftlichen Geschäftsführung waren im Geschäftsjahr 2011 bestellt: - Herr Stefan Maaß, - Herr Dipl. Ing. Christoph Bleckmann, - Herr Michael Emunds, Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 3. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber Gesellschaftern bestehen nachfolgend aufgeführte Forderungen bzw. Verbindlichkeiten:
Die vorgenannten Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern wurden mit den angegebenen Prozentsätzen verzinst. 4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Außerhalb der unter den Passivposten aufgeführten Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen. Insbesondere bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGB aus Miet- und Leasingverträgen, zum Stichtag in Höhe von 112.049,92 Euro. Darüber hinausgehende sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden zum Stichtag im geschäftsüblichen Umfang. 5. Steuerbelastung Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zu 100,00 %. 6. Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2011 wurden folgende Arbeitnehmer beschäftigt:
Im Jahresdurchschnitt wurden 6 Arbeitnehmer beschäftigt. 7. Konzernzugehörigkeit Die ELOSOLAR GmbH ist ein Tochterunternehmen im Sinne des § 290 Absatz 1 HGB. Das Mutterunternehmen ist die Elomech Elektroanlagen GmbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr. Die Elomech Elektroanlagen GmbH ist ebenfalls ein Tochterunternehmen der Eiffage Energie S.A.S (vormals forclum S.A.S.) mit Sitz in Frankreich. Die Eiffage Engergie S.A.S. (vormals forclum S.A.S.) widerrum ist ebenfalls ein Tochterunternehmen der Eiffage S.A. mit Sitz in Frankreich. Die Eiffage S.A. stellt einen Konzernabschluss unter Berücksichtigung internationaler Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) auf. Die Rechnungslegung der ELOSOLAR GmbH fließt in den internationalen Konzernabschluss ein. 8. Sonstiges Eine Anhangsangabe gemäß § 285 Nr. 17 HGB erfolgt mit Hinweis auf § 288 Abs.1 und Abs. 2 HGB nicht. 9. Ausschüttungsgesperrte Beträge i.S.d. § 268 Abs. 8 HGB Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2011 unterliegen die latenten Steuern in Höhe von 33.278,46 Euro der Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB. Anlagespiegel
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011: Der Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 01.01.2011 bis 31.12.2011 wurde am 08.03.2012 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt. |
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