GFP GmbH
Selbe AdresseErbringung von Logistikdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Lucan seit 5.10.2023 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 33.33% | |
| 33.33% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ABL Logistics & Forwarding GmbHBremenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BilanzAktiva
Der Anhang enthält alle Pflichtangaben der §§ 284 und 285 HGB, darüber hinaus sind alle sonstigen im HGB, GmbHG bzw. AktG genannten Einzelvorschriften berücksichtigt, soweit darzustellende Sachverhalte vorliegen. Allgemeine Angaben: Nach den Umschreibungen des § 267 HGB ist die Gesellschaft als solche als "Kleine Kapitalgesellschaft" einzustufen 1.2. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung 1.2.1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 II. Nr. 1 HGB) 1.2.1.1. Bilanzierungsmethoden (§§ 246 bis 251 HBG) 1.) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2.) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. 3.) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 4.) Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb auf Dauer zu dienen. 5.) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. 6.) Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden. 7.) Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, aus Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnissen aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten sind im Wirtschaftsjahr keine zu bilanzieren. 1.2.1.2. Bewertungsmethoden 1.) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 2.) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. 3.) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. 4.) Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst, wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind (wertaufhellende Tatsachen). Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. 5.) Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden: Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird. Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Schätzung sind nicht vorgenommen worden. Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Abschreibung auf diese Forderung berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. 6.) Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlung im Jahresabschluss berücksichtigt worden. 7.) Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Bremen, den 10.12.2021 Firma ABL Logistics & Forwarding GmbH gez. Geschäftsführer sonstige Berichtsbestandteile
Bremen, 10.12.2021 ABL Logistics & Forwarding GmbH gez. Daniel Lucan, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 10.12.2021 festgestellt. |
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