messag-e-motion GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 148717
Eingetragen
8.8.2003
Branche
Vermietung von SchienenfahrzeugenVermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels CarsharingVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Vermietung von mobilen Werbeflächen, namentlich auch an Fahrrädern.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
99.60%
S***** E*********
0.40%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Sandra Eilenstein
82166 Gräfelfing
24.900 €
99.60%
S***** E*********
100 €
0.40%

Konzern- und Jahresabschlüsse

messag-e-motion GmbH i. L.

Gräfelfing

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2006

AKTIVSEITE

Geschäftsjahr 2006
Vorjahr
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 12.450,00 12.450,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 237,96 121,70
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 603,03 876,43
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 7.362,16 6.051,87
20.653,15 19.500,00

PASSIVSEITE

Geschäftsjahr 2006
Vorjahr
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag - 31.051,87 - 30.580,71
III. Jahresfehlbetrag - 1.310,29 - 471,16
IV. Kapitalfehlbetrag 7.362,16 6.051,87
B. Rückstellungen 800,00 500,00
C. Verbindlichkeiten 19.853,15 19.000,00
20.653,15 19.500,00

ANHANG zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006

I. Allgemeine Angaben nach § 284 Abs. 2 HGB

1. Grundlagen und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der messag-e-motion GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des Steuerrechts aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz ändert sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Gesellschaft ist als "Kleine Kapitalgesellschaft" im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Weitgehend wurden die größenabhängigen Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den gesetzlichen Erfordernissen.

2. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden. Soweit erkennbar, sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibungen war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird je nach Erfordernis durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Rückstellungen sind in Höhe derjenigen Beträge passiviert worden, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung und Vorsicht zur Abgeltung der jeweiligen Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten erforderlich sein werden.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

II. Weitere Angaben zur Bilanz nach § 284 Abs. 1 HGB

Vermerke zu den Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 4 und 5 HGB Angaben jeweils in Euro

betragen insgesamt davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr davon aus Steuern davon im Rahmender Soz. Sicherheit
Die Forderungen aus Lieferungen u. Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Die sonstigen Vermögensgegenstände 237,96 0,00 0,00 237,96 0,00
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Die sonstigen Verbindlichkeiten 19.853,15 19.000,00 853,15 0,00 0,00

III. Sonstige, bei der Berichtsgesellschaft zutreffende Pflichtangaben nach § 268 Abs. 2 und § 285 Nr. 1, 8b, 9c, 10, 11, 13 und 14 HGB

1. Angaben zu den Verbindlichkeiten

a) Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.

b) Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte gesichert sind, sind nicht auszuweisen.

2. Angaben zu den Abschreibungen 2006

Die Abschreibung der Immateriellen Vermögensgegenstände beträgt für das Jahr 2006 € 0,00 (Vorjahr: € 0,00).

Die Abschreibung der Sachanlagen beträgt für das Jahr 2006 € 0,00 (Vorjahr: € 0,00).

3. Angaben zum 31. Dezember 2006 über Mitglieder der Geschäftsführungsorgane

a) Als Geschäftsführer ist bestellt:

 

Frau Sandra Eilenstein, Kommunikationswissenschaftlerin

b) Verrechnungskonto/Darlehen:

 

Die Geschäftsführerin gewährte der Gesellschaft per 31.12.2006 Darlehen über ein Festdarlehen und ein Verrechnungskonto in der Gesamthöhe von € 19.853,15.

 

Das Verrechnungskonto wurde ordnungsgemäß mit 2 % über den durchschnittlichen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verzinst.

4. Angaben zur Eigenkapitalentwicklung

Die in der Bilanz 2006 vorhandene rechnerische Überschuldung kann durch Rangrücktrittserklärungen bezüglich des von Frau Sandra Eilenstein gewährten Darlehens beseitigt werden.

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