Stammdaten

Register
Amtsgericht Coburg HRB 3939
Eingetragen
15.2.2005
Branche
BuntmetallgießereienHerstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen MetallenLeichtmetallgießereien
Gegenstand
Der Metallbau, Metallizing Solutions und Painting Solutions.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Daniel Horn
seit 28.2.2013
Geschäftsführer
Florian Horn
seit 28.2.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Kronach
12.501 €
50.00%
Kronach
12.501 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Horn GmbH

Küps

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 156.324,71 220.262,75
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.205,00 6.327,00
II. Sachanlagen 153.119,71 213.935,75
B. Umlaufvermögen 1.836.690,18 2.708.805,36
I. Vorräte 47.771,19 121.491,39
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 212.635,86 563.068,75
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.576.283,13 2.024.245,22
C. Rechnungsabgrenzungsposten 15.265,37 17.279,00
Summe Aktiva 2.008.280,26 2.946.347,11

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.852.742,43 2.564.784,85
I. gezeichnetes Kapital 25.002,00 25.002,00
II. Bilanzgewinn 1.827.740,43 2.539.782,85
B. Rückstellungen 64.947,00 75.359,00
C. Verbindlichkeiten 90.590,83 306.203,26
Summe Passiva 2.008.280,26 2.946.347,11

Anhang

A.  Allgemeine Angaben

1. Die Horn GmbH hat Ihren Sitz in Küps und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Coburg unter HRB 3939 eingetragen.

2. Die Gesellschaft ist eine kleine GmbH im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den deutschen handelsrechtlich geltenden Vorschriften aufgestellt.

3. In dem Jahresabschluss ergeben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen in der Darstellung.

4. Die Gliederung der Bilanz entspricht dem § 266 Abs. 2 und 3 HGB.

5. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

6. Zur Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind keine zusätzlichen Angaben notwendig.

7. Sofern im Folgenden nicht ausdrücklich anders vermerkt, verstehen sich alle im Jahresabschluss angegebenen Beträge in Euro.

B.  Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten (gem. § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.

Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren), bewertet.
Sachanlagen werden mit den um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten der Sachanlagen werden in Höhe der handelsrechtlichen Untergrenze bemessen (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst). Einbeziehungswahlrechte werden nicht ausgeübt. Auch Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert.
"Geringwertige Wirtschaftsgüter", d.h. selbständig nutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten EUR 250 (ohne Umsatzsteuer) nicht übersteigen, werden im Jahr des Zugangs als Aufwand behandelt. Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten mehr als EUR 250 und bis EUR 800 betragen, werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Gebrauchte Vermögensgegenstände werden mit einer geringeren Nutzungsdauer und damit einem höheren Abschreibungssatz angesetzt.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt.
Unfertige Erzeugnisse und Leistungen sowie fertige Erzeugnisse werden angabegemäß mit den Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 252 Abs. 4 HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte Verkaufswerte anzusetzen sind.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Zweifelhafte Forderungen werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert zum Stichtag einzeln wertberichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden voll abgeschrieben. Das allgemeine Forderungsrisiko wird ausreichend durch Pauschalwertberichtigungen unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten der Vergangenheit berücksichtigt.

Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungen werden mit den tatsächlichen Auszahlungen und tatsächlichen Einzahlungen angesetzt.
Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird im Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

C.  Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. Darin sind, ausgehend von den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten, die Zugänge, Abgänge, Umbuchungen, Zuschreibungen, Abschreibungen und Sonderabschreibungen des Geschäftsjahrs sowie die Abschreibungen und Sonderabschreibungen in ihrer gesamten Höhe gesondert aufgeführt. Zusätzlich sind in der beigefügten Entwicklung des Anlagevermögens die Abschreibungen auf die einzelnen Posten des Anlagevermögens aufgegliedert.
Eigenkapital
Das Stammkapital in Höhe von EUR 25.002 ist in voller Höhe eingezahlt.

Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten haben EUR 90.590,83 eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr (Vorjahr: EUR 289.085,24) und haben eine Laufzeit von mehr als einem Jahr EUR 0,00 (Vorjahr EUR 17.118,00).

Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von Lieferanten besichert.

Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Jahresabschlusskosten, noch offene Urlaubstage per 31.12.2023, sowie für Garantieverpflichtungen.

D.  Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 12.

Am Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.


Mitglieder der Geschäftsführung:

Zugehörigkeit

Helmut Horn, Metallbaumeister

seit 15.02.2005



Daniel Horn, staatl. geprüfter Metallbautechniker

seit 01.12.2012



Florian Horn, Maschinenbautechniker

seit 01.12.2012




Küps, 21. März 2024 

Die Geschäftsführung

_______________________       _______________________       _______________________
Helmut Horn                                 Daniel Horn                                         Florian Horn

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 31.12.2023.

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