Horn
GmbH
Küps
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
156.324,71 |
220.262,75 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.205,00 |
6.327,00 |
| II.
Sachanlagen |
153.119,71 |
213.935,75 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.836.690,18 |
2.708.805,36 |
| I.
Vorräte |
47.771,19 |
121.491,39 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
212.635,86 |
563.068,75 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.576.283,13 |
2.024.245,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
15.265,37 |
17.279,00 |
| Summe
Aktiva |
2.008.280,26 |
2.946.347,11 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.852.742,43 |
2.564.784,85 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.002,00 |
25.002,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.827.740,43 |
2.539.782,85 |
| B.
Rückstellungen |
64.947,00 |
75.359,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
90.590,83 |
306.203,26 |
| Summe
Passiva |
2.008.280,26 |
2.946.347,11 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
1. Die Horn GmbH hat Ihren Sitz in Küps und ist
im Handelsregister des Amtsgerichts Coburg unter HRB 3939
eingetragen.
2. Die Gesellschaft ist eine kleine GmbH im Sinne des
§ 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den
deutschen handelsrechtlich geltenden Vorschriften
aufgestellt.
3. In dem Jahresabschluss ergeben sich gegenüber
dem Vorjahr keine Änderungen in der Darstellung.
4. Die Gliederung der Bilanz entspricht dem §
266 Abs. 2 und 3 HGB.
5. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
6. Zur Darstellung eines den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechenden Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind keine
zusätzlichen Angaben notwendig.
7. Sofern im Folgenden nicht ausdrücklich anders
vermerkt, verstehen sich alle im Jahresabschluss
angegebenen Beträge in Euro.
B.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Das
Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(gem. § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.
Immaterielle Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren), bewertet.
Sachanlagen werden mit den um planmäßige
Abschreibungen verminderten Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten der
Sachanlagen werden in Höhe der handelsrechtlichen
Untergrenze bemessen (Einzelkosten, angemessene Material-
und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst). Einbeziehungswahlrechte werden nicht
ausgeübt. Auch Fremdkapitalzinsen werden nicht
aktiviert.
"Geringwertige Wirtschaftsgüter", d.h.
selbständig nutzbare bewegliche
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens,
deren Anschaffungskosten EUR 250 (ohne Umsatzsteuer) nicht
übersteigen, werden im Jahr des Zugangs als Aufwand
behandelt. Abnutzbare bewegliche
Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten
mehr als EUR 250 und bis EUR 800 betragen, werden im Jahr
des Zugangs voll abgeschrieben.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer.
Gebrauchte Vermögensgegenstände werden mit
einer geringeren Nutzungsdauer und damit einem höheren
Abschreibungssatz angesetzt.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren
Tageswerten angesetzt.
Unfertige Erzeugnisse und Leistungen sowie fertige
Erzeugnisse werden angabegemäß mit den
Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 252 Abs. 4
HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte
Verkaufswerte anzusetzen sind.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem
Nennbetrag angesetzt. Zweifelhafte Forderungen werden auf
den niedrigeren beizulegenden Wert zum Stichtag einzeln
wertberichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden voll
abgeschrieben. Das allgemeine Forderungsrisiko wird
ausreichend durch Pauschalwertberichtigungen unter
Berücksichtigung von Erfahrungswerten der
Vergangenheit berücksichtigt.
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils
zum Nennwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungen werden mit den
tatsächlichen Auszahlungen und tatsächlichen
Einzahlungen angesetzt.
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen
Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf
den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie
von der Deutschen Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird im
Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr nicht
abgewichen.
C.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel
ersichtlich. Darin sind, ausgehend von den gesamten
Anschaffungs- und Herstellungskosten, die Zugänge,
Abgänge, Umbuchungen, Zuschreibungen, Abschreibungen
und Sonderabschreibungen des Geschäftsjahrs sowie die
Abschreibungen und Sonderabschreibungen in ihrer gesamten
Höhe gesondert aufgeführt. Zusätzlich sind
in der beigefügten Entwicklung des
Anlagevermögens die Abschreibungen auf die einzelnen
Posten des Anlagevermögens aufgegliedert.
Eigenkapital
Das Stammkapital in Höhe von EUR 25.002 ist in
voller Höhe eingezahlt.
Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten haben EUR 90.590,83 eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr (Vorjahr: EUR
289.085,24) und haben eine Laufzeit von mehr als einem Jahr
EUR 0,00 (Vorjahr EUR 17.118,00).
Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist
teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von
Lieferanten besichert.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im
Wesentlichen Rückstellungen für
Jahresabschlusskosten, noch offene Urlaubstage per
31.12.2023, sowie für Garantieverpflichtungen.
D.
Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug
12.
Am Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.
Mitglieder der Geschäftsführung: |
Zugehörigkeit |
Helmut Horn, Metallbaumeister |
seit 15.02.2005 |
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Daniel Horn, staatl. geprüfter
Metallbautechniker |
seit 01.12.2012 |
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Florian Horn, Maschinenbautechniker |
seit 01.12.2012 |
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Küps, 21. März 2024
Die Geschäftsführung
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Helmut
Horn
Daniel Horn
Florian Horn
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 31.12.2023.
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