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Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
16.114,69 |
15.691,00 |
| I.
Sachanlagen |
16.114,69 |
15.691,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
94.973,27 |
87.441,87 |
| I.
Vorräte |
31.243,00 |
28.882,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
56.913,44 |
51.516,75 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.816,83 |
7.043,12 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.566,70 |
4.518,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
118.654,66 |
107.651,02 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
92,89 |
7.611,32 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
48.130,89 |
45.130,89 |
| III.
Verlustvortrag |
63.084,16 |
63.379,90 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
10.518,43 |
-295,74 |
| B.
Rückstellungen |
8.661,83 |
7.783,36 |
| C.
Verbindlichkeiten |
109.899,94 |
92.256,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
118.654,66 |
107.651,02 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31.12.2009 wurde nach den
handelsrechtlichen Vorschriften unter Beachtung des
Bilanzrichtliniengesetzes aufgestellt.
Die Wertansätze der bereits zum 31.12.2008
vorhandenen Vermögensgegenstände und Schulden
werden unverändert übernommen. Sie entsprechen
auch steuerlichen Vorschriften, so dass eine abweichende
Steuerbilanz nicht erstellt wurde. Die Vorschriften der
§§ 252 ff HGB wurden bei der Bewertung beachtet.
Der steuerlich nicht abzugsfähige Anteil von
Bewirtungsaufwendungen wurde außerbilanziell
hinzugerechnet.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
1. Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
unter Verrechnung planmäßiger Abschreibung
angesetzt. Die Abschreibungen werden beim
Sachanlagevermögen entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen 2 und 25
Jahren berechnet. Die Wirtschaftsgüter werden
teilweise linear und teilweise degressiv abgeschrieben.
Bei Zugängen von beweglichen
Anlagegegenständen wurde auch im Jahr 2009,
entsprechend der Regelung des § 7 Abs. 1 Satz 3 ESTG
(Änderung durch HBeglG 2004), nur noch zeitanteilig
abgeschrieben.
2. Umlaufvermögen
Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungskosten
bewertet. Bei den unfertigen Leistungen wurden die
Regelungen des § 253 Abs. 3 HGB beachtet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensstände wurden zum Nennbetrag bewertet.
Bei den Forderungen wurde dem allgemeinen Kreditrisiko
durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung auf Forderung
Rechnung getragen.
3. Passivposten
Das gezeichnete Kapital ist in voller Höhe
eingezahlt. Der entstandene Verlust wird auf Folgejahre
vorgetragen.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des
voraussichtlichen Bedarfs bzw. nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung und handelsrechtlich
zulässiger Weise gebildet. In dem Vorjahr gebildete
Rückstellungen wurden, soweit notwendig, aufgebraucht
bzw. soweit nicht mehr nötig, aufgelöst.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag bewertet. Eine Abzinsung war nicht
erforderlich, da die Laufzeit der
Lieferantenverbindlichkeiten unter einem Jahr betragen hat
und keine sonstigen unverzinslichen Verbindlichkeiten
vorhanden sind.
4. Gewinn- und Verlustrechnung
Die Ergebnisrechnung wird in Form des
Gesamtkostenverfahrens dargestellt
III. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2009 gehörte der
Geschäftsführung an: Herr Matthias Hennig
gez. Matthias Hennig
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