Dendreon Germany GmbHLiquidiert
13581 Berlin, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Dendreon Holdings (Netherlands) BV | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 20.10% |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Dendreon Germany GmbHHeusenstammJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 10.06.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
Anhang zum 31. Dezember 2011Dendreon Germany GmbH, Feldmühleplatz 1, 40545 Düsseldorf1 . Allgemeine Angaben Die Dendreon Germany GmbH, Düsseldorf wurde am 10. Juni 2011 mit Sitz in Heusenstamm gegründet. Die Eintragung erfolgte beim Amtsgericht Offenbach unter der HRB Nr. 45678. Der Jahresabschluss wurde gemäß den HGB-Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Von den Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Dendreon Germany GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Obwohl in dem Jahresabschluss noch nicht sämtliche Bilanzpositionen angefallen sind, sind dies im einzelnen die folgenden Grundsätze und Methoden: 2.1. Anlagevermögen § 253 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 HGB Die unter dem Anlagevermögen ausgewiesenen materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden ausschließlich nach der linearen Methode vorgenommen, wobei folgende Nutzungsdauer unterstellt wird:
2.2. Vorräte § 253 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 HGB Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie an fertigen und unfertigen Erzeugnisse und Waren werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Es erfolgen angemessene Abschläge für veraltete und nichtgängige Bestände. 2.3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände § 253 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 HGB Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Nominalwert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Es wurde eine Pauschalwertberichtigung zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos gebildet. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt. Gemäß § 272 Abs. 1 Satz 3 HGB sind die eingeforderten, aber noch nicht eingezahlten ausstehenden Einlagen hier ausgewiesen. 2.4. Rechnungsabgrenzungsposten § 250 HGB Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben vor dem Abschlußstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 2.5. Rückstellungen § 249 HGB i.V.m. § 253 Abs.1 Satz 2 HGB Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen dienen zur Abdeckung ungewisser Verbindlichkeiten und erkennbarer Risiken und werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihrem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen .Erfüllungsbetrag bewertet. Gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen. 2.6. Verbindlichkeiten § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 2.7. Latente Steuern § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, so wird eine insgesamt sich daraus ergebende Steuerbelastung als passive latente Steuer (§ 266 Abs. 3 E.) in der Bilanz angesetzt. Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB Der Jahresabschluss kann auch auf fremde Währung lautende Sachverhalte enthalten. Gemäß § 256 a HGB sind auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umzurechnen. III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 3.1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist auf Blatt 3 in Übereinstimmung mit § 268 Abs. 2 HGB dargestellt. Die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind mit Hilfe des Datev-Programms ANLAG einzeln im Anlagenverzeichnis erfasst und werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben. 3.2. Vorräte Die Vorräte umfassen 31.12.2011 Euro 0,00 3.3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. 31.12.2011 Euro 0,00 3.4. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten 31.12.2011 Euro 24.588,00 Die hier ausgewiesenen Guthaben gegenüber Kreditinstituten stimmen mit den entsprechenden Kontoauszügen zum Bilanzstichtag, der Kassenbestand stimmt mit dem Kassenbericht überein. 3.5. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 31.12.2011 Euro 0,00 3.6. Rückstellungen Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: 31.12.2011 Euro 0,00 3.6. Verbindlichkeiten § 285 Nr. 1 a HGB Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten setzt sich wie folgt zusammen:
3.7. Haftungsverhältnisse § 251 HGB und sonstige finanzielle Verpflichtungen § 285 Nr. 1 b HGB Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken: a) Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB: aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften 0,00 Euro b) sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 1 b HGB: 0,00 Euro Ergebnisverwendung und Rücklagenentwicklung
Sonstige Pflichtangaben § 285 HGB Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane § 285 Nr. 10 HGB Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Angaben über Unternehmensbeziehungen § 285 Nr. 11 HGB Keine.
Düsseldorf, den 29. Januar 2013 Geschäftsführer Frohlich, Mark Walter sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 29.01.2013 festgestellt. |
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