Stammdaten

Register
Amtsgericht Ansbach HRB 172
Eingetragen
19.12.1972
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von elektrischem Installationsmaterial
Gegenstand
die Herstellung und Bearbeitung von Telefonschnüren und Kabeln aller Art sowie ähnlicher Erzeugnisse und der Handel mit solchen und ähnlichen Artikeln. Die Gesellschaft ist außerdem zur Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin in Kommanditgesellschaften mit dem gleichen Gegenstand (im folgenden Beteiligungsgesellschaften genannt) berechtigt.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jörg Raab
seit 19.11.2002
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Franz Raab GmbH

Weißenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 202.115,00 191.043,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.083,00 1.706,50
II. Sachanlagen 200.032,00 189.336,50
B. Umlaufvermögen 1.643.265,06 1.619.771,52
I. Vorräte 755.185,81 798.388,18
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 133.336,72 119.765,77
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 754.742,53 701.617,57
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.009,20 4.645,24
Aktiva 1.849.389,26 1.815.459,76

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 810.521,16 655.773,58
I. Gezeichnetes Kapital 204.516,75 204.516,75
II. Kapitalrücklage 9.591,32 9.591,32
III. Bilanzgewinn 596.413,09 441.665,51
B. Rückstellungen 898.919,21 954.831,85
C. Verbindlichkeiten 139.948,89 204.854,33
Passiva 1.849.389,26 1.815.459,76

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

der Franz Raab GmbH, Weißenburg i. Bay.

I. Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben und Gliederung

Die Franz Raab GmbH, Weißenburg i. Bay., wird vom Registergericht Ansbach unter der Nummer HRB 172 geführt.

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Bestimmungen des HGB geglie­dert.

Abweichungen zum Vorjahr sind nicht gegeben; Anpassungen im Ausweis waren daher nicht erforder­lich.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden Angaben gemäß § 268 Abs. 4 S. 1 HGB und § 268 Abs. 5 S. 1 HGB im Anhang dargestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert zum Vorjahr die nachfolgenden Bi­lanzierungs- und Bewertungsmethoden des deutschen Handelsgesetzbuches maßgebend.

Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden unter Beachtung der betriebsgewöhnli­chen Nutzungsdauer und der handelsrechtlichen Bestimmungen festgelegt. Die Abschreibungen erfolg­ten nach der linearen Methode.

Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten über € 250,00 und bis zu € 800,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagengitter als Abgang gezeigt.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten oder zu einem niedrigeren Wert, der den Vermögensgegenständen am Bilanzstichtag beizulegen war.

Vorratsvermögen
Die Vorräte wurden in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften zu Anschaf­fungs- und Herstellungskosten oder zu einem niedrigeren Wert, der den Gegenständen am Abschlussstichtag beizulegen ist, bewertet.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet, es wurden gewogene Durchschnittspreise zu Grunde gelegt. Schwer verwertbare Rohstoffe wurden abgewertet.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden entsprechend ihres Fertigungsgrades mit Herstel­lungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen Fertigungs- und Materialeinzelkosten sowie handelsrechtlich aktivierungspflichtige Gemeinkosten entsprechend den Kalkulationsunterlagen für den je­weiligen Artikel. Bewertungsabschläge wurden für ungängige und nicht verwertbare Bestände vorge­nommen. Falls die Herstellungskosten über dem Verkaufspreis lagen, erfolgten zur verlustfreien Be­wertung Abwertungen.

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände, flüssige Mittel, aktive latente Steuern
sind mit den Nennwerten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung aller erkennbaren Ri­siken bewertet worden. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine angemessene Pau­schalwertberichtigung auf den Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ge­bildet. Uneinbringliche Forderungen waren zu verzeichnen und wurden ausgebucht. Einzelwert­berichtigun­gen auf Forderungen wurden aktivisch abgesetzt.

Wertpapiere
Die Wertpapiere wurden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren Kurswert zum Bilanz­stichtag bewertet.

Rechnungsabgrenzungsposten
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben im Berichtsjahr ausgewiesen, soweit sie Aufwand der Folgejahre darstellen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.

Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Verbindlichkeiten
sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Sonstige Angaben
Währungsumrechnung:
Posten des Anlage- und Umlaufvermögens sowie Verbindlichkeiten, die auf fremde Währung lau­ten, wurden zum Zeitpunkt der Zugangsbewertung mit dem jeweiligen Devisenkassamittelkurs angesetzt. Posten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Folgebewertung der Vermögensgegenstände und Schulden in fremder Währung mit einer Restlaufzeit größer als ein Jahr erfolgt zum Abschlussstichtag unter Beachtung des Imparitätsprinzips, wonach Kursverluste aufwandswirksam und Kursgewinne nicht berücksichtigt werden.

II. Erläuterungen und Angaben zu einzelnen Posten in der Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen € 0,00 (Vj. € 0,00).

Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen:


2023
2022



sonstige Vermögensgegenstände
12.964,14
12.003,83



Eigenkapital
Der Jahresabschluss wurde unter teilweiser Ergebnisverwendung aufgestellt.
Im Bilanzgewinn in Höhe von € 596.413,09 ist ein Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von € 441.665,51 enthalten.

Rückstellungen
Bei den Pensionsrückstellungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem - für die Bewertung berücksichtigten - durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren zum Stichtag ein Unterschiedsbetrag in Höhe von € 12.760,00.

Die Pensionsrückstellung setzt sich am Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

Pensionsrückstellung (Erfüllungsbetrag)

1.494.706,00



Deckungsvermögen (beizulegender Wert)

-720.253,39
   AK


Pensionsrückstellung

774.452,61



Aufwand aus Pensionsverpflichtung




-36.974,00
Ertrag aus Deckungsvermögen




37.726,01
Zinsertrag GuV




752,01



Verbindlichkeiten
Gesamtsumme der Verbindlichkeiten: T€ 139,9 (Vj. T€ 204,8)
davon bis 1 Jahr: T€ 139,9 (Vj. T€ 204,8)
davon über 1 Jahr: T€ 0,0 (Vj. T€ 0,0)
davon über 5 Jahre: T€ 0,0 (Vj. T€ 0,0)
davon gesichert durch Pfand- oder ähnliche Rechte: T€ 0,0 (Vj. T€ 0,0)

III. Ergänzende Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB

Aus Miet- und Pachtverträgen, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sind, bestehen jährlich Ver­pflichtungen in Höhe von T€ 59.

Arbeitnehmer

Im Durchschnitt waren während des Geschäftsjahres 38 Arbeitnehmer beschäftigt.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses gemäß § 245 HGB:

 

Weißenburg i. Bay., den 3. September 2024


Franz Raab GmbH
Weißenburg i. Bay.
- Geschäftsleitung -

gez. Dipl.-Kfm. Jörg Raab

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.09.2024 festgestellt.

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