Koch Holding GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Torben Schmickler seit 11.12.2025 | Prokura |
Gerd Dieter Kemmerling seit 11.12.2025 | Prokura |
Michael Hans Schierhorn seit 20.8.2025 | Geschäftsführer |
Wolfgang Konrad Hoever seit 10.6.2025 | Geschäftsführer |
Wolfgang Eulenbach seit 17.4.2025 | Prokura |
Ingo Henke seit 17.4.2025 | Geschäftsführer |
Stefan Bekker seit 17.4.2025 | Geschäftsführer |
Edgar Johannes Koch seit 11.1.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Wolfgang HoeverEngler Holding GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Engler Transfer GmbHBonnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024BILANZ zum 31. Dezember 2024AKTIVA scroll
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GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2024 bis 31.12.2024Engler Transfer GmbHBonnscroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2024I. Allgemeine Angaben Die Engler Transfer GmbH hat ihren Sitz in Bonn. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 8836 eingetragen. Die Gesellschaft wird als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der Koch Holding GmbH, Bonn, (AG Bonn, HRB 26368) einbezogen. Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung. Aktivierungs- und Passivierungswahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 2 bis 13 Jahren pro rata temporis linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800,00 werden im Jahr voll abgeschrieben. Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Zweifelhafte Forderungen sind mit ihrem wahrscheinlichen Wert angesetzt, uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die liquiden Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem international üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) bewertet. Grundlegende Annahmen der Berechnung sind der Zinssatz von 1,90 %, die Lohn- und Gehaltsdynamik von 0,00 %, die Rentendynamik von 0,00 %, die Fluktuationswahrscheinlichkeit von 0,00 % sowie die Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck, Köln 2018G. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen notwendigen Erfüllungsbetrag passiviert. III. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel (Anlage IV) dargestellt. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar: scroll
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind Versicherungsentschädigungen und Steuererstattungen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen, in Höhe von T€ 586 enthalten. Eigenkapital Die Darstellung des Eigenkapitals ergibt sich aus der Bilanz. Das Stammkapital lautet noch auf DM (50.000,00 DM = € 25.564,59). Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Das Deckungsvermögen ist mit dem Aktivwert der Versicherung angesetzt. Der passive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung beträgt € 21.181,00 und ermittelt sich wie folgt: scroll
Es wurden folgende Aufwendungen und Erträge verrechnet: scroll
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein negativer Unterschiedsbetrag in Höhe von € -1.647,00 (Vj.: € 2.054,00). Eine Ausschüttungssperre ergibt sich daher nicht. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt: scroll
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Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen werden Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 6.534.487,92 (Vj. € 5.505.317,72) ausgewiesen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten und auch nicht nach den §§ 251, 285 Nr. 3 HGB anzugeben sind, betragen T€ 19.669 und betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen aus Leasingverträgen. Die finanziellen Verpflichtungen haben mit T€ 6.400 eine Laufzeit von bis zu einem Jahr und mit T€ 13.269 eine Laufzeit von mehr als einem Jahr. Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Aufgrund des ab 2022 wirksamen Ergebnisabführungsvertrages mit der Koch Holding GmbH entfallen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. IV. Sonstige Angaben Belegschaft Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich 2.054 festangestellte Mitarbeiter und 2.262 Aushilfen beschäftigt. Geschäftsführung scroll
Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar in Höhe von € 12.000,00 entfällt ausschließlich auf Abschlussprüferleistungen. Hinsichtlich der Aufgliederung der Umsatzerlöse gemäß § 285 Nr. 4 HGB wird von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht. Hinsichtlich der Angabe zu den Gesamtbezügen der Geschäftsführer gemäß § 285 Nr. 9 Buchstabe a HGB wird von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Bonn, den 28.03.2025 Engler Transfer GmbH Edgar Koch, Geschäftsführer Ingo Henke, Geschäftsführer Stefan Bekker, Geschäftsführer ANLAGENSPIEGEL Engler Transfer GmbH Bonn zum 31. Dezember 2024scroll
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Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024I. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens Unsere Aufgabe ist die werktägliche Beförderung von Menschen mit einer Behinderung von den jeweiligen Wohnadressen zu den verschiedenen Einrichtungen der Behindertenhilfe. Konkret bedienen wir die integrativen Kindertagesstätten, den Bereich der Förderschulen sowie die Werkstätten für Menschen mit einer Behinderung. Die zuständigen Sachkostenträger sind die öffentlichen Kommunen und Verbände als Leistungsträger der Behindertenhilfe. Hauptsitz der Gesellschaft ist Bonn. 2. Forschung und Entwicklung Der Bereich Forschung und Entwicklung ist in unserem Tätigkeitsfeld ohne Relevanz, da es sich ausschließlich um Dienstleistungen handelt. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Wir bewegen uns als Engler Transfer in einem stabilen Marktumfeld. Wir bieten unsere Beförderungsleistungen nur und ausschließlich den öffentlichen Trägern der Behindertenhilfe an, die entsprechend öffentlich finanziert sind. Von daher ist unser Fahrdienstgeschäft als krisensicher und konjunkturunabhängig zu bewerten. 2. Geschäftsverlauf und Lage Wir können wieder auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr zurückblicken. Die Gesellschaft ist überregional tätig, und zwar in den Regionen Saarland, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Die Umsatzerlöse sind vor allem durch Wachstum in den bestehenden Regionen sowie durch Vereinbarung höherer Vergütungen im Vergleich zum Vorjahr von 70.664 T€ um 8,4 % auf 76.624 T€ angestiegen. Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich insbesondere durch niedrigere Erträge aus dem Verkauf von Anlagevermögen von 2.736,4 T€ um 5,5 % auf 2.584,8 T€ reduziert. Die Personalkosten haben sich trotz deutlicher Gehaltssteigerungen sowie einer Rückstellungszuführung von 600,0 T€ für strittige Sozialversicherungsbeiträge für das Jahr 2024 von 44.092,4 T€ um 0,6 % auf 43.831,0 T€ reduziert, denn im Vorjahr waren die Personalkosten durch einen Einmaleffekt aufgrund der Rückstellungszuführung von 2.700,0 T€ für strittige Sozialversicherungsbeiträge für die Jahre 2018 bis 2022 belastet. Der um den Sondereffekt der Rückstellungsbildung und -zuführung bereinigte Personalaufwand ist von T€ 40.792,4 auf T€ 43.231,00 gestiegen. Die Fahrzeugkosten haben sich analog zum Umsatzwachstum von 19.246,1 T€ um 6,3 % auf 20.460,7 T€ erhöht. Die Abschreibungen sind von 2.258,7 T€ um 6,8 % auf 2.412,2 T€ gestiegen. a) Ertragslage scroll
Das Betriebsergebnis hat sich aufgrund der vorgenannten Effekte von 5.262,9 T€ um 4.371,6 T€ auf 9.634,5 T€ erhöht. Das Finanzergebnis hat sich von 3,0 T€ um 116,7 T€ auf 119,7 T€ erhöht. Im Jahr 2024 ist kein Steueraufwand angefallen, da ab dem Jahr 2022 das Ergebnis an die Muttergesellschaft abgeführt und dort versteuert wird. b) Finanzlage Unsere Finanzlage ist als sehr gut zu bezeichnen. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Unsere Kapitalstruktur ist im Wesentlichen unverändert auf hohem Niveau. Wesentlichen Anteil daran hat unsere Politik, aufgrund derer wir die erwirtschafteten und an das Mutterunternehmen abgeführten Ergebnisse im Konzern belassen. Die Eigenkapitalquote hat sich aufgrund der Ergebnisabführung an die Koch Holding GmbH und der gestiegenen Bilanzsumme von 42,7 % um 3,6 Prozentpunkte auf 39,1 % vermindert. Unter Berücksichtigung der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Muttergesellschaft hat sich die wirtschaftliche Eigenkapitalquote von 72,5 % auf 71,5 % reduziert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 4,6 % der Bilanzsumme. Sämtliche Verbindlichkeiten konnten innerhalb der Zahlungsziele beglichen werden. Die Investitionen betreffen im Wesentlichen die Übernahme der Fahrzeuge nach Ablauf der Leasingverträge. Neue Fahrzeuge werden grundsätzlich geleast. Langfristige Anlagen sind durch unser Eigenkapital gedeckt. Die kurzfristigen Forderungen und die Bankbestände übersteigen die kurzfristigen Verbindlichkeiten. Die Liquiditätslage hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr sehr gut entwickelt. c) Vermögenslage scroll
Die Vermögenslage hat sich gegenüber dem Vorjahr sehr gut entwickelt. Die Struktur unseres kurz- und langfristig gebundenen Vermögens und unserer Verbindlichkeiten halten wir für stabil. 3. Finanzielle Leistungsindikatoren Wir ziehen für unsere interne Unternehmenssteuerung die Kennzahlen Umsatz pro Mitarbeiter, Umsatzrendite und cash flow heran. Die Umsatzrendite berechnen wir mit dem EBIT im Verhältnis zu den Umsatzerlösen, den cash flow aus der Summe aus Jahresergebnis, Abschreibungen und Dotierung (bzw. Auflösung) längerfristiger Rückstellungen. Die Kennzahlen entwickelten sich wie folgt: scroll
Unsere wirtschaftliche Lage kann insgesamt als gut bezeichnet werden. Durch die verbesserten Umsatzkonditionen ist der Umsatz pro Mitarbeiter gestiegen. Die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter hat sich um 130 erhöht. 4. Gesamtaussage Unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage schätzen wir als gut ein. Die im Vorjahr gesteckten Umsatz- und Ertragsziele wurden übertroffen. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie die Rückstellungen sind durch liquide Mittel und kurzfristige Vermögenswerte gedeckt. III. Zweigniederlassungsbericht Die Gesellschaft unterhält in Bingen eine Zweigniederlassung ohne eigene Geschäftstätigkeit. IV. Prognosebericht Es sind keine wesentlichen Änderungen in der Geschäftspolitik geplant. Die Umsatzerlöse 2024 betragen 76.624,0 T€, der Jahresüberschuss 2024 vor Gewinnabführung beträgt 9.754,2 T€. In unserer Planung gehen wir für das Jahr 2025 von einer geringeren Umsatzsteigerung aus und erwarten ein Ergebnis auf Vorjahresniveau. Wir beurteilen die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens weiterhin als positiv. V. Chancen- und Risikobericht Unser aktuelles Geschäftsrisiko generiert sich wesentlich aus den Lieferengpässen bei der Fahrzeugbeschaffung. Daneben sind vor allem die wirtschaftlichen Auswirkungen und Unsicherheiten, die sich aus dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und den damit einhergehenden allgemeinen Teuerungsraten, wie z.B. für den Kraftstoff- und Fahrzeugeinkauf relevant. Den Lieferengpässen begegnen wir mit einer frühzeitigeren Bestellung neuer Fahrzeuge. Die aktuelle politische Diskussion rund um eine mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht würde auch zu einer Wiedereinführung des Zivildienstes führen. Bei Realisierung dieses Vorhabens könnten Behindertentransporte auch wieder durch Organisationen mit Hilfe von Zivildienstleistenden durchgeführt werden. Eine Beeinträchtigung unserer zukünftigen Entwicklung sehen wir jedoch nicht. Zum einen ist die mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht sehr spekulativ und alles andere als gesellschaftlicher und politischer Konsens. Zum anderen wäre es bei einer möglichen Wiedereinführung der Wehrpflicht mehr als offen, ob die Fördereinrichtungen der Behindertenhilfe aus einer privatwirtschaftlich organisierten Beförderung ihrer Mitarbeiter mit Behinderung aussteigen würden und die Beförderungen in „Eigenregie“ durchführen möchten. Neben unseren Preisanpassungen für gesetzliche Mindestlohnanhebungen und Kraftstoffeinkauf, ist es uns vor allem in Verbindung mit höheren Marktpreisen gelungen, unsere Liquiditätslage weiter zu verbessern und erfolgreich abzusichern. Aufgrund der stabilen Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation unseres Unternehmens sind Liquiditätsrisiken derzeit nicht erkennbar. Die Liquiditätslage ist gut, es sind keine Engpässe zu erwarten. Die europäischen Richtlinien zur Inklusion könnten zu erhöhten Fahraufwendungen für die Beförderung behinderter Menschen führen, was die angespannten Kassenlagen der öffentlichen Träger überlasten könnte. Allerdings ist das Recht auf Teilhabe und Mobilität von Menschen mit Beeinträchtigungen in UN-Konventionen, europäischen Vorschriften und nationalen Regelungen verbrieft. Im Dienstleistungsbereich der Behindertenbeförderung gibt es eine große Anzahl an geringfügigen Beschäftigten. Durch die Einführung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) zum 01.01.2015 ergeben sich in der Branche Unklarheiten über die Erfassung und Dokumentation der Arbeitszeiten. Im Rahmen einer sozialversicherungsrechtlichen Prüfung wurde unser Modell zur Erfassung von Arbeitszeiten beanstandet. Diese Beanstandung lassen wir derzeit vom Sozialgericht auf Zulässigkeit prüfen. Mit diesem Schritt streben wir eine grundsätzliche und rechtsverbindliche Klärung des Sachverhaltes sowie eine für das gesamte Geschäftsfeld verbindliche Rechtsregelung an. Für diesen Rechtsstreit haben wir eine Rückstellung von T€ 3.900 für die Jahre 2018 bis 2024 gebildet. Bei einem negativen Ausgang des Rechtsstreits erwarten wir eine zusätzliche jährliche Ergebnisbelastung von rd. T€ 600. Diese zusätzlichen Kosten können wir erst bei zukünftigen Ausschreibungen an unsere Kunden weitergeben, so dass eine zusätzliche Belastung nur für bestehende Aufträge entsteht. Die Fahraufträge werden über Ausschreibungen vergeben, was den Wettbewerb verstärkt. Durch unsere jahrelange Erfahrung und Marktkenntnis haben wir eine hohe Expertise bezüglich der gestellten Anforderungen bei Ausschreibungen und betrachten dies als einen Wettbewerbsvorteil. Mit unserer Spezialisierung auf die Beförderung von Menschen mit einer Behinderung in Kleintransportern sind wir in der Lage, unsere Marktposition zu stabilisieren und zu verbessern. Es besteht kein Risiko des Forderungsausfalls, da öffentliche Auftraggeber rechtzeitig und regelmäßig zahlen. Dem Wettbewerb am Markt werden wir weiterhin durch Erfahrung, regelmäßige Kommunikation, Sicherheit, Zuverlässigkeit und durch ein hohes Maß an Qualität begegnen. Vor dem Hintergrund unserer finanziellen Stabilität sehen wir uns für die Bewältigung der künftigen Risiken gut gerüstet. Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten, sind derzeit nicht erkennbar.
Bonn, den 28.03.2025 Engler Transfer GmbH Edgar Koch, Geschäftsführer Ingo Henke, Geschäftsführer Stefan Bekker, Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Engler Transfer GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Engler Transfer GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Engler Transfer GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Sankt Augustin, 05.06.2025 HKF Revision und Treuhand GmbH Bernhard Kurka, Wirtschaftsprüfer Dr. Stephan Kurka, Wirtschaftsprüfer Hinweis zur Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 328 HGB Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 wurde am 05.06.2025 festgestellt. |
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