Greenvest Lighting GmbHLiquidiert

82319 Starnberg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 210148
Eingetragen
13.2.2014
Branche
Herstellung von Lampen und LeuchtenGroßhandel mit Möbeln, Teppichen, Lampen und LeuchtenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Planung, Projektierung, Finanzierung, Wartung und Vertrieb von LED-Beleuchtungskonzepten zur energieeffizienten Energiegewinnung, Erwerb und Veräußerung von Leuchtmitteln inkl. deren Komponenten und Zubehör, Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen im Bereich energieeffiziente Beleuchtkonzepte sowie Investition in Beleuchtungskonzepte zur energieeffizienten Energiegewinnung.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

82319 Starnberg
25.000 €
50.00%
71394 Kernen im Remstal
25.000 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Greenvest Lighting GmbH

Starnberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 06.02.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

  31.12.2014
EUR
6.2.2014
EUR
A. Umlaufvermögen 18.716,10 0,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.286,65 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 13.429,45 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 18.716,10 0,00

Passiva

   
  31.12.2014
EUR
6.2.2014
EUR
A. Eigenkapital 16.586,51 0,00
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 0,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -25.000,00 0,00
2. eingefordertes Kapital 25.000,00 0,00
II. Jahresfehlbetrag 8.413,49 0,00
B. Rückstellungen 2.048,25 0,00
C. Verbindlichkeiten 81,34 0,00
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 81,34 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 18.716,10 0,00

Anhang zum 31. Dezember 2014

Greenvest Lighting GmbH, Riedeselstr. 48 82319 Starnberg

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Firma Greenvest Lighting GmbH wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Bilanzierung erfolgt unter Berücksichtigung der Ergebnisverwendung. Der ausgewiesene Bilanzgewinn ist der um die Ausschüttung geminderte Jahresüberschuss der Gesellschaft. Aufbau und Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen dem Vorjahr (entfällt per 31.12.2014). Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (wie Firmenwert oder Software) werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Ein im Berichtsjahr bei einem Unternehmenserwerb entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert wird in den folgenden vier Geschäftsjahren abgeschrieben.

Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet worden. Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen sind planmäßige Abschreibungen vorgenommen worden. Soweit erforderlich, sind die niedrigeren beizulegenden Werte angesetzt worden.

Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert bis 410,00 Euro werden im Zugangsjahr grundsätzlich aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben. Sie werden im Anlagenspiegel nach fünf Jahren als Abgang gezeigt.

Selbst erstellte Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens werden mit den Herstellungskosten aktiviert. In die Herstellungskosten werden auch angemessene notwendige Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen, jedoch nicht anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten und Fremdkapitalzinsen.

Vorräte werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zu den niedrigeren Tageswerten am Bilanzstichtag angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertung berücksichtigt. In die Herstellungskosten werden auch angemessene notwendige Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen, jedoch nicht anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten und Fremdkapitalzinsen.

Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen darstellen, werden grundsätzlich mit dem Nennwert abzüglich einer Pauschalwertberichtigung bewertet. Zum Bilanzstichtag wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0 % der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstäne gebildet.

Bei zweifelhaften Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht.

Rechnungsabgrenzungsposten werden in der Regel nur gebildet, wenn die Einzelbeträge nicht unbedeutend sind. Erhaltene Pacht-Einmalzahlungen für Grundstücke werden passiviert und linear über die Vertragslaufzeit über Grundstückserträge aufgelöst.

Rückstellungen sind in Höhe des Betrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Methoden mit dem Teilwert angesetzt.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden bei Zugang mit dem amtlichen Umrechnungskurs zum jeweiligen Monatsende umgerechnet; die Umrechnung zum Bilanzstichtag erfolgt unter Berücksichtigung des Vorsichtsprinzips. Zum Bilanzstichtag besteht keine Fremdwährungs-verbindlichkeit.

Ein Disagio für aufgenommene Darlehen wird gemäß § 250 Abs. 3 HGB unter aktiven Rechnungsabgrenzungsposten erfasst. Das gleiche gilt auch für Abschluss-, Bearbeitungs- oder Verwaltungsgebühren.

Sonstige Angaben

Zum 31.12.2014 waren keine Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungs-verhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten (§ 251 HGB) vorhanden. Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen liegen nicht vor.

Die Geschäftsführung wurde im abgelaufenem Wirtschaftsjahr von Herrn Matthias Bäcker und Herrn Michael Tittmann wahrgenommen.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Starnberg, den 26.06.2015

gez. Matthias Bäcker

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 26.06.2015 festgestellt.

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