Greenvest Lighting GmbHLiquidiert
82319 Starnberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Matthias Wolfgang Bäcker seit 1.2.2016 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Greenvest Lighting GmbHStarnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 06.02.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva
Anhang zum 31. Dezember 2014Greenvest Lighting GmbH, Riedeselstr. 48 82319 StarnbergAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Firma Greenvest Lighting GmbH wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Bilanzierung erfolgt unter Berücksichtigung der Ergebnisverwendung. Der ausgewiesene Bilanzgewinn ist der um die Ausschüttung geminderte Jahresüberschuss der Gesellschaft. Aufbau und Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen dem Vorjahr (entfällt per 31.12.2014). Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (wie Firmenwert oder Software) werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Ein im Berichtsjahr bei einem Unternehmenserwerb entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert wird in den folgenden vier Geschäftsjahren abgeschrieben. Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet worden. Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen sind planmäßige Abschreibungen vorgenommen worden. Soweit erforderlich, sind die niedrigeren beizulegenden Werte angesetzt worden. Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert bis 410,00 Euro werden im Zugangsjahr grundsätzlich aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben. Sie werden im Anlagenspiegel nach fünf Jahren als Abgang gezeigt. Selbst erstellte Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens werden mit den Herstellungskosten aktiviert. In die Herstellungskosten werden auch angemessene notwendige Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen, jedoch nicht anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten und Fremdkapitalzinsen. Vorräte werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zu den niedrigeren Tageswerten am Bilanzstichtag angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertung berücksichtigt. In die Herstellungskosten werden auch angemessene notwendige Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen, jedoch nicht anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten und Fremdkapitalzinsen. Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen darstellen, werden grundsätzlich mit dem Nennwert abzüglich einer Pauschalwertberichtigung bewertet. Zum Bilanzstichtag wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0 % der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstäne gebildet. Bei zweifelhaften Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht. Rechnungsabgrenzungsposten werden in der Regel nur gebildet, wenn die Einzelbeträge nicht unbedeutend sind. Erhaltene Pacht-Einmalzahlungen für Grundstücke werden passiviert und linear über die Vertragslaufzeit über Grundstückserträge aufgelöst. Rückstellungen sind in Höhe des Betrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Methoden mit dem Teilwert angesetzt. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden bei Zugang mit dem amtlichen Umrechnungskurs zum jeweiligen Monatsende umgerechnet; die Umrechnung zum Bilanzstichtag erfolgt unter Berücksichtigung des Vorsichtsprinzips. Zum Bilanzstichtag besteht keine Fremdwährungs-verbindlichkeit. Ein Disagio für aufgenommene Darlehen wird gemäß § 250 Abs. 3 HGB unter aktiven Rechnungsabgrenzungsposten erfasst. Das gleiche gilt auch für Abschluss-, Bearbeitungs- oder Verwaltungsgebühren. Sonstige Angaben Zum 31.12.2014 waren keine Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungs-verhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten (§ 251 HGB) vorhanden. Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen liegen nicht vor. Die Geschäftsführung wurde im abgelaufenem Wirtschaftsjahr von Herrn Matthias Bäcker und Herrn Michael Tittmann wahrgenommen. sonstige Berichtsbestandteile
Starnberg, den 26.06.2015 gez. Matthias Bäcker Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 26.06.2015 festgestellt. |
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