Beteiligungsgesellschaften
BML Fenstertechnik GmbH
Lürader Weg 1, 21077 Hamburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Marius Lemanski | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BML Fenstertechnik GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013Bilanz
AnhangErläuterung zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Anlagevermögen Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert, gem. § 253 Abs. 3 HGB. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear oder degressiv unter Beachtung der Bewertungsstetigkeit gem. § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB vorgenommen. Art und Umfang der Abschreibungen ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten Anlagenverzeichnis. Beurteilungen zur Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen auf einen beizulegenden Wert auf Vermögensgenstände, bezüglich einer vorübergehenden oder dauernden Wertminderung gem. § 253 Abs. 3 HGB wurden nicht vorgenommen. Das Bewertungswahlrecht des § 6 Abs. 2 EStG für geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von € 410,00 wurde in den handelsrechtlichen Jahresabschluss übernommen. Umlaufvermögen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie übriges Vorratsvermögen wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB i.V.m. § 255 Abs. 1 und 2 HGB mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, unter Beachtung des Niederstwertprinzips gem. § 253 Abs. 4 HGB bewertet. Die flüssigen Mittel (Bank, Kasse u.a.) sind in der Bilanz mit ihrem Nennbetrag enthalten. Sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert angesetzt. Währungsumrechnungen nach § 256a HGB wurden nicht vorgenommen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Antizipative aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind kurzfristiger Art und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Ausfallrisiken und sonstige Wertminderungen wurden in pauschaler Höhe gem. § 252 Abs. 2 HGB berücksichtigt. Gewährte Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer Es wurden keine Vorschüsse und Kredite an die Mitglieder der Geschäftsführung bzw. eines evtl. eingerichteten Aufsichtsrates gewährt. Bürgschaften o.ä. wurden ebenfalls nicht gegeben. Rechnungsabgrenzungsposten Die transitorischen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Aufwendungen für einen Zeitraum nach dem Bilanzstichtag, § 250 Abs. 1 HGB. Passiva Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist gem. § 272 Abs. 1 HGB in Ansatz gebracht. Rückstellungen Rückstellungen sind gem. § 249 Abs. 1 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet und nach § 253 Abs. 1 HGB mit dem Erfüllungsbetrag passiviert worden, wobei gem. § 253 Abs. 2 HGB eine Abzinsung bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr vorgenommen worden ist. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und übrige Verbindlichkeiten sind gem. § 253 Abs. 1 HGB mit dem Erfüllungsbetrag in Ansatz gekommen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen in der folgenden Höhe:
Passive Rechnungsabgrenzungsposten Die passiven transitorischen Rechnungsabgrenzungsposten sind gem. § 250 Abs. 2 HGB für erhaltene Einnahmen, soweit sie einen Ertrag nach dem Bilanzstichtag darstellen, in Ansatz gebracht. Sonstige Angaben Eine Abgrenzung aktiver und passiver latenter Steuern gem. § 274 HGB wurde unter Anwendung von § 274a HGB nicht berechnet und erfasst. Im laufenden Geschäftsjahr waren folgende Personen Mitglied der Geschäftsführung bzw. des Beirates:
Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse der in § 251 HGB bezeichneten Art bestehen lt. Auskunft der Geschäftsführung nicht. sonstige Berichtsbestandteile
Hamburg, 21. November 2014 gez. Marius Lemanski, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 21.11.2014 festgestellt. |
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