Karlinger GmbHLiquidiert

Hochstraße 31E, 86399 Bobingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 16277
Vorher
Karlinger Drehen-Fräsen-Komponenten GmbH
Eingetragen
8.4.1998
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer ArtErbringung von sonstigen Dienstleistungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste a. n. g.Erbringung von allen anderen wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen aller Art, insbesondere auf den Gebieten des Ingenieurwesens und der Kunst, soweit hierzu keine staatliche Erlaubnis erforderlich ist.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Karlinger Drehen-Fräsen-Komponenten GmbH

Bobingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011

Bilanz

Aktiva

30.6.2011
EUR
30.6.2010
EUR
A. Anlagevermögen 27.078,00 28.682,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 10.227,00 15.339,00
II. Sachanlagen 16.851,00 13.343,00
B. Umlaufvermögen 218.722,38 244.070,07
I. Vorräte 58.506,00 47.661,47
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 56.174,35 93.904,02
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 104.042,03 102.504,58
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.365,58 6.756,46
Bilanzsumme, Summe Aktiva 253.165,96 279.508,53

Passiva

30.6.2011
EUR
30.6.2010
EUR
A. Eigenkapital 130.952,02 114.510,34
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 88.945,75 177.106,64
III. Bilanzgewinn 16.441,68 -88.160,89
B. Rückstellungen 61.352,10 74.115,00
C. Verbindlichkeiten 60.861,84 90.883,19
Bilanzsumme, Summe Passiva 253.165,96 279.508,53

Anhang

Anhang für das Geschäftsjahr 2010/2011


Grundlagen der Rechnungslegung


Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert.


Die Gesellschaft ist gem. Größenkriterien des § 267 Abs. 1 HBG eine kleine Kapitalgesellschaft.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung


Die Wertansätze in der Bilanz der Karlinger Drehen-Fräsen-Komponenten GmbH zum 30.06.2010 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.


Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.


Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.


Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.


Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150,- Anschaffungskosten werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben, GWG > 150,- € bis 1.000,- € sind im Sammelposten zusammengefasst und werden auf 5 Jahre linear abgeschrieben.


Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.


Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.


Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.


Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.


Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.


Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken.


Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.



Sonstige Angaben


Geschäftsführung


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Werner Karlinger



Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.


Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.



Bobingen, den 26.09.2011




...........................................

Geschäftsführer



Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 26.9.2011.

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