Ball
GmbH
Rosbach vor
der Höhe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
33.501,09 |
29.921,53 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,50 |
73,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.748,00 |
2.829,50 |
| III.
Finanzanlagen |
28.751,59 |
27.019,03 |
| B.
Umlaufvermögen |
118.982,03 |
137.813,11 |
| I.
Vorräte |
64.232,38 |
59.685,78 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
25.333,42 |
53.894,69 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
29.416,23 |
24.232,64 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.578,37 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
154.061,49 |
167.734,64 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
39.473,37 |
37.432,11 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Bilanzverlust |
11.655,82 |
13.697,08 |
| B.
Rückstellungen |
65.835,00 |
66.824,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
48.753,12 |
63.478,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
154.061,49 |
167.734,64 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Ball GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie wendet die
Vorschriften des § 288 HGB an und nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen nach
§ 288 Satz 1 HGB an.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
Euro 150,00 aber nicht mehr als Euro 1.000,00 werden in
einen Sammelposten eingestellt und linear über 5 Jahre
abgeschrieben.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des laufenden
Geschäftsjahres sind im vorstehenden Anlagenspiegel
gesondert dargestellt. Die Abschreibungen des
Geschäftsjahres betragen 1.556,00.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
gebotenen Wertberichtigungen angesetzt; das allgemeine
Kreditrisiko ist in Form pauschaler Abschläge
berücksichtigt. Die Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sind binnen Jahresfrist fällig.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
Euro 1.868,65 (Vj. Euro 1.865,00) enthalten.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert
bilanziert.
Das gezeichnete Kapital beträgt DM 100.000,00
(Euro 51.129,19).
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurde eine Rückstellung
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem
Teilwertverfahren durchgeführt. Der Ansatz erfolgte
nach den steuerlichen Höchstwerten auf der Grundlage
der Heubeck Richttafeln 2005 G.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
| Zinssatz |
6,00 % |
| erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen |
0,00 % |
| zugrunde gelegte
Sterbetafel |
Dr. Klaus Heubeck
Richttafeln 2005 G |
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte durch Herrn Coelestin
Obersteiner, Verkaufsleiter, Neu-Anspach, geführt.
Der alleinvertretungsberechtigte
Geschäftsführer ist von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Die Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4
HGB wurde in Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
Sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.01.2013 festgestellt.
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