Plutta GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 25429
Eingetragen
19.2.2002
Branche
Großhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und StahlhalbzeugGroßhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-MetallhalbzeugGroßhandel mit Flachglas
Gegenstand
Der Im- und Export sowie der Handel auf eigene und fremde Rechnung von bzw. mit Naturwerksteinen in roher und bearbeiteter Form sowie die Beratung und das Erbringen von Service-Leistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Eugen Plutta
seit 6.7.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Plutta GmbH

Lautertal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1.400,00 2.100,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 139,00 251,00
II. Sachanlagen 1.261,00 1.849,00
B. Umlaufvermögen 11.033,39 45.258,63
I. Vorräte 0,00 13.421,25
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.248,77 15.821,31
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.784,62 16.016,07
C. Rechnungsabgrenzungsposten 400,00 0,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 2.118,97 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 14.952,36 47.358,63

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 20.367,88
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 27.118,97 4.632,12
III. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 2.118,97 0,00
B. Rückstellungen 3.099,20 3.132,00
C. Verbindlichkeiten 11.853,16 23.858,75
Bilanzsumme, Summe Passiva 14.952,36 47.358,63

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.


Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs.1 Satz 2, 266 ff. HGB).


Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.


Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze


Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.


Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410 € wurden aus Vereinfachungsgründen in entsprechender Anwendung des § 6 Abs. 2a EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.


Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bewertet. Diese werden zum Mindestwert nach § 255 Abs. 1 HGB angesetzt.


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.


Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gemäß § 274 HGB. Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragssteuersatz liegt bei 28,075 %. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 350%.



Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).


Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Erläuterungen und ergänzende Angaben zu Bilanz


Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 23,60 € (Vorjahr: 0,00 €)


Die Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahre betragen 11.853,16 € (Vorjahr: 23.858,75 €).

Sonstige Angaben


Trotz des Ausweises eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags wird von einer positiven Fortführungsprognose ausgegangen, da bis zur Bilanzerstellung im Folgejahr ein Jahresüberschuss ausgewiesen wird, der zur vollen Deckung des gezeichneten Kapitals führt.


Geschäftsführer im Berichtsjahr war Eugen Plutta.


Lautertal, 18. Juli 2011



Eugen Plutta

Geschäftsführer


Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 18.7.2011.

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