Plutta GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Eugen Plutta seit 6.7.2006 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Plutta GmbHLautertalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs.1 Satz 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410 € wurden aus Vereinfachungsgründen in entsprechender Anwendung des § 6 Abs. 2a EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bewertet. Diese werden zum Mindestwert nach § 255 Abs. 1 HGB angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.
Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gemäß § 274 HGB. Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragssteuersatz liegt bei 28,075 %. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 350%.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Erläuterungen und ergänzende Angaben zu Bilanz
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 23,60 € (Vorjahr: 0,00 €)
Die Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahre betragen 11.853,16 € (Vorjahr: 23.858,75 €). Sonstige Angaben
Trotz des Ausweises eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags wird von einer positiven Fortführungsprognose ausgegangen, da bis zur Bilanzerstellung im Folgejahr ein Jahresüberschuss ausgewiesen wird, der zur vollen Deckung des gezeichneten Kapitals führt.
Geschäftsführer im Berichtsjahr war Eugen Plutta.
Lautertal, 18. Juli 2011
Eugen Plutta Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 18.7.2011. |
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