Velken-Folientechnik GmbH
Bocholt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.912,00 |
3.213,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.912,00 |
3.213,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.279.332,30 |
890.124,60 |
| I.
Vorräte |
263.155,50 |
231.249,94 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
62.277,10 |
80.244,45 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
953.899,70 |
578.630,21 |
| Aktiva |
1.282.244,30 |
893.337,60 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
29.175,08 |
285.182,94 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
4.175,08 |
260.182,94 |
| davon
Gewinnvortrag |
260.182,94 |
265.510,48 |
| B.
Rückstellungen |
144.264,68 |
26.851,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.108.804,54 |
581.303,66 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.108.804,54 |
581.303,66 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
736.250,00 |
368.125,00 |
| Summe
Passiva |
1.282.244,30 |
893.337,60 |
Anhang
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Allgemeine Angaben
Das Unternehmen verfügt über eine
Geschäftsbuchhaltung, die den handels- und
steuerrechtlichen
Ordnungsmäßigkeitserfordernissen entspricht.
Der Sachkontenbereich ist entsprechend dem Kontenplan
ausreichend und übersichtlich gegliedert. Im
Debitoren- und Kreditorenbereich sind einzelne
Personenkonten vorhanden.
Die Konten der Buchhaltung wurden chronologisch, klar
und richtig geführt; die Eintragungen enthalten
Hinweise auf die ihnen zu Grunde liegenden Belege und
Gegenbuchungen.
Die Belege wurden systematisch abgelegt und sind
jederzeit auffindbar.
Die Bilanz wurde ordnungsgemäß aus dem
Inventar und den Büchern entwickelt. Sie enthält
alle ausweispflichtigen Vermögensgegenstände und
Schulden.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gesellschaft weist am Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
des HGB bezüglich der Aufstellung des Anhangs wurde
Gebrauch gemacht. Ferner werden die
größenabhängigen Erleichterungen
hinsichtlich der Prüfungs- und Offenlegungspflichten
beansprucht.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2023 wurde unter Anwendung der handelsrechtlichen
Vorschriften aufgestellt. Ergänzend wurden die
Vorschriften des GmbH-Gesetzes berücksichtigt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde im
Geschäftsjahr nach dem Gesamtkostenverfahren laut
§ 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit Anschaffungskosten größer 250,00 Euro bis
800,00 Euro wurden im Wirtschaftsjahr 2023 gem. § 6
Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Die Bewertungsfreiheit des
§ 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG wurde in Anspruch
genommen.
Die Waren sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
wurden durch körperliche Bestandsaufnahme ermittelt.
Sie sind mit den individuellen Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet. Liegen niedrigere Tageswerte
vor, werden diese angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlichen Lagerdauer, geminderter
Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene
Abwertung berücksichtigt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Der Jahresabschluss 2023 wurde unter
Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt. An die Stelle des Postens
"Jahresüberschuss" tritt der Posten "Bilanzgewinn".
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Sonstige Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet; sie
berücksichtigen alle bis zur Bilanzaufstellung
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die bis
zum Abschlussstichtag entstanden sind.
Die Rückstellungen sind in Höhe des
Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Soweit gesetzlich zulässig, wurden Angaben zu
bestimmten Posten in der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung vorgenommen.
Verbindlichkeiten
Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten wurde
zulässig in der Bilanz vorgenommen. Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
bestehen nicht.
Latente Steuern
Hinsichtlich latenter Steuern wird von der
größenabhängigen Erleichterung des §
274a Nr. 4 HGB Gebrauch gemacht und die Vorschrift des
§ 274 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern
nicht angewendet.
Haftungsverhältnisse und sonstige
Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB bestehen nicht.
Ferner bestehen Verpflichtungen aus
Mietverträgen.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Peter Velken
und Martin Siegel
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Peter Velken
gez. Martin Siegel
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.01.2025
festgestellt.
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