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|---|---|
First Solar Real Estate GmbHAufgelöst | 50.00% |
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First Solar Holdings GmbHMainzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGI. Allgemeines Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter erstmaliger Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt. Entsprechend Art. 67 Abs. 8 EGHGB wurden die Vorjahreszahlen nicht angepaßt. Die Gliederung der Bilanz entspricht dem § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 3 HGB aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch gemacht. Gegenüber dem Vorjahr wurden bei folgenden Posten Ausweisänderungen vorgenommen: Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin werden in der Position der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Der Ausweis gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG erfolgt als Davon- Verweis. Im Vorjahr erfolgte der Ausweis unter der Position der Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Die Vorjahreswerte wurden ausschließlich zur Verbesserung der Aussagefähigkeit entsprechend angepaßt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sie sind nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt und mit dem Betrag ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme bewertet. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Soweit die Jahresabschlüsse Posten enthalten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, erfolgt die Umrechnung in Euro auf Basis des Kurses zum Transaktionszeitpunkt. Posten der Bilanz werden mit dem Devisenkassakurs zum Stichtag bewertet. Gemäß § 274 Abs. 1 HGB wurden für Differenzen, die sich zwischen handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden ergeben und sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, latente Steuern ermittelt. Zum Bilanzstichtag ergibt sich ein Aktivüberhang. Vom Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Der Berechnung der latenten Steuern lag ein effektiver Steuersatz von 28,59% zugrunde, der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird. III. Erläuterungen zur Bilanz Alle Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 29.12.2010 wurde das Stammkapital der Gesellschaft um EUR 1,00 auf EUR 25.001,00 erhöht. Die Eintragung in das Handelsregister ist noch nicht erfolgt. Die sonstigen Rückstellungen umfassen größtenteils Rückstellungen für Personal in Höhe von T€ 487 (VJ: T€ 333) und für ausstehende Rechnungen T€ 208 (VJ: T€ 135). Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten zusammengefasst dargestellt. Die in Klammern angegebenen Beträge beinhalten die Vorjahreswerte.
Es sind keine Verbindlichkeiten durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten in Höhe von TEUR 187 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr TEUR 0) und in Höhe von TEUR 52.041 sonstige Verbindlichkeiten (Vorjahr TEUR 5.821). IV. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung Der Personalaufwand des Geschäftsjahres gliedert sich wie folgt:
Außerordentliche Erträge und Aufwendungen werden nicht ausgewiesen. In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind keine wesentlichen periodenfremden Aufwendungen und Erträge enthalten. Der Bilanzgewinn entwickelt sich wie folgt:
Die Geschäftsführung schlägt vor, den verbleibenden Jahresüberschuß i.H.v. EUR 12.160.816,92 auf neue Rechnung vorzutragen. V. Sonstige Angaben Die Geschäftsführung bestand im Geschäftsjahr 2010 aus folgenden Personen: Bernhard Bischof, Dipl.- Betriebswirt Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird mit Hinweis auf § 288 Abs. 1 HGB verzichtet. Im Folgenden werden die Angaben zu Unternehmen zusammengefasst, an denen die Gesellschaft mindestens den fünften Anteil besitzt:
(*) vor Ergebnisabführung (**) die Gesellschaften wurden im Geschäftsjahr 2010 gegründet. Die erstmaligen Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2010 waren zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses der First Solar Holdings GmbH noch nicht erstellt. Konzernzugehörigkeit Der Jahresabschluß der First Solar Holdings GmbH wird in den Konzernabschluß der First Solar Inc. mit Sitz in Tempe/Arizona/USA einbezogen, die den Konzernabschluß für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Kreis der verbundenen Unternehmen der First Solar Holdings GmbH umfasst das oberste Mutterunternehmen, die First Solar Inc., Tempe, und sämtliche Tochterunternehmen dieses Mutterunternehmens. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss der First Solar Inc. einbezogen. Der Konzernabschluss der First Solar Inc., wird nach den US-amerikanischen Generally Accepted Accounting Principles (US GAAP) aufgestellt und geprüft. Der Konzernabschluß wird an folgendem Ort offengelegt: United States Securities and Exchange Commission, 100F Street, NE, Washington, DC 20549, USA. Der Konzernabschluß wird in Auszügen in deutscher Sprache im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die First Solar Holdings GmbH ist von der Verpflichtung einen Konzernabschluß und einen Konzernlagebericht zu erstellen gemäß § 292 HGB i.V.m. § 291 HGB und der Konzernabschlußbefreiungsverordnung (KonBefrV) befreit. Konzernrechnungslegung Der Konzernabschluss der First Solar Inc., wird nach US-amerikanischen Rechnungslegungsnormen (US GAAP) erstellt. Im Vergleich zu den deutschen Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden ergeben sich im Wesentlichen nachfolgend erläuterte Abweichungen: Anlagevermögen Die Abschreibungen erfolgen linear. Die Nutzungsdauern orientieren sich an betriebswirtschaftlichen Kriterien. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Aktivierung von selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen möglich. Die Aktivierung von Leasinggegenständen erfolgt auch nach US GAAP beim wirtschaftlichen Eigentümer. Für die hiernach erfolgende Zuordnung eines Leasinggegenstandes zum Leasinggeber oder -nehmer werden im Vergleich zu deutschen Prinzipien jedoch unterschiedliche Kriterien angewendet. Umlaufvermögen Die Herstellungskosten für Vorräte umfassen regelmäßig die Gemeinkosten (Vollkostenprinzip). Wertpapiere werden zu Marktwerten bilanziert. Rückstellungen Rückstellungen werden unter den Schulden ausgewiesen. Rückstellungen für Altersversorgung werden unter Berücksichtigung erwarteter Lohn- und Gehaltssteigerungen ermittelt. Zur Berechnung wird der im jeweiligen Land gültige, kapitalmarktorientierte Zinssatz zugrunde gelegt. Aufgrund des in den US-amerikanischen Bilanzierungsnormen weniger stark ausgeprägten Vorsichtsprinzips können Rückstellungen grundsätzlich nicht in dem Umfang wie nach deutschem Recht gebildet werden. Unterschiede ergeben sich ferner in der Bewertung von Aktienoptionsprogrammen. Latente Steuern Nach US GAAP werden zukünftige latente Steuervorteile aus temporären Abweichungen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und der Handelsbilanz (temporary concept) bilanziert, sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen in Abhängigkeit von der späteren Realisierbarkeit aktiviert. Währungsumrechnung Die Währungsumrechnung folgt dem Konzept der funktionalen Währung. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden unabhängig von ihrer Fristigkeit grundsätzlich mit dem Bilanzstichtagskurs umgerechnet. Entsprechende Gewinne oder Verluste werden realisiert. Konsolidierung Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Vermögensgegenstände und Schulden werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihren beizulegenden Zeitwerten (fair values) bewertet. Ein Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) aus einem Beteiligungserwerb wird aktiviert und grundsätzlich nicht planmäßig abgeschrieben. Die jährliche Überprüfung der Werthaltigkeit kann jedoch eine außerplanmäßige Abschreibung erforderlich machen. Mainz, den 31. Mai 2011 Bernhard Bischof
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 03.08.2011 |
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