KSW
Massivhaus GmbH
Bönningstedt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.036.709,18 |
4.088.043,18 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
18.200,00 |
7.688,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.292.009,18 |
3.378.855,18 |
| III.
Finanzanlagen |
726.500,00 |
701.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.226.226,93 |
8.273.414,41 |
| I.
Vorräte |
4.233.327,74 |
6.196.837,77 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
659.215,30 |
1.011.417,13 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
700,00 |
700,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
333.683,89 |
1.065.159,51 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
37.294,91 |
7.824,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
9.300.231,02 |
12.369.281,71 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.234.981,01 |
1.145.603,52 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.200,00 |
25.200,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.120.403,52 |
1.036.169,85 |
| III.
Jahresüberschuss |
89.377,49 |
84.233,67 |
| B.
Rückstellungen |
327.087,24 |
282.057,05 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.735.038,77 |
10.937.627,14 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.718.417,93 |
8.488.048,39 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.016.620,84 |
2.449.578,75 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.124,00 |
3.994,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
9.300.231,02 |
12.369.281,71 |
Anhang
zum handelsrechtlichen Jahresabschluss auf den 31.
Dezember 2019
der
KSW Massivhaus GmbH
Kieler Straße 111
25474 Bönningstedt
Registergericht: Pinneberg
Reg.Nr.: HRB 7517 PI
A. Allgemeine Angaben
1. Der Jahresabschluss ist auf Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften nach dem
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz aufgestellt.
2. Ergänzend waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
3. Die Form der Darstellung und Gliederung der Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte
gemäß §§ 266, 275 HGB. Abweichungen
gegenüber den Vorjahresabschlüssen ergeben sich
nur aus den durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
geänderten Ausweispflichten des HGB.
4. Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die am Bilanzstichtag und
am
Vorjahresstichtag keinen Betrag ausweisen, sind nicht
aufgeführt.
5. Für die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
6. Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Es
werden größenabhängige
Erleichterungen gemäß § 288 HGB in Anspruch
genommen.
7. Die Gesellschaft ist gemäß § 325
HGB verpflichtet den, Jahresabschluss im elektronischen
Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Hierbei werden die
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 326
HGB in Anspruch genommen.
8. Die durchschnittliche Anzahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 10.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
2. Die Abschreibungssätze der verschiedenen
Anlagegüter richten sich nach der betriebs-
gewöhnlichen Nutzungsdauer.
3. Die Vorräte wurden durch eine
körperliche Bestandsaufnahme aufgenommen. Die
Bewertung erfolgte mit den Anschaffungs-/Herstellungskosten
bzw. mit dem niedrigeren Zeitwert.
4. Die Ermittlung der Herstellungskosten erfolgt
gemäß § 255 HGB. Verwaltungskosten und
Zinsen für Fremdkapital wurden nicht
berücksichtigt.
5. Die Forderungen aus Lieferung und Leistung wurden
mit den Anschaffungskosten (Nennwert) bewertet.
6. Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
7. Zur periodengerechten Abgrenzung wurden
Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
8. Rückstellungen wurden unter Beachtung des
Vorsichtsprinzips nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
9. Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag passiviert. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
1. In den Forderungen und Verbindlichkeiten sind
keine antizipativen Posten größeren Umfanges
enthalten (d.h. Beträge, die rechtlich erst nach dem
Abschlussstichtag entstehen).
2. Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind wie folgt bilanziert:
Verbindlichkeiten gegen Sabine Sattler 1.042,50
€ ( Vj.: 1.042,50 €)
3. Zum 31.Dezember 2019 bestehen Forderungen in
Höhe von insgesamt 148.602,47 Euro (Vorjahr:
686.541,35 Euro), die eine Restlaufzeit von weniger als
einem Jahr haben.
4. In Ausführung befindliche Bauaufträge
wurden in Höhe von 4.233.327,74 Euro (Vorjahr:
6.196.837,77 Euro) bilanziert. Die Bewertung erfolgte zu
Herstellungskosten.
5. Zum 31.Dezember 2019 bestehen Verbindlichkeiten in
Höhe von insgesamt 3.016.620,84 Euro (Vorjahr:
2.449.578,75 Euro), die eine Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren haben.
6. Zum 31.Dezember 2019 bestehen Verbindlichkeiten in
Höhe von insgesamt 925.489,73 Euro (Vorjahr:
1.263.465,89 Euro), die eine Restlaufzeit von weniger als
einem Jahr haben.
D. Sonstige Angaben
1. Dem Geschäftsführer Axel Wandel wurde
ein Darlehen in Höhe von 35.000,00 €
gewährt.
2. Angabe Haftungsverhältnisse gem. § 251,
§ 268 Abs. 7 HGB:
Gewährleistungsbürgschaften in Höhe von 0,00
€. (Vorjahr: 39.413,75 €)
3. Geschäftsführer war während des
gesamten Wirtschaftsjahres:
| • |
Herr Thomas Kreiner
|
| • |
Frau Sabine Sattler
|
| • |
Herr Axel Wandel
|
Bönningstedt, den 10.12.2020
Gez. Thomas Kreiner
Gez. Sabine Sattler
Gez. Axel Wandel
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2020 festgestellt.
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