Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 103908
Vorher
BOB Professional Reinigungsmittel und Kehrspäne Produktions GmbH Berlin
Eingetragen
28.9.2006
Branche
Messe-, Kongress- und Business-Event-VeranstalterErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer ArtVermittlungstätigkeiten für gastronomische Dienstleistungen
Gegenstand
Die Konzeptionierung und Umsetzung von Events, Messen und Incentives. Planung und Umsetzung von Hospitality Productions, Guestmanagement. Erstellung und Vermarktung digitaler Produkte und Dienstleistungen mit dem Schwerpunkt Guestmanagement, Hospitality und Tickets.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Claudia Ruhnau
seit 7.9.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

50.00% identifiziert50.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
50.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hamburg
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Zett Hospitality GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 4.510,00 15.494,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.400,00 9.200,00
II. Sachanlagen 110,00 6.294,00
B. Umlaufvermögen 748.284,28 557.583,23
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 194.548,42 330.039,01
davon gegen Gesellschafter 51.722,02 50.197,22
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 553.735,86 227.544,22
C. Rechnungsabgrenzungsposten 18.705,83 2.198,84
Aktiva 771.500,11 575.276,07

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 506.010,35 359.191,60
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 184.191,60 278.707,88
III. Bilanzgewinn 296.818,75 55.483,72
davon Gewinnvortrag 55.483,72 -86.300,37
B. Rückstellungen 173.192,26 71.580,19
C. Verbindlichkeiten 92.297,50 144.504,28
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 92.297,50 144.504,28
Summe Passiva 771.500,11 575.276,07

2. Anhang

2.1 Allgemeine Angaben
Die Zett Hospitality GmbH hat ihren Sitz in Berlin und ist eingetragen in das Handelsregister beim:

Registergericht: Berlin (Charlottenburg)
Register-Nr.: 103908

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden nur bei der Erstellung des Anhangs in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs 2 HGB aufgestellt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierung- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand deshalb nicht statt.
Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Von den
Erleichterungen des § 288 HGB wurde gebrauch gemacht.

2.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzerstellung erfolgte unter vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird vom Grundsatz der
Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nummer 2 HGB) ausgegangen.

2.3 Erläuterungen zur Bilanz
Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bewertet und über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Zugänge wurden zu Anschaffungskosten aktiviert.
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Der Anlagespiegel wurde als Anlage zum Anhang beigefügt. Soweit erforderlich sind die niedrigen beizulegenden Werte angesetzt worden. Zugänge
wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 800,00 EUR wurde auch in der Handelsbilanz vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten.
Die Vorräte ergeben sich aus der körperlichen Bestandsaufnahme (Inventur) zu Bilanzstichtag. Sie wurden grundsätzlich mit Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Markpreisen bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Eine namentliche Einzelaufstellung ist vorhanden.
Der Ausweis der flüssigen Mittel am Bilanzstichtag erfolgte zu Nennwerten. Die ausgewiesenen Banksalden stimmen mit den Rechnungsabschlüssen der Kreditinstitute überein. Der Kassenbestand stimmt mit dem Bilanzansatz überein.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag gebildet, welche Aufwendungen nach dem Bilanzstichtag betreffen.
Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000,00. Der Bilanzgewinn beträgt EUR 296.818,75.

Die Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt worden, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.
Die sonstigen Rückstellungen betragen EUR 84.081,21.
Die Rückstellungen für die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen mit einer Restlaufzeit von von mehr als einem Jahr wurde unter Einbeziehung von künftigen Preis- und Kostenverhältnissen nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz der Bundesbank mit dem Erfüllungsbetrag berechnet.
Die Verbindlichkeiten enthalten sämtliche Verbindlichkeiten des Unternehmens. Sie wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages bewertet. Eine namentliche Einzelaufstellung ist vorhanden.

2.4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Aufwendungen und Erträge wurden Periodengerecht zugeordent. Das Realisationsprinzip, wurde beachtet.
Besondere Wahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen.
Die Umsatzerlöse wurden fast ausschließlich im Inland erzielt.
Der im Materialaufwand enthaltende Materialverbrauch wurde aufgrund einer Stichtagsinventur ermittelt und zu Anschaffungskosten bewertet.
Die Abschreibung auf das Anlagevermögen wurden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
vorgenommen. Abschreibungen aufgrund steuerlicher Sondervorschriften (Sonderabschreibungen) wurden nicht vorgenommen. Vom Bewertungswahlrecht des § 6 Abs. 2 EStG wurde in vollem Umfang Gebrauch gemacht.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge bzw. Zinsen und ähnliche Aufwendungen beinhalten Erträge und Aufwendungen aus Finanzierungen.
Die Steuern aus Einkommen und Ertrag ergeben sich aus den steuerlichen Vorschriften. Sie belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.
Die sonstigen Steuern beinhalten Kfz Steuern.
Angabepflichtige Posten gemäß § 285 Nr. 5 und 6 HGB und sonstige außerordentliche Posten, die für die Beurteilung der Ertragslage von besonderer Bedeutung sind, bestehen nicht.

2.5 Sonstige Angaben
2.5.1 Allgemeine Angaben
Von den Erleichterungen nach § 288 HGB wurde gebrauch gemacht. Die Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen.
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 5 Arbeitnehmer beschäftigt.

2.5.2 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB besteht nicht.
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr. 3a HGB beträgt TEUR 18 und betrifft insbesondere Mietkosten.

2.5.3 Geschäftsführer
Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:
- Claudia Ruhnau

2.5.4 Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis des laufenden Geschäftsjahres auf neue Rechnung vorzutragen.


 

Berlin, den 06. Mai 2024

gez. Claudia Ruhnau,


Zett Hospitality GmbH

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.06.2024 festgestellt.

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