MR Capital UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jürgen Pfab seit 19.6.2013 | Geschäftsführer |
Jürgen Steinbeck seit 19.6.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
RICHARD und ANNEMARIE WOLF-STIFTUNG | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Richard Wolf GmbHKnittlingenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022KONZERNLAGEBERICHT 20221. Grundlagen des Konzerns Geschäftsmodell Der RICHARD WOLF - KONZERN (nachfolgend: RICHARD WOLF) verfügt über eine mehr als hundertjährige medizintechnische Fertigungskompetenz in der Endoskopie. 1906 von Georg Wolf in Berlin gegründet und von RICHARD WOLF 1947 in Knittlingen neu aufgebaut, entwickelt und produziert das Unternehmen ein breites Portfolio endoskopischer Instrumente. Unsere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sind fokussiert auf endoskopische Systemlösungen für die minimalinvasiven Fachdisziplinen der Humanmedizin. Diversifiziert aufgestellt, entwickeln und produzieren wir auch ein von der Endoskopie unabhängiges Produktionsprogramm für die extrakorporale Stoßwellen-Lithotripsie und Stoßwellen-Therapie sowie endoskopische Instrumentarien für die Wirbelsäulenchirurgie mit minimalster Invasivität. Dieses Produktionsprogramm wird überwiegend in Knittlingen entwickelt und hergestellt. Dieses RICHARD WOLF Produktportfolio ist international marktpräsent. Unser weltweiter Vertrieb agiert entweder eigenständig durch unsere ausländischen Tochtergesellschaften oder durch selbstständig tätige Auslandsvertretungen. International marktpräsent sind wir aber auch durch unseren exklusiv autorisierten Systempartner ELVATION und durch unsere Tochtergesellschaft RIWOspine. Wir halten dafür, bereits unter dem Rubrum Geschäftsmodell hinweisen zu müssen auf die gesellschaftsrechtliche Verfasstheit unserer Eigentümerstruktur. Unsere Alleingesellschafterin ist die gemeinnützige RICHARD und ANNEMARIE WOLF-Stiftung. Diese besondere Eigentümerstruktur bleibt prägend für das Verständnis des Arbeitens bei und des unternehmerisch-wirtschaftlichen Handelns von RICHARD WOLF. Nicht nur der Geschäftsleitung, sondern aller Entscheidungsträger in der Firmengruppe. Der Vorstand der Stiftung übt seine Gesellschafterrechte aus gem. § 46 GmbHG in Verbindung mit dem Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg (BW-StiftG). Unter Berücksichtigung der Regularien des Gemeinnützigkeitsrechts ist der Stiftungsvorstand ausschließlich vermögensverwaltend tätig. Diese solitäre Eigentümerstruktur bestimmt unsere Entscheidungsprozesse. Innerbetrieblich genauso wie in der Ausgestaltung unserer Geschäftsprozesse mit fremden Dritten. In Übereinstimmung mit dem Stiftungsvorstand ist und bleibt unsere Maxime: RICHARD WOLF handelt gewinnorientiert -RICHARD WOLF handelt aber nicht gewinnmaximierend.Dieses Leitbild vermittelt sich sowohl durch unsere aktuelle Geschäftsstrategie gemeinsam ↔ profitabel ↔ wachsenals auch durch das Logo: 75 Jahre RICHARD WOLF in Knittlingen: PASSION FOR CHANGE. Engagiert bewusstes Streben nach Verbesserungspotentialen und der zukunftsgerichtete optimistische Blick sind Herzstücke der von uns gelebten Unternehmenswerte. Unternehmensführung Die zweigliedrige Geschäftsleitung verantwortet nicht nur die RICHARD WOLF Muttergesellschaft, sondern darüber hinaus auch die unternehmerische Steuerung der inländischen und der ausländischen Tochtergesellschaften. Die Geschäftsleitung berichtet dem Stiftungsvorstand gegenüber durch ein monatliches, ausschließlich quantitatives Reporting sowie die umfassenden, auch qualitativ aufbereiteten Quartalsberichte zur Geschäftslage der Muttergesellschaft und deren Tochtergesellschaften. Die beratenden Funktionen des Stiftungsvorstands sind institutionalisiert durch die Aussprache in den Vorstandssitzungen genauso wie durch die unterjährige Teilhabe einzelner Vorstandsmitglieder an funktionalen Informationsprozessen. MDR-Obligatorium Im Konzernlagebericht 2021 positionierte sich die Geschäftsleitung mit deutlichen Worten zu den Regularien der Medical Device Regulation, kurz: der MDR. Der regulatorische Kraftakt war und ist kostentreibend und ergebnisbelastend und wird von uns unverändert als größte Herausforderung in der RICHARD WOLF Unternehmensgeschichte etikettiert. Die entstehenden Zertifizierungskosten für jedes einzelne, selbst für jedes jahrelang bewährte Nischenprodukt, das für nur wenige Anwendungsfälle vorgehalten wird, steht in keinem Verhältnis zum Umsatz und wurde deshalb ausgelistet. Wir bleiben nicht zuletzt wegen dieser MDR veranlassten Sortimentsbereinigung bei unserer Feststellung, die MDR gefährde langfristig die Versorgungslage: Nischenprodukte werden nicht mehr bevorratet, Nischenprodukte werden anfallender Zertifizierungskosten wegen ausgelistet. Die Branchenkritik am MDR-Rechtsrahmen zeitigte Wirkung. Die Umsetzungsfristen wurden zeitlich verlängert. Einzelklassenbezogen entweder bis 31.12.2027 oder 31.12.2028. Insoweit hat die Branche und haben die Benannten Stellen mehr Zeit, um Dokumentationen zu erstellen und zu prüfen. Wir sind davon überzeugt, unserem Ziel, die Altakten bis 31.12.2024 aufgearbeitet zu haben, vollumfänglich entsprechen und der DEKRA, unserer benannten Stelle, à jour vorlegen zu können. Diesen Kraftakt konnten und können wir nur erreichen durch MDR-veranlasste Personalaufstockungen und durch das Umgruppieren von Fachpersonal aus unserem F & E-Bereich zu Lasten von dessen Innovationsgrad. Damit nicht genug, verursachten auch noch externe Beauftragungen weitere Kosten, um das Ziel der MDR-Konformität zu erreichen. Forschung und Entwicklung (F & E) Die Marktstellung von RICHARD WOLF ist seit jeher fundamentiert durch unsere innovationsgetriebene Entwicklung medizintechnisch-endoskopischer Systeme. Zum 31.12.2022 sind 8 % (Vorj.: 7 %) unserer Belegschaft im Geschäftsbereich Forschung und Entwicklung tätig. Zahlenmäßige Angaben der F & E-Kosten unterbleiben mit Hinweis auf mögliche Wettbewerbsnachteile und Beeinträchtigung unserer Marktstellung im internationalen Wettbewerb. Zwar sollten unsere Entwicklungsprozesse ständig auf Effizienz evaluiert und themenbezogen fokussiert werden. Indes mussten diese unternehmensinternen Audits auch im Geschäftsjahr 2022 weitgehend suspendiert werden wegen der Priorität der MDR-Zielerreichung: ein Großteil unserer Forschungs- und Entwicklungsteams war temporär oder zeitlich ganzjährig delegiert ins MDR-IMPULS-Team. Die Geschäftsleitung weiß um die deshalb verminderte Innovationsquote auch in 2022. Die personellen Umgruppierungen führten zur zeitlichen Prolongation laufender Entwicklungsprojekte und zum Aufschub konzipierter Neuentwicklungen, vor allem an der NextGen-Kamera, dem Vertebris-Projekt und dem umfassenden Relaunch des RW-Gehäusekonzepts. Unsere Entwicklungsaktivitäten werden aber auch eingebremst durch die Lieferkettenproblematik. Zudem ist F & E zeitlich beansprucht durch alternative Substitutionsrecherchen temporär nicht lieferbarer Komponenten. 2. Wirtschaftsbericht Wirtschaftliches Umfeld Die staatlichen Gegenmaßnahmen der Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie sind zwar ab dem I. Quartal 2022 ausgelaufen. Dessen ungeachtet sind die zum Schutz der Belegschaft ergriffenen Maßnahmen zunächst noch beibehalten und die Maskenpflicht im Unternehmen erst ab Juni aufgehoben worden. Die bundeseinheitliche pandemische Regelung wurde in eine neu in Kraft getretene Betriebsvereinbarung übernommen mit der auch die Homeoffice-Regelung statuiert und der 3-G-Nachweis für auswärtige Besucher verschriftet worden ist. Ab 24.02.2022 verdrängte der völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg und die daraus erwachsenden geopolitischen Unsicherheiten die bisherige Dominanz der Corona-Virus-Pandemie. Die russische Invasion verstörte das bisherig unproblematische globalisierte Wirtschaften, evozierte weltwirtschaftlich gravierende Schockwellen, zerstörte praktizierte geopolitische Handelsstrukturen, zeitigte weltweit Stagnation, führte im Ergebnis zu bislang unbekannten Inflationsraten als Folge exorbitant gestiegener Energiekosten und war ursächlich für die ergebnisbelastenden Lieferketten-Störungen. Dass RICHARD WOLF Umsatzverluste aus unserem Rückzug aus der Region Russland, Ukraine und Belarus verkraften musste, versteht sich bei alledem von selbst. Zu den Krisenherden zählen aus unserer Sicht auch die China-Geschäfte. Die angeordneten Lockdowns mitsamt dem Stillstand von Wahl-OPs in den Kliniken trafen zusammen mit den politisch anderweitig intendierten Restriktionen für westliche Medizintechnik-Unternehmen. Willkürliche Zollrestriktionen verschärfte Regulatorik-Anforderungen für Importe aus der westlichen Hemisphäre und ein Mindestprozentsatz bei Tender-Aufträgen für "Made in China" Produkte, bewirkten entweder monatelange Bearbeitungszeiten oder kamen realiter einem Lieferverbot gleich. Kurzum: unser prosperierendes China-Geschäft kam zum Erliegen und war für die Geschäftsleitung Herausforderung, eine überarbeitete China-Strategie aufzusetzen. Cyber-Attacke Die vorstehend aufgeführten, ergebnisbelastenden Krisenherde werden indes bei weitem übertroffen durch die Kollateralschäden des Cyber-Angriffs. Eindringenszeitpunkt war das Feiertagswochenende vom 29.10.2022 bis 01.11.2022 und die Entdeckung durch unseren IT-Bereich am 02.11.2022. Trotz unserer aktuellst gepatchten Systeme war es den Tätern gelungen in unser Netzwerk einzudringen und zentrale RICHARD WOLF-Datenbestände abzugreifen. Die Verweildauer der Täter auf unserem Unternehmensnetz bis zu Ihrer Entdeckung dauerte lediglich 3 bis 4 Tage. Was im Ergebnis für die Wiederbehebung unserer Datenbestände sich als überaus hilfreich erwies. Nach unserer Verweigerung der Kontaktaufnahme mit dem kriminellen Ziel einer Lösegeldzahlung veröffentlichten die kriminellen Hacker die erbeuteten Daten. Nach unserer Auffassung und der Expertise beratender Dritter (u. a. LKA Baden-Württemberg) war der Wert dieser publizierten Daten zweitrangig. Was für uns überaus ergebnisbelastend, aber als nicht quantifizierbar sich erwies war der zeitlich andauernde Cybernotfall von 12 bis 16 Wochen aus Reaktionszeit, Wiederanlauf, Wiederherstellung und Nacharbeiten. Kurzum: Während dieser Zeit waren Umsatzgeschäfte lediglich eingeschränkt realisierbar und waren unsere sämtlichen Geschäftsprozesse entweder gestört oder nicht verfügbar. Die direkten und vor allem die indirekten Kosten der Betriebsunterbrechung mitsamt dem 3-wöchigen Komplettausfall der gesamten Lieferkette einschließlich der Nichtverfügbarkeit unserer Datenbestände sind der Höhe nach derzeit noch einvernehmlich regelungsbedürftiger Verhandlungsgegenstand mit unserer Versicherungsgesellschaft. Im Zeitpunkt der Erstattung dieses Lageberichts sind die Verhandlungen noch ergebnisoffen. Durch das überaus bemerkenswerte Einstehen unserer Beschäftigten für RICHARD WOLF mit einem doch besonderen Engagement nicht nur der vom Hacker-Angriff direkt betroffenen, vielmehr von allen Beschäftigten ist es uns zwar gelungen, den Schaden nach Auffassung unserer externen Notfallexperten zu begrenzen. Gleichwohl bleibt festzuhalten: RICHARD WOLF arbeitete ab November lediglich im Notfallbetrieb. Vor allem stoppte die Cyber-Attacke die über Plan befindliche Umsatzentwicklung, mussten nicht quantifizierbare Kostenbelastungen aller Unternehmensbereiche und musste ein Produktionsausfall von 3 bis 4 Wochen verkraftet werden. Auch dauerte der Wiederaufbau unserer Subsysteme an und konnte der Neuaufbau unserer Server erst Ende Januar 2023 abgeschlossen werden. Die Geschäftsleitung rechnet bis zum wieder reibungslosen und sicheren Lauf des RICHARD WOLF- Netzwerkes mit weiter entstehenden personellen und sachlichen Wiederherstellungskosten bis Ende Juli 2023. Konjunkturlage Der Exportlastigkeit wegen muss das Wirtschaften von RICHARD WOLF im Zusammenhang gesehen werden mit den für unsere Geschäftsaktivitäten relevanten Absatzmärkten und den dortigen konjunkturellen Entwicklungen. Die Geschäftsleitung beurteilt die weltwirtschaftliche Entwicklung als ungewöhnlich volatil. Von einer gleichbleibenden Entwicklung konnte keine Rede sein. Das Festhalten Chinas an seiner Null-Covid-Politik, die Erholung der industriell geprägten Länder von der Corona-Pandemie, der vom Zaun gebrochene Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine mit den Folgewirkungen der Energiepreiserhöhung und der Lieferkettenproblematik der bis dato globalisiert handelnden Wirtschaft waren die wichtigsten Treiber der makroökonomisch regional differenten Konjunkturentwicklungen. Das weltweite Bruttoinlandsprodukt nahm um vergleichsweise 3 % gegenüber den Vorjahren zu. In der EU stieg der BiP um 3,5 % (Vorjahr + 5,3 %). In Deutschland hingegen nur um europaweit vergleichsweise niedrige 1,9 %. In den USA wuchs die Volkswirtschaft um 2,0 % (Vorj.: 5,9 %). In Japan mit einem BiP-Plus von + 1,2 %, in Südkorea mit + 2,6 % sowie in China mit + 3 % blieben die Wachstumsraten unter den Prognosen. Einzig in den Schwellenländern Asiens war der Konjunkturverlauf mit + 5,5 % gegenüber dem Vorjahr mit + 6,3 % lediglich moderat rückläufig. Aus den konjunkturellen Entwicklungen in unseren wesentlichen Absatzmärkten kamen demnach keine Impulse, die sich fördernd auf unser Problemjahr 2022 hätten auswirken können. Branchenentwicklung Trotz Ukraine-Krieg und daraus resultierender Lieferkettenproblematik sowie den pandemischen Nachwirkungen, erwirtschaftete die deutsche Medizintechnikindustrie ein, im Vergleich zur konjunkturellen Entwicklung in Deutschland, überproportionales Umsatzwachstum von +5,4 %. Dieses Umsatzwachstum war wesentlich bestimmt von der Steigerung des Auslandsumsatzes um 6,5 %, während der Inlandsumsatz lediglich um 3,2 % gegenüber dem Vorjahr zulegte. Umsatz- und Ertragslage Trotz der Cyber-Attacke Anfang November und der dadurch bedingten Betriebsunterbrechung erzielte RICHARD WOLF noch eine konzernweite Umsatzsteigerung von 5,6 % (Vorj.: 14,9 %). Analog den Vorjahren erachten wir diesjährig jedoch in besonderem Maße unsere außergewöhnliche, allerdings nicht liquiditätswirksame Ergebnisbelastung durch die Zuführung zur Pensionsrückstellung als berichtspflichtig. In besonderem Maße deshalb, weil die Parameter-Anpassung des Rententrends zu einer diesjährigen Belastung unserer Erfolgsrechnung mit 27,6 Mio. € (Vorj.: 16,3 Mio. €) führte. Das Versorgungswerk wurde zwar bereits 2016 von der jetzigen Geschäftsleitung geschlossen. Indes bleibt es bei der Feststellung der Geschäftsleitung, die vormalig ausgereichten Pensionszusagen sind von einem Unternehmen unserer Größenordnung operativ nicht zu erwirtschaften. Neben den Kostenbelastungen durch den Hacker-Angriff sind die nicht liquiditätswirksamen Pensionsverpflichtungen ursächlich für den ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von -17,2 Mio. € (Vorj.: +4,1 Mio. €). Finanz- und Vermögenslage Die Konzern-Bilanzsumme des Berichtsjahres hat sich um 31,5 Mio. € erhöht auf diesjährig 321,1 Mio. € (Vorj.: 289,6 Mio. €). Die Aktivseite ist wesentlich geprägt von der Zunahme der Wertpapiere des Anlagevermögens um 8,0 Mio. €, der um 15,6 Mio. € gestiegenen Bevorratung unserer Produkte sowie der Zunahme der Forderungen um 5,7 Mio. €. Die Zunahme der liquiden Mittel im Inland um 4,6 Mio. € ist nicht zuletzt auch Folgewirkung der Cyber-Attacke und korrespondiert passivisch mit der dazu überproportionalen Zunahme der Lieferantenverbindlichkeiten. Ursächlich hierfür war der Workflow-Ausfall unseres automatisierten Rechnungseinleseprogramms TANGRO, das wochenlang nicht genutzt und erst wieder im Januar 2023 aufgebaut werden konnte. Auf der Passivseite hat sich das bilanzielle Eigenkapital, veranlasst durch den Jahresfehlbetrag und der gesellschafterseitig deshalb beschlossenen Entnahme aus Gewinnrücklagen um 15,2 Mio. € vermindert. Signifikant um 38,8 Mio. € gestiegen sind die insgesamt ausgewiesenen Rückstellungen. Wie vorstehend bereits erläutert entfallen davon 32,9 Mio. € auf Pensionsrückstellungen. Die saldiert ausgewiesenen Pensionsrückstellungen betragen damit 35,3 % (Vorj.: 27,8 %) unserer Bilanzsumme. Seit 2016 wird für die späteren Auszahlungsverpflichtungen gegenüber den Pensionären reserviertes Deckungsvermögen im RICHARD WOLF Spezialfonds aufgebaut. Dieser Spezialfonds weist zum Bilanzstichtag einen Aktivwert aus von 56,2 Mio. € (Vorj.: 61,1 Mio. €). Saldiert mit dem Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen lt. versicherungsmathematischen Gutachten von 169,6 Mio. € beträgt die Quote des Passivpostens im Verhältnis zu den insgesamten Verbindlichkeiten und Rückstellungen 72,9 % (Vorj.: 74,0 %). Die passivische Bilanzstruktur bleibt somit geprägt von den künftigen Zahlungsverpflichtungen gegenüber unseren vormaligen und jetzigen Beschäftigten mit Rentenansprüchen gegenüber RICHARD WOLF. Auch aufgrund der ergebnisbelastenden Betriebsunterbrechung durch die Cyber-Attacke verzeichnete RICHARD WOLF eine Verminderung des Free-Cash-Flow. Um T€ 2.730 hat sich die Summe vom Mittelzufluss aus unserer operativen Geschäftstätigkeit von T€ 16.613 und dem Mittelabfluss aus investierter Tätigkeit von T€ 19.343 vermindert. Der Mittelzufluss aus operativer Geschäftstätigkeit lag um T€ 2.315 und damit um 12,2 % unter Vorjahresniveau. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente verringerten sich zum Bilanzstichtag um T€ 983 auf T€ 73.835 (Vorj.: T€ 74.818). Gesamtbewertung der wirtschaftlichen Lage Unterjährig war das Geschäftsjahr 2022 zunächst von einem Zweifachen bestimmt: erstens der prioritären MDR-Zielerreichung und zweitens der sukzessiven Aufhebung der pandemischen Restriktionen verbunden mit der Organisation des Übergangs in den Normalzustand. Beide Herausforderungen meisterten wir erfolgreich. Die Entscheidung der Geschäftsleitung für die nicht sukzessive, sondern für die geballt vollzogene Anpassung des Rententrend-Parameters zur Berechnung der Pensionsrückstellung macht die außerordentliche Ergebnisbelastung zur Trias, trägt der anhaltenden inflationären Entwicklung Rechnung, belastet zwar unser diesjähriges Ergebnis extraordinär, wirkt sich aber entlastend auf die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen der Folgejahre aus. Diesen triadischen Ergebnisbelastungen wurde übers Jahr proaktiv und rational gegengesteuert. Diese Trias mutierte vollends zur ergebnisbelastenden Quadriga durch die verbrecherische Cyber-Attacke auf unser systemisches Netzwerk. Die zwangsläufige Betriebsunterbrechung durch den Ausfall unserer vernetzten Datensysteme hat indes auch Positives gezeitigt: Unsere Belegschaft rückte als Wolfsrudel kämpferisch zusammen. Dieser erlebbar gewordene besondere Spirit ist für uns der Zukunftswechsel schlechthin: Ohne die Quadriga der vorbenannten unsäglichen Ergebnisbelastungen hätten wir bereits das Geschäftsjahr 2022 erfolgreich abgeschlossen und werden wir das Geschäftsjahr 2023 positiv abschließen. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren Personal In Erweiterung der gesetzlich geschuldeten Anhangsangaben waren am 31.12.2022 konzernweit nach Köpfen und inklusive der Teilzeitbeschäftigten 1.741 (Vorj.: 1.652) Beschäftigte bei RICHARD WOLF tätig. Im gewerblichen Bereich tätig waren 833 (Vorj.: 800), im kaufmännischen Bereich 908 (Vorj.: 852) Beschäftigte. Im Geschäftsjahr 2022 beschlossen die Geschäftsleitung und der Betriebsrat eine neue Rahmenvereinbarung über die Arbeitszeitregelung im Inland. Die Betriebsvereinbarung trat am 01.01.2022 in Kraft. Mit den Regularien ist es uns gelungen, die Arbeitsorganisation variabel auszugestalten und zukunftsorientierte Regelungen für flexible Arbeitszeiten, Teleheimarbeit sowie Sabbatical verbindlich zu etablieren. Die Betriebsvereinbarung ist sichtbar Ausdruck für das gemeinsame Bemühen von Geschäftsleitung und Betriebsrat, ein "New Wolf Working" zu implementieren. Am Bilanzstichtag bereiteten wir 71 (Vorj.: 65) Auszubildende in diversen Ausbildungsberufen auf ihr späteres Berufsleben vor. Unser Bereich Human Resources ist damit befasst, qualifizierten Nachwuchs langfristig an uns zu binden und dessen Ausbildung durch qualifizierte Fortbildungsmaßnahmen zu fördern. Unsere Ausbildungsquote als der Anteil der Auszubildenden an der Gesamtzahl der Beschäftigten liegt bei 4,1 % (Vorj.: 3,9 %). Die Gesamtverantwortung für die Steuerung personalpolitischer Maßnahmen obliegt unserem Human Resources Department. Die von dort initiierte Förderung des Denkens in digitalisierten Unternehmensprozessen will unsere Auszubildenden über diverse Ausbildungsziele hinaus zukunftsorientiert mit dem vertraut machen, was RICHARD WOLF künftig sein wird: nicht mehr medizintechnischer Instrumentenbauer, sondern Systemanbieter softwarebasierter Medizintechnik, eigenständig in Knittlingen entwickelt, produziert und weltweit vertrieben in vernetzten Unternehmensprozessen. Die zunehmende Digitalisierung der RICHARD WOLF-Wertschöpfung verlangt nicht den Instrumentenbauer, verlangt vielmehr den digitalisiert geschulten und von uns ausgebildeten Mechatroniker als den Fachinformatiker für Systemintegration. Mitarbeiterzufriedenheit korreliert nicht zuletzt auch mit der Dauer der Zugehörigkeit zu RICHARD WOLF. Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit beträgt 14 Jahre. Unsere weiblichen Beschäftigten sind durchschnittlich 46 Jahre, die männlichen Beschäftigten 43 Jahre alt. Diversität und Chancengleichheit Als global wirtschaftende, weltweit vertretene Unternehmensgruppe verstehen wir die Vielfalt unserer Belegschaft nicht nur als Selbstverständlichkeit. Wir sehen in dieser Vielfalt zugleich auch Chancen. Beschäftigte aus vielen Nationen bringen ihre individuellen Sichtweisen, ihre gemachten Erfahrungen und ihre unterschiedlichen Kompetenzen in die tägliche Arbeit ein. Dieses diverse Ganze stärkt unsere Innovationskraft und trägt nach unserer Überzeugung zur vermehrten Wettbewerbsfähigkeit, aber auch zur RICHARD WOLF-Resilienz bei. Deshalb legen wir Wert auf ein wechselseitiges wertschätzendes und vor allem vorurteilsfreies Arbeitsumfeld für alle Beschäftigten. Diskriminierung weder nach Herkunft, Hautfarbe, sexueller Orientierung noch nach Geschlecht hat bei uns keinen Platz. Hingegen sehen wir interkulturelle Vielfalt und praktizierte Toleranz als Schlüssel des erfolgreichen Zusammenarbeitens bei RICHARD WOLF. Bei intern ausgeschriebenen Stellenbesetzungen weiß die Geschäftsleitung um die Zielgrößen und den Erfüllungsgrad des Gesetzes über die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen. Für den Frauenanteil in der Geschäftsführung und in den beiden oberen Führungsebenen stellen wir zum Bilanzstichtag folgende IST- sowie Zielgrößen mit Fristangaben fest:
Die Festlegung von Zielgrößen und Zielerreichungsfristen sind von der Geschäftsleitung beschlossen und protokolliert. Sonstige Leistungsindikatoren Als mittelständische, der Kraichgau-Region besonders verpflichtete Unternehmensgruppe, fördern wir gezielt diejenigen gemeinnützigen Organisationen, in denen unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aktiv oder ehrenamtlich tätig sind. Die Regionalität unserer Förderung kommt einer Vielzahl gemeinnütziger Organisationen aus den Bereichen Kultur und Brauchtum, Breitensport und Sozialwesen zugute. Explizit förderten wir die sozialen Einrichtungen Familienherberge Lebensweg in Schützingen sowie das Kinderzentrum (KiZe) in Maulbronn mit seiner Fachklinik für Kinderneurologie und Sozialpädiatrie. Die Gewinnausschüttungen unserer Gesellschaft werden von unserer Alleingesellschafterin, der gemeinnützigen RICHARD und ANNEMMARIE WOLF-Stiftung satzungskonform für wissenschaftliche Grundlagenforschung und zur Förderung einzelner Projektvorhaben aus dem breiten endoskopischen Anwendungsspektrum ausgereicht. Das gemeinnützig verfasste Stiftungskonstrukt ist somit Garant für die Mittelverwendung auch im Sinne des unternehmerisch Ganzen von RICHARD WOLF. War als Stiftungsakt jedenfalls von besonderer gesellschaftspolitischer Relevanz und höherer Wertigkeit als die Vielzahl von Einzelspenden sowie unsere regionalen Sponsoringprojekte. 3. Risiko- und Chancenbericht Risikoverständnis Jeder RICHARD WOLF-Geschäftsvorfall beruht auf dem Abwägen der verantwortlichen Entscheidungsträger zwischen einzugehendem Risiko und nutzbaren Chancen. Als nutzbare Chancen definieren wir keineswegs jeden für uns realisierbaren Erfolg der über unser tradiertes Zielsystem "gemeinsam ↔ profitabel ↔ wachsen" hinausgeht. Unter Risiko verstehen wir die Gefahr, unsere Ziele wegen fremdbestimmter Handlungen und / oder Ereignisse nicht erreichen zu können. Unsere Alleingesellschafterin, die gemeinnützige RICHARD und ANNEMARIE WOLF-Stiftung, steht aufgrund ihrer gesellschaftsrechtlichen Verfasstheit für unsere Unternehmensleitlinien. Nicht Gewinnmaximierung, sondern die Substanzerhaltung des unternehmerischen Ganzen ist das der Geschäftsleitung vorgegebene Unternehmensziel. Substanzerhaltung beinhaltet nach übereinstimmender Auffassung von Stiftungsvorstand und Geschäftsleitung allerdings keinesfalls die dauerhafte Erhaltung jedes einzelnen Arbeitsplatzes unseres Unternehmens. Meint vielmehr den Werterhalt des Unternehmens RICHARD WOLF im Wettbewerb. Die Zielvorgabe unserer Alleingesellschafterin schließt das operative Eingehen unkontrollierbarer Risikogeschäfte und insbesondere den Abschluss von Spekulationsgeschäften durch die Geschäftsleitung aus. Bewertungskategorien Das Geschäftsjahr 2022 führte zu keinen Veränderungen in der unternehmensweit praktizierten Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeiten und der möglichen finanziellen Auswirkungen. Ein formales Regelwerk mit der verbindlichen Diktion des Risiko- und Chancenumgangs liegt noch nicht vor. Die Geschäftsleitung beurteilt die Klassifizierung von Eintrittswahrscheinlichkeit und das Ausmaß finanzieller Auswirkung viergeteilt. Den vier Kategorien von Eintrittswahrscheinlichkeiten wird das vierfach unterteilte und wertmäßig quantifizierte Ausmaß finanzieller Auswirkungen gegenübergestellt. Die Ergebniseffekte werden nachstehend in geschätzten absoluten Zahlen angegeben. Eintrittswahrscheinlichkeiten
Ausmaß finanzieller Auswirkungenauf das operative Ergebnis
Unserer Berichterstattung über wesentliche Risiken wird im Folgenden Rechnung getragen durch die jeweils qualifizierende Schlussformel unter Verwendung der vorstehenden tabellarischen Bewertungskategorien. Einleitend unsere Gesamtbewertung zur Beurteilung der Eintrittswahrscheinlichkeiten letztjährig berichteter Negativauswirkungen aus dem Pandemierisiko und dem MDR-Risiko: Die von uns im Vorjahr noch als hoch eingestufte Eintrittswahrscheinlichkeit weiterer Covid-19-Varianten hat sich nicht bestätigt. Die Geschäftsleitung sieht aktuell kein Pandemie-Risiko mehr. Die Eintrittswahrscheinlichkeit des MDR-Risikos wurde im Vorjahr noch mit möglich und im finanziell belastenden Ausmaß als moderat klassifiziert. Aufgrund der erfolgreichen Arbeit unseres Impuls-Projektteams einerseits sowie der verfügten Verlängerung der Deadlines andererseits wird die MDR-Risikogefährdung auf die Eintrittswahrscheinlichkeit niedrig herabgestuft und die finanzielle Auswirkung mit gering klassifiziert. Wesentliche Einzelkriterien Fachkräftemangel Im Wettbewerb um hoch qualifizierte Beschäftigte gereicht uns der Standort Knittlingen nicht gerade zum Vorteil. Der künftige Erfolg von RICHARD WOLF hängt deshalb entscheidend davon ab, Digitalisierungs-Fachkräfte entweder für eine Tätigkeit bei uns zu akquirieren oder unsere Beschäftigten für die vermehrt anspruchsvollen Aufgaben zu qualifizieren. Im Vorjahresbericht beurteilten wir den Fachkräftemangel als belastend für unseren Konzern. An dieser Feststellung halten wir fest. Die unabdingbare Markterfordernis des "weg vom vormaligen Instrumentenbauer und hin zum zukunftsorientierten Systemanbieter" bedingt digitalisierte Transformationsprozesse und demzufolge ein anders qualifiziertes Anforderungsprofil an unsere Belegschaft. Die Digitalisierungserfordernis beschränkt sich nicht allein auf die Einrichtung komplexer Systeme für deren Anwendung im Klinikbereich. Die Digitalisierung beginnt bereits bei den geänderten Anforderungen an jeden einzelnen RICHARD WOLF-Beschäftigten zu dessen Teilhabe an unseren digitalisierten unternehmensinternen Transformationsprozessen im Tagesgeschäft. Der RICHARD WOLF "Passion for Change" impliziert die Bereitschaft jedes Mitarbeitenden, der sich ändernden Arbeitswelt und ihren neuen Anforderungen zu stellen. Unternehmensinterne Arbeitsplatzflexibilität und die Bereitschaft angebotene Schulungsmaßnahmen wahrzunehmen sind das Gebot der Stunde. Die Geschäftsleitung besetzt neue Arbeitsplätze primär mit sich dafür qualifiziertem eigenen Personal. Dies setzt voraus die persönliche Bereitschaft zum Arbeitsplatzwechsel und eine flexible Arbeitseinstellung. Die Geschäftsleitung hat Home-Office Offerten weitestmöglich gefördert. Indes bleiben wir bei unserer Auffassung: physische Präsenz am Arbeitsplatz wäre der Arbeitseffizienz dienlicher. Entgegen unserer bisherigen Auffassung, nimmt die Bereitschaft sich den geänderten Arbeitsplatzanforderungen zu stellen, nicht zu. Aus diesem Grund stuft die Geschäftsleitung die Eintrittswahrscheinlichkeit personeller Risiken als möglich und das Ausmaß belastender Ergebnisauswirkung mit moderat ein. Produktrisiko Als Produzent medizintechnischer Endoskope und Lieferant von medizintechnischer Systemsoftware unterliegen wir branchentypisch einem möglichen anwenderbestimmten Produkthaftungsrisiko. Dieses Risiko umfasst den Rohmaterialeinkauf genauso wie den Zukauf von Halb- und Fertigprodukten. Die Eintrittswahrscheinlichkeit von Produktionsverfahrensmängeln wird wegen strikter Einhaltung unserer institutionalisierten internen wie externen Prüfprogramme als zwar möglich bewertet. Deren finanzielle Auswirkung auf die Finanz- und Vermögenslage hingegen allenfalls mit moderat eingestuft. Allerdings weiß die Geschäftsleitung um das Risiko des problembehafteten Umgangs unseres Produktportfolios durch unsere Kunden. Gegen daraus erwachsende Inanspruchnahme aus Produzentenhaftung ist RICHARD WOLF indes angemessen versichert. Lieferkettenrisiko Unser Produktions-Output hängt entscheidend ab von steter und effektiver Steuerung unserer Lieferketten. Sei es für einzelne Komponenten, für Chips oder für Halbleiter. Weil wir im Geschäftsjahr 2022 mit gravierenden Störungen in der Lieferkette und fortfolgend mit Preisforderungen einzelner Lieferanten konfrontiert wurden, sieht die Geschäftsleitung in der Lieferkettenproblematik eine mögliche Eintrittswahrscheinlichkeit, die große finanzielle Auswirkung auf unser operatives Ergebnis zeitigen könnten. Lager-, Logistik- und Vertriebsrisiko Die Eintrittswahrscheinlichkeiten der Lager-, Logistik- und Vertriebsrisiken werden von uns insgesamt als niedrig eingestuft. Das etwaige finanzielle Ausmaß würde lediglich die Einzelkosten verpflichtender Rückrufaktionen umfassen. Gegen Rückrufaktionen sind wir durch eine Rückrufversicherung angemessen versichert. Finanzielle Auswirkungen, die wesentlich über die Einzelkosten der Rückrufaktionen hinausgehen, könnten allenfalls einen Reputationsschaden bewirken. Die Eintrittswahrscheinlichkeit stufen wir deshalb als gering ein. Das sicherheitsorientierte unternehmerische Handeln bestimmt unsere Auslandsgeschäfte und damit auch das latente Vertriebsrisiko. Trotz der von uns geschäftsüblich abgeschlossenen Sicherungsgeschäfte bergen Auslandsengagements stets länderbezogene unterschiedliche Risiken. Ohne kontrolliertes Eingehen dieser Risiken auf Auslandsmärkten können jedoch Marktchancen nicht genutzt werden. Allerdings kommt auch hier unser Wertebekenntnis in einem besonderen Maße zum Tragen. Die Risikominimierung bleibt vorrangig vor jedweder Chancennutzung - die Eintrittswahrscheinlichkeit belastender Auslandsengagements wird deshalb dem Grunde nach zwar als möglich, im Einzelfall aber als gering klassifiziert. Administrative und IT-Risiken Die Risiken aus den von uns eingegangenen Finanz- und Verwaltungsgeschäften werden wegen unseren wertbewahrenden und damit unternehmerisch-konservativen Handlungsmaximen als nicht berichtspflichtig subsumiert. Dies betrifft auch die konservativ konnotierte Anlagestrategie des Richard-Wolf-Spezialfonds. In unseren Geschäftsprozessen sind digitale Technologien zutiefst integriert. Trotz mehrstufig implementierter Sicherheits- und Antivirenkonzepte sowie sonstiger, über Gebühr initiierter, Datensicherungsmaßnahmen wurde RICHARD WOLF über das Feiertagswochenende 29. Oktober bis 2. November durch Cyber Kriminelle angegriffen. Einzig mit dem Ziel Lösegeld zu erpressen, widrigenfalls würden sensible Unternehmens- und Mitarbeiterdaten im Internet veröffentlicht. Lösegeld wurde indes nicht geleistet. Konsequenz war die Verschlüsselung unserer Unternehmensdaten, sodass deren weitere Nutzung durch unsere Bereiche und unsere Tochtergesellschaften wochenlang nicht mehr möglich war. RICHARD WOLF war bis Mitte Januar 2023 gezwungen lediglich im Notfallbetrieb zu arbeiten. Netzwerkbereiche, Speicher, Datenbanken, Subsysteme oder Server waren im Laufe des I. Quartals 2023 entweder wieder in den Urzustand zurückversetzt oder durch neu angeschaffte Speichersysteme mit entsprechender Hardware aufgerüstet. Die gemachten Negativerfahrungen sind Anlass für die Geschäftsleitung, die Risikohöhe einer zweiten Cyber-Attacke trotz weiterer Sicherheitsmaßnahmen mit hoch und die finanziellen Auswirkungen auf das Ergebnis mit groß einzustufen. Diese Risikoeinstufung entspricht somit in keiner Weise unseren Vorjahresklassifikationen. Bewertung der Gesamtrisikosituation Die vorbeschriebene Bewertung unserer allgemeinen und unserer Einzelrisiken wird zusammengefasst in einer Risikomatrix vorgelegt, aus der die Dimensionen unserer Risikobeurteilung grafisch hervorgehen. Die Bewertungskriterien "Eintrittswahrscheinlichkeiten" und "potentielle Schadenshöhe" bilden dabei die beiden Bewertungsachsen.
Auf Basis sämtlicher, bis Ende Juni 2023 vorliegender Erkenntnisse, bestehen nach Auffassung der Geschäftsleitung gegenwärtig und in absehbarer Zukunft keine signifikanten Einzelrisiken, die sich in irgendeiner Form als bestandsgefährdend erweisen könnten. Im Übrigen sind wir gegen Elementarschäden und gegen die vorbeschriebenen Einzelrisiken angemessen versichert. Chancen - Berichterstattung Für RICHARD WOLF kommt der Identifizierung von Chancen Bedeutung deshalb zu, weil das Geschäftsmodell auf originärem, profitablem Wachstum basiert. Allerdings ist die RICHARD WOLF-Chancennutzung nicht risikointendiert. Unsere Chancennutzung meint zuvörderst Sicherung der Marktposition mit tradiertem Ausbau durch horizontale wie vertikale Markterschließungen. Chancen werden nach unserem Verständnis nur realisiert, wenn die mit der Chancennutzung wirtschaftlich stets verbundenen Risiken erstens definiert sind und zweitens beherrschbar erscheinen. Kurzum: die Geschäftsleitung bleibt bei ihrem Verständnis einer lediglich konservativen kurz- wie langfristigen Chancennutzung. Die Geschäftsleitung sieht in der Trias von Digitalisierung, Automatisierung und Robotik unternehmerisch nutzbare Chancen. Insbesondere in der zunehmenden Digitalisierung der Kommunikation in den Krankenhäusern. Hier definieren wir unternehmerisch beherrschbare Chancen, um mit Schnittstellenarchitekturen die Prozesse wechselseitig zu vernetzen. Derartige Chancennutzungen sind für uns strategisch verortet und damit zustimmungspflichtig seitens des Stiftungsvorstands. Prognosebericht Die Prognose 2023 der Geschäftsleitung beruht auf der Annahme, geopolitische Spannungen würden nicht weiter eskalieren und die mit dem Ukraine-Krieg virulent gewordenen Lieferkettenprobleme würden sich nicht verschlechtern. Dies vorausgeschickt, prognostiziert die Geschäftsleitung bereits an dieser Stelle einen profitabel wachsenden Geschäftsverlauf 2023, sieht sich darin sowohl im Auftragseingang, als auch in Umsatzentwicklung und Betriebsergebnis bis Mai 2023 bestätigt und begründet die optimistische Prognose fortfolgend. Der Fachkräftemangel veranlasst uns zu Produktionsverlagerungen an einzelne Tochtergesellschaften. Wir werden deshalb auch in Rumänien einen Produktionsbetrieb aufbauen. Staatlicherseits angeordnete Restriktionen sind ursächlich für die Reorganisation unserer China-Geschäfte und den Aufbau eines chinesischen Produktionsbetriebes. Beide investiven Maßnahmen werden nach erfolgter Bauabnahme und Zertifizierung in Betrieb genommen. Unsere originär bestimmte Wachstumsstrategie sieht darüber hinaus den Aufbau eines weiteren Produktionsstandortes in USA sowie eine Kooperationspartnerschaft mit dem gelabelten Ziel "Make in India". Produktseitig werden wir unsere endoskopischen Systeme auf Basis modernster Technologien und Sensortechnik überarbeitet in 2023 genauso auf den Markt bringen wie unsere Disposable (Einmal-) URS, die systemischen Outputs unserer verschiedenen Business-Development-Projektkooperationen, RIWOLINK OP-Vernetzungssysteme und hybrid nutzbare Endoskope. Diese RICHARD WOLF-Produkt- und Systemoffensive lässt uns gelassen die politisch geführte Diskussion um die Krankenhausreform abwarten. Wenn 59 % der deutschen Krankenhäuser 2022 Verluste ausweisen, wenn 90 % der defízitären Häuser sich in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft befinden, wenn Ambulantisierung an der Tagesordnung und Pflegepersonalengpässe die Regel sind, wird eine Krankenhausreform zwingend. Wie diese Reform letztlich aus dem Bundestag kommt, ist für uns sekundär. Primär aus unserer Sicht ist ein Weniger an ökonomischem Druck und ein Mehr an qualitativer Behandlungsverbesserung. Dem derzeitigen politischen Aktionismus stehen wir reserviert gegenüber, sehen aber in dem Ziel des Strukturwandels, mehr Ökonomie im Gesundheitswesen zu verankern, für unser Produktportfolio keine Verunsicherung, sondern vielmehr zusätzliche Wachstumschancen. Dies trifft in gleichem Maße zu auf die weltweite Digitalisierung im Gesundheitswesen. Auch auf diesem Gebiet sind wir durch erbrachte Vorleistungen und die Digitalisierungskonzepte unserer Tochterfirma RIWOLINK vor allem im OP-Bereich als aktiv gestaltender Player dabei. Datenanalytik mit dem Ziel der Effizienzsteigerung und der Verbesserung klinischer Ergebnisse gehörten zum Leistungsportfolio unserer neu aufgestellten Tochtergesellschaft in Karlsruhe. Bei alledem erwartet die Geschäftsführung ein Umsatzwachstum im Konzern im Zielkorridor von 8 % bis 10 %. Die erfreuliche Geschäftsentwicklung in den ersten Monaten 2023 erlaubt uns eine EBiT Prognose im Konzern für 2023 in Höhe von ca. 15 Mio. €. KONZERNBILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2022Richard Wolf GmbH, KnittlingenAKTIVA
PASSIVA
KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR 2022Richard Wolf GmbH, Knittlingen
KONZERNANHANG 20221. Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss Die Richard Wolf GmbH hat ihren juristischen Firmensitz in 75438 Knittlingen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim (HRB 510031). Gemäß §§ 290 ff. HGB erstellt die Richard Wolf GmbH als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht, in den alle konsolidierungspflichtigen Tochterunternehmen einzubeziehen sind. Die Aufstellung liegt in der Verantwortlichkeit der Geschäftsführung. Der Konzernabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) erstellt. Hierbei kommen die für große Kapitalgesellschaften geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften zur Anwendung. Die Jahresabschlüsse aller in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften werden gemäß § 308 HGB einheitlich entsprechend den Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Richard Wolf GmbH aufgestellt. Abschlussstichtag sämtlicher einbezogener Gesellschaften ist der 31.12.2022. Mithin entspricht der Bilanzstichtag der einbezogenen Gesellschaften dem Stichtag des Konzernabschlusses. Die Tochterunternehmen Richard Wolf Verwaltungsgesellschaft mbH, Knittlingen, Kurt Semrau GmbH, Tuttlingen, Heynemann GmbH, München, RIWOLINK GmbH, Karlsruhe und RIWO spine GmbH, Knittlingen, erfüllen die Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 HGB und sind daher von den Offenlegungspflichten befreit. Mit Beschluss vom 08.11.2022 wurde die Firma der vormaligen Wintegral GmbH geändert in RIWOLINK GmbH. Die Gesellschaft hat ihren Sitz von München nach Karlsruhe verlegt. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.1 Konsolidierungskreis In den Konsolidierungskreis sind neben der Richard Wolf GmbH als Konzernmuttergesellschaft grundsätzlich alle Unternehmen einzubeziehen, bei denen die Richard Wolf GmbH - mittelbar oder unmittelbar - die Mehrheit der Stimmrechte hält. Im Geschäftsjahr 2022 stellt sich der Konsolidierungskreis wie folgt dar:
Die Tochtergesellschaft "Richard Wolf RUS" (Sitz in Sankt Petersburg, Russische Förderation, 100% Anteil) wird nicht in den Konzernabschluss einbezogen, da ihr Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist. 2.2 Angaben zu den Konsolidierungsmethoden Für Erstkonsolidierungen in Geschäftsjahren, die vor dem 01.01.2010 begannen, wurde die bisherige Methodik der Kapitalkonsolidierung gemäß Art. 67 Abs. 5 S. 2 EGHGB beibehalten. Daher erfolgte die Kapitalkonsolidierung nach der Buchwertmethode gemäß § 301 Abs. 1 HGB a.F. durch Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte mit dem im Zeitpunkt der Erstkonsolidierung zum 01.01.2003 vorhandenen Eigenkapital der Tochterunternehmen. Passivische Unterschiedsbeträge (T€ 34.121) wurden der Bilanzposition "andere Rücklagen" zugerechnet. Sie resultieren ausschließlich aus thesaurierten Gewinnen von Tochtergesellschaften während ihrer Konzernzugehörigkeit, aber vor dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung. Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten innerhalb des Konsolidierungskreises sind vollumfänglich gemäß § 303 HGB gegeneinander aufgerechnet (Schuldenkonsolidierung). Innenumsätze aus wechselseitigen Lieferungen und Leistungen sowie von anderen Erträgen sind mit den entsprechenden Aufwendungen der einbezogenen Unternehmen gemäß § 305 HGB aufgerechnet (Aufwands- und Ertragskonsolidierung). Auf die Eliminierung von Zwischenergebnissen aus dem laufenden Lieferverkehr wird gemäß § 304 Abs. 2 HGB im Hinblick auf deren untergeordnete Bedeutung verzichtet. Entstandene Zwischengewinne aus der Bewertung der Vorräte sind ergebniswirksam eliminiert. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist um Gewinnabführungen und Verlustübernahmen konsolidierter Gesellschaften bereinigt. 2.3 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Hierbei werden die nach landesrechtlichen Vorschriften erstellten Jahresabschlüsse, soweit sie aus Konzernsicht wesentliche Bewertungsabweichungen aufweisen, an die konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze angepasst. Die Bewertungsgrundsätze des Vorjahres sind unverändert beibehalten worden. 2.3.1 Anlagevermögen Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen nach der linearen Methode, und soweit erforderlich, um außerplanmäßige Abschreibungen, angesetzt. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Der leistungsbedingte Werteverzehr wird durch planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der jeweiligen Vermögensgegenstände erfasst. Für Gebäude und Bauten wurde die lineare Abschreibungsmethode angewandt. Zugänge zu den Bilanzpositionen Technische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung wurden ebenfalls nach der linearen Methode abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind mit den jeweiligen Anschaffungskosten angesetzt, bzw. auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Soweit der nach den vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegen-ständen des Anlagevermögens über dem Wert lag, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen war, wurde dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen wurden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestanden. 2.3.2 Umlaufvermögen Bei den Vorräten wurden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die bezogenen Teile und Fabrikate zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Zeitwerten angesetzt. Unfertige und fertige Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten unter Einbeziehung angemessener Material- und Fertigungsgemeinkosten bewertet. Abwertungen auf niedrigere Marktpreise oder niedrigere beizulegende Werte wurden in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen. Bei den Vorräten aus Lieferungen zwischen den einbezogenen Unternehmen sind in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen Konzernherstellungskosten und den Bilanzansätzen des Empfängers die Konzernzwischenergebnisse eliminiert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Nominalbeträgen, zum beizulegenden Wert, bzw. zum niedrigeren Kurswert, angesetzt. Dem latenten Ausfallrisiko wurde neben erforderlichen Einzelwertberichtigungen auch durch eine aktivisch gekürzte Pauschalwertberichtigung angemessen Rechnung getragen. Der Ansatz des Kassenbestands und des Guthabens bei Kreditinstituten erfolgte zum Nennwert. Barguthaben in Fremdwährung, Guthaben bei Kreditinstituten, die in ausländischer Währung bestehen, sowie Verbindlichkeiten in ausländischer Währung, wurden zum Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag (§ 256a HGB) bewertet, soweit deren Restlaufzeit unter einem Jahr lag. 2.3.3 Rückstellungen für Pensionen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels des Anwartschaftsbarwertverfahrens (= Projected Unit-Credit-Methode) errechnet. Der Rückstellungsbetrag ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis zu diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und Unverfallbarkeitsregelung erdient worden ist. 2.3.4 Steuer- und sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins abgezinst, der sich im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus den vergangenen zehn Jahren und im Falle sonstiger Rückstellungen aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergibt. Bei der Bemessung der Steuerrückstellungen und der sonstigen Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken, drohenden Verpflichtungen sowie ungewissen Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend Rechnung getragen. 2.3.5 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. 2.4 Fremdwährungsumrechnung Die Währungsumrechnung der Jahresabschlüsse der ausländischen Gesellschaften, die nicht in Euro bilanzieren, erfolgt nach der modifizierten Stichtagsmethode gemäß § 308a HGB. Danach werden sämtliche Bilanzposten zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Aufwendungen und Erträge sowie der Jahresüberschuss werden mit den Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Währungsdifferenzen, die aus der Abweichung von Stichtags- und Durchschnittskursen resultieren, werden erfolgswirksam gebucht. Der sich aus der Währungsumrechnung ergebende Unterschiedsbetrag bei der Umrechnung des Eigenkapitals zwischen dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung und dem Bilanzstichtag wird erfolgsneutral als Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung gesondert innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen. 3. Angaben zur Konzernbilanz 3.1 Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Die Entwicklung der einzelnen Positionen des Anlagevermögens ist im Konzern-Anlagenspiegel detailliert dargestellt. Die sich aus der Verrechnung des Anlagevermögens der ausländischen Tochtergesellschaften ergebenden Währungsdifferenzen sind in zwei Zusatzspalten des Anlagenspiegels aufgeführt. 3.2 Finanzanlagen
Auf die erfolgte Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB (vgl. Tz. 3.5) wird verwiesen. Die ausgewiesenen Wertpapiere des Anlagevermögens betreffen festverzinsliche Wertpapiere und Investmentfonds, die zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Tageskurs am Bilanzstichtag bilanziert sind. 3.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Unter den sonstigen Vermögensgegenständen wurden alle nicht unter anderen Posten auszuweisenden Vermögensgegenstände erfasst. Des weiteren sind Forderungen an Gesellschafter in Höhe von T€ 10 (Vj.: T€ 0) enthalten. Es bestehen keine sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. 3.4 Aktive latente Steuern Die Position basiert im Wesentlichen auf der Eliminierung der Zwischenergebnisse bei den Vorräten sowie aus der Auflösung von Wertberichtigungen. Die Berechnung der aktiven latenten Steuern erfolgt mit einem Steuersatz in Höhe von 25%. Im Berichtsjahr wurden aktive latente Steuern auf den steuerlichen Verlustvortrag der Tochtergesellschaft in den USA in Höhe von T€ 764 (Vj.: T€ 1.108) berücksichtigt. Die Berechnung erfolgte mit einem Steuersatz von 9,5 %. Durch Konsolidierungsmaßnahmen ergaben sich aktive latente Steuern in Höhe von T€ 497, sowie passive latente Steuern in Höhe von T€ 75, welche gemäß § 306 HGB saldiert ausgewiesen werden. Die Berechnung erfolgte mit einem konzerneinheitlichen Steuersatz von 25%. In der Position "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" werden latente Steuern in Höhe von T€ 420 (Ertrag) ausgewiesen. Auf die Darstellung einer Überleitungsrechnung gemäß DRS 18.67 wird verzichtet, da der Erkenntnis- und Informationswert einer derartigen Darstellung aufgrund der unterschiedlichen Ertragsteuersätze der in- und ausländischen Konzern-gesellschaften gering ist. Dem Abschlussadressaten wird durch die Angaben im Anhang ein sachgerechtes Verständnis für die ausgewiesenen latenten Steuern ermöglicht. Ferner gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für eine Überleitungsrechnung. 3.5 Rückstellungen für Pensionen Die Pensionsverpflichtungen, die auf Grund des Wahlrechts gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB nicht in der Bilanz ausgewiesen werden, betragen zum 31.12.2022 T€ 1.206 (Vj.: T€ 1.809). Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und der von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,78% verwendet. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 13.174. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. Die planmäßige Zuführung zu den passivierten Pensionsrückstellungen für das Geschäftsjahr 2022 beträgt T€ 27.387 (Vj.: T€ 16.020) und basiert auf folgenden Parametern:
Die Verpflichtungen aus den Pensionszusagen sind durch das Sondervermögen "Spezialfonds Richard Wolf" gesichert, das den Berechtigten verpfändet wurde. Das Sondervermögen dient ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und ist dem Zugriff der Gläubiger entzogen (Anschaffungskosten T€ 50.000). Gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurde das Sondervermögen den zugrunde liegenden Verpflichtungen wie folgt saldiert:
3.6 Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen gebildet für Verpflichtungen aus dem Personalbereich, erwartete Inanspruchnahmen aus Gewährleistungen sowie Jahresabschlusskosten (Reihenfolge in abnehmender Größenordnung). Die Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle erkennbaren Risiken abzudecken. 3.7 Verbindlichkeiten In den sonstigen Verbindlichkeiten sind T€ 0 (Vj. T€ 173) an den Gesellschafter enthalten. Sämtliche in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter 1 Jahr.
4. Angaben zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. 4.1 Umsatzerlöse Nach geographischen Merkmalen teilen sich die Umsatzerlöse wie folgt auf:
4.2 Sonstige betriebliche Erträge / sonstige betriebliche Aufwendungen In den "sonstigen betrieblichen Erträgen" sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von T€ 3.432 (Vj.: T€ 3.470) und in den "sonstigen betrieblichen Aufwendungen" Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von T€ 2.146 (T€ 2.493) enthalten. Die "sonstigen betrieblichen Aufwendungen" enthalten Aufwendungen nach Artikel 67 Abs. 1 und 2 EGHGB (BilMoG-Bewertungsunterschied aus der Pensionsrückstellung) in Höhe von T€ 603 (Vj.: T€ 603). 4.3 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge / Zinsen und ähnliche Aufwendungen Der Posten "sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" enthält Erträge aus der Abzinsung in Höhe von T€ 0 (Vj.: T€ 0) und der Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" Aufwendungen aus der Aufzinsung in Höhe von T€ 0 (Vj.: T€ 0). Hinsichtlich des Zinsanteils aus den Rückstellungen für Pensionen wird auf die Tz. 3.5 des Konzernanhangs verwiesen. 5. Sonstige Pflichtangaben 5.1 Haftungsverhältnisse Am Jahresende bestehen folgende, aus der Bilanz nicht ersichtliche Haftungsverhältnisse:
Nach den Erfahrungen der Vergangenheit sowie der gegenwärtigen Bonität der Begünstigten ist nicht mit einer Inanspruchnahme aus den eingegangenen Haftungsverhältnissen zu rechnen. 5.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31.12.2022 bestanden neben den in der Konzernbilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen:
5.3 Mitarbeiter Im Geschäftsjahr waren im Konzern durchschnittlich beschäftigt:
5.4 Honorar des Abschlussprüfers Das Honorar des Abschlussprüfers des Konzernabschlusses beträgt für das Geschäftsjahr T€ 39 (ausschließlich für Abschlussprüfungsleistungen). 5.5 Geschäftsführung Zu Geschäftsführern (= ausgeübter Beruf im Sinne von § 285 Nr. 10 HGB) waren im Geschäftsjahr bestellt:
Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Angabe über die Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsleitung für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Mutterunternehmen und in den Tochtergesellschaften sowie über die Bezüge an frühere Mitglieder der Geschäftsleitung unterbleibt unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB. 5.6 Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben. 5.7 Beschluss über Ergebnisverwendung des MutterunternehmensDie Geschäftsführung schlägt vor, vom Bilanzgewinn eine Gewinnausschüttung von € 200.000,00 vorzunehmen sowie € 22.700.000,00 aus den Gewinnrücklagen aufzulösen und € 100.306,08 auf neue Rechnung vorzutragen.
Knittlingen, den 06. Juli 2023 für die Geschäftsleitung der Richard Wolf GmbH Jürgen Pfab, Geschäftsführer Jürgen Steinbeck, Geschäftsführer Entwicklung des Konzernanlagenspiegels
Konzernkapitalflussrechnung Richard Wolf GmbH
Konzern-Eigenkapitalspiegel Richard Wolf GmbH
Zur Ausschüttung an die Gesellschafter stehen am 31.12.2022 T€ 125.703 zur Verfügung; T€ 13.174 unterliegen einer gesetzlichen Ausschüttungssperre. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Richard Wolf GmbH, Knittlingen Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Richard Wolf GmbH, Knittlingen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31.12.2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Richard Wolf GmbH, Knittlingen, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, den 17.07.2023 Dr.
Vaih & Partner
Dr. Vaih, Wirtschaftsprüfer Bilger, Wirtschaftsprüfer Niederschrift über die am 27. Juli 2023 abgehaltene Gesellschafterversammlung- Auszug -
Knittlingen, den 27. Juli 2023 Richard und Annemarie Wolf-Stiftung Ingeborg Burkhard Dr. e.h. Paul Seiler Dr. Augustin Siegel Siegfried Karst Volker Kälberer |
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