GHP Promotion-Showtechnik-Messebau GmbHLiquidiert

61440 Oberursel (Taunus), DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Homburg HRB 6280
Eingetragen
27.8.1998
Branche
Montage, Installation und Aufbau von Ständen auf Märkten, Ausstellungen und MessenErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer ArtMesse-, Kongress- und Business-Event-Veranstalter
Gegenstand
Promotionservice, Ausführung von Veranstaltungs- und Werbetouren, die Zurverfügungstellung von Showtechnik sowie die Gestaltung von Messeständen.

Historie

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Management

NameRolle
Gabriele Haak
seit 8.1.2015
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

GHP Promotion-Showtechnik- Messebau GmbH

Oberursel am Taunus

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 135.464,00 120.528,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.522,00 4.886,00
II. Sachanlagen 18.703,00 2.403,00
III. Finanzanlagen 113.239,00 113.239,00
B. Umlaufvermögen 83.007,89 96.130,48
I. Vorräte 26.835,00 33.080,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 54.454,13 55.258,04
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.718,76 7.792,44
C. Rechnungsabgrenzungsposten 393,34 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 218.865,23 216.658,48

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 6.769,42 236,41
I. gezeichnetes Kapital 25.600,00 25.600,00
II. Verlustvortrag 25.363,59 24.685,22
III. Jahresüberschuss 6.533,01 -678,37
B. Rückstellungen 153.057,07 153.092,17
C. Verbindlichkeiten 59.038,74 63.329,90
Bilanzsumme, Summe Passiva 218.865,23 216.658,48

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften / Gesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB (

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. / Sie werden im Anlagenspiegel des Folgejahres als Abgang dargestellt. / Nach der Abgangsfiktion wird ihr Abgang nach fünf Jahren unterstellt.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen / an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht / die sonstigen Ausleihungen sind zum Nennwert bewertet. Unverzinsliche Ausleihungen sind zum Barwert angesetzt.

Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit der Folge eines niedrigeren und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.

Finanzanlagen

Es bestehen Ausleihungen an Gesellschafter in Höhe von € 00,00 .

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände        

Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € … ausgewiesen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen verbundene Unternehmen von € …

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.600,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonderposten mit Rücklageanteil

Der Sonderposten wurde nicht mit dem nach § 6b EStG zulässigen vollen Betrag gebildet.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem versicherungsmathematischen Teilwertverfahren / mit dem international üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet.

Verbindlichkeiten

  Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten      
  Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten      

Unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von € 00,00… ausgewiesen.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen Haftungsverhältnisse in einem Gesamtbetrag von € , mit deren Eintritt aufgrund der geringen Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme nicht gerechnet wird.

Es handelt sich um Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln. Geschäftspartner von denen Wechsel weitergereicht werden sind seit vielen Jahren auch im Hinblick auf deren wirtschaftliche Situation bekannt. Es bestehen keine Anzeichen, aus einem weitergereichten Wechsel in Anspruch genommen zu werden.

/ Verbindlichkeiten aus Bürgschaften. Die Personen / Unternehmen zu deren Gunsten Bürgschaftsverpflichtungen eingegangen wurden, kommen den ihnen obliegenden Verpflichtungen entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen nach. Durch regelmäßigen Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind negative Entwicklungen zeitnah erkennbar. Derzeit bestehen keine Tatsachen, die auf eine Inanspruchnahme aus den gewährten Bürgschaften hindeuten.

Sonstige Angaben

Anteilsbesitz

An den nachfolgend aufgeführten Unternehmen besteht ein Anteilsbesitz von mindestens 20 %:

Name und Sitz der Gesellschaft Anteil am Kapital
in %
Eigenkapital
in Tsd.
Ergebnis in Tsd. Geschäftsjahr
         

Geschäftsführung

Geschäftsführer / Vorstand

Name, Vorname Tätigkeit/ausgeübter Beruf
Haak Gabriele Geschäftsführerin

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Oberursel

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 13.12.2011.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

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