SLB Verwaltungsgesellschaft mbH

Kantstraße 46, 15366 Hoppegarten, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt/Oder HRB 8038
Eingetragen
17.11.2005
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenInstitute für Factoring-Geschäfte
Gegenstand
Die Beteiligung an Unternehmen, die kaufmännische Verwaltung und Geschäftsführung an Unternehmen, Factoring und die Finanzierung von Gerichtsprozessen Dritter.

Historie

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Management

NameRolle
Jürgen Baer
seit 17.11.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

15366 Hoppegarten, Kantstraße 46
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

SLB Verwaltungsgesellschaft mbH

Hoppegarten

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände   0,00   29,77
II. Sachanlagen   11,00   238,62
III. Finanzanlagen   30.114,32   32.559,87
B. Umlaufvermögen        
I. Vorräte   81.562,91   31.588,29
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   41.316,80   40.122,71
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   45.686,91   486,86
Summe Aktiva   198.691,94   105.026,12

PASSIVA

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   25.000,00   25.000,00
II. Verlustvortrag   -14.471,99   -17.311,37
III. Jahresüberschuss   16.665,23   2.839,38
B. Rückstellungen   2.471,58   1.962,00
C. Verbindlichkeiten   169.027,12   92.307,15
D. Rechnungsabgrenzungsposten   0,00   228,96
Summe Passiva   198,691,94   105,026,12

ANHANG zum Jahresabschluss per 31.12.2010

Nr. Beschreibung Rechtsgrundlage, ggf. Erläuterung
1. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden    
1.1 Angabe der auf die Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden § 284 Abs.2 Nr.1 HGB Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear vorgenommen. Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Vorräte werden mit den Anschaffungskosten (Prozesskostenübernahmen) unter Berücksichtigung angemessener Abschläge für Prozesskostenkostenrisiken (Einzelbewertung) angesetzt. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
1.2 Angabe der Grundlagen für die Währungsumrechnungin Euro § 284 Abs.2 Nr.2 HGB -negativ-
1.3 Angabe und Begründung der Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, gesonderte Darstellung des Einflusses auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage § 284 Abs.2 Nr.3 HGB -negativ-
1.4 Angabe, falls Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten einbezogen wurden § 284 Abs.2 Nr.5 HGB -negativ-
1.5 Angabe und Begründung bei Unterbrechung der Darstellungsstetigkeit § 265 Abs.1 S.2 HGB -negativ-
1.6 Angabe und Erläuterung, wenn Beträge einzelner Abschlussposten nicht mit den Vorjahresbeträgen vergleichbar sind, bzw. wenn Vorjahresbeträge angepasst wurden § 265 Abs.2 S.2 u.3 HGB -negativ-
1.7 Angabe und Begründung, falls aufgrund unterschiedlicher Geschäftszweige verschiedene Gliederungsvorschriften zu beachten sind § 265 Abs.4 S.2 HGB -negativ-
2. Zusätzliche Angaben zum Jahresabschluss    
2.1 Zusätzliche Angaben, wenn der Jahresabschluss trotz Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage nicht vermittelt § 264 Abs.2 S.2 HGB -negativ-
3. Erläuterungen zur Bilanz    
3.1 Gesonderter Ausweis von Posten, die in der Bilanz zur größeren Klarheit zusammengefasst sind § 265 Abs.7 Nr.2 HGB -negativ-
3.2 Angabe der nicht gebildeten Pensionsrückstellungen - Anspruchserwerb vor dem 1.1.87 - für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Art.28 Abs.2 EG HGB -negativ-
3.3 Angabe des Gesamtbetrages der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren § 285 Nr.1 a HGB -negativ-
3.4 Angabe des Gesamtbetrages der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind unter Angabe von Art und Form der Sicherheiten § 285 Nr.1 b HGB -negativ-
3.5 Bei GmbH: Angabe der Ausleihungen Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber GmbH-Gesellschaftern § 42 Abs. 3 GmbHG -negativ-
4. Darstellung der Ergebnisverwendung    
4.1 Gesonderte Angabe eines Gewinn- und Verlustvortrages bei Ausweis des Postens "Bilanzgewinn/Bilanzverlust" nach teilweiser Ergebnisverwendung § 268 Abs.1 HGB -negativ-
5. Sonstige Angaben    
5.1 Gesonderte Angabe von Verbindlichkeiten: aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, aus Wechsel- und Scheckbürgschaften, aus Gewährleistungsverträgen, aus Haftungsverhältnissen aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten; jeweils unter Angabe gewährter Pfandrechte oder sonstiger Sicherheiten § 268 Abs.7 / § 251 HGB -negativ-
5.2 Name und Sitz des Mutterunternehmens, welches den Konzernabschluss aufstellt § 285 Nr.14 HGB -negativ-
5.3 Nur KapGes und Co KG im Sinne 264a (1) HGB: Name und Sitz der Gesellschaften, die persönlich haftende Gesellschafter sind, sowie deren gezeichnetes Kapital § 285 Nr.15 HGB -negativ-
5.4 Nur Aktiengesellschaft (AG): Erklärung, dass die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung abgegeben und wo sie öffentlich zugänglich gemacht worden ist § 285 Nr.16 HGB -negativ-
5.5 Für zu den Finanzanlagen ( § 266 Abs. 2 A. III.) gehörende Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, da eine außerplanmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 Satz 4 unterblieben ist, a) der Buchwert und der beizulegende Zeitwert der einzelnen Vermögensgegenstände oder angemessener Gruppierungen sowie b) die Gründe für das Unterlassen der Abschreibung einschließlich der Anhaltspunkte, die darauf hindeuten, dass die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist. § 285 Nr.18 HGB -negativ-
5.6 Für gemäß § 340e Abs. 3 Satz 1 mit dem beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente a) die grundlegenden Annahmen, die der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden zugrunde gelegt wurden, sowie b) Umfang und Art jeder Kategorie derivativer Finanzinstrumente einschließlich der wesentlichen Bedingungen, welche die Höhe, den Zeitpunkt und die Sicherheit künftiger Zahlungsströme beeinflussen können § 285 Nr.20 HGB -negativ-
5.7 bei Anwendung des§ 254, a) mit welchem Betrag jeweils Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte und mit hoher Wahrscheinlichkeit vorgesehene Transaktionen zur Absicherung welcher Risiken in welche Arten von Bewertungseinheiten einbezogen sind sowie die Höhe der mit Bewertungseinheiten abgesicherten Risiken, b) für die jeweils abgesicherten Risiken, warum, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum sich die gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme künftig voraussichtlich ausgleichen einschließlich der Methode der Ermittlung, c) eine Erläuterung der mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktionen, die in Bewertungseinheiten einbezogen wurden, soweit die Angaben nicht im Lagebericht gemacht werden § 285 Nr.23 HGB -negativ-
5.8 zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen das angewandte versicherungsmathematische Berechnungsverfahren sowie die grundlegenden Annahmen der Berechnung, wie Zinssatz, erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen und zugrunde gelegte Sterbetafeln § 285 Nr.24 HGB -negativ-
5.9 im Fall der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden nach § 246 Abs. 2 Satz 2 die Anschaffungskosten und der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände, der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden sowie die verrechneten Aufwendungen und Erträge; Nummer 20 Buchstabe a ist entsprechend anzuwenden § 285 Nr.25 HGB -negativ-
5.10 zu Anteilen oder Anlageaktien an inländischen Investmentvermögen im Sinn des § 1 des Investmentgesetzes oder vergleichbaren ausländischen Investmentanteilen im Sinn des § 2 Abs. 9 des Investmentgesetzes von mehr als dem zehnten Teil, aufgegliedert nach Anlagezielen, deren Wert im Sinn des § 36 des Investmentgesetzes oder vergleichbarer ausländischer Vorschriften über die Ermittlung des Marktwertes, die Differenz zum Buchwert und die für das Geschäftsjahr erfolgte Ausschüttung sowie Beschränkungen in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe; darüber hinaus die Gründe dafür, dass eine Abschreibung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 4 unterblieben ist, einschließlich der Anhaltspunkte, die darauf hindeuten, dass die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist; Nummer 18 ist insoweit nicht anzuwenden § 285 Nr.26 HGB -negativ-
5.11 für nach § 251 unter der Bilanz oder nach § 268 Abs. 7 Halbsatz 1 im Anhang ausgewiesene Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse die Gründe der Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme § 285 Nr.27 HGB -negativ-
5.12 der Gesamtbetrag der Beträge im Sinn des § 268 Abs. 8, aufgegliedert in Beträge aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, Beträge aus der Aktivierung latenter Steuern und aus der Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert § 285 Nr.28 HGB -negativ-
6. Organe, Organkredite usw.    
6.1 Angabe aller Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und eines Aufsichtsrats, auch wenn sie im Geschäftsjahr oder später ausgeschieden sind, mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen, einschließlich des ausgeübten Berufs. Der Vorsitzende eines Aufsichtsrats, seine Stellvertreter und ein etwaiger Vorsitzender des Geschäftsführungsorgans sind als solche zu bezeichnen. § 285 Nr.10 HGB Geschäftsführer: Jürgen Baer, Hoppegarten Es wurden keine weiteren Organe der Geschäftsführung bestellt.
6.2 Für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung jeweils für jede Personengruppe: Angabe der gewährten Vorschüsse und Kredite unter Angabe der Zinssätze, der wesentlichen Bedingungen und der gegebenenfalls im Geschäftsjahr zurückgezahlten Beträge sowie die zugunsten dieser Personen eingegangenen Haftungsverhältnisse § 285 Nr.9 c HGB -negativ-
7. Weitere Angaben    
7.1 Angabe von Name, Sitz, Beteiligungsquote Eigenkapital und letztem Jahresergebnis von Unternehmen, an denen die Kapitalgesellschaft oder eine für deren Rechnung handelnde Person mindestens den fünften Teil der Anteile besitzt § 285 Nr.11 HGB -negativ-
7.2 Name, Sitz und Rechtsform der Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist §285 Nr. 11a HGB -negativ-

 

Jürgen Baer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29.12.2011

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