Bachmaier
Wohnbau GmbH
Pfarrkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Jahresabschluss
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.004.709,34 |
51.044,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.004.709,34 |
51.044,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.545.894,16 |
5.451.848,16 |
| I.
Vorräte |
873.821,18 |
1.363.749,29 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
455.743,71 |
47.228,99 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
21.336,51 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
216.329,27 |
4.040.869,88 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
2.250,00 |
| Aktiva |
2.550.603,50 |
5.505.142,16 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.072.873,29 |
458.915,02 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
433.915,02 |
91.884,44 |
| III.
Jahresüberschuss |
613.958,27 |
342.030,58 |
| B.
Rückstellungen |
320.246,52 |
488.626,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.156.133,69 |
4.555.351,14 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
469.315,80 |
4.489.935,79 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
686.817,89 |
65.415,35 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
161.267,62 |
144.708,08 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.350,00 |
2.250,00 |
| Passiva |
2.550.603,50 |
5.505.142,16 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Firma Bachmaier Wohnbau GmbH
Sitz : Pfarrkirchen
Amtsgericht Landshut HRB 10649
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2022 wurde unter Anwendung der aktuellen handelsrechtlichen
Vorschriften sowie den ergänzenden Vorschriften des
GmbH - Gesetzes erstellt.
Die Wertansätze in der Bilanz zum 31.12.2021
wurden unverändert in die Eröffnungsbilanz zum
01.01.2022 übernommen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Gliederung entspricht den § 266 und
§ 275 HGB. Für die Gewinn -und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt. Der Stetigkeitsgrundsatz des § 252 Abs.
1 Nr. 6 und § 265 Abs. 1 HGB wurde im Berichtsjahr
nicht durchbrochen.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.Die
Abschreibungen erfolgten gemäß der linearen
Methode.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 800,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Die geleisteten Anzahlung für technische Anlagen
(Fotovoltaikanlage) wurde mit dem Nennwert angesetzt.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips. Die
unfertigen Leistungen wurden mit den
handelsrechtlichen Pflichtherstellungskosten zuzüglich
angemessener Gemeinkostenanteile angesetzt.
Die
Forderungen und Sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit den Nennwert
angesetzt.Forderungen wurden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken bewertet. Eine
Pauschalwertberichtigung war aufgrund Geringfügigkeit
nicht veranlasst.
Die
flüssigen Mittel in Form von Bankguthaben sind
zu Nennwerten aktiviert.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit dem
Nennwert angesetzt. Diese betreffen Zahlungen, die im
Folgejahr Aufwand darstellen.
Das
gezeichnete Kapital ist mit den Nennwert angesetzt
und entspricht dem Handelsregistereintrag.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die
passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit dem
Nennwert angesetzt.
2.2
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschluss konnten
die bisher angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
3.
Angaben zur Bilanz
3.1
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten in Höhe von 302.179,54
gegenüber dem Gesellschafter ausgewiesen:
Die Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter
umfasst zwei Darlehen, die im Berichtsjahr
vereinbarungsgemäß mit 0,75 % p.a. verzinst
wurden.
Darüberhinaus wird für den
Gesellschafter-Geschäftsführer ein
Verrechnungskonto geführt.
3.2
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt 480.000,00 EUR.
4.
Sonstige Angaben
4.1
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
|
Martin Bachmaier
|
Kaufmann
|
Pfarrkirchen
|
4.2.
Arbeitnehmeranzahl
Im Berichtsjahr waren neben dem
Geschäftsführer noch zwei Mitarbeiter
beschäftigt.
4.3.
Gewinnverwendung
Die Gesellschafterversammlung beschließt, den
Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2022 in
Höhe von 613.958,27 € mit dem Bilanzgewinn des
Vorjahres in Höhe von 433.915,02 zu verrechnen und den
verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 1.047.873,29
€ auf neue Rechnung vorgetragen.
4.4. Unterschrift der
Geschäftsführung
Pfarrkirchen, den
20.02.2024
|
Unterschrift: Martin
Bachmaier
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.02.2024
festgestellt.
|