Aschenbrenner Elektronik GmbH
Rosenheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
321.029,00 |
333.189,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.386,00 |
3.196,00 |
| II.
Sachanlagen |
318.643,00 |
329.993,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
8.203.179,36 |
8.890.003,84 |
| I.
Vorräte |
1.095.796,86 |
1.064.657,42 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.396.546,24 |
3.390.556,92 |
| davon
gegen Gesellschafter |
330.393,62 |
328.597,60 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.710.836,26 |
4.434.789,50 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.611,82 |
5.901,26 |
| Aktiva |
8.527.820,18 |
9.229.094,10 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
6.646.745,96 |
7.297.916,97 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
511.291,88 |
511.291,88 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.022.583,76 |
1.022.583,76 |
| III.
Gewinnvortrag |
5.764.041,33 |
5.468.612,51 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
651.171,01 |
-295.428,82 |
| B.
Rückstellungen |
1.547.050,00 |
1.709.675,33 |
| C.
Verbindlichkeiten |
334.024,22 |
221.501,80 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
235.110,02 |
129.215,19 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
98.914,20 |
92.286,61 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
98.914,20 |
92.286,61 |
| Summe
Passiva |
8.527.820,18 |
9.229.094,10 |
Anhang
Aschenbrenner Elektronik GmbH
Rosenheim
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben
Die Aschenbrenner Elektronik GmbH, Rosenheim, weist
im Berichtsjahr die Merkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB aus.
Von den Erleichterungen bei Erstellung des
Jahresabschlusses nach §§ 266 Abs. 1 Satz 3, 274
a Ziffer 1 - 3 und 276 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Die
Anwendung des § 274 a Ziffer 4 HGB wurde genutzt.
Die Erleichterungen bei Erstellung des Anhangs nach
§ 288 Abs. 1 HGB wurden genutzt.
Der Jahresabschluss der Aschenbrenner Elektronik
GmbH, Rosenheim, wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches unter Beachtung der ergänzenden
Regelungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Vermögensgegenstände wurden zu den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen bewertet. Soweit
erforderlich, wurden die niedrigeren beizulegenden Werte
angesetzt.
Anschaffungsnebenkosten und nachträgliche
Anschaffungskosten wurden berücksichtigt.
In die Herstellungskosten wurden die Material- und
Fertigungseinzelkosten sowie angemessene
Gemeinkostenanteile für Material und Fertigung
einschließlich Sonderkosten für Fertigung
einbezogen. Zinsen für Fremdkapital sind in den
Herstellungskosten nicht enthalten.
Die planmäßigen Abschreibungen der
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden unter Zugrundelegung der voraussichtlichen
Nutzungsdauern im vorhandenen Unternehmen errechnet, wobei
die Abschreibungsquoten der steuerlichen AfA-Tabellen als
Anhaltspunkte dienten.
Sobald bei beweglichen Gegenständen des
Anlagevermögens die degressive Abschreibungsquote
unter die lineare Abschreibungsquote fiel, erfolgte der
Übergang zur linearen Abschreibung unter
Berücksichtigung der Restnutzungsdauer.
Abnutzbare bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens, die selbständig genutzt werden
können und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten
vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag EUR
800,00 nicht übersteigen, wurden im Jahre des Zugangs
in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt. Die
einzelnen Gegenstände sind aus der Buchführung
ersichtlich.
Für abnutzbare bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens, die selbständig genutzt werden
können und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten
vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag EUR
250,00, aber nicht EUR 1.000,00 übersteigen, wurde ein
Sammelposten gebildet, der im Geschäftsjahr der
Bildung und den folgenden vier Geschäftsjahren ohne
Rücksicht auf den Monat des Zugangs mit jeweils 20 %
p. a. abgeschrieben wurde. Die einzelnen Gegenstände
sind aus der Buchführung ersichtlich.
Materialvorräte wurden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet. Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, gemindeter
Verwendbarkeit usw. ergeben, wurden durch angemessene
Abschreibungen berücksichtigt, um den niedrigeren zum
Bilanzstichtag beizulegenden Wert anzusetzen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bzw. mit
dem niedrigeren zum Bilanzstichtag beizulegenden Wert
angesetzt.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
wurden zum Nominalwert angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite
sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit
sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem
Tag darstellen.
Rückstellungen wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung
künftiger Preis- und Kostensteigerungen und
eventueller Abzinsung (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB) alle
am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken abdeckt. Soweit
handelsrechtlich zulässig, wurde ein im Einklang mit
den steuerlichen Vorschriften stehendes
Berechnungsverfahren verwendet.
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2).
Außer den üblichen Eigentumsvorbehalten bei
Verbindlichkeiten aus Kaufverträgen bestehen keine
Pfandrechte oder ähnliche Rechte, über die zu
berichten ist.
Die Bilanzierung erfolgte vor Beschlussfassung
über die Verwendung des Bilanzergebnisses.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Bezüglich der Zusammensetzung und Entwicklung
des Anlagevermögens im Geschäftsjahr wird auf den
dem Erstellungsbericht des Jahresabschlusses als Anlage 4
beigehefteten Anlagengitter verwiesen. Dort ist der
Darstellung der Entwicklung die direkte Bruttomethode
zugrundegelegt.
IV. Sonstige Angaben
Organe der Gesellschaft
Zur Geschäftsführung im Geschäftsjahr
ist allein vertretungsberechtigt:
Herr Guido Aschenbrenner, Kaufmann.
Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
Rosenheim, 22. Januar 2025
Dr. Wolfgang Schiefer
Steuerberater
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde von der
Gesellschafterversammlung am 22.01.2025 festgestellt.
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.01.2025
festgestellt.
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