Nanostone Water Solutions GmbH
Selbe AdresseWassergewinnung mit Fremdbezug zur Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gilles Pelzer seit 27.3.2026 | Geschäftsführer |
Jürgen Peter von Hollen seit 8.11.2024 | Geschäftsführer |
Christian Göbbert seit 10.4.2012 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Nanostone Water, Inc. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Nanostone Water GmbHHalberstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen der GesellschaftDie Nanostone Water GmbH auf einen BlickIm Rahmen eines Unternehmenskaufs im März 2012 wurden die Vermögensgegenstände und Grundstücke der insolventen 3C Membrane AG in 38820 Halberstadt durch die KSM Water GmbH erworben. Die KSM Water GmbH änderte ihren Namen im August 2014 in Nanostone Water GmbH. Die 100%ige Muttergesellschaft ist die Nanostone Water Inc. (vormals KSM Water Inc.) mit Sitz in den USA. Weitere gesellschaftsrechtliche Verflechtungen bzw. Beteiligungen bestanden im Berichtszeitraum nicht. Die Nanostone Water GmbH unterhält keine weiteren Standorte neben der Verwaltungs- und Produktionsstätte in 38820 Halberstadt. Der Vertrieb erfolgt derzeit hauptsächlich nach China, in die Philippinen und in die USA. Unser ProduktDie Nanostone Water beschäftigt sich mit der Entwicklung, der Herstellung und dem Vertrieb von keramischen Wasserfiltern auf Nanotechnologie-Basis. Seit dem Kauf im Jahr 2012 hat die Nanostone Water GmbH die Forschung und Entwicklung unterschiedlichster Membrantechnologien vorangetrieben. Hierzu zählen sowohl keramische Filterrohre ("Tubes") in den unterschiedlichsten Größen, Formen und Eigenschaften als auch diverse unterschiedliche Flachmembranen ("Flat Sheets") für vielfältige Einsatzbereiche. Der Einsatz unserer Membrane kann sowohl in der Aufbereitung von Trinkwasser als auch im Industriewasser-Bereich erfolgen. Darüber hinaus ist der Einsatz des Filters in der Vorfiltration zur Meerwasserentsalzung möglich. Im Vergleich zu polymeren Wasserfiltern zeichnen sich die keramischen Filter im Wesentlichen durch folgende Vorteile aus: - drei- bis fünffach höhere Leistung, - höhere Toleranz gegen hohen Feststoffanteil (TSS), - höhere chemische und mechanische Beständigkeit, - großer Temperatur- und Druckarbeitsbereich, - sehr hohe Lebenserwartung (bis zu 20 Jahre), - sehr robuste Technologie (Stichwort Faserbruch), - gute und meist vollständige Wiederherstellung, - Membranmaterial zu 100% recyclefähig, - geringere Betriebskosten. Seit 2016 konzentrieren wir uns auf die Weiterentwicklung unseres patentierten Segmentdesigns CM 151. Hierbei handelt es sich um zehn keramische Einzelsegmente in einem glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK)-Gehäuse mit einer Filtrationsfläche von insgesamt 24m 2 und einer nominalen Porengröße von 30nm (Nanometer). Auch bei der strategischen Bearbeitung der geografischen Absatzmärkte haben wir uns zunächst fokussiert, indem wir unser Produkt gezielt in den Märkten China und USA vermarktet haben. Diese Strategie haben wir bald dadurch ergänzt, dass wir an der Erschließung neuer regionaler Märkte arbeiten. Seit 2020 sind im Zusammenhang mit einem besonderen Pilotierungsprozess (Vorführanlagen) und erlangten Trinkwasserzertifizierungen kleinere bis mittlere Umsätze in Malaysia, Taiwan, den Philippinen und Großbritannien zu verzeichnen. Nach erheblichen baulichen Veränderungen unseres Standortes in Halberstadt und weiteren bedeutenden Investitionen in Maschinen und Anlagen in den Jahren 2016 und 2017 erfolgte ab dem 2.Quartal 2017 der erste erfolgreiche Verkauf von Keramikfiltern CM 151. Daran anschließend standen prozessuale Optimierungen und weitere technische Investitionen sowie - im Konzernverbund - die Umsetzung bzw. Adjustierung der Vertriebsstrategie im Fokus. Darüber hinaus werden seit 2019 Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten weiter forciert. Die Entwicklung der zweiten Generation der Module mit einer deutlich größeren Filtrationsfläche ist weit fortgeschritten, erste Module werden derzeit für Feldtests in Pilotanlagen ausgeliefert. Mit der Vermarktung von betriebsfertigen Einheiten ("Racks"), die aus in einem Rahmen zusammengeschalteten Modulen, fertig verrohrt, verdrahtet und mit Steuerungstechnik versehen, bestehen, hat Nanostone Water ein weiteres Geschäftsfeld betreten. Eine erste Anlage befindet sich in der Inbetriebnahme. Die Gesellschaft befindet sich weiterhin in der "Ramp-Up" - Phase. 2. Wirtschaftsbericht2.1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Laut Jahreswirtschaftsbericht 2024 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) war das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt aufgrund vielfältiger ungünstiger Einflüsse um 0,3% gegenüber dem Vorjahr gesunken. Für das Jahr 2024 rechnet das BMWK - trotz weiterhin schwieriger Rahmenbedingungen, aber einer zu erwartenden binnenwirtschaftlichen Erholung im Jahresverlauf - mit einem leichten Zuwachs von 0,2%. Dazu dürfte auch das Nachlassen von Preissteigerungen beitragen, die, auch wenn eine Inflationsrate oberhalb der Zwei-Prozent-Schwelle erwartet wird, auch der Nanostone Water GmbH zu Gute kommen wird, war doch das Unternehmen als Player der sehr energieintensiven Keramischen Industrie insbesondere in 2022 durch hohe Energiepreise belastet. Von vielen anderen günstigen Entwicklungen wie einem erwarteten Anstieg der Reallöhne oder einer leichten Erhöhung der Beschäftigung wird das Unternehmen nicht profitieren. Bei der Betrachtung der weltwirtschaftlichen Entwicklung diagnostiziert das BMWK einerseits eine Entspannung aufgrund gesunkener Energie- und Rohstoffpreise, rückläufiger Inflation sowie nachlassender Lieferkettenstörungen. Dennoch blieben die Nachfragen, so das BMWK, aufgrund geldpolitischer Maßnahmen und geopolitischer Risiken schwach. Für China, einen der Hauptzielmärkte der Nanostone Water GmbH, werden eine strukturelle Abschwächung und eine geringere Binnennachfrage, hauptsächlich aufgrund der Probleme im Immobiliensektor, festgestellt. Die Wirtschaft in den USA, dem ersten Eintrittsmarkt von Nanostone im Trinkwasserbereich, wird sich nach Einschätzung des BMWK nach einer Periode der Expansion wieder abkühlen, was mit den jüngsten Leitzinserhöhungen begründet wird. Die Schwächung der chinesischen Konjunktur in Verbindung mit dem Bestreben vieler westlicher Volkswirtschaften, die Abhängigkeit von China zu reduzieren, wird im Weltwirtschaftsbericht des International Monetary Fund (IMF) von Oktober 2023 als Wachstumschance für die Region Indien und Südostasien gesehen. Über die wirtschaftliche Entwicklung im dritten großen Zielmarkt der Nanostone Water GmbH, der Region Mittlerer Osten und Nordafrika (MENA), gibt es traditionell nur wenige Quellen. Das IMF geht in seinem Weltwirtschaftsbericht für die Regionen Mittlerer Osten / Zentralasien von einer weiterhin positiven Entwicklung aus und sieht kontinuierliche Wachstumsraten über 2024 (+2,9%) hinaus. Die generelle Süßwasserknappheit in der MENA-Region und der damit vorhandene Bedarf an technisch aufbereitetem Trinkwasser bietet aus Sicht der Nanostone Water GmbH prinzipiell eine stabile Zielmarkt-Situation in dieser Region. Nach wie vor korreliert die Geschäftsentwicklung der Nanostone Water GmbH nur bedingt mit der gesamt- / weltwirtschaftlichen Entwicklung, ist das Unternehmen ausschließlich im Business To Business-Bereich präsent und absatzseitig weniger anfällig für Reallohn- und Kaufkraftveränderungen. Entscheidender sind individuelle Marktfaktoren, auf die in Branchen-, Risiken- und Chancenbericht eingegangen wird. 2.2. Branchenentwicklung Der Weltmarkt für Filtertechniken wird zurzeit von einigen großen Marktführern bestimmt. Unternehmen wie z.B. Haier, 3M, Eaton und Suez beherrschen hierbei den Markt. Diese Unternehmen sind jeweils in bestimmten Marktsegmenten aktiv. Während z.B. Best Water Technology, Suez Water Technologies & Solutions und Evoqua Water Technologies im Markt für Großanlagen (z.B. Wasserwerke und Kläranlagen) aktiv sind, haben sich andere Unternehmen auf haushaltsnahe Anwendungen konzentriert. Es kommen verschiedene Technologien zur Filterung von Wasser und Abwasser zur Anwendung (Umkehrosmose, UV-Licht, Sedimentfilter und "andere Technologien", zu denen neben Keramikmembranen auch Aktivkohle gezählt wird. Der Zielmarkt der Nanostone Water GmbH konzentriert sich auf die Entfernung von Schwebstoffen und Krankheitserregern aus Wasser und Abwasser. Hier gehören zu den konkurrierenden Technologien Gasflotation, Nicht-Membranfiltration und andere Mikro- und Ultrafiltrationsangebote. Die geografische und funktionale Entwicklung dieses Marktes weist in den einzelnen Segmenten Wachstumsraten um 20 bis 25% aus und wird nachfolgend dargestellt:
(Quelle: Global Water Intelligence) Stand der Technik sind poröse Membranen aus Kunststoffen, Keramiken und Metallen. Bislang spielen Polymermembrane eine dominierende Rolle. Sie sind kostengünstig, leicht formbar und besitzen eine hohe Membranflächendichte. Nachteile sind jedoch ihre geringe Temperaturbeständigkeit und ihre eingeschränkte Beständigkeit gegenüber Lösungsmitteln und anderen Chemikalien und dadurch bedingte kurze Lebensdauer und geringe Filtrationsleistung pro Quadratmeter. Anorganische Membranen (z.B. Keramik) zeigen diese Nachteile der Polymermembranen nicht: Sie weisen eine gute Druckstabilität, geringe Fouling-Neigung, ein sehr gutes Reinigungsverhalten, ausgezeichnete Regenerierbarkeit sowie eine hohe Laugenstabilität auf. Diese Vorteile ermöglichen hohe Standzeiten mit extrem hoher Betriebssicherheit, langer Lebenserwartung und einer hohen Filtrationsleistung pro Quadratmeter. Die Nanostone Water GmbH ist in diesem Kontext mit einer Grundtechnologie positioniert, die alle Vorteile einer Keramikmembran mit einer deutlich höheren Membranpackungsdichte vereint und damit wettbewerbsfähig zu den bisher eingesetzten Polymermembranen herstellbar ist. Auf einem Trägersubstrat mit ca. 20 μm großen Poren wird eine Anpassungsschicht von ca. 30 μm Dicke und wenigen μm großen Poren aufgebracht. Auf dieser befindet sich die eigentliche Ultrafiltrationsmembran mit einem Porendurchmesser von ca. 100 nm und einer Dicke von ca. 10 μm. Damit können effektiv Partikel (z.B. Mikroplastik) gefiltert werden, deren Durchmesser bis zu ca. 30 nm klein sein kann. Durch die geplanten Nanobeschichtungen der zweiten Generation wird sich die Wettbewerbsfähigkeit der Keramikmembrane weiter erhöhen. Hieraus folgt, dass das Unternehmen weltweit agiert und agieren muss. Bislang lag der Hauptfokus auf den Märkten USA, Fernost / Asien-Pazifik (China, Singapur, Philippinen), Indien, Mittlerer Osten (Saudi-Arabien, Dubai). Eine Neubewertung der Märkte, einhergehend mit einer strategischen Neuausrichtung, sieht zukünftig eine Fokussierung auf die anspruchsvollen Wässer, in denen die Alleinstellungsmerkmale des Produkts optimal ausgespielt werden, vor. Kommunale und industrielle Anwendungen außerhalb von Europa sind dabei nach wie vor im Fokus, allerdings ist der Markteintritt in Europa angesichts des hohen Marktvolumens geplant. 2.3. Geschäftsverlauf der Nanostone Water GmbH Die bereits im Zuge der Planungen für 2022 berücksichtigte Erkenntnis langer Projektlaufzeiten bei Trinkwasserprojekten (einschließlich Meerwasserentsalzung) führte zur Budgetierung einer moderaten Umsatzsteigerung (+38% gegenüber Vorjahr) und eines Umsatzes von 8,0 Mio. EUR. Darin enthalten waren 1,9 Mio. EUR für das neue Racksystem. Dieser Planumsatz in Verbindung mit der Erkenntnis langer Projektlaufzeiten und damit auch nach 2023 "moderater" Wachstumsraten führte dazu, dass die vorhandene Produktionskapazität nicht für weiteren Lagerbestandsaufbau genutzt werden sollte. Vielmehr sollte zur Verbesserung des Cash Flow Lagerbestand abgebaut werden. Entsprechend niedrig wurde die Produktionsmenge angesetzt. Die personelle Überkapazität wurde durch das Zurückfahren auf ein Fünf Tage-Drei-Schicht-System (24/5) und natürliche Fluktuation abgebaut. Mit einem tatsächlich erzielten Umsatz von 5,6 Mio. EUR wurde das Ziel deutlich verfehlt. Relativierend wirkt, dass der erste Auftrag über das neue Racksystem gewonnen wurde, die Inbetriebnahme sich jedoch - nicht beeinflussbar durch die Nanostone Water GmbH - ins Jahr 2024 verschob und der Umsatzerlös damit erst in 2024 bilanziert werden wird. Außerdem entfiel ein Trinkwasserprojekt in Großbritannien. Positiv entwickelt sich weiterhin das China-Geschäft, hier konnte das Umsatzziel um neun Prozent gegenüber Budget übertroffen werden. Die Kostenstruktur konnte durch Reduzierung der fixen Gemeinkosten, insbesondere bei Dienstleistungen (Consulting, Personalbeschaffung), sowohl gegenüber Vorjahr als auch gegenüber Budget, deutlich verbessert werden. Auch bei den variablen Kosten (Energie, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) profitierte das Unternehmen von günstigen Preisentwicklungen und von Minderverbräuchen. Lediglich bei der Materialausnutzung (Yield) konnten die ungünstigen Einflüsse kleinerer Losgrößen infolge geringerer Auslastung nicht kompensiert werden. Abermals ungünstig wirkt sich die Entwicklung der Reklamationsrate aus. Das Jahr 2023 war von einer hohen Anzahl von Gewährleistungs- und Kulanzlieferungen gekennzeichnet. Entsprechend wurde die Gewährleistungsrückstellung angehoben. Für ausstehende Ersatzlieferungen aufgrund in 2023 anerkannter Reklamationen wurde eine entsprechende Rückstellung gebildet. Die Analyse der Gründe ist nahezu abgeschlossen. Gegenmaßnahmen in der Zukunft sind eine Stärkung der Pre- und After Sales-Funktionen und damit verbunden ein optimierter Kundenservice. Dieses ist auch im Kontext mit der Einführung des bereits erwähnten "Rack"-Systems zu sehen. Hier diversifiziert das Unternehmen gerade sein Produktportfolio, bietet zusätzlich Komplettlösungen an und positioniert sich mit einer starken Dienstleistungskomponente. Das Unternehmen arbeitete neben dem Kerngeschäft weiter an der Entwicklung des Filtermoduls der Zweiten Generation. Ein Teil der Produktionskapazität wurde bereits für die Fertigung von Membranen der Nachfolgegeneration genutzt, und zu Beginn des Jahres 2024 wurden erste Prototypen des fertigen Moduls her- und für den Einbau in Pilotcontainern bereitgestellt. 14 solcher Pilot- und Vorführcontainer (Standardcontainer mit CM-151 Modul, fertig verrohrt und mit Steuerung versehen) sind weltweit im Einsatz und demonstrieren potenziellen Kunden das Leistungsspektrum unter Realbedingungen. Über spezielle Software sind Datenerhebungen, Simulationen sowie Fernsteuerungen und -diagnosen möglich. Die Weiterentwicklung unter Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) läuft planmäßig. 2.4. Finanzielle Leistungsindikatoren und Prognoseerfüllung Die wichtigsten finanziellen Leistungsindikatoren der Nanostone Water GmbH sind die Umsatzerlöse, der Bestand an liquiden Mitteln, der Cashflow aus Laufender Geschäftstätigkeit, EBITDA. Das Umsatzziel wurde um circa 30 Prozent verfehlt. Davon entfallen allein 24 Prozent auf die Umsatzabgrenzung des ersten Rack-Projekts ins Jahr 2024 aufgrund einer von Nanostone nicht zu vertretenden verzögerten Inbetriebnahme, konnten allerdings bis auf die ausstehende Restzahlung wie geplant zum Cashflow beitragen. Die Fertigungs-Kostenstruktur entwickelte sich günstig gegenüber Plan. Die Personalkosten konnten operativ eingehalten werden und wurden lediglich aufgrund kleiner Restrukturierungsmaßnahmen durch Abfindungszahlungen geringfügig (2%) überschritten. Im Bereich der variablen Fertigungskosten (Energie, Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterial und Ersatzteile) konnten Einsparungen von 11% realisiert werden, wobei das Unternehmen insbesondere von zuletzt unerwartet günstigen Energiepreisen profitieren konnte. Weiterhin konnten Gemeinkosten (Fremdleistungen / Beratung, Reisekosten etc.) reduziert werden. Absolut belaufen sich die aufgeführten Netto-Einsparungen auf 300 TEUR. Der budgetierte Materialausnutzungsgrad konnte insbesondere wegen der geringen Losgrößen nicht erreicht werden, was zu Mehrkosten im Bereich der Rohstoffe und Halbfertigware in Höhe von 650 TEUR führte. Aufgrund der enthaltenen Wertschöpfung / Fertigungskosten bei Halbfertigware und des Umstands, dass ein Großteil der Rohstoffe im Bestand war, ist der Cashflow-Einfluss gering. Im Bereich der Verwaltungs-, Vertriebs- und Entwicklungskosten profitierte die Nanostone Water GmbH von der öffentlichen Förderung zweier Forschungsprojekte. Die tatsächlichen Zuwendungen lagen deutlich über den budgetierten, wodurch höhere Kosten für die Entwicklung des Filtermoduls der zweiten Generation überkompensiert werden. Den Entwicklungs-Mehrkosten stand allerdings mit der Verfügbarkeit erster Prototypen ein entsprechend höherer Entwicklungsstand bzw. ein größerer Projektfortschritt als geplant gegenüber. Belastend für das operative Ergebnis, aber noch nicht für die Liquidität, wirkt sich die hohe Reklamationsrate aus. Für ausstehende Ersatzlieferungen und zur Abdeckung zukünftiger Reklamationsfälle wurden zusätzliche Rückstellungen in Höhe von TEUR 1.100 gebildet. Es verbleibt in 2023 ein weiterer signifikanter Abfluss liquider Mittel, der aber wieder unter dem Vorjahr liegt und wie bisher durch Eigenkapitaleinlagen des Investors und Eigentümers in Höhe von 11,0 Mio. EUR finanziert wurde. Die oben aufgeführten Einsparungen sowie Reduzierung der Vorräte konnten die notwendigen Kapitaleinlagen gegenüber Vorjahr um 4,0 Mio. EUR reduzieren, sie lagen im Wesentlichen aufgrund der Umsatzlücke, einer Überdeckung zum Jahresende sowie einer moderaten Verfehlung der Bestandsziele vier Mio. EUR über Budget. Schlussendlich bedeutet das einen ungünstigen Geschäftsverlauf der Nanostone Water GmbH im Berichtsjahr. Die Unternehmensführung sieht im Gegenzug die Nachholeffekte in 2024 sowie die Marktchancen und reifenden Opportunities, so dass es sich hier abermals überwiegend um zeitliche Effekte handeln dürfte. 2.5. Vermögenslage Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die Bilanzsumme und betrug TEUR 59.668 (Vj. TEUR 54.974). Dies begründet sich im Wesentlichen durch Erhöhung der Kapitaleinlage zum Jahresende sowie im geringeren Maße durch höhere Vorräte und Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Das Sachanlagevermögen verringerte sich um TEUR 861 auf TEUR 11.532, da die Investitionssumme (TEUR 1.680) unter den geplanten Abschreibungen (TEUR 1.844) lag. Fördermittel wurden dabei abermals nicht in Anspruch genommen bzw. zum Abzug gebracht. Das Vorratsvermögen erhöhte sich trotz signifikanter Reduzierung der geplanten Käufe an Rohstoffen sowie der Bestände an Halbfertig- und Fertigware um TEUR 230 auf TEUR 10.981. Grund ist die Abgrenzung der Umsatzkosten aus dem Rack-Projekt in Höhe von TEUR 1.503. Stichtagsbedingt erhöhte sich der Bestand an liquiden Mitteln gegenüber dem Vorjahresstichtag um TEUR 2.457 auf TEUR 2.553 (Vgl. 2.6 Finanzlage). Die sonstigen Rückstellungen erhöhten sich um TEUR 1.148 auf TEUR 1.801. Ursächlich sind höhere Rückstellungen für Personalkosten (Abfindung), die Erhöhung der Gewährleistungsrückstellung sowie insbesondere Rückstellungen für Ersatzlieferungen aufgrund in 2023 entschiedener Reklamations- und Kulanzfälle. Das Eigenkapital ist vollständig aufgebraucht. In 2023 erfolgte durch den Gesellschafter eine Einzahlung über TEUR 11.000 in die Kapitalrücklage. Erhöht um den Jahresfehlbetrag weist die Gesellschaft im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von TEUR 33.705 aus. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in Höhe von TEUR 54.141 sind langfristig gestundet. Die Finanzierung der planmäßigen Anlaufverluste erfolgte in 2023 ausschließlich durch die vom Gesellschafter erbrachten Einzahlungen in die Kapitalrücklage. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten liegen zum 31. Dezember 2023 mit TEUR 468 um TEUR 801 (davon TEUR 792 aus LuL) unter Vorjahr. Erhaltene Anzahlungen werden in Höhe von TEUR 1.702 (im Wesentlichen aus dem Rack-Projekt) ausgewiesen (Vorjahr null). 2.6. Finanzlage Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgte im Geschäftsjahr 2023 durch eine Erhöhung der Kapitalrücklage der Muttergesellschaft Nanostone Water Inc., USA. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen erhöhte sich um TEUR 2.643 auf TEUR 55.697, davon TEUR 1.839 bezogen auf gestundete Zinsen. Fremdmittel von Kreditinstituten wurden in 2023 abermals nicht in Anspruch genommen. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beträgt 2023 TEUR 11.000 (Vj. TEUR 15.500). 2.7. Ertragslage Im vorangegangenen Geschäftsjahr konnte die Nanostone Water GmbH durch den Verkauf des Produktes CM 151 insgesamt TEUR 5.594 (Vj. TEUR 5.785) Umsätze erzielen. Insgesamt hat die Gesellschaft einen Umsatz von TEUR 5.647 (Vj. TEUR 7.071) erzielt. Neben dem geringfügig kleineren Produktumsatz kommt hier der Wegfall von Umsätzen aus Dienstleistungen für die Muttergesellschaft zur Unterstützung derer Akquise- und Markteintrittsaktivitäten zum Tragen. Die Gesamtleistung ist auf TEUR 6.273 (Vj. TEUR 9.690) gesunken. Zusätzlich schlagen hier die deutlich geringeren Bestandsveränderungen gegenüber Vorjahr zu Buche. Die Erhöhung der sonstigen betrieblichen Erträge auf TEUR 1.442 (Vj. TEUR 1.117) resultiert aus dem Erhalt von Zuwendungen aus zwei öffentlichen Förderprogrammen. Auch in 2023 blieb die Ertragslage weiterhin erheblich belastet durch die nach wie vor hohen Anlaufkosten, insbesondere durch Anfahrkosten nach geplanten Stillständen infolge geringer Auslastung, Ausschusskosten, Versuchskosten sowie Kosten für Reparaturen, Instandhaltungen, Betriebsstoffe und Leerkosten im Allgemeinen. Der Personalaufwand erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr leicht um TEUR 432 auf TEUR 8.307, da einzelne Gehaltsanpassungen, Abfindungen sowie eine geringfügige Mitarbeiteraufstockung im sekundären Bereich wegfallende Schichtzulagen überkompensierten. Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen erhöhen sich nur geringfügig auf TEUR 1.844 (Vj. TEUR 1.811). Die sonstigen betriebliche Aufwendungen reduzierten sich um TEUR 759 auf TEUR 6.566 (Vj. TEUR 7.325). Die Minderkosten resultieren vor allem aus den Produktionsmenge bedingten geringeren variablen Kosten (Betriebsstoffe/Ersatzteile, Energie), gesunkenen Energiepreise sowie fehlende Aufwendungen für Beratungsleistungen und Maßnahmen des Personalmarketings. Die Zinsaufwendungen erhöhten sich auf TEUR 1.839 (Vj. TEUR 1.070), da bei unveränderter Darlehenssumme in 2023 eine marktübliche Zinsanpassung vorgenommen wurde. Der Jahresfehlbetrag erhöhte sich um TEUR 1.925 auf TEUR 14.125 (Vj. TEUR 12.201). 3. PrognoseberichtDie strategische Neuausrichtung und Neubewertung der Märkte führen zu einer Verschiebung innerhalb der Umsatzstruktur. Insgesamt plant das Unternehmen mit einem Umsatz in Höhe von 10,1 Mio. Euro. Damit wird sich der Umsatz gegenüber Vorjahr circa verdoppeln, allerdings entfallen 1,9 Mio. EUR auf die Erlösrealisierung des ersten Rack-Projekts aus 2023. Aus Neuprojekten des Racksystems werden weitere 2,4 Mio. Euro resultieren. Das traditionelle China-Geschäft (Industrieabwasser) ist mit 6,6 Mio. Euro Umsatz (plus 23% gegenüber Vorjahr) budgetiert. Ein geringer Umsatz von 0,5 Mio. Euro ist im Bereich Trinkwasser / Nordamerika geplant. Für das Marktsegment der Meerwasserentsalzung sind nur geringe Umsätze im Zuge einer Pilotierung geplant. Die Kostenstruktur wird von der weiterhin geringen Auslastung der Fabrik geprägt sein. Die Vorräte werden weiter moderat abgebaut, um den Cash Flow zu optimieren, ohne die Liefer- und Produktionssicherheit zu gefährden. Ein Teil der Kapazität ist der Entwicklung des Filtermoduls der Zweiten Generation zur Serienreife gewidmet. Der Personalstamm wird prinzipiell gehalten, weiter qualifiziert und nur vereinzelt gezielt verstärkt. Beschaffungsseitig geht das Unternehmen von moderaten Preissteigerungen in mittleren einstelligen Prozentbereich aus, das betrifft auch die volatilen Energiepreise nach einem sehr günstigen Verlauf in 2023. Weiterhin bleibt die Produkt- und Anwendungsentwicklung ein wichtiges Standbein des Standorts Halberstadt als weltweit einziger Forschungs- und Entwicklungsstandort im Konzernverbund. Die Kooperation mit Universitäten und Instituten national und international wird verstärkt und in zum Teil öffentlich geförderten Entwicklungsprojekten praktiziert. Durch die geplanten Umsatzsteigerungen wird sich die Ertragslage in 2024 wieder verbessern. Dennoch rechnet das Unternehmen mit einem Jahresfehlbetrag von rund 12,4 Mio. Euro bzw. mit einem negativen Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit, da Leer-, Entwicklungs-, Vertriebs- und Projektkosten die Ertragslage weiterhin belasten werden. 4. Risiko- und ChancenberichtDie Nanostone Water GmbH sieht als Start Up - Unternehmen mit einem innovativen Produkt und einer einzigartigen Produktion nach wie vor, allerdings in abnehmendem Maße, ein Basisrisiko, das aus Umfang und Komplexität des Fertigungsprozesses entsteht. Die bis 2019 installierten Maschinen, Anlagen und Technologien haben sich jedoch bei der Hochskalierung der Produktion bewährt, seither sind Kontinuität, Know-how und Erfahrung sukzessive verbessert worden und verbessern sich weiterhin. Der Materialausnutzungsgrad konnte namentlich in 2020 deutlich verbessert, Prozesse seitdem stabilisiert werden. Konkrete Projekte, teilweise unter Nutzung externer Berater, dienten der weiteren Prozessoptimierung in 2021 und 2022. Mit dem Aufbau einer internen Lean SixSigma - Organisation wurde in 2022 begonnen. Zum Jahreswechsel 2022/2023 wurden eine teilautomatisierte Anlage zur Herstellung der Nanobeschichtung sowie ein ertüchtigter Brennofen übergeben. Die Kapazitäts- und Einsparpotenziale werden sich in der Folge materialisieren. Allerdings bestehen auch in Zukunft weiterhin Risiken am Beschaffungsmarkt für Rohstoffe, aber auch für Betriebsstoffe, Ersatzteile und Anlagengüter. Die bei Nanostone Water GmbH eingesetzten Beschaffungsgüter unterliegen allgemeinen volatilen Preisveränderungen und sind von der gegenwärtigen weltweiten Lieferkettenproblematik, die sich in 2023 durch die Situation im Roten Meer noch verstärkt hat, betroffen. Dem begegnete das Unternehmen bisher, soweit möglich, durch gezielten Lagerbestandsaufbau, um die Reichweiten zu erhöhen und die Produktion abzusichern. Zur Umsatz-Absicherung des derzeitigen Hauptmarkts China wurde jedoch ein Fertigwarenlager in der Freihandelszone von Shanghai in Betrieb genommen. Für die wichtigsten Komponenten der Keramikmasse und der Beschichtungslösungen konnten Zweitlieferanten qualifiziert werden. Dieser Prozess wird mit Hochdruck fortgesetzt. Darüber hinaus setzt Nanostone situationsbezogen weiterhin auf Kontingentssteuerungen und flexible Vertragsgestaltungen. Negative Einflüsse aus der Pandemie sieht das Unternehmen nicht mehr, bleibt jedoch auf das Ergreifen von Maßnahmen vorbereitet. Die möglichen Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine bleiben schwer greifbar. Evident ist das Preis- und Versorgungsrisiko bei Energie. Die Nanostone Water GmbH ist als Player der sehr energieintensiven keramischen Industrie unmittelbar betroffen, auch wenn die Energie- oder Gasmangellage bisher nicht eintrat und das Preisniveau sich nach den Spitzen Mitte 2022 zwischenzeitlich normalisiert hat. Mit dem lokalen Energieversorger ist das Unternehmen in direktem Kontakt und auf Szenarien der Energiezuteilung oder -abschaltung vorbereitet. Das Risiko durch Ausübung kriegerischer oder terroristischer Handlungen - indirekt oder direkt - ist eher abstrakt. Hier hat das Unternehmen - als generelle Schutzmaßnahme oder direkt im Vorfeld sich abzeichnender Konflikte - mit einer Erhöhung des Versicherungsschutzes reagiert (z.B. durch Abschluss einer Cyberschaden-Versicherung). Eine direkte Abhängigkeit von den derzeitigen Kriegsparteien besteht weiterhin nicht. In den Jahren 2016 bis 2019 wurden Investitionszuschüsse in Höhe von TEUR 2.754 vereinnahmt. Grundsätzlich besteht das Risiko der Rückzahlung und damit einhergehend dem kurzfristigen Abfluss von erheblichen liquiden Mitteln, sollten die Förderbedingungen aus dem Zuwendungsbescheid während des Beobachtungszeitraums nicht eingehalten werden. Die Hauptparameter der oben beschriebenen Unternehmensplanungen der kommenden Jahre, insbesondere der Aufbau der personellen Kapazität, lassen dieses Risiko allerdings sehr gering erscheinen, zumal das im Zuge der Verwendungsnachweiserstellung im Jahr 2021 durchgeführte Audit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft keine Mängel ergeben hat. Der Schlussbescheid der Investitionsbank Sachsen-Anhalt liegt seit 2022 vor. Die geplanten Steigerungen der Absatz- und Produktionsmenge bedürfen der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Personalstamms. Facharbeiter in der Fertigung, Techniker, Chemiker und Ingenieure müssen die komplexen Prozesse bearbeiten sowie diese und das Produkt weiterentwickeln. Weiterhin spürt die Nanostone Water GmbH die Auswirkungen des Fachkräftemangels und sieht hier ein Risiko. Das Maßnahmenpaket, diesem zu begegnen, wurde und wird weiterentwickelt (Öffentlichkeitarbeit, Vergütungsbenchmarks, Netto-Entgelt-Optimierung (NEO)). Die grundsätzlichen finanziellen Risiken, denen die Nanostone Water GmbH als Start Up - Unternehmen noch unterhalb der Gewinnschwelle ausgesetzt ist, bleiben bestehen. Die Geschäftsführung geht jedoch aufgrund der aktuellen Unternehmensplanungen und der vielfältigen Marktchancen von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aus. Für die Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit ist weiterhin das finanzielle Engagement des Gesellschafters unabdingbar. Entsprechende Zusagen liegen in Form von Verträgen, Patronats- und qualifizierter Rangrücktrittserklärung bis ins dritte Quartal 2025 vor. Das Unternehmen stellt mit einer Liquiditätsrechnung im Rahmen einer integrierten Finanzplanung die Finanzierungsbedarfe planerisch und periodisch rollierend fest und sorgt für Finanzierungszusagen seitens des Gesellschafters. Die Geschäftsführung geht ausweislich ihrer Unternehmensplanung davon aus, dass die Zahlungsfähigkeit der Nanostone Water GmbH durch die finanziellen Stützungsmaßnahmen des Gesellschafters sowie einer Patronatserklärung über 4 Mio. $ bis 31. Dezember 2025 jederzeit gegeben ist. Sollte abweichend von der aktuellen Geschäftsentwicklung die Unternehmensplanung verfehlt werden bzw. die weitere geplante Unterstützung seitens des Gesellschafters nicht erfolgen, können sich hieraus bestandsgefährdende Tatsachen für die Nanostone Water GmbH ergeben. Mit dem Erreichen des geplanten ausgeglichenen Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit im Verlauf des Jahres 2027 werden sich die Stützungsmaßnahmen der Gesellschafterin und damit das Risiko sukzessive reduzieren. Als Chance sieht die Unternehmensführung weiterhin, dass sauberes Trinkwasser ein Menschenrecht ist. Das Nachhaltigkeitsziel 6 des Pariser Klimaschutzabkommens formuliert einen Zugang aller Menschen weltweit zu sauberem Trinkwasser und zu Sanitäranlagen. Der Bedarf an sauberem Trink- und Prozesswasser ist weiterhin ungebrochen hoch und steigt einerseits stetig an. Andererseits bleibt sauberes Wasser eine knappe Ressource. Klimawandel und jährlich steigende Temperaturen verschärfen die Situation weltweit ebenso wie fortschreitende Urbanisierung, immer mehr "Mega Cities" vor allem in Fernost sowie zunehmende behördliche Regulierung. Elektromobilität erzeugt steigende Bedarfe an Lithium, dessen Förderung sehr wasserintensiv ist und wobei riesige Abwassermengen anfallen. Hinzu kommen Herausforderungen wie Mikroplastik, Medikamentenrückstände sowie hohe Sulfat-, Nitrat- und Phosphatgehalte und multiresistente Keime, die neuer technischer Lösungen bedürfen. Der Druck auf Verursacher und die Anforderungen an Wasserqualität steigen und spiegeln sich in Kritik von Umweltschutzverbänden, aber auch in Gesetzen und Gesetzesnovellen wider (EU-Gesetzgebung, z.B. europäische Düngeverordnung DüMV, Fauna-Flora- Habitat-Richtlinie FFH). Laut UN-Weltwasserbericht 2023 haben weltweit zwei Milliarden Menschen keinen regelmäßigen Zugang zu sauberem Wasser. 3,6 Milliarden Menschen können keine sicheren Sanitäranlagen nutzen. Laut früheren Berichten hat eine halbe Milliarde Menschen noch nicht einmal Zugang zu einfachsten Latrinen. Dadurch bedingte Infektionen ziehen jährlich mindestens 500.000 Tote nach sich. Die weltweite Wasserknappheit wird zu Konflikten in den unterschiedlichen Regionen führen. Wasser zu bewirtschaften, oft über nationale Grenzen hinaus, wird immer wichtiger werden. Aktuell fordern die Vereinten Nationen (UN), die Zusammenarbeit und die politische Willensbildung bei der Bewirtschaftung von Wasser zu verbessern. "Bewirtschaftung" setzt konsequent fort, was die UN in den Vorjahren postuliert haben: Grundwasservorräte weltweit nachhaltig zu nutzen, unkontrollierte Ausbeutung und Verschmutzung zu vermeiden und regionale Vorräte besser zu nutzen (2022) sowie Aufbereitung und Wiederverwendung einen festen Platz einnehmen zu lassen (2021). Auf jeden Fall kommt der Wasserinfrastruktur zur Wasserspeicherung, -nutzung, -wiederverwendung oder zum Versorgungsausbau eine elementare Bedeutung zu. Hier sieht die Nanostone Water GmbH weiterhin ein erhebliches Potenzial für ihr äußerst robustes und langlebiges Produkt. Die beschriebenen (Markt-) Chancen, gepaart mit einem abgestimmten Marketing, einer weiteren Verbesserung des Produkts und Senkung der Herstellkosten versetzen das Unternehmen in die Lage, Alleinstellungsmerkmale auf den Märkten auszuspielen, dabei wettbewerbsfähig gegenüber den traditionellen Polymer-Wasserfiltern aufzutreten und bedeutende Marktanteile zu erringen. Immer wichtiger wird dabei die Segmentierung der Märkte und Anwendungen, die sehr vielfältig in ihren Ausprägungen sind. Die Nanostone Water GmbH begegnet diesem Aspekt zukünftig mit einer selektiven Vertriebs- und Markteintritts-Strategie, nämlich nur bei Vorliegen der besonderen Anforderungen, bei denen das Produkt seine besonderen Eigenschaften ausspielen und dem Kunden die größtmöglichen Vorteile bieten kann. 5. GesamtaussageDie Nanostone Water GmbH ist weiterhin gut aufgestellt, um die Herausforderungen der Zukunft zu stemmen und ihre Marktposition gegenüber den Wettbewerbern sukzessive auszubauen. Für eine der elementaren gesellschaftlichen Herausforderungen der nahen Zukunft, der Wasserversorgung weltweit vor dem Hintergrund von Klimawandel und Umweltschutz, hat die Gesellschaft ein Produkt im Portfolio, dass für die großen Anwendungsbereiche der Wasseraufbereitung in allen Teil der Welt geeignet ist und insbesondere bei anspruchsvollen Wässern sowohl technologisch als auch ökonomisch überlegen ist. In den Jahren 2024 und folgende stehen wichtige Markteintritte bevor, denen sorgfältige Entwicklungs- und Evaluierungsprozesse vorangehen. Mit dem neuen "Rack"-System stärkt die Nanostone Water GmbH ihre Positionierung als Systemanbieter und Problemlöser. Wenn auch die mittel- und langfristigen Auswirkungen internationaler Krisen (Klimawandel, Krieg in der Ukraine) nur mit großer Unsicherheit prognostizierbar sind, so hat die Nanostone Water GmbH zusammen mit ihrem Gesellschafter alles Mögliche getan, um sowohl Risiken zu erkennen als auch daraus resultierende Chancen zu nutzen. Dabei bleiben die Stabilisierung der komplexen Produktionsprozesse, einhergehend mit der Senkung der Herstellkosten, und die strategische Bearbeitung der Märkte weiterhin im Fokus. Trotz schwieriger äußerer, nicht beeinflussbarer Rahmenbedingungen schaut die Nanostone Water GmbH weiterhin optimistisch und zuversichtlich in das Geschäftsjahr 2024 und darüber hinaus.
Halberstadt, den 30. August 2024 Nanostone Water GmbH Geschäftsführung Christian Göbbert, Geschäftsführer John Ritter, Geschäftsführer Jürgen von Hollen, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben 1. Die Nanostone Water GmbH hat Ihren Sitz in Halberstadt und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Stendal unter HRB 18004 eingetragen. 2. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. 3. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. Von den Erleichterungen des § 288 Abs. 2. HGB wurde Gebrauch gemacht. 4. Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Bezeichnung der Posten in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden gemäß bzw. analog zu § 265 Abs. 6 HGB teilweise an ihren tatsächlichen Inhalt angepasst. 5. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Annahme beruht auf einer Finanzplanung unter Berücksichtigung von zugesagten finanziellen Stützungsmaßnahmen von Konzerngesellschaften. Die in den Geschäftsjahren 2015 bis 2021 angefallenen Jahresfehlbeträge stellen kalkulierte Verluste im Zuge der Anlaufphase dar. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet. Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: 1. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB) bewertet und planmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Abschreibungen erfolgten pro rata temporis. 2. Im Rahmen des Produktwechsels investierte die Gesellschaft in die Entwicklung der innovativen Produktgeneration. Vom Wahlrecht der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gem. § 248 Abs. 2 HGB wurde in diesem Zusammenhang kein Gebrauch gemacht. 3. Das Sachanlagevermögen wurde mit Anschaffungs- (§ 255 Abs. 1 HGB) bzw. Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 Satz 2 HGB) bewertet. Die Vermögensgegenstände wurden, soweit sie einer Abnutzbarkeit unterliegen, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen erfolgten pro rata temporis. Für geringwertige, bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wurden bis 2019 die steuerlichen Vorschriften zur Bildung eines Sammelposten und dessen ratierliche Auflösung über fünf Jahre auch im handelsrechtlichen Jahresabschluss angewandt, da diese Handhabung der tatsächlichen Nutzungsdauer nicht entgegensteht. Der Sammelposten ist insgesamt von untergeordneter Bedeutung und beläuft sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 0 (Vorjahr TEUR 6). Ab 2020 werden die steuerlichen Vorschriften der Sofortabschreibung im Jahr des Zugangs für bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 angewandt. Auch in diesem Zusammenhang werden die steuerrechtlichen Regelungen für handelsbilanzielle Zwecke übernommen. Der Ausweis von Investitionszuschüssen erfolgt als Absetzung von den Anschaffungs- und Herstellungskosten der förderfähigen Investitionsgüter/Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Die Vorgehensweise erfolgt analog der IDW-Stellungnahme HFA 1/1984: "Bilanzierungsfragen bei Zuwendungen dargestellt am Beispiel finanzieller Zuwendungen der öffentlichen Hand HFA1/1984". Zum 31. Dezember 2023 sind TEUR 2.754 als Fördermittel von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgesetzt. 4. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Waren erfolgte zu Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB) unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Geleistete Anzahlungen wurden mit dem Nennwert angesetzt. 5. Die Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse erfolgte zu den je nach Fertigungsgrad angefallenen Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 Satz 2 HGB). Die angesetzten Herstellungskosten enthalten die Fertigungs- und Materialeinzelkosten, die Sonderkosten der Fertigung, ferner angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten und die Kosten des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit diese durch die Fertigung veranlasst sind. 6. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten, welche in Fremdwährung lauten und eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr besitzen, wurden mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet. Positive und negative Umrechnungsdifferenzen wurden gemäß § 256a HGB erfolgswirksam erfasst. 7. Die liquiden Mittel wurden mit dem Nennwert angesetzt. 8. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen fällige Ausgaben oder Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. 9. Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt. 10. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Die Rückstellungen besitzen i.H.v TEUR 156 eine Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren und i.H.v. TEUR 47 eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. 11. Der Ansatz von Verbindlichkeiten erfolgte mit den Erfüllungsbeträgen. 12. Vom Wahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB zur Aktivierung von latenten Steuern wurde kein Gebrauch gemacht. C. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung I. Bilanz 1. Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 ist in dem als Anlage 1 zum Anhang beigefügten Anlagespiegel dargestellt. Bei den Abschreibungen handelt es sich ausschließlich um planmäßige Abschreibungen. 2. Wie im Vorjahr bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. 3. Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten zusammengefasst dargestellt. Vorjahreszahlen sind in Klammern angegeben.
4. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen teilweise branchenübliche Eigentumsvorbehalte. Darüber hinaus sind keine Verbindlichkeiten durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. Bezüglich eines Grundschuldeintrags im Zusammenhang mit den vereinnahmten Investitionszuschüssen verweisen wir auf den Abschnitt D. 5. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten in Höhe von EUR 1.555.650,81 (Vorjahr: EUR 715.045,47) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von EUR 54.141.001,41 (Vorjahr: EUR 52.302.323,12) sonstige Verbindlichkeiten. 6. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in Höhe von EUR 55.092.159,39 (Vorjahr: EUR 52.512.593,74) enthalten. II. Gewinn- und Verlustrechnung 1. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Weiterberechnungen von verauslagten Kosten über EUR 606.273,16 (Vorjahr: EUR 0,00), Fördermittel in Höhe von EUR 588.912,07 (Vorjahr: EUR 0,00), Erträge aus Währungsumrechnung in Höhe von EUR 105.731,71 (Vorjahr: EUR 261.802,74), sowie Sachbezüge in Höhe von EUR 103.168,76 (EUR 80.417,76). 2. Die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthaltenen Aufwendungen aus Währungsumrechnung betragen EUR 141.016,07 (Vorjahr: EUR 146.849,79). D. Sonstige Angaben 1. Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer setzt sich wie folgt zusammen:
2. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen TEUR 946 zum 31. Dezember 2023 (Vorjahr: TEUR 2.344). Darin sind Zahlungen über TEUR 165 aus Miet- und Leasingverträgen, TEUR 651 aus Abnahmeverpflichtungen bis zum Bilanzstichtag getätigter Bestellungen und TEUR 130 für begonnene und noch nicht vollendete Investitionsvorhaben enthalten. 3. Für ein Investitionsvorhaben mit einem Gesamtvolumen von TEUR 11.090 ist durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt eine Anteilsfinanzierung von 25% in Form eines nicht rückzahlbaren Investitionszuschusses bewilligt. Die Gewährung ist mit Auflagen verbunden (u.a. Schaffung von Arbeitsplätzen). Die Zweckbindungsfrist beträgt 5 Jahre und beginnt mit Abschluss des Investitionsvorhabens in 2021. Bis zum 31. Dezember 2021 ist der volle Investitionszuschuss in Höhe von TEUR 2.754 ausgezahlt. Zur Sicherung des - bei Nichteinhaltung der Förderbedingungen - entstehenden Anspruchs der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gegen die Nanostone Water GmbH wurde eine Grundschuld über TEUR 2.754 auf einem Betriebsgrundstück der Gesellschaft bestellt. Mit einer Rückzahlung der Zuwendungen wird nicht gerechnet. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen bisher nicht vor. 4. Als hauptberufliche Geschäftsführer sind bestellt: Herr Christian Göbbert Herr John Ritter Herr Jürgen von Hollen (ab 1. Dezember 2023) 5. Die Angaben zu den Gesamtbezügen der Geschäftsführung sind unter Hinweis auf die Regelung in § 286 Abs. 4 HGB unterblieben. 6. Die Anteile der Gesellschaft werden von der Nanostone Water Inc., Waltham, MA, USA gehalten. Es wird ein Konzernabschluss erstellt, dieser wird jedoch nicht publiziert. 7. In den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung sind keine wesentlichen periodenfremden Aufwendungen und Erträge enthalten. 8. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.
Halberstadt, den 30. August 2024 Nanostone Water GmbH Geschäftsführung Christian Göbbert, Geschäftsführer John Ritter, Geschäftsführer Jürgen von Hollen, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersBei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: An die Nanostone Water GmbH, Halberstadt Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Nanostone Water GmbH, Halberstadt - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Nanostone Water GmbH, Halberstadt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Ausführungen in Abschnitt "Allgemeine Angaben" des Anhangs sowie in Abschnitt "Risiko- und Chancenbericht" im Lagebericht, in denen die gesetzlichen Vertreter darlegen, dass finanzielle Risiken bestehen. Die Geschäftsführung führt aus, dass für die Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit weiterhin das finanzielle Engagement des Gesellschafters unabdingbar ist und entsprechende Zusagen in Form von Verträgen, Patronats- und qualifizierter Rangrücktrittserklärung bis ins dritte Quartal 2025 vorliegen. Ausweislich der Unternehmensplanung gehen die gesetzlichen Vertreter davon aus, dass die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft durch die finanziellen Stützungsmaßnahmen des Gesellschafters sowie einer Patronatserklärung eines mittelbaren Gesellschafters über USD 4 Mio. bis 31. Dezember 2025 jederzeit gegeben ist. Sollte abweichend von der aktuellen Geschäftsentwicklung die Unternehmensplanung verfehlt werden bzw. die weitere geplante Unterstützung seitens des Gesellschafters nicht erfolgen, können sich hieraus bestandsgefährdende Tatsachen für die Nanostone Water GmbH ergeben. Wie in vorgenannten Abschnitten im Anhang und Lagebericht dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht der Gesellschaft sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolosen Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Leipzig, den 21. Oktober 2024 Baker
Tilly GmbH & Co. KG
Dirk Luther, Wirtschaftsprüfer Tobias Adler, Wirtschaftsprüfer Angaben gemäß § 328 Abs. 1a S. 1 HGBIn der Gesellschafterversammlung am 31. Oktober 2024 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festgestellt. |
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