Averkamp
GmbH
Velen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
226,69 |
226,69 |
| I.
Finanzanlagen |
226,69 |
226,69 |
| B.
Umlaufvermögen |
29.467,37 |
28.792,03 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
28.625,79 |
28.792,03 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
841,58 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
29.694,06 |
29.018,72 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
27.916,12 |
27.090,72 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,60 |
25.564,60 |
| II.
Bilanzgewinn |
2.351,52 |
1.526,12 |
| B.
Rückstellungen |
777,94 |
1.083,21 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.000,00 |
844,79 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.000,00 |
844,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
29.694,06 |
29.018,72 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Averkamp GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
2.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Averkamp GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
2.2
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur
Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden
"BilMog"), istin Bezug auf Ansatz- und
Bewertungsvorschriften erstmal auf den Jahresabschluss
für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft
anzuwenden (Art. 66 Abs 3 Satz 1 EGHGB). Von der
Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs.
3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
2.3
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Gewinnvortrag in Höhe von Euro 1.526,12 und
der Jahresüberschuss in Höhe von Euro 825,40
werden auf neue Rechnung vorgetragen.
2.4
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 04.06.2016 wurde
der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
3.
Sonstige Pflichtangaben
3.1
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster Geschäftsführer: Josef Averkamp
ausgeübter Beruf: Landwirt
sonstige Berichtsbestandteile
Velen, 16.06.2016, gez. Josef Averkamp
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.06.2016 festgestellt.
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