Kontex
Bausysteme GmbH
Blomberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
44.137,96 |
65.426,96 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.616,96 |
4.616,96 |
| II.
Sachanlagen |
39.361,00 |
60.650,00 |
| III.
Finanzanlagen |
160,00 |
160,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
215.432,32 |
154.970,27 |
| I.
Vorräte |
84.123,05 |
78.842,59 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
20.545,61 |
54.877,74 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
110.763,66 |
21.249,94 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.711,48 |
6.940,37 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
284.781,76 |
239.837,60 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
37.912,07 |
28.009,33 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
3.009,33 |
1.369,98 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
1.639,35 |
| IV.
Bilanzgewinn |
9.902,74 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
76.861,95 |
28.794,79 |
| C.
Verbindlichkeiten |
170.007,74 |
183.033,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
284.781,76 |
239.837,60 |
Anhang
Kontex Bausysteme
Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
Industriestr. 3a
32825 Blomberg
zum 31.12.2009
Überblick:
Teil I Allgemeine Angaben
Teil II Angaben zur Bilanz
Teil III Angaben zu Haftungsverhältnissen und zu
sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Teil IV Sonstige Angaben
Teil V Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Teil VI Angaben zur Ergebnisverwendung
Teil I Allgemeine Angaben
Bei der Aufstellung des Anhangs werden
Erleichterungen, die sich aufgrund der Größe der
Gesellschaft i. S. § 267 HGB ergeben, in der Regel in
Anspruch genommen.
Angaben zur Korrektur des Bildes der Vermögens-
und Finanzlage nach § 264 Abs. 2 S. 2 HGB, Angaben zu
etwaigen Unterbrechungen der Darstellungsstetigkeit nach
§ 265 Abs. 1 S. 2 HGB, Angaben aufgrund fehlender
Vergleichbarkeit von Posten der Bilanz mit dem Vorjahr oder
aufgrund angepasster Vergleichszahlen gemäß
§ 265 Abs. 2 HGB und Angaben nach § 265 Abs. 4 S.
2 HGB bei Vorhandensein mehrerer Geschäftszweige sind
nicht zu machen.
Teil II Angaben zur Bilanz
Vorbemerkung
Die Gliederung der Bilanz wurde unter Beachtung der
handelsrechtlichen Ausweisvorschriften erstellt, wobei von
den Erleichterungsregelungen für kleine
Kapitalgesellschaften nur im Rahmen der Offenlegung
Gebrauch gemacht wird.
1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen
ausgewiesen. Die planmäßigen Abschreibungen bei
den im Wirtschaftsjahr angeschafften Wirtschaftsgütern
werden ausgehend von den Bemessungsgrundlagen über die
jeweilige betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
vorgenommen.
Von der Bewertungsfreiheit für geringwertige
abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter im Einzelwert
bis 150 € gem. § 6 Abs. 2 Einkommensteuergesetz
(EStG) ist Gebrauch gemacht worden. Geringwertige
abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter im Einzelwert
von 150 € bis 1.000 € werden gem. § 6 Abs.
2a Einkommensteuergesetz (EStG) als Sammelposten über
5 Jahre abgeschrieben.
Die Position Vorräte beinhaltet den Warenbestand
des Unternehmens. Die Bewertung erfolgt mit den
Anschaffungskosten.
Die Forderungen sind zum Nominalwert abzüglich
einer Pauschalwertberichtigung bewertet, sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert
bewertet.
Die liquiden Mittel sind mit dem Nennwert bewertet.
Rechnungsabgrenzungsposten für transitorische
Ausgaben sind nach den handelsrechtlichen Vorschriften
gebildet worden.
Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) ist zum
Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung gebildet und, soweit dies
handelsrechtlich zulässig ist, unter Beachtung der
steuerrechtlichen Vorschriften angesetzt und bewertet
worden.
Die Verbindlichkeiten sind zum
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr beibehalten worden.
2. Alternativausweis in der Bilanz oder im Anhang
Soweit Angaben wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden dürfen, erfolgen diese im Regelfall im
Anhang.
Eine Ausnahme bilden die Angaben nach § 265 Abs.
3 S. 1 HGB über die Mitzugehörigkeit bestimmter
Vermögensgegenstände oder Schulden zu anderen
Bilanzposten. In diesen Fällen wird die
Mitzugehörigkeit zu anderen Posten durch sog. "Davon
-Vermerke" in der Bilanz zum Ausdruck gebracht. Angaben
nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu Ausleihungen an
Gesellschafter und Forderungen bzw. Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern erfolgen hingegen
zusätzlich im Anhang.
3. Ingangsetzungsaufwendungen, Erweiterungsaufwendungen
und weitere Aktiva
Unter Verzicht auf die Erleichterung des § 274a
Nr. 1 HGB wird ein Anlagenspiegel gemäß §
268 Abs. 2 S. 1 HGB erstellt. Da die Erleichterung
allerdings bei der Offenlegung des Jahresabschlusses in
Anspruch genommen werden soll, wird der Anlagenspiegel in
Form der Entwicklung des Anlagevermögens in einer
gesonderten Anlage zum Anhang dargestellt. Diese Anlage ist
nicht offen zu legen.
4. Eigenkapital und Sonderposten mit
Rücklageanteil
Die Bilanz wird unter Berücksichtigung einer
teilweisen Ergebnisverwendung erstellt. Eine gesonderte
Angabe des Gewinn- oder Verlustvortrages im Anhang
gemäß § 268 Abs. 1 S. 2 HGB ist nicht
erforderlich.
5. Verbindlichkeiten
Die Angaben der Restlaufzeiten von mehr als 5 Jahren
gemäß § 285 Nr. 1a HGB, erfolgen, soweit
dies erforderlich ist, in der Bilanz als sog. "Davon -
Vermerk".
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind durch branchenübliche Eigentumsvorbehalte der
Lieferanten gesichert.
6. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Die Ausleihungen gegenüber dem Gesellschafter
betrugen zum Bilanzstichtag 1 T€.
Die Forderungen der Gesellschaft gegenüber dem
Gesellschafter betrugen zum Bilanzstichtag 1 T€.
Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber
dem Gesellschafter betrugen zum Bilanzstichtag 0 €.
Teil III Angaben zu Haftungsverhältnissen und zu
sonstigen finanziellen
Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von 0
€.
Die Angaben zu den sonstigen finanziellen
Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3 HGB
unterbleiben unter Inanspruchnahme der
größenabhängigen Erleichterungen des §
288 HGB.
Teil IV Sonstige Angaben
1. Gesellschaftsorgane
Im Geschäftsjahr und bis zum Zeitpunkt der
Aufstellung des Jahresabschlusses hatte die Gesellschaft
einen Geschäftsführer:
Dies war:
Herr Heinz-Jörn Bornemann, Detmold
Ein Aufsichtsorgan hat die Gesellschaft nicht.
Auf die Angabe der
Tätigkeitsvergütung wird verzichtet (§ 286
Abs. 4 HGB).
Teil V Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
1)
Allgemeine Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Angaben zur Korrektur des Bildes der Ertragslage nach
§ 264 Abs. 2 S. 2 HGB, Angaben zu etwaigen
Unterbrechungen der Darstellungsstetigkeit nach § 265
Abs. 1 S. 2 HGB und Angaben nach § 265 Abs. 4 S. 2 HGB
bei Vorhandensein mehrerer Geschäftszweige sind nicht
zu machen.
Angaben aufgrund fehlender Vergleichbarkeit von
Posten der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Vorjahr oder
aufgrund angepasster Vergleichszahlen gemäß
§ 265 Abs. 2 HGB sind nicht zu machen.
2)
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in der Gewinn- und
Verlustrechnung
Zu den Angaben über Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden in der Gewinn- und Verlustrechnung wird
auf die entsprechende Darstellung zur Bilanz verwiesen
(Teil II).
Teil VI Angaben zur Ergebnisverwendung
Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres
2009 beträgt: 9.902,74 €.
Der Jahresüberschuss soll wie folgt verwendet
werden:
Vortrag auf neue Rechnung: 9.902,74 €
Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2009:
Blomberg, den 02. Juli 2010
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Geschäftsführer Heinz-Jörn
Bornemann
Andere Berichtsbestandteile
sonstige
Berichtsbestandteile
Beschluss der Gesellschafterversammlung: 02. Juli 2010
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