Belling
GmbH
Clenze
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.526,65 |
| B.
Umlaufvermögen |
26.737,64 |
26.060,87 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
26.737,64 |
26.060,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
26.737,64 |
38.587,52 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.887,64 |
37.917,52 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.526,65 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
13.037,94 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
12.849,70 |
12.352,93 |
| davon
Gewinnvortrag |
12.352,93 |
11.346,48 |
| B.
Rückstellungen |
850,00 |
670,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
26.737,64 |
38.587,52 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Belling GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind überwiegend im Anhang
aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2
EGHGB nicht angepasst.
2.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
2.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
2.2
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
3.
Sonstige Pflichtangaben
3.1
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster Geschäftsführer: Andreas Schmidt,
Clenze
ausgeübter Beruf: Diplom- Kaufmann
3.2
Angabe der Unternehmen, deren unbeschränkt
haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist
Name: Autohaus Belling GmbH & Co. KG
Sitz: Dannenberg
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Clenze, den 19. September
2011
Andreas Schmidt
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.10.2011 festgestellt.
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