Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Bike Parts Europe GmbH
Wissener Weg 26, 47626 Kevelaer, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ömer Sahin seit 12.4.2021 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bike Parts Europe GmbHKevelaerJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
1. Allgemeine Angaben Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Firma Bike Parts Europe GmbH hat ihren Sitz in Kevelaer. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Kleve unter HR B 17214 eingetragen. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes berücksichtigt. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbHG aufgestellt. a) Bilanzierungsgrundsätze Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nur nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. b) Bewertungsgrundsätze Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Dem Vorsichtsprinzip wurde Rechnung getragen. Es wurden alle Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt. Gewinne sind dagegen nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Im Einzelnen wurde wie folgt bewertet: Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. So genannte geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bis 850 € wurden in Anlehnung an § 6 Abs. 2 EStG unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern der Börsen- oder Marktpreis am Bilanzstichtag niedriger war, wurde dieser zu Grunde gelegt. Insofern ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert insoweit notwendig abgeschrieben. Forderungen wurden grundsätzlich zu Nennwerten bewertet. Erkennbare Risiken wurden berücksichtigt. Rückstellungen sind mit ihrem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildeten Erfüllungsbetrag bewertet und notwendig wie ausreichend bemessen. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. 2. Angaben zur Bilanz
sonstige Berichtsbestandteile
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