Stammdaten

Register
Amtsgericht Eschwege HRB 2136
Vorher
MRI, Industrieanlagenhandelsgesellschaft mbH
Eingetragen
21.5.2004
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenBearbeitung und Veredlung von Kunststoffwaren
Gegenstand
Der Handel mit maschinellen Industrieanlagen sowie die Verwertung (Recycling) von Kunststoffen aus Gewerbe und Handel, deren Lagerung, die Herstellung von Kunststoffprodukten und deren Vertrieb sowie das Mischen und Extrudieren verschiedener Produkte im Lohn.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jan Seyfarth
seit 6.6.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Christian Möller
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Horst Zlab
Hinter dem Hagen 31, 37235 Hess. Lichtenau
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

MRI GmbH

Hessisch Lichtenau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 193.159,00 614.111,00
I. Sachanlagen 193.159,00 614.111,00
B. Umlaufvermögen 894.714,46 1.218.573,11
I. Vorräte 3.347,55 3.398,50
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 811.964,88 1.155.160,33
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 17.042,50  
davon gegen Gesellschafter 484.704,15 975.339,90
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 79.402,03 60.014,28
Aktiva 1.087.873,46 1.832.684,11

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 650.198,01 1.559.584,55
I. Gezeichnetes Kapital 52.500,00 52.500,00
II. Gewinnvortrag 224.164,23 1.035.100,67
III. Jahresüberschuss 373.533,78 471.983,88
B. Rückstellungen 381.172,19 141.535,26
C. Verbindlichkeiten 66.124,51 131.564,30
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 66.124,51 68.564,30
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 63.000,00
D. Rechnungsabgrenzungsposten -9.621,25  
Summe Passiva 1.087.873,46 1.832.684,11

Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023


Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss sowie zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Angaben zur Identifikation der Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1a HGB laut Handelsregister­eintra­gung lau­ten wie folgt:

Firmierung laut Handelsregistereintragung: MRI GmbH
Firmensitz laut Handelsregistereintragung: Hessisch Lichtenau
zuständiges Handelsregister-Gericht: Eschwege
eingetragene Handelsregister-Nummer: HRB 2136

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach den geltenden Rechnungslegungsvor­schriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften für Ka­pi­talge­sell­schaf­ten (§§ 264ff. HGB) sowie der Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaf­ten mit be­schränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz entspricht den Gliederungsvorschriften gemäß § 266 HGB. Das Gliederungs­schema der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB).

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesell­schaft Von den größen­abhängigen Erleichterungsvor­schrif­ten der §§ 274a, 286, 288 HGB wurde grundsätz­lich Ge­brauch ge­macht. Gleiches gilt für die größenab­hängi­gen Er­leich­terungsvorschriften zur Offenle­gung ge­mäß § 326 HGB.

Etwaige Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen der sich nach § 267 Abs. 1 HGB ergebenden Größen­klasse wurden für die Bilanz und für die Gewinn- und Verlustrechnung ausschließlich für Offen­le­gungszwecke angewendet.

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufge­stellt.

Wesentliche Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB la­gen nicht vor.

Die diesem Jahresabschluss zugrundeliegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB lauten wie folgt:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wurde, so­weit abnutzbar, linear abgeschrieben (§ 253 Abs. 3 HGB). Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der vor­aus­sicht­li­chen Nut­zungsdauer der Vermögensgegenstände pro rata temporis vorgenom­men und orientie­ren sich grundsätz­lich an den steuerlichen Vorschriften, sofern handelsrechtlich zuläs­sig. Die Nutzungsdauer beträgt für Bauten 50 Jahren, für technische Anla­gen und Ma­schi­nen zwi­schen 4 und 14 Jahren sowie für Be­triebs- und Geschäftsausstattung zwi­schen 4 und 15 Jah­ren.

Abnutzbare, bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit einem Nettowert von bis zu 800,00 Euro, die zu einer selbständigen Nutzung fähig sind, wurden aufgrund untergeordneter Be­deu­tung im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben (analoge Anwendung von 6 Abs. 2 EStG).

Die Herstellungskosten entsprechen den handels- und steuerrechtlichen Mindestwertansätzen und um­fassen neben den Einzelkosten die angemessenen Teile der notwendigen Gemeinkosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die beizulegenden Wer­te am Bilanz­stichtag niedriger waren, wurden diese unter Beachtung des Wesentlichkeitsgrundsat­zes an­gesetzt.

Forderungen wurden grundsätzlich zum Nennbetrag (Anschaffungskosten) bilanziert.

Im Übrigen wurden Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und sonstige Vermögensge­gen­stän­de zum Nennbetrag (Anschaffungskosten) angesetzt.

Auf die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten gemäß § 250 HGB wurde verzichtet, soweit die je­wei­lige Ausgabe oder Einnahme von unwesentlicher Bedeutung war und die Ausübung des Ver­zichts zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragsla­ge ge­führt hat (analoge Anwendung der 800 Euro-Grenze nach §§ 5 Abs. 5 S. 2 und 6 Abs. 2 S. 1 EStG).

Die Höhe der Steuerrückstellung wurde anhand der aus der Steuerbilanz zu erwartenden Steuerbela­stung ab­ge­leit­et.

Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen wurde allen erkennba­ren bilanzierungspflichtigen Ri­si­ken und un­gewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfül­lungs­be­trags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünfti­ge Zahlungsver­pflich­tungen abzudecken (§ 253 Abs. 1 S.2 HGB).

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Sonstige Angaben

Sonstige nicht bilanzierte finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB)

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen sonstige fi­nan­zielle Verpflichtun­gen. Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Geschäfte:



Restlaufzeit


bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
mehr als 5 Jahre

Euro
Euro
Euro
Langfristige Miet- und Pachtverträge
115.455,00
258.863,75
0,00
Summe
115.455,00
258.863,75
0,00


Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)

Im Geschäfts­jahr 2023 wurden gemäß § 267 Abs. 5 HGB durchschnitt­lich 12 Arbeitnehmer/-innen be­schäf­tigt.

Unterschrift der Geschäftsführung

Hessisch Lichtenau, 05.12.2024

Jan Seyfarth
(Ort, Datum)

(Unterschrift Geschäftsführung)

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2024 festgestellt.

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