Stationäre Einrichtungen zur palliativen Pflege
Wichernkrankenhaus gGmbH
Schönwalder Allee 26, 13587 Berlin, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Nadya Andreeva seit 27.11.2025 | Prokura |
Carsten Schaulinski seit 12.2.2021 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Evangelisches Johannesstift | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wichernkrankenhaus gGmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen der Gesellschaft Das Wichernkrankenhaus gGmbH, Berlin, ist ein Unternehmen der Johannesstift Diakonie gAG (JSD). Das Angebotsspektrum der JSD erstreckt sich über die Sparten Krankenhäuser und Ambulante Versorgungseinrichtungen, Pflege & Wohnen, Sozialwirtschaft und Services. Die JSD weist eine Betriebsleistung von rund 830 Mio. EUR aus und beschäftigt rund 10.900 Mitarbeitende (inkl. FSJler und Azubis). Das Wichernkrankenhaus gGmbH (WKH) ist ein Krankenhaus der Regelversorgung. Gesellschafter ist zu 100 % die Johannesstift Diakonie gAG. Die Einrichtung verfügte für das Planjahr 2023 über 99 Betten in der Fachabteilung Geriatrie sowie 20 teilstationäre geriatrische Behandlungsplätze. II. Wirtschaftsbericht 1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen a) Allgemeine Wirtschaftsentwicklung Die wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2023 war wesentlich von den erheblichen Kaufkraftverlusten als Folge des massiven Energie- und Nahrungsmittelpreisanstiegs, der schwachen weltwirtschaftlichen Entwicklung sowie der geopolitischen Krisen geprägt. Für das Gesamtjahr ergibt sich nach ersten vorläufigen Informationen des Statistischen Bundesamts ein Rückgang des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes (BIP) von 0,3 Prozent.[1] Angesichts der zuletzt weiter schwachen Frühwarnindikatoren, anhaltender und neu hinzugekommener geopolitischer Krisen, die zu steigenden Transportkosten und Verzögerungen in Lieferketten führen können, sowie temporär administrativ erhöhter Verbraucherpreise zu Jahresbeginn ist auch für das erste Quartal 2024 noch nicht mit einer konjunkturellen Trendwende zu rechnen. Bei einem Rückgang der Inflation, steigenden Reallöhnen und einer allmählichen Belebung der Weltwirtschaft dürften sich zentrale Belastungsfaktoren für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland aber im Verlauf des Jahres 2024 verringern und eine vor allem binnenwirtschaftlich getragene Erholung einsetzen.[2] Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt wird voraussichtlich in 2024 um 0,9 % steigen.[3] Die Gesamtinflationsrate liegt voraussichtlich im Jahr 2023 im Jahresdurchschnitt bei 5,9 % und damit um einen Prozentpunkt unter dem Jahresdurchschnitt des Vorjahres. Zu Beginn des Jahres 2024 wird die Entwicklung der Inflation spürbar durch steuerliche und fiskalische Maßnahmen geprägt. Zum einen laufen temporäre Maßnahmen, wie z.B. die Preisbremsen für Strom und Gas sowie die Absenkung der Umsatzsteuersätze in der Gastronomie und für Gas- und Fernwärme, die im Zuge der Corona- und Energiekrise zur Entlastung von privaten Haushalten implementiert worden waren, aus. Zum anderen dürften Maßnahmen im Zuge der Konsolidierungserfordernisse der öffentlichen Haushalte, wie z.B. die Anhebung CO 2 -Bepreisung, der Wegfall des Zuschusses Netzentgelte bei Strom, die Anhebung der Luftverkehrssteuer, preissteigernd wirken. Im weiteren Verlauf des Jahres dominieren aber weiterhin inflationssenkende Faktoren, wie Preisrückgänge auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen aufgrund gesunkener Energie- und Erzeugerpreise an den Märkten, angemessene Tarifabschlüsse sowie die Normalisierung der Gewinnmargen der Unternehmen.[4] Zudem dürfte wegen der sinkenden Inflation auch der Zinshöhepunkt überschritten sein. Kapitalmarkt- und Kreditzinsen sinken bereits seit Anfang November 2023 und im Frühsommer des kommenden Jahres dürfte die Europäische Zentralbank eine erste Leitzinssenkung beschließen.[5] Die Lage am Arbeitsmarkt stellte sich in 2023 trotz der konjunkturellen Schwächephase sehr robust dar. Die Erwerbstätigkeit nahm im Jahresverlauf weiter zu (+0,7 %) und erreichte ersten Schätzungen des Statistischen Bundesamts zufolge im Jahresdurchschnitt 2023 mit 45,9 Millionen Personen einen neuen Höchststand.[6] Im Jahresdurchschnitt 2024 wird mit einem weiteren, wenn auch langsameren, Anstieg der Zahl der Erwerbstätigen auf 46,0 Millionen gerechnet. Die Arbeitslosenzahlen werden in 2024 voraussichtlich um weitere 82.000 Personen auf knapp 2,7 Millionen Personen steigen. In der Folge liegt die Arbeitslosenquote in 2024 bei 5,9 % nach 5,7 % im laufenden Jahr.[7] b) Branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Kliniken in Deutschland stehen unverändert vor großen personellen und finanziellen Herausforderungen. Laut Krankenhaus Barometer 2023 des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) haben 2022 nur rund 35 % der Krankenhäuser ein positives Jahresergebnis erzielt (2021: 44 %), für 2023 erwarten nur noch 7 % der Häuser ein solches. Über das erwartete Jahresergebnis hinaus schätzen nur 5 % der Kliniken ihre aktuelle wirtschaftliche Lage als eher gut ein. Für 2024 erwarten nur 4 % der Krankenhäuser eine wirtschaftliche Verbesserung. Die Hauptgründe für die wirtschaftlichen Probleme sind im Wesentlichen die Preissteigerungen u.a. in den Bereichen Energie, medizinischer Bedarf und Löhne. Nur 16 % der Krankenhäuser bewerten die politischen Hilfsmaßnahmen in Bezug auf die Energiepreissteigerungen (Härtefallfonds gem. § 26f KHG und Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom) als eher gut.[8] Die hohen Inflationsraten in den Jahren 2022 und 2023 führten zu Mehrkosten bei den Sach- und Personalkosten, die nicht vollständig mit den Krankenkassen abgerechnet werden konnten. Ab März 2024 werden Tarifsteigerungen um durchschnittlich 10 % erwartet, die nur für die Mitarbeitenden im Pflegebereich über das Pflegebudget refinanziert sind. Sollten die hohen Inflationsraten weiterhin anhalten, werden zusätzliche negative Auswirkungen auf die operativen Ergebnisse sowie die Liquiditätssituation der Einrichtungen erwartet. Im Jahr 2023 war daher schon eine Rekordzahl von 29 Insolvenzen im Krankenhausbereich zu verzeichnen. Ohne weitere Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Krankenhäuser wird ein weiterer Anstieg auf bis zu 80 Insolvenzen in 2024 erwartet. [9] Der Fachkräftemangel bzw. Stellenbesetzungsprobleme bilden unverändert eine zentrale Herausforderung für die stationäre Krankenhausversorgung in Deutschland. In der Pflege bestehen weiterhin große Besetzungsprobleme. Rund 94 % der Krankenhäuser haben Probleme bei der Besetzung der offenen Stellen in der Allgemeinpflege. In der Intensivpflege beträgt dieser Anteil rund 75 %. Die von Stellenbesetzungsproblemen betroffenen Krankenhäuser können im Mittel rund 19 Vollkraftstellen nicht besetzen. Im Vergleich zum Jahr 2022 mit durchschnittlich rund 21 offenen Stellen entspricht das einer leichten Reduktion der Stellenvakanzen. In der Intensivpflege konnten im Mittel mehr als 10 Vollkraftstellen nicht besetzt werden. Im Vergleich zum Vorjahr mit durchschnittlich rund 11 offenen Stellen sind 2023 ähnlich viele Stellen vakant.[10] Vor allem drei gesetzgeberische Maßnahmen sollen die Personalsituation in der Pflege mittelfristig verbessern: Mit der Ausgliederung der Pflegekosten aus den Fallpauschalen (DRG) in ein Pflegebudget nach § 6 KHEntgG sollten Mehrkosten in der Pflege dem Grunde nach vollständig refinanziert werden. Durch Pflegepersonaluntergrenzen nach § 137i SGB V werden Mindestbesetzungen in der Pflege für verschiedene Bereiche festgelegt. Die Einführung einer neuen Pflegepersonal-Regelung 2.0 nach § 137k SGB V stellt die Personalbemessung in der Pflege ab 2024 auf eine neue Grundlage. Hierzu wurden Idealbesetzungen für die Stationen errechnet, diese sollen ab 2024 umgesetzt werden. Die Mehrzahl der befragten Krankenhäuser erwartet jedoch keine signifikante Verbesserung der Personalsituation aus den vorgenannten Maßnahmen.[11] Fehlende Investitionsmittel stellen nach wie vor ein großes Problem für die Krankenhäuser dar. Für die Berliner Krankenhäuser wurden im Dezember 2023 mit Senatsbeschluss des Doppelhaushaltes 2024/2025 die pauschalen Investitionsmittel in den Jahren 2024 und 2025 mit insgesamt rund 381 Millionen Euro vorgesehen, das bedeutet eine Steigerung im Vergleich zum vorherigen Haushalt um 49,5 Millionen Euro.[12] Um die wirtschaftliche Situation der Berliner Kliniken zu sichern, wurden Mitte Dezember 2023 von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege zusätzlich 41 Millionen Euro ausgezahlt. Das Geld soll die inflationsbedingt gestiegenen Baukosten abmildern.[13] Allerdings beziffert die Berliner Krankenhausgesellschaft in ihrer Studie zum Investitionsbedarf der Krankenhäuser in Berlin 2020-2030 den jährlichen Investitionsbedarf auf rund 350 Mio. EUR. Die erhebliche Unterfinanzierung in den vergangenen zwei Jahrzehnten hat einen erheblichen Investitionsstau verursacht, der somit weiterwachsen dürfte.[14] Mit dem auf der Grundlage des Krankenhauszukunftsgesetzes gebildeten Krankenhauszukunftsfonds wird die digitale Infrastruktur der Berliner Krankenhäuser gefördert. Es stehen den teilnehmenden Krankenhäusern in Berlin zusätzliche Investitionsmittel von 214 Mio. EUR zur Verfügung, die im Zeitraum Februar 2023 bis Dezember 2025 ausgezahlt werden.[15] Zur Sicherstellung einer mittel- und langfristigen Krankenhausversorgung wird für 2024 die Verabschiedung einer umfassenden Krankenhausreform angestrebt. Wesentliche Reformziele sind gemäß dem Bundesministeriums für Gesundheit die Gewährleistung von Versorgungssicherheit (Daseinsvorsorge), die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität sowie die Entbürokratisierung. Die Ziele sollen insbesondere durch die Einführung einer Vorhaltefinanzierung sowie bundeseinheitlicher Leistungsgruppen und Qualitätskriterien für die Krankenhäuser erreicht werden.[16] Das gesetzgeberische Verfahren sollte in Form von zwei Gesetzen begonnen werden. Mit Beschluss des Bundestages vom 19.10.2023 wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz ("Krankenhaustransparenzgesetz") vorgelegt. Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfes sind die Definition bundeseinheitlicher Versorgungsstufen und die Einführung eines Transparenzverzeichnisses. Am 24.11.2023 erfolgte der Beschluss des Bundesrates, zu diesem Gesetzesvorhaben den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen.[17] Für das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen vom September 2023 ("Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz") liegt ein mehrfach angepasster Arbeitsentwurf vor, der nicht öffentlich und in der derzeitigen Form wegen anhaltender Vorbehalte der Länder nicht beschlussfähig ist. Dieser Entwurf soll nach Informationen der Fachpresse unter anderem Regelungen zur Definition und Zuordnung von Leistungsgruppen, der Einführung einer Vorhaltefinanzierung von 60 Prozent der Gesamtbetriebskosten ab dem Jahr 2025 unter Einschluss der Pflegepersonalkosten sowie der Einführung von sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen enthalten. [18] c) Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft Das Geschäftsjahr 2023 war geprägt von Anstrengungen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die positiven Bescheide im August 2023 aller zutreffenden Strukturprüfungen gem. § 275 SGB V sowie die Einhaltung der gesetzlich geforderten Pflegepersonaluntergrenzen konnten belegen, dass die Anstrengungen erfolgreich waren und der Betrieb im stationären Bereich zu jeder Zeit und in vollem Umfang mit qualifizierten Mitarbeitenden aufrechterhalten werden konnte. Die Aufwendungen für Personalleasing und Konsile stiegen jedoch dadurch deutlich an. Im ambulanten Bereich ist das nicht gelungen, sodass die Leistungsfähigkeit deutlich eingeschränkt war. Die Nachfrage zuweisender Krankenhäuser war im Geschäftsjahr 2023 höher als das Angebot. Dies war insbesondere im ersten Quartal des Jahres, durch eine erhöhte Isolationspflicht (35 %) und das damit verbundene Sperren von stationären Betten durch immer wieder auftretende Covidinfektionen, sichtbar. Neben dem Routinebetrieb konnte mit dem Bauvorhaben für zwei zusätzliche Stationen mit jeweils 44 Betten sowie einem neuen Verwaltungs- und Versorgungstrakt begonnen werden. Im Oktober 2023 wurde mit den Abrissarbeiten am Altbau begonnen, welche den laufenden Krankenhausbetrieb in keiner Weise beeinträchtigten. Die Geschäftsführung beurteilt den Geschäftsverlauf und die Lage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 insgesamt als positiv. d) Ergebnisentwicklung
Die Angaben sind in TEUR. Hierdurch können Rundungsdifferenzen in Höhe von 1 TEUR entstehen. Die finanzielle Steuerung der Gesellschaft erfolgt nach ausgewählten finanziellen Leistungsindikatoren. Diese sind Gesamtleistung, EBITDA und EAT sowie die entsprechenden Margen. Das EBITDA beschreibt dabei die operative Leistungsfähigkeit vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern. Für die Messung und Steuerung der Ertragskraft wird das EAT verwendet. Basis für die Margenberechnung ist die Gesamtleistung. Anfang 2023 wurde für die Wichernkrankenhaus gGmbH die Gesamtleistung auf 18.095 TEUR prognostiziert. Das geplante EBITDA betrug 293 TEUR und das geplante EAT betrug 160 TEUR. Die Gesellschaft schließt das Berichtsjahr mit einem EBITDA von 442 TEUR (Vorjahr: 712 TEUR) ab. Die zu Beginn des Jahres bekannt gegebene Prognose konnte übertroffen werden. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen die Erhöhung der anderen betrieblichen Erträge aufgrund der staatlichen Unterstützungsmaßnahmen zum Ausgleich von inflationären Kostensteigerungen. Ergebnisbelastend wirkte der vereinbarte zweckfreie Aufwandszuschuss für den laufenden Zweckbetrieb von 650 TEUR an das Medizinisches Versorgungszentrum des Evangelischen Waldkrankenhauses Spandau GmbH aus. Die EBITDA-Marge (EBITDA zu Gesamtleistung) beläuft sich auf 2,5 % (Vorjahr: 4,1 %). Des Weiteren schließt die Gesellschaft das Berichtsjahr mit einem EAT von 531 TEUR (Vorjahr 748 TEUR) ab. Die zu Beginn des Jahres bekannt gegebene Prognose konnte übertroffen werden. Die EAT-Marge (EAT zu Gesamtleistung) beläuft sich auf 3,1 % (Vorjahr: 4,3 %). Die Gesamtleistung hat sich gegenüber dem Vorjahr um 88 TEUR verringert und liegt um 749 TEUR unter dem Planwert. Zu der negativen Entwicklung gegenüber dem Vorjahr tragen insbesondere die geringeren Erlöse aus ambulanten Leistungen aufgrund der vorgenannten Auslastungsprobleme bei. e) Leistungsentwicklung Es wurde für das Geschäftsjahr 2023 mit einer Fallzahl von 2.074 im vollstationären Bereich gerechnet. Der prognostizierte Casemix bei den Krankenhausleistungen beläuft sich auf 2.279 Casemix-Punkte. Im Berichtsjahr verzeichnet das Wichernkrankenhaus eine Steigerung der Fallzahlen im Vorjahresvergleich um 94 auf 1.781 Fälle im vollstationären Bereich. Insgesamt stiegen die Bewertungsrelationen im Vorjahresvergleich um 115 auf 2.275 Casemix-Punkte. Die durchschnittliche Verweildauer der vollstationären Krankenhausleistungen ist gegenüber dem Vorjahr von 19,8 Tage auf 19,5 Tage gesunken. Der Landesbasisfallwert wurde im Jahr 2023 auf 4.007,48 EUR angepasst (Vorjahr: 3.837,75 EUR). In der Tagesklinik wurden bei 3.721 Behandlungstagen (Vorjahr 2.685) mehr Patienten als im Vorjahr behandelt. Die Leistungen der ambulanten Mobilen Rehabilitation fielen im Vorjahresvergleich um 27,6 % auf 766 TEUR. f) Personalaufwand Im Krankenhaus waren im Berichtsjahr durchschnittlich 151,3 Vollkräfte beschäftigt, sodass sich die Beschäftigtenzahl um 1,5 Vollkräfte gegenüber dem Vorjahr verringert hat. Bei der Ermittlung der durchschnittlichen Zahl der Vollkräfte werden die Personengruppen Azubis und FSJler nicht berücksichtigt. Von den Aufwendungen für die Betriebsleistung entfallen 11.738 TEUR (Vorjahr: 11.214 TEUR) auf den Personalaufwand. Dies entspricht einer Steigerung von 4,7 %. Ursächlich für diese Entwicklung sind insbesondere Tarifsteigerungen. Die Personalaufwandsquote (Personalaufwand zu Gesamtleistung) erhöht sich von 64,3 % auf 67,7 %. g) Sachaufwand Der Sachaufwand (Materialaufwand und übrige Betriebsaufwendungen) erhöht sich um 591 TEUR im Vergleich zum Vorjahr auf 6.645 TEUR (9,8 %). Die Sachaufwandsquote (Sachaufwand zu Gesamtleistung) beträgt 38,3 %. Im Vorjahr lag die Quote bei 34,7 %. Die Instandhaltungs- und Wartungskosten belaufen sich auf 290 TEUR. Maßgeblich für den Rückgang um 51,4 %, ist die Umsetzung wesentlicher Instandhaltungsprojekte bereits in 2022. h) Investives Ergebnis / Investitionen Das investive Ergebnis beläuft sich auf -132 TEUR. Die Summe aller Investitionen beträgt im Berichtsjahr 1.019 TEUR (Vorjahr 1.223 TEUR). Dabei betreffen die wesentlichen Investitionen geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau sowie Einrichtungen und Ausstattungen. 2. Vermögens- und Finanzlage a) Vermögenslage und Kapitalstruktur Die Bilanzsumme erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 5.044 TEUR auf 22.210 TEUR. Ursächlich hierfür waren im Wesentlichen die Erhöhungen der Sachanlagen sowie der Anstieg der Forderungen aus der Cash-Pool-Vereinbarung. Demgegenüber verringerten sich insbesondere die Forderungen aus KHG und KHEntgG sowie die Finanzanlagen. Die kurzfristigen Vermögenswerte belaufen sich zum Jahresende auf 14.904 TEUR, was einer Steigerung um 4.638 TEUR gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich um 406 TEUR von 6.899 TEUR auf 7.306 TEUR. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag ein Eigenkapital in Höhe von 12.173 TEUR (Vorjahr: 11.642 TEUR) aus, was einer Eigenkapitalquote von 54,8 % (Vorjahr: 67,8 %) entspricht. Der Sonderposten erhöhte sich um 177 TEUR auf 914 TEUR. Die langfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich um 3.012 TEUR auf 3.012 TEUR aufgrund einer Darlehensaufnahme. Die kurz- und mittelfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich im Berichtsjahr um 1.011 TEUR auf 3.597 TEUR (Vorjahr: 2.586 TEUR), was insbesondere auf höhere Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen zurückgeführt werden kann. Das langfristige Vermögen stieg um 406 TEUR auf 7.306 TEUR (Vorjahr 6.899 TEUR). Die langfristigen Mittel (Eigenkapital, Sonderposten, langfristiges Fremdkapital) veränderten sich um 3.720 TEUR auf 16.099 TEUR (Vorjahr 12.379 TEUR). Es besteht somit eine Überdeckung des langfristigen Vermögens von 8.793 TEUR (Vorjahr 5.480 TEUR). b) Investitionen Von den in 2023 durchgeführten Investitionen in Höhe von 1.019 TEUR wurden 392 TEUR über Fördermittel und 627 TEUR aus Eigenmitteln finanziert. c) Liquidität Die liquiden Mittel betragen 1.878 TEUR (Vorjahr 1.663 TEUR). In den liquiden Mitteln sind Fördermittel in Höhe von 1.886 TEUR enthalten. Die positive Veränderung der liquiden Mittel resultiert im Wesentlichen aus einem positiven Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (1.813 TEUR), einem positiven Cashflow aus Investitionen (265 TEUR) sowie einem negativen Cashflow aus Finanzierung (inkl. Veränderung des Cash Pool Bestandes) in Höhe von 1.863 TEUR. Die Finanzlage der Gesellschaft ist geordnet. Die Zahlungsfähigkeit war durch das Cash Pool Guthaben im Konzernverbund jederzeit gegeben. III. Chancen-, Risiko- und Prognosebericht 1. Chancen- und Risikobericht Das WKH ist in das konzernweite Risikomanagementsystem der Johannesstift Diakonie gAG eingebunden. Unter Berücksichtigung einheitlicher Standards und der langfristigen Konzernstrategie werden für alle Wirtschaftseinheiten und Tochterunternehmen der Johannesstift Diakonie gAG regelmäßige Unternehmensplanungen durchgeführt. Die bei dieser Planungsperspektive verwendeten Parameter unterliegen einer ständigen Beobachtung und kritischen Hinterfragung, sodass Abweichungen und die daraus resultierenden Risiken und Chancen frühzeitig identifiziert und bewertet werden können. Die Ableitung der jährlich durchgeführten operativen Planungen aus den strategischen Planungen ist mit einem zwischenzeitlichen Zielabgleich verbunden, der gegebenenfalls Handlungsbedarfe aufdeckt. Konzernweit ist ein standardisiertes Controlling- und regelmäßiges Reportingsystem implementiert. Dieses erlaubt einen permanenten Abgleich der jeweiligen Unternehmensplanung mit dem tatsächlichen Geschäftsverlauf und das frühzeitige Erkennen und Bewerten von Abweichungen, damit nötigenfalls geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Integraler Bestandteil des Controlling- und Reportingsystems sind fest definierte Steuerungskennzahlen sowie Frühwarnindikatoren, die eine verlässliche Analyse der Unternehmensentwicklung und das Erkennen von Trends ermöglichen. Darüber hinaus erfolgt ein regelmäßiger Austausch zur Geschäftsentwicklung zwischen Vorstand, Geschäftsführern und Führungskräften, so dass Chancen und Risiken rechtzeitig erkannt werden. Als wesentliche Risiken der weiteren Geschäftsentwicklung sind zu betrachten: • Risiken aus zum Teil sehr kurzfristigen Änderungen der gesetzlichen Grundlagen und / oder der Krankenhausfinanzierung, die ein schnelles Agieren z.T. gegen langfristig sinnvolle Strategien erfordern. Die Auswirkungen aus dem MDK-Reformgesetz sind weiterhin zum jetzigen Zeitpunkt nicht im vollen Umfang abschätzbar. • Die Nachbesetzung der Stellen insbesondere mit fachlich und sozial kompetentem Personal wird in allen Berufsgruppen zunehmend schwieriger. Zum 31. Dezember 2023 sind keine bestandsgefährdenden Risiken ersichtlich. Chancen ergeben sich weiterhin aus der zunehmend älter werdenden Bevölkerung sowie dem Bevölkerungswachstum in Berlin und Umland und dem somit im Zusammenhang stehenden Anstieg der geriatrischen Patienten. Zudem stabilisiert sich durch grundsätzlich getroffene Entscheidungen in der Krankenhausplanung die Konkurrenzsituation. Es kann davon ausgegangen werden, dass keine weiteren Fachabteilungen für Geriatrie im Einzugsgebiet zugelassen werden. Die Lage des Wichernkrankenhauses ist im Einzugsgebiet unter den geriatrischen Krankenhäusern ein Alleinstellungsmerkmal. In der zukünftigen Strategie ist die Erweiterung um 44 geriatrische Betten sowie der Ausbau von Schwerpunktleistungen - wie beispielsweise die Palliativversorgung - ein Schwerpunkt. Insgesamt sind die erwarteten Effekte aus den Chancen und Risiken ausgeglichen. 2. Prognosebericht Wir rechnen für das Geschäftsjahr 2024 mit einer Gesamtleistung von 18.303 TEUR, einem EBITDA von 461 TEUR und einem EAT von 194 TEUR.
Berlin, den 7. Juni 2024 Wichernkrankenhaus gGmbH, Berlin Carsten Schaulinski, Geschäftsführer [1] https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/Wirtschaftliche-Lage/2024/20240115-die-wirtschaftliche-lage-in-deutschland-im-januar-2024.html [2] https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/Wirtschaftliche-Lage/2024/20240115-die-wirtschaftliche-lage-in-deutschland-im-januar-2024.html [3] ifo Konjunkturprognose Winter 2023: Konjunkturerholung verzögert sich - Haushaltslücke birgt neue Risiken | Fakten | ifo Institut [4] https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/Wirtschaftliche-Lage/2024/20240115-die-wirtschaftliche-lage-in-deutschland-im-januar-2024.html [5] ifo Konjunkturprognose Winter 2023: Konjunkturerholung verzögert sich - Haushaltslücke birgt neue Risiken | Fakten | ifo Institut [6] https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/Wirtschaftliche-Lage/2024/20240115-die-wirtschaftliche-lage-in-deutschland-im-januar-2024.html [7] ifo Konjunkturprognose Winter 2023: Konjunkturerholung verzögert sich - Haushaltslücke birgt neue Risiken | Fakten | ifo Institut [8] https://www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/1_DKG/1.7_Presse/1.7.1_Pressemitteilungen/2023/2023-12-27_PM_Anlage_DKI-Krankenhaus-Barometer_2023.pdf [9] https://www.dkgev.de/dkg/presse/details/vorhaltefinanzierung-verfehlt-alle-ziele/ [10] https://www.dki.de/fileadmin/user_upload/BDO_DKI_Studie_2023.pdf [11] https://www.dki.de/fileadmin/user_upload/BDO_DKI_Studie_2023.pdf [12] https://www.aerztezeitung.de/Nachrichten/Berlin-erhoeht-Investitionspauschale-fuer-Krankenhaeuser-445570.html [13] https://www.berlin.de/sen/wgp/service/presse/2023/pressemitteilung.1396464.php [14] Investitionsbedarf-der-Krankenhaeuser-in-Berlin-2020-2030.pdf [15] https://www.berlin.de/lageso/service/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1293007.php [16] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenhaus/krankenhausreform.html [17] https://www.bdolegal.de/de-de/erweiterte-suche/newsletter/legal-news-gesundheitswirtschaft-dezember-2023/lauterbachs-krankenhausreform-stand-des-gesetzgebungsverfahrens [18] https://www.bdolegal.de/de-de/erweiterte-suche/newsletter/legal-news-gesundheitswirtschaft-dezember-2023/lauterbachs-krankenhausreform-stand-des-gesetzgebungsverfahrens Bilanz zum 31.12.2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben Die Wichernkrankenhaus gGmbH, mit Sitz in Berlin, im Folgenden "WKH" genannt, ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs.2 HGB. Die Gesellschaft ist unter der Handelsregisternummer HRB 107222 B beim Amtsgericht in Berlin-Charlottenburg eingetragen. Der Jahresabschluss wird freiwillig nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften und des GmbH-Gesetzes sowie den Regelungen der Krankenhaus-Buchführungsverordnung aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach den §§ 266 und 275 HGB sowie in Anlehnung an § 1 Abs. 3 KHBV und ist um die entsprechenden Posten aus der Krankenhaus-Buchführungsverordnung ergänzt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung sind die nach gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke zum Teil im Anhang aufgeführt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind, soweit im Folgenden nicht anders angegeben, gegenüber dem Vorjahr unverändert. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten abzüglich der planmäßigen linearen Abschreibungen bzw. zu Herstellungskosten in Höhe der Einzelkosten und aktivierungspflichtiger Gemeinkosten abzüglich der planmäßigen linearen Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden entsprechend der geplanten Nutzungsdauer pro rata temporis vorgenommen, entsprechend den steuerlichen Regelungen werden die Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert von 250,00 EUR bis 1.000,00 EUR netto zu einem Sammelposten zusammengefasst und über die planmäßige Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten kleiner 250,00 EUR netto werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe im Aufwand erfasst. Die Abschreibung der Gebäude erfolgt über 33 Jahre. Übriges Sachanlagevermögen wird über eine Nutzungsdauer von 4 bis 25 Jahren abgeschrieben. Hierbei orientieren wir uns an den steuerlichen AfA-Tabellen. Bei den Immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen erfolgt bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Entfällt der Grund für außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen Zuschreibungen bis zu einer Höhe der fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bilanziert. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bilanziert, bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Entfällt der Grund für außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen Zuschreibungen bis zu einer Höhe der Anschaffungskosten. Soweit Zinspapiere über pari erworben werden, wird das Disagio als aktiver Rechnungsabgrenzung ausgewiesen und ratierlich aufgelöst. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten abzüglich gewährter Rabatte und Skonti unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Bei den unfertigen Leistungen handelt es sich um Leistungen für am 31. Dezember 2023 noch nicht entlassene Patienten. Diese werden retrograd auf Basis der abzurechnenden Basisfallwerte und der zugrunde liegenden Bewertungsrelationen ermittelt. Die Bewertung der Überlieger erfolgt konzerneinheitlich nach der DDMI-Methode (= Abteilungs- und periodengerechte Verteilung von DRG-Erlösen). Der wesentliche Anteil der Hauptleistung wird der Periode zugeordnet, in der sie tatsächlich erbracht wurde. Die Bewertung erfolgt für alle Überlieger 2023/2024 mit der DRG-Version des laufenden Jahres 2023 und dem einheitlichen Basisfallwert 2023 in Höhe von 4.007,48 EUR (Berlin). Bei der Bewertung ist ein Gewinnabschlag in Höhe von 5 % berücksichtigt. Die Pflegepersonalkosten wurden aus den DRG-Fallpauschalen ausgegliedert und werden über den Ausgleich des Pflegebudgets dargestellt, sie sind daher nicht in der Bewertung der Überlieger enthalten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalbetrag bilanziert, zweifelhafte Forderungen werden wertberichtigt bzw. abgeschrieben. Dem allgemeinen Forderungsrisiko wird durch eine Einzelwertberichtigung nach der Pauschalwertmethode Rechnung getragen, demnach werden Forderungen älter als ein Jahr zu 50 % und älter als zwei Jahre zu 100 % wertberichtigt. Für nicht einzelwertberichtigte Forderungen werden pauschale Wertberichtigungen in Höhe von 1 % gebildet. Bei den Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen im Zusammenhang mit Erlösausgleichen sowie Investitionsforderungen, die zum Nominalbetrag bilanziert werden. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert bilanziert. Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschluss darstellen. Das Eigenkapital wird zum Nominalbetrag angesetzt. Als Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens werden zweckentsprechend verwendete Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht und zweckentsprechende Zuwendungen Dritter ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt in Höhe der Anschaffungskosten der fördermittelfinanzierten Vermögensgegenstände vermindert um kumulative ertragswirksame Auflösungen in Höhe korrespondierender Abschreibungen. Die sonstigen Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und alle ungewissen Verpflichtungen ab, sie sind in der Höhe angesetzt, der nach vernünftig kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Bewertung erfolgt zum Erfüllungsbetrag, einschließlich zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten marktüblichen Zinssatz, der sich bei einer angenommenen pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB), in Höhe von 1,74 % (Vorjahr: 1,44 %) (7- Jahresdurchschnitt) abgezinst. Die unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen Jubiläumsrückstellungen werden auf Basis der "Richttafeln Heubeck 2018 G" und unter Berücksichtigung eines von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssatzes, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB), von 1,74 % (Vorjahr: 1,44 %) (7-Jahresdurchschnitt) bewertet. Ferner wird eine Fluktuationswahrscheinlichkeit von 16,1 % p.a. (Vorjahr 16,2 % p.a.) und ein Gehaltstrend von 2,5 % p.a. (Vorjahr: 2,5 % p.a.) unterstellt. Der Ansatz erfolgt auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens. Die unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen Rückstellungen für Versicherungsselbstbehalte werden entsprechend § 253 Abs. 2 HGB mit der entsprechenden Zinskurve zum 31.12.2023 bewertet. Es ergibt sich ein Diskontsatz in Höhe von 9,8 % auf die undiskontierte Rückstellung in Anlehnung an das Zahlungsmuster aus der einschlägigen GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) Studie. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 3. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung Hinsichtlich der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens wird auf den Anlagennachweis, Anlage zum Anhang, verwiesen. In den Finanzanlagen werden Ausleihungen an nahestehende Unternehmen in Höhe von 4.715 TEUR (Vorjahr 4.980 TEUR) ausgewiesen. Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen Gesellschafter resultieren zu 9.443 TEUR (Vorjahr 4.234 TEUR) aus sonstigen Vermögensgegenständen. Die verbleibenden Forderungen gegen Gesellschafter sind in Höhe von 151 TEUR (Vorjahr 30 TEUR) auf Lieferungen und Leistungen zurückzuführen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind, wie im Vorjahr, auf Lieferungen und Leistungen zurückzuführen. Das gezeichnete Kapital lautet auf 200 TEUR und ist in voller Höhe eingezahlt. Im Geschäftsjahr 2023 wurden 747.616,10 EUR den Gewinnrücklagen zugeführt. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe von 2.448 TEUR (Vorjahr 2.200 TEUR) ausgewiesen und betreffen im Wesentlichen:
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten und deren Besicherung stellen sich wie folgt dar:
Die Angaben sind in TEUR. Hierdurch können Rundungsdifferenzen in Höhe von 1 TEUR entstehen. Die Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erfolgt durch Grundschulden auf Grundstücke, durch Sicherungsübereignung der finanzierten Vermögenswerte sowie im Rahmen der gesamtschuldnerischen Haftung. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter beinhalten, wie im Vorjahr, sonstige Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen analog dem Vorjahr auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Umsatzerlöse resultieren ausschließlich aus dem Krankenhausbetrieb und wurden ausschließlich im Inland erzielt. In den Zuweisungen und Zuschüssen sind Zuschüsse in Höhe von 952 TEUR enthalten, hierbei handelt es sich im Wesentlichen um den Ausgleich für Steigerungen der Kosten für den Bezug von Erdgas, Wärme und Strom nach § 26f KHG sowie die Erstattung für Energie aus krankenhausindividueller Antragstellung. In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Erlöse in Höhe von 62 TEUR enthalten, welche im Wesentlichen aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre, sowie aus sonstigen periodenfremden Erlösen resultieren. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen handelt es sich im Wesentlichen um Erträge aus Personalkostenerstattungen, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie sonstige Erstattungen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 162 TEUR enthalten, hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie sonstige Erstattungen für Vorjahre. Es sind weitere periodenfremde Erträge im Abschluss enthalten, hierbei handelt es sich um öffentliche Zuweisungen und Zuschüsse für Vorjahre (49 TEUR). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen insbesondere Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen, Instandhaltungs- und Wartungsaufwendungen sowie Mietaufwendungen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 26 TEUR enthalten, hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Ausgleichsbeträge für Vorjahre, Wartungsaufwendungen sowie sonstige periodenfremde Aufwendungen. Es sind Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung in Höhe von 650 TEUR in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten. Hierbei handelt es sich um einen gewährten konzerninternen Aufwandszuschuss. In der Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von 3 TEUR (Vorjahr 3 TEUR) enthalten. 4. Haftungsverhältnisse Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die bestehenden Haftungsverhältnisse im Zusammenhang mit bestehenden Kreditverträgen und zeigt die mögliche Maximalhaftung der Wichernkrankenhaus gGmbH sowie die zum Bilanzstichtag valutierenden Verbindlichkeiten im Konzernverbund:
Aufgrund der soliden finanziellen Lage der Johannesstift Diakonie gAG und ihrer verbundenen Unternehmen wird von einem geringen Risiko der Inanspruchnahme ausgegangen. Unter Berücksichtigung der Risikolage im Geschäftsjahr 2023 bestehen für den JSD-Konzern keine bestandsgefährdenden Risiken, die Finanzlage ist geordnet. 5. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine wesentlichen Transaktionen getätigt, die dauerhaft keinen Eingang in die Bilanz finden oder einen dauerhaften Abgang von Vermögensgegenständen oder Schulden nach sich ziehen. 6. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen in Höhe von 1.707 TEUR (Vorjahr 1.736 TEUR) sonstige finanzielle Verpflichtungen. Sie setzen sich wie folgt zusammen:
7. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Im Geschäftsjahr 2023 fanden keine Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind, statt. Vermögensgegenstände und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge sind entsprechend den vertraglichen Regeln bilanziert. Dies gilt aufgrund wirtschaftlicher Betrachtungsweise auch für mit dem Personal zusammenhängende Aufwendungen. 8. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Es liegen keine Vorgänge von besonderer Bedeutung vor, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind. 9. Konzern und verbundene Unternehmen Mutterunternehmen ist die Johannesstift Diakonie gAG, Berlin (im Folgenden "JSD" genannt), eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter HRB 191645 B. Der Abschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der JSD, welche den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis aufstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 wird durch Einreichung beim Unternehmensregister offengelegt. 10. Sonstige Angaben Die Zahl der durchschnittlich Beschäftigten (nach Köpfen) hat sich um 2,7 % von 219 auf 213 Mitarbeitende verringert. Die Mitarbeitenden sind folgenden Dienstarten zuzuordnen:
Die Ermittlung der durchschnittlichen Kopfzahlen erfolgt auf Basis von vier Quartalen. Auszubildende und FSJler werden nicht berücksichtigt. Zusätzliche Altersversorgung Gemäß § 27 der Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat der Arbeitgeber mit der Evangelischen Zusatzversorgungskasse (EZVK - ehemals Kirchliche Zusatzversorgungskasse Darmstadt) eine Vereinbarung zur zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung abgeschlossen. Für ab dem 01.02.2013 neu eingestellte Mitarbeitende wurde entschieden, den verminderten Pflichtbeitrag mit der Folge entsprechend geminderten Versorgungsleistungen zu entrichten. Der verminderte Pflichtbeitrag beträgt 4,0 %. Die Versorgungszusage wird auf besonderen Antrag der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters auf Basis des unverminderten Pflichtbeitrages umgestellt. Mit der Umstellung der Versorgungszusage auf Grundlage des unverminderten Pflichtbeitrages entsteht die Pflicht der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters zur Eigenbeteiligung nach Maßgabe von § 27a AVR in der jeweils gültigen Fassung. Im Geschäftsjahr 2023 beträgt der Beitragssatz 6,5 % (Vorjahr 6,2 %) des umlagefähigen Gehaltes, wovon der Arbeitgeber 4,85 % und der Arbeitnehmer 1,65 % zu tragen hat. Zusätzlich zum Beitrag ist seit 2017 eine Sonderzahlung i. H. v. 1,3 % auf das umlagefähige Brutto vom Arbeitgeber zu zahlen. Seit 2020 kam eine weitere Sonderzahlung auf das umlagefähige Brutto für den Arbeitgeber hinzu, die ab 01.01.2022 von 0,4 % auf 0,3 % abgesenkt wurde, so dass insgesamt Sonderzahlungen von 1,6 % zu zahlen sind. Das umlagefähige Gehalt beträgt 2023 8.675 TEUR (Vorjahr 8.147 TEUR). Der Beitragssatz ändert sich 2024 nicht. Organe der Gesellschaft Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung. Geschäftsführer im Jahr 2023 war: • Carsten Schaulinski, Dipl.-Kaufmann, kaufmännischer Geschäftsführer, Berlin Die Gesellschaft macht hinsichtlich der Angabe der Bezüge der Geschäftsführer von der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch. Abschlussprüferhonorar Das für das Geschäftsjahr 2023 berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beträgt für: - Abschlussprüfungsleistungen 9 TEUR ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 530.721,90 EUR in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.
Berlin, den 07.06.2024 Wichernkrankenhaus gGmbH, Berlin Carsten Schaulinski, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Wichernkrankenhaus gGmbH, Berlin PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Jahresabschluss der Wichernkrankenhaus gGmbH, Berlin - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Wichernkrankenhaus gGmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, 7. Juni 2024 BDO
AG
Markewitz, Wirtschaftsprüfer Baumeister, Wirtschaftsprüferin Feststellung des JahresabschlussesDie Feststellung (Billigung) des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 erfolgte am 08.08.2024. |
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