Yavuz
GmbH
Trier
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
195.458,00 |
211.339,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
813,00 |
1.625,00 |
| II.
Sachanlagen |
194.645,00 |
209.714,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
321.140,65 |
197.040,25 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
240.983,49 |
65.367,28 |
| davon
gegen Gesellschafter |
27.213,62 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
80.157,16 |
131.672,97 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
223,69 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
44.650,24 |
42.232,80 |
| Aktiva |
561.248,89 |
450.835,74 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
125.263,36 |
125.263,36 |
| III.
Verlustvortrag |
192.496,16 |
246.472,30 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
2.417,44 |
-53.976,14 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
44.650,24 |
42.232,80 |
| B.
Rückstellungen |
10.000,00 |
8.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
551.248,89 |
442.835,74 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
387.922,18 |
304.203,69 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
163.326,71 |
138.632,05 |
| Passiva |
561.248,89 |
450.835,74 |
Anhang 2020
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die
beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv
abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden nicht abgezinst, da ein hieraus
resultierendes, eventuelles Finanzergebnis für die
Ertragslage der Gesellschaft von untergeordneter Bedeutung
ist.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die
Entwicklung
des
Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist in der
Anlage I/2 zum Jahresabschluss abgebildet.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände in
Höhe von EUR 240.677,34 haben eine Restlaufzeit von
weniger als 1 Jahr.
Die
sonstigen
Rückstellungen betragen
|
10.000,00
|
davon entfallen auf:
|
|
ausstehender Urlaub
|
-,--
|
Gewährleistung
|
-,--
|
Jahresabschluss- und
Prüfungskosten
|
10.000,00
|
Aufbewahrungspflichten
|
-,--
|
Ausstehende Rechnungen
|
-,--
|
Die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285
Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt:
|
Restlaufzeit
|
Summe
|
davon gesichert
|
Art und und Form der
Sicherheit
|
|
bis 1 Jahr
|
1 - 5 Jahre
|
> 5 Jahre
|
|
|
|
Verbindlichkeiten
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
160.552,40
|
177.041,25
|
0,00
|
337.593,65
|
0,00
|
keine
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
158.014,36
|
0,00
|
0,00
|
158.014,36
|
0,00
|
keine
|
sonstige
|
55.640,88
|
0,00
|
0,00
|
55.640,88
|
0,00
|
keine
|
Summe
|
374.207,64
|
177.041,25
|
0,00
|
551.248,89
|
0,00
|
keine
|
Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§
42 III GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe
von EUR 27.213,62 (Vj. EUR -,--) und resultieren aus
Vorlagen und Verrechnungen.
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251
HGB (§ 268 VII HGB):
Zum 31.12.2020 bestanden neben den in der Bilanz
ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende
sonstige finanzielle Verpflichtungen
(§ 285 Nr. 3a HGB):
|
Höhe der
Verpflichtung
|
Jahresbetrag
|
|
€
|
€
|
Mietverträge
Immobilien
|
12.641,32
|
151.695,87
|
Mietverträge
Mobilien
|
1.110,78
|
13.329,37
|
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
V. Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 11
Arbeitnehmer beschäftigt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens von Herrn
Ferzend Yavuz geführt. Der Geschäftsführer
ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Im
Geschäftsjahr waren keine Prokuristen bestellt.
Die Gesellschafterversammlung hat beschlossen, den
Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
Trier, 14.06.2022
Yavuz GmbH
54292 Trier
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Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.06.2022 festgestellt.
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