Stammdaten

Register
Amtsgericht Bonn HRB 23227
Eingetragen
11.10.2017
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Futtermitteln für NutztiereHerstellung von Körperpflegemitteln und Duftstoffen
Gegenstand
die Herstellung und der Handel und der Verkauf von innovativen Produkten auf der Basis von natürlichen Rohstoffen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Rebecca Cordes
seit 2.4.2026
Prokura
Juliane Stocksmeier
seit 26.7.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
Ralf Tanzer
50.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Marco Einacker
Bonn
50.00%
Ralf Tanzer
Köln
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hey Nature GmbH

Bonn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.430,00 281,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 136,00 277,00
II. Sachanlagen 1.294,00 4,00
B. Umlaufvermögen 409.618,46 318.527,58
I. Vorräte 74.296,60 115.905,47
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 87.152,53 22.088,57
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 248.169,33 180.533,54
Aktiva 411.048,46 318.808,58

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 253.706,17 199.465,45
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnrücklagen 38.953,96 38.953,96
III. Gewinnvortrag 135.511,49 143.248,15
IV. Jahresüberschuss 54.240,72 -7.736,66
B. Rückstellungen 24.994,30 72.303,11
C. Verbindlichkeiten 132.347,99 47.040,02
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 132.347,99 47.040,02
Summe Passiva 411.048,46 318.808,58

Anhang

Allgemeine Angaben

Name: Hey Nature GmbH
Sitz: Bonn
Gesellschaftsform: GmbH
Handelsregister Nr.: HRB 23227

A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss 2023 wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs.1 HGB geltenden Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt. Es wurden die Regelungen des am 23.07.2015 in Kraft getretenen Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) angewendet. Von den Befreiungen im Rahmen der §§ 266 Abs.1 HGB, §§ 274a Nr.1 bis Nr.3 HGB und § 288 Abs.1Nr.1 HGB wurde Gebrauch gemacht. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die auf die Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Ausweisgrundsätze entsprechenden Vorschriften des Dritten Buches HGB (§§238 ff. HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen der §§ 264 ff. HGB.

Aufgrund der erstmaligen Anwendung von Regelungen des Bilanzierungsrichtlinien-Umsetzungsgesetztes (BilRUG), ergab sich keine fehlende Vergleichbarkeit im Bereich der Umsatzerlöse.

Die Zugänge zum Sachanlagevermögen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt und um die planmäßige Abschreibung vermindert.

Die Abschreibungen für die beweglichen Wirtschaftsgüter wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Wege der Sonderabschreibung in voller Höhe abgeschrieben.

Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet und die Wertigkeit zum Abschussstichtag überprüft.

Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten bewertet, es wurden keine Bewertungsvereinfachungsverfahren genutzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt.

Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurden die Forderungen von der Geschäftsleitung überprüft.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in der Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Rückstellungen decken nach Angaben des Auftraggebers die zukünftigen Risiken. Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften wurden von der Geschäftsführung verneint.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Soweit durch die neuen Rechnungslegungsvorschriften nach BilRUG Wahlrechte zur Erhöhung eines Aktivposten bzw. zur Auflösung ein es Passivpostens bestehen, wurden diese überprüft. Es mussten hier jedoch keine Anpassungen vorgenommen werden, da die Gesellschaft hiervon nicht tangiert ist.

B. Informationen zur Bilanz / Gewinn- und Verlustrechnung

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.

Der Gesamtbetrag der gewährten Vorschüsse und Kredite betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.

Die Rückstellungen sind hauptsächlich Rückstellungen für die Erstellung des Jahresabschlusses. Pensionsverpflichtungen bestehen nicht.

Die Aufwendungen und Erträge aus der erstmaligen Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG werden gem. Art. 67 (7) EGHGB im außerordentlichen Ergebnis ausgewiesen. Die latenten Steuern hierauf wären nach § 274 (2) HGB gesondert auszuweisen. Die Gesellschaft ist hiervon aber nicht tangiert.

Die Gesellschafterversammlung entscheidet noch über die Verwendung des Jahresüberschuss.

Gemäß den §§ 268 Abs. 7 HGB i. V. m. § 251 HGB sind keine Angaben zu machen.

C. Sonstige Angaben

Nach § 267 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft anzusehen.

An den maßgeblichen Abschlussstichtagen zum 31.12.2022 als auch dem 31.12.2023 werden keine der drei Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB überschritten:

-Die Bilanzsumme liegt an beiden Stichtagen unter Euro 6.000.000,00, nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrages (§ 268 Abs. 3 HGB)

-Die Umsatzerlöse betrugen im Wirtschaftsjahr 2022 als auch im Wirtschaftsjahr 2023 weniger als Euro 12.000.000,00.

-Die Mitarbeiterzahl der tätigen Arbeitnehmer betrug im Wirtschaftsjahr 2022 als auch im Wirtschaftsjahr 2023 unter 50 Mitarbeiter.

Eine Ausschüttungssperre nach § 268 (8) HGB besteht nicht.

Geschäftsführungsorgane

Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Frau Juliane Stocksmeier als Geschäftsführerin geführt. Frau Juliane Stocksmeier hat mir den Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses 2023 erteilt.

 

Bonn, den 27.03.2025

Die Geschäftsleitung:

Frau Juliane Stocksmeier

sonstige Berichtsbestandteile

 

gez. die Geschäftsführerin: Juliane Stocksmeier

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2025 festgestellt.

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