Herstellung von Musikinstrumenten
L. Marquardt GmbH
Max-Planck-Straße 4, 89407 Dillingen an der Donau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Patrick Marquardt seit 8.1.2019 | Prokura |
Birgit Marquardt seit 27.12.2018 | Prokura |
Ronja Herreiner-Marquardt seit 27.12.2018 | Prokura |
Matthias Marquardt seit 26.9.2013 | Geschäftsführer |
Ruth Marquardt seit 9.9.2002 | Prokura |
Stefan Gallenmiller seit 9.9.2002 | Prokura |
Irmgard Marquardt seit 9.9.2002 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 60.00% | |
B***** M******** | 20.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
L. Marquardt GmbHDillingen/DonauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANG1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1.1 Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss ist nach den generellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften des HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt worden. Die Gliederung entspricht den Bestimmungen der §§ 266, 275 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. 1.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Wesentlichen gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 beibehalten. Vorliegender Jahresabschluss wurde unter Beachtung der für Kapitalgesellschaften einschlägigen Vorschriften des HBG (§§ 252 - 256 und §§ 269 - 274a HGB) und des Steuerrechts sowie der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung erstellt. Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen auf abnutzbare Anlagegegenstände wurden nach den steuerlichen Vorschriften entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurden im Zugangsjahr abgeschrieben. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bewertet. Niedrigere Tagespreise des Bilanzstichtages unter Berücksichtigung von Preisnachlässen sowie unter Abzug branchenüblicher Abschläge, die die technische Überholung, Beschädigung und mangelnde Gängigkeit beinhalten, werden angesetzt, soweit diese unter den Anschaffungskosten liegen. Die Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens wurden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert waren nicht erforderlich. Die Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit den Anschaffungskosten ausgewiesen. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr in Höhe von EUR 4.313,00 (EUR 0,00). Die Bewertung der Pensionsverspflichtung erfolgt nach den Vorschriften des § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB i.d.F. des BilMOG, nach denen Rückstellungen zum abgezinsten notwendigen Erfüllungsbetrag anzusetzen sind. Als versicherungsmathematische Bewertungsmethode wurde die "project unit credit method" angewandt. Es wurden grundsätzlich Renten- und Gehaltssteigerungen sowie eventuelle Fluktuationswahrscheinlichkeiten berücksichtigt. Der Rechnungszins wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB nach dem Vereinfachungsverfahren ermittelt. Die biometrischen Wahrscheinlichkeiten stammen aus den "Richttafeln von 2018 G von Klaus Heubeck". Gemäß § 253 Abs. 6 HGB unterliegt in jedem Geschäftsjahr der sich aus der Anpassung des Durchschnittsbildungszeitraums zur Feststellung des maßgeblichen Abszinsungssatztes ergebende Differenzbetrag einer Ausschüttungssperre. Diese beträgt EUR 3.905. Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr in Höhe von EUR 0,00. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verpflichtungen aus Steuern in Höhe von EUR 291.791,48. 2. Zusätzliche Angaben zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften erstellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 3. Sonstige Angaben a) Organe der Gesellschaft Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft obliegen Herrn Matthias Marquardt. b) Aufstellungserleichterungen Von den Erleichterungen gem. § 288 HGB wird Gebrauch gemacht.
Dillingen a.d.Donau, den 30. Mai 2025 Matthias Marquardt Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. Mai 2025 |
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