Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 720123
Vorher
casacult GmbH
Eingetragen
11.7.2006
Branche
Allgemeine GebäudereinigungGroßhandel mit Wasch-, Putz- und ReinigungsmittelnSonstige spezielle Reinigung von Gebäuden und Maschinen
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Gebäudeverwaltung und Gebäudereinigung, Unterhaltsreinigung, Industrie- und Baureinigung, Sonderreinigung, der Gartenbau, die Glasund Fassadenreinigung, der Winter- und Straßendienst, der Einzelhandel mit Vertrieb von Reinigungsmitteln, die Vermietung von Reinigungsmaschinen und Immobilien.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
FruitCarry GmbH
Germany
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

pulipex GmbH

Ulm

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

BILANZ

AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

4.888,00

11.606,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

154.255,93

180.922,31

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben

61.662,65

30.750,12

Summe Aktiva

220.806,58

223.278,43



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

25.000,00

25.000,00

I. Kapitalrücklagen

10.736,68

10.736,68

II. Gewinvortrag/Verlustvortrag

169.079,11

108.722,58

B. Rückstellungen

2.000,00

1.500,00

C. Verbindlichkeiten

13.990,79

77.319,17

Summe Passiva

220.806,58

223.278,43

Anhang für das Geschäftsjahr 2021

Anwendung des Handelsgesetzbuches

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Die Gesellschaft zählt zu den kleinen Kapitalgesellschaften.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der auf den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150 € werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird bei Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt. Geringwertige Wirtschaftsgüter größer 150 € bis 1000 € wurden gem. § 6 Abs. 2a EStG in den Sammelposten eingestellt und mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst

Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten aktiviert, bzw. einem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Die ausgewiesenen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug angemessener Wertberichtigungen angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Erläuterungen und ergänzende Angaben zu Bilanz und GuV

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist nachfolgend dargestellt, aus der sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist Bestandteil dieses Anhangs.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft.

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte

bei Frau Susanne Wiedmann

Der Gewinnverwendungsvorschlag lautet wie folgt:

EUR

Jahresüberschuss

60.224,03

Gewinnausschüttung

100.000,00

Vortrag auf neue Rechnung

69.079,11

Die Voraussetzungen des § 264 (2) Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Ulm, den 02. November 2022

gez. Wiedmann Susanne

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 02. November 2022

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