Tiemeyer Dorsten GmbHLiquidiert
46284 Dorsten, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heinz-Dieter Tiemeyer seit 26.1.2021 | Geschäftsführer |
Michael Wilhelm Evers seit 26.1.2021 | Geschäftsführer |
Dirk Rosenberg seit 26.1.2021 | Geschäftsführer |
Anton Vocks seit 24.3.2017 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Autohaus Köpper Borkener Straße GmbHDorstenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019LageberichtI. Wirtschaftsbericht 1. Rahmenbedingungen und Entwicklung der Branche Die Automobilgruppe Köpper ist ein Familienunternehmen mit vier Standorten in Dorsten und Dülmen. Vertreten werden die Marken VW, AUDI, Mercedes-Benz und Smart. Die Autohaus Köpper Borkener Straße GmbH vertreibt Neu- und Gebrauchtwagen der Marke Audi, sowie die in diesem Zusammenhang zu erbringenden Vermittlungen von Finanzdienstleistungen wie Versicherungen, Kredit- und Leasinggeschäfte. Zum Angebot gehören ebenso die entsprechenden Werkstattleistungen mit dem Ersatzteil- und Zubehörgeschäft und eine Fahrzeugaufbereitungsabteilung. Im Jahr 2019 wurden im Bund 3,6 Mio. Fahrzeuge neu zugelassen. Dies war ein Plus von 5% zum Vorjahr. Mit 7,19 Millionen Besitzumschreibungen wechselten analog dem Vorjahr gebrauchte Kraftfahrzeuge den Eigentümer (Quelle: KBA Statistik). Allerdings verringerte sich der Umsatz um ca. 3%. Im Neuwagenbereich entsprach dies in etwa der Erwartung der Marktteilnehmer, im Gebrauchtwagenbereich wurde eine höhere Anzahl an Besitzumschreibungen erwartet. Bei der Marke Audi war das Jahr 2019 weiterhin geprägt durch den "Abgasskandal", der im September 2015 an die Öffentlichkeit kam. Die Stückzahlen im Audi Neuwagenbereich stiegen um 4,7% gegenüber dem Vorjahr, die Erwartung wurde somit sogar übertroffen. Die beiden anderen Wettbewerber (BMW und Mercedes) im Premiumbereich hatten allerdings höhere Stückzahlsteigerungen. Im regionalen Markt konnte die Marktposition gegenüber Audi Partnern trotz des massiv verschärften Intrabrand-Wettbewerbs gehalten werden. Gleiches gilt für die Marktanteile im Vergleich zu den Mitwettbewerber-Marktanteilen. Die Wettbewerbssituation des Jahres 2019 war vor dem Hintergrund, trotz der Lieferengpässe die Volumenvorgaben des Herstellers erreichen zu müssen, vor allem im Neuwagenbereich erneut von einem erhöhten Intrabrand-Wettbewerb und dadurch einhergehenden Ertragsschmälerungen gezeichnet. Die prozentualen Verkaufsanteile im eigenen Marktverantwortungsgebiet konnten gehalten werden. Im after sales Bereich konnten die Umsatzerlöse sowohl im Teile- als auch im Kundendienst deutlich gesteigert werden. 2. Geschäftsverlauf Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2019 beliefen sich auf 26,86 Mio. € (+ 10% zum Vorjahr). Die größte Umsatzsteigerung (+24 %) war im Gebrauchtwagenbereich zu verzeichnen. Es wurden 56 Fahrzeuge mehr als im Jahr 2018 verkauft. In der Abteilung Neuwagen wurden in 2019 insgesamt 8 Neuwagen mehr als im Jahr 2018 ausgeliefert, insbesondere die Steigerung des Großkundengeschäfts trug zur Stückzahlsteigerung bei. Das Ergebnis in den Neu- und Gebrauchtwagenabteilungen wurde 2019 im Wesentlichen durch Verunsicherungen der Privatkunden und die schlechtere Vermarktung von Dieselmodellen, vor allem im Gebrauchtwagenbereich beeinflusst. Mit 670 verkauften Gebrauchtfahrzeugen (+8,8%) konnte die Stückzahl des Vorjahres überschritten werden. Die Zielvorgabe von Audi für den Bereich "Gebrauchtwagen Plus" (Jahreswagen) wurde zu 100% erfüllt. Die Ertragslage im Neu- und Gebrauchtwagenvertrieb wurde dennoch, wie in den Vorjahren, durch einen hohen Volumendruck, die immer noch andauernde Verunsicherung der Kaufinteressenten durch die Dieselthematik und Ankündigung der Fahrzeughersteller zum Wechsel zu neuen Antriebskonzepten (Elektromobilität) negativ beeinträchtigt. Vor allem gebrauchte Dieselfahrzeuge sorgten auch im Jahr 2019, wie 2018 für negative Bruttoerträge. Im Service-Werkstattbereich konnten die Erlöse im Vergleich zum Vorjahr gesteigert (+ 5 %) werden. Analog dazu entwickelte sich der Ersatzteileumsatz (+ 7,5 %). Die Abteilung Fahrzeugaufbereitung konnte weiter ausgebaut werden, die Erlöse wurden um 61 T€ (+ 57 %) gesteigert Das Geschäftsjahr 2019 schloss mit einem Jahresüberschuss von 25 T€ (vorläufig) gegenüber einem Jahresfehlbetrag in Höhe von - 158 T€ im Vorjahr ab. Das Unternehmen ist in der Lage, jederzeit seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Bilanz weist zum Abschlussstichtag einen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" in Höhe von 771 T€ aus. Zur Abwendung der Überschuldung der Gesellschaft hat die Gesellschafterin den Rangrücktritt hinsichtlich eines Teilbetrags ihrer Darlehensforderungen erklärt. II. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. Prognosebericht Das Nachfrageverhalten der Autokäufer wird unter anderem auch durch nicht vorhersehbare Faktoren bestimmt. Politische und branchenspezifische Aussagen zu zukünftigen Antriebskonzepten können zu unerwarteten Unsicherheiten und damit verbunden Kaufaussetzungen führen. Mit dem Wunsch nach einer erweiterten E-Mobilität in Bezug auf Leistung und Reichweite analog zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ist bei Interessenten eine Kaufzurückhaltung denkbar. Zusätzliche Verunsicherungen der Fahrzeuginteressenten können durch unklare politische Situationen, wie beispielsweise mögliche Dieselfahrverbote und Umweltauflagen, verursacht werden. Mit der VW Konzernentscheidung, sich verstärkt auf die Elektromobilität auszurichten, sind die Weichen für die Zukunft gestellt. Dieses wird bei Audi durch die Einführung von 5 neuen, reinen Elektrofahrzeugen bis 2021 und weiteren 20 bis zum Jahr 2025 geplant. Zusätzlich wir es in allen Modellreihen Hybridantriebe geben. Die zusätzlich zertifizierte Neuwagenverkäuferin hat sich im Unternehmen und am Markt gut etablieren können und im Jahr 2019 bereits 166 Fahrzeuge verkauft. Neben der Gewinnung von Gewerbe- und Großkunden wird unser Schwerpunkt im Jahr 2020 die Vermarktung von Neufahrzeugen weiterhin über neue Absatzwege (soziale Medien) sein. Der Zukauf von Jahreswagen und Gebrauchtwagen erfolgt selektiv. Der eigene Marktanteil am Service- und Teilemarkt wird kontinuierlich mit steigenden Auslieferungsanteilen in den eigenen Markt und Hinzugewinnung neuer Werkstattkunden ausgebaut. 2. Chancen- und Risikobericht Bei Audi wurde das Geschäftsjahr 2019 durch Thema WLTP 2.0 weiterhin begleitet. Dadurch zeichnen sich erneut Lieferengpässe und Lieferverzögerungen ab. Einzelne Modelle oder Motorvarianten werden nicht mehr oder erst mit Verzögerung wieder angeboten. Der Vorjahrestrend durch starken Intra-Brand - und Verdrängungswettbewerb im KFZ-Handel, der sich negativ auf die Rendite auswirkt, setzt sich fort. Das Nachfrageverhalten der Autokäufer wird verstärkt durch nicht vorhersehbare Faktoren bestimmt. Politische und branchenspezifische Aussagen zu zukünftigen Antriebskonzepten können zu unerwarteten Unsicherheiten und damit verbunden Kaufaussetzungen oder geändertem Verbraucherverhalten führen. Es ist eine eindeutige Tendenz in Richtung Bezahlung der Fahrzeugnutzung und nicht mehr zum Besitz von Fahrzeugen bei den Verbrauchern zu verzeichnen. Dieser Trend wird mit der Angst vor dem möglichen, drohenden Werteverlust der Fahrzeuge durch zukünftige, andere Antriebskonzepte begründet. Mit dem Wunsch nach einer erweiterten E-Mobilität in Bezug auf Leistung und Reichweite analog zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ist bei Interessenten immer noch eine Kaufzurückhaltung spürbar. Zusätzliche Verunsicherungen der Fahrzeuginteressenten können durch unklare politische Situationen, wie beispielsweise immer noch in der Diskussion stehende Dieselfahrverbote und Umweltauflagen sowie eigene Aussagen der Fahrzeughersteller zu möglichen Produktionseinstellungen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren verursacht werden. Zusätzliche Kosten für weitere Investitionen in Ausstattung für E-Mobilität (Schnellladestation) und Messsysteme für Assistenzsysteme werden im Geschäftsjahr 2020 nicht anfallen, sie wurden bereits im Jahr 2019 vollzogen. Lediglich eine Investition in die durch den neuen Bestandteil des Händlervertrages - Audi Sport - notwendige CI in Höhe von ca. 8 T€ ist im Jahr 2020 zu erwarten. Im Personalbereich sind keine Risiken zu erwarten. Der bestehende Personalstamm im produktiven Bereich des Service soll bei anhaltend guter Auslastung erweitert werden. Die Liquiditätslage im Unternehmen ist als gut zu bezeichnen. Auch zukünftig sind keine finanziellen Engpässe zu erwarten. Forderungsausfälle traten bisher nur in unbedeutender Größe auf. Risiken aus dem Abgasskandal, der sich daraus ergebenden Rechtsprechung sowie den umweltrechtlichen Entwicklungen wurden bis dato ausschließlich durch den Fahrzeughersteller getragen und stellten für uns kein Risiko dar. Mögliche hierbei entstehende Kosten sind durch unterstützende Maßnahmen des Herstellers abgesichert. Restwertrisiken aus Leasinggeschäften werden durch die Teilnahme am Restwertabsicherungs-Programm des Herstellers weitestgehend minimiert. Das Unternehmen investiert nachhaltig, renoviert und modernisiert die Gebäudetechnik, sowie auch die EDV Hard- und Software, Werkstatt- und Ausstattungstechnik, alternative Antriebstechniken wie z.B. E-Ladestationen sowie die benötigte Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter im Vertrieb und im Service. Die grundsätzlich für 2020 positiven konjunkturellen Aussichten sind aufgrund der SARS-COV-2 Pandemie als unsicher einzustufen. Von der am 17.03.2020 erlassenen Allgemeinverfügung des Bürgermeisters der Stadt Dorsten sind der Werkstattbetrieb als Handwerksbetrieb und der Fahrzeugverkauf in Form des Digitalvertriebs nicht unmittelbar betroffen. Zum jetzigen Zeitpunkt zeichnen sich bereits Einbußen aufgrund eines geänderten Kundenverhaltens und teilweiser geschlossener Zulassungsstellen ab. Sollten die getroffenen Maßnahmen zur Bekämpfung des SARS-COV-2 Virus länger andauern und sollte die Entwicklung in Deutschland einen ähnlichen Verlauf wie in anderen europäischen Ländern nehmen, so ist mit massiven Einschränkungen im Bereich des öffentlichen Lebens und somit auch der Wirtschaft und des Handels zu rechnen. Dieses wird nicht ohne Folgen für den Bereich Kraftfahrzeughandel und Kraftfahrzeuginstandsetzung sein. Sollten sich die Befürchtungen bewahrheiten, muss mit Nachfrageeinbrüchen und größeren Umsatzeinbußen und niedrigeren Erträgen in allen Abteilungen des Unternehmens gerechnet werden. Insbesondere der Abverkauf des eigenen Fahrzeugbestandes könnte ins Stocken geraten, was zu erheblichen Preisabschlägen führen würde. Eine mögliche Unterbrechung der Produktion in den Herstellerwerken könnte im Laufe des Jahres zu negativen Auswirkungen auf die Auslieferungen und Erträge im Neuwagenbereich haben. III. Zweigniederlassungsbericht Die Gesellschaft unterhält keine Niederlassungen.
Dorsten, 31.03.2020 gez. Guido Hörsken gez. Anton Vocks BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang1. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft firmiert unter dem Namen "Autohaus Köpper Borkener Straße GmbH". Sie hat ihren Sitz in Dorsten und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Gelsenkirchen unter der Registernummer HRB 9976 eingetragen. Der Jahresabschluss 2019 wurde unter Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft und damit prüfungspflichtig. Im Rahmen der Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichts wird von den Erleichterungsvorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht. 2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Branchenüblich werden die Vorführwagen und eigenen Mietfahrzeuge im Anlagevermögen geführt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von Euro 150,-- bis Euro 1.000,--, die in den Geschäftsjahren 2015 - 2017 angeschafft wurden, wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und über fünf Jahre abgeschrieben (Wirtschaftsgüter-Sammelposten). Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von Euro 250,-- bis Euro 1.000,--, die in den Geschäftsjahren 2018 - 2019 angeschafft wurden, wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und über fünf Jahre abgeschrieben (Wirtschaftsgüter-Sammelposten). Die Vorräte wurden wie folgt bewertet: Die Bewertung der Neuwagen erfolgte zu Anschaffungskosten. Die Bewertung der Gebrauchtwagen erfolgte zu Anschaffungskosten zuzüglich Reparatur- und Aufbereitungskosten. Liegt der vermutete bzw. tatsächliche Veräußerungspreis abzüglich durchschnittlichem Unternehmergewinn- unter den o. a. Anschaffungskosten, stellt dieser so errechnete Wert den niedrigeren Teilwert dar. Der Ansatz erfolgte über eine entsprechende Wertberichtigung. Die Bewertung der Ersatzteile/Handelsware erfolgte zu Anschaffungskosten abzüglich einer Wertberichtigung von 50% auf Teile mit einer Lagerdauer von mehr als 24 Monaten. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Im Jahresabschluss 2019 wurde dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% der Nettoforderungen sowie Einzelwertberichtigungen ausreichend Rechnung getragen. Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagegegenstände ist in einer Anlage zum Anhang dargestellt (Anlagespiegel). Dort werden auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres vermerkt. In den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von Euro 627.130,80 (Vj. Euro 6.784,52) sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von Euro 13.272,03 (Vj. Euro 6.784,52) sowie sonstige Forderungen in Höhe von Euro 613.858,77 (Vj. Euro 0,00) enthalten. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten insbesondere die Kosten für Urlaubsansprüche, Prämien und nicht ausgezahlte Überstunden, Restwerte für Leasingrückläufer, Bonusansprüche, Lizenzgebühren sowie Prüfungskosten. Hinweise zum Vorjahresvergleich der Rückstellungen (Stetigkeit): Die Bewertung der Rückstellungen für die Restwerte für Leasingrückläufer ist bisher in der Höhe des Entgelts für die Beteiligung am Restwertmodell der AUDI AG erfolgt (im Durchschnitt mit 2,5 % des UPE) erfolgt. Der Höhe nach ist das tatsächliche Risiko aber vor allem auf Grund der verbesserten Margen geringer und wurde für die im Geschäftsjahr geschlossenen Verträge erstmalig mit 0,5 % berechnet. Erhaltene Anzahlungen werden unter Anwendung der Netto-Methode (netto ohne Umsatzsteuer) angesetzt. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von Euro 3.485.041,98 (Vj. Euro 3.467.840,88) sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von Euro 33,99 (Vj. Euro 590,88) sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 3.485.007,99 (Vj. Euro 3.467.250,00) enthalten. Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt Euro 3.484.500,00 (Vj. Euro 3.467.250,00). Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr und > 5 Jahre:
Folgende Sicherungsrechte oder ähnliche Rechte sind bestellt worden:
Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen für unbewegliche Wirtschaftsgüter in Höhe von jährlich Euro 74,9 T€ (Laufzeit bis 2023) und aus Mietverträgen für bewegliche Wirtschaftsgüter in Höhe von jährlich Euro 4,4 T€ (Laufzeit bis 2020). Die Bilanz weist zum Abschlussstichtag einen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" in Höhe von 770,8 T€ aus. Zur Abwendung der Überschuldung der Gesellschaft trat die Gesellschafterin gemäß Rangrücktrittserklärung vom 23.01.2017 mit einem Teilbetrag ihrer Darlehensforderung in Höhe von 770,8 T€ hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger zurück. 4. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. Bei den periodenfremden Aufwendungen handelt es sich um Lizenzgebühren für die Jahre 2015 bis 2018 in Höhe von 32,2 T€. Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 46.
5. Sonstige Angaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Gemäß Gesellschaftsvertrag liegt die Entscheidung zur Ergebnisverwendung ausschließlich bei der Gesellschafterversammlung.
Dorsten, 31.03.2020 gez. Guido Hörsken gez. Anton Vocks Anlagespiegel
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 01.09.2020 festgestellt. BestätigungsvermerkAn die Autohaus Köpper Borkener Straße GmbH, DorstenPrüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Autohaus Köpper Borkener Straße GmbH, Dorsten, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Autohaus Köpper Borkener Straße GmbH, Dorsten, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Dorsten, 31.08.2020 SWD
GmbH
Dennis Woltsche, Wirtschaftsprüfer |
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