InterCompra
GmbH
Saarburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.619,00 |
9.792,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.619,00 |
9.792,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
349,14 |
349,14 |
| I.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
349,14 |
349,14 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
31.589,60 |
25.416,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
35.557,74 |
35.557,74 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.550,00 |
25.550,00 |
| II.
Verlustvortrag |
50.966,60 |
35.104,29 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
6.173,00 |
15.862,31 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
31.589,60 |
25.416,60 |
| B.
Verbindlichkeiten |
35.557,74 |
35.557,74 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
0,00 |
35.557,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
35.557,74 |
35.557,74 |
Anhang
1.
Allgemeines
Der Jahresabschluss der InterCompra GmbH, Saarburg,
zum 31. Dezember 2010 ist nach den Vorschriften der
§§ 242 bis 256 und §§ 264 bis
§§ 288 HGB unter Berücksichtigung der
Sondervorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§
266 und 275 Abs. 2 HGB wurden - wie im Vorjahr -
unverändert angewandt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen gemäß §§ 266 Abs. 1
Satz 3, 276, und 288 Satz 1 HGB wurde Gebrauch gemacht.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, Grundlagen
für die Umrechnung von Fremdwährungen
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr im
wesentlichen unveränderten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlicher Vorschriften linear und degressiv
vorgenommen.
Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde
von der Vollabschreibung gem.
§ 6 (2) EStG n.F. Gebrauch gemacht, ansonsten
wurde der Sammelposten für geringwertige
Wirtschaftsgüter gem. § 6 (2a) EStG n.F.
gebildet. Außerplanmäßige Abschreibungen
gem. § 253 HGB wurden nicht vorgenommen.
Die Rückstellungen sind, soweit ausgewiesen, in
Höhe des Betrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
3.
Sonstige Angaben
Geschäftsführer der Gesellschaft ist:
Hallsteinn Sigurdsson
Saarburg, im Dezember 2011
InterCompra GmbH
die Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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