Europool Consulting Point GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Norbert Konniger seit 2.2.2025 | Liquidator |
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Elektro Service Team GmbHRhedeJahresabschluss zum 31. Dezember 2011BilanzAKTIVA
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft ist nach den Größenkriterien zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs.1 HGB einzustufen. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der Gliederungsvorschriften gemäß § 266 Abs. 2 HGB. Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung sind grundsätzlich aufbauend auf dem Vorjahresabschluss ordnungsgemäß aus der Buchführung entwickelt worden (§ 252 Abs. 1 HGB). Eine weitergehende Gliederung wurde abweichend von §§ 266, 275 HGB vor-genommen, als dies zur besseren Übersicht zweckmäßig war. Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungs-wahlrechten sind nicht zu verzeichnen. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip; § 252 Abs.1 Nr. 2 HGB). Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet (§ 252 Abs.1 Nr. 3 HGB). Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet werden (Verrechnungsverbot; § 246 Abs. 2 Satz 1 HGB). Das Realisationsprinzip bzw. das Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht wurden beachtet (§ 252 Abs.1 Nr. 4 HGB). Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet (§ 253 Abs. 3 HGB). Niedrigere Wertansätze von Vermögensgegenständen, die auf Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB a.F. und nach §§ 254, 279 Abs. 2 HGB a.F. beruhen, die in Geschäftsjahren vor dem 1. Januar 2011 vorgenommen wurden, können unter Anwendung der für sie geltenden Vorschriften fortgeführt werden. Eine Zuschreibung wurde nicht vorgenommen. Die zugrunde gelegte Nutzungsdauer richtet sich nach der Anzahl der Geschäftsjahre, in denen der jeweilige Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann. Die entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte wurden planmäßig über eine Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB oder den niedrigeren Marktpreisen bewertet. Die unfertigen Erzeugnisse (Bauten, Arbeiten) wurden mit den Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 2 HGB, entsprechend dem jeweiligen Fertigungsgrad, angesetzt. Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde beachtet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt worden. Das allgemeine Kreditrisiko in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag gebildet worden, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen (§ 250 Abs. 1 HGB). Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz (gem. Vorgaben der Deutschen Bundesbank) der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen (§ 253 Abs. 2 HGB). Sie berücksichtigen alle unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag passiviert worden. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz (gem. Vorgaben der Deutschen Bundesbank) der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen. Erhaltene Anzahlungen sind nach Abschaffung des handelsrechtlichen Aktivierungswahlrechtes, wonach bislang die Darstellung der Umsatzsteuer-verpflichtung über einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten möglich war, nach der handelsrechtlich zulässigen Nettomethode bilanziert worden. Angaben zur Bilanz In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 3.374,75 (Vorjahr: EUR 3.026,71) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von EUR 1.177,83 (Vorjahr: EUR 1.177,83) enthalten. Zur Abwendung der Überschuldung haben die Gesellschafter Friedhelm Wehrmann und Norbert Konniger jeweils eine Rangrücktrittserklärung bezüglich der bestehenden Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 20.115,96 (Friedhelm Wehrmann) bzw. in Höhe von EUR 34.423,00 (Norbert Konniger) zugunsten der Elektro-Service-Team GmbH abgegeben. Aufgrund der Rangrücktrittserklärung können die Gläubiger Befriedigung aus ihren Forderungen nur aus einem künftigen Bilanzgewinn oder Liquidationsüberschuss oder sonstigem freien Vermögen verlangen. Aufgrund der abgegebenen Rangrücktrittserklärungen wird die Überschuldungssituation und folglich der Eintritt der Insolvenzantragspflicht vermieden. Sonstige angabepflichtige Geschäftsvorfälle im Sinne von § 285 HGB i.V.m. § 288 HGB waren nicht gegeben. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung durch die Geschäftsführer: Herr Friedhelm Wehrmann, 46395 Bocholt Herr Norbert Konninger, 46414 Rhede Von den Befreiungsvorschriften des § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht. Der Jahresabschluss wurde unter der vollständigen Gewinnverwendung aufgestellt. Bocholt, den Friedhelm Wehrmann Norbert Konniger Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss wurde durch die Gesellschafterversammlung am 21. Juli 2012 festgestellt. |
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