Kasseler Sparkasse
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Roberto Manuel Büxenstein seit 29.7.2025 | Vorstandsmitglied |
Marc Finke seit 29.7.2025 | Vorstandsmitglied |
Thomas Tripp seit 29.7.2025 | Vorstandsmitglied |
Jochen Johannink seit 2.5.2011 | Vorstandsmitglied |
Ingo Buchholz seit 20.4.2006 | Vorstandsmitglied |
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kasseler SparkasseKasselJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
Lagebericht 2023der Kasseler Sparkasse1. Grundlagen der Sparkasse und Wirtschaftsbericht1.1. Rahmenbedingungen1.1.1. Die Sparkasse und ihre rechtlichen RahmenbedingungenDie Kasseler Sparkasse unterliegt als mündelsichere, dem gemeinen Nutzen dienende Anstalt des öffentlichen Rechts dem Hessischen Sparkassengesetz. Träger ist der Sparkassenzweckverband Kassel, welcher sich aus dem Landkreis Kassel und der Stadt Kassel zusammensetzt. Über den Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen (SGVHT) ist die Kasseler Sparkasse dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband angeschlossen. Kernpunkte der geschäftlichen Ausrichtung sind der öffentliche Auftrag (§ 2 Hessisches Sparkassengesetz) und das Regionalprinzip. Die Zusammenarbeit zwischen den Sparkassen und der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba) wird innerhalb des Verbundkonzeptes Hessen-Thüringen geregelt. Dieses Konzept umfasst neben der Organisation der Zusammenarbeit u. a. gemeinsame Risikomanagementziele sowie ein Frühwarnsystem. Die gesamte Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen erhält von der unabhängigen Ratingagentur Fitch Ratings positive Bonitätsnoten. Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen, dass elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Das Sicherungssystem ist im Hinblick auf das am 3. Juli 2015 in Kraft getretene Einlagensicherungsgesetz neu geordnet und von der BaFin anerkannt worden. Ergänzend zur bisherigen Institutssicherungsfunktion wurde gemäß den gesetzlichen Anforderungen die Einlagensicherungsfunktion ergänzt. Kernelement ist das Ansparen eines Zielvolumens von 0,8 % der gedeckten Einlagen über einen Zeitraum von zehn Jahren. Hierdurch wird sichergestellt, dass Einlagen pro Einleger im Regelfall bis zu 100 TEUR, in Sonderfällen auch bis zu 500 TEUR, gesichert sind, und Entschädigungszahlungen spätestens sieben Arbeitstage nach der Feststellung des Entschädigungsfalles durch die BaFin geleistet werden. Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation umfasst u. a. ein Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung. Neben den nationalen Sicherungseinrichtungen entfaltet der regionale Reservefonds der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen instituts- und gläubigerschützende Wirkung. 1.1.2. Die Sparkasse und ihr GeschäftsgebietDas Geschäftsgebiet erstreckt sich über den Landkreis und die kreisfreie Stadt Kassel mit einer Gesamtfläche von rd. 1.200 km 2. In der teilweise ländlich geprägten Region sind große Unternehmen, wie die Volkswagen AG, die K+S AG und die SMA Solar Technology AG, ansässig. Die Kasseler Sparkasse ist in ihrem Geschäftsgebiet gemessen an der Anzahl der Girokonten der führende Finanzdienstleister. Sowohl regionale Genossenschaftsbanken als auch Groß-, Online- und Privatbanken treten als Wettbewerber der Kasseler Sparkasse auf und stehen mit der Sparkasse in einem intensiven Wettbewerb. Als Kasseler Sparkasse beachten wir das Prinzip der Nachhaltigkeit, welches zunehmend an Bedeutung gewinnt. Nachhaltigkeit umfasst neben dem ökologischen Aspekt auch eine ökonomische und soziale Dimension, die von jeher Teil des Geschäftsmodells ist. Aufbauend auf diesem vorhandenen Fundament wird die Kasseler Sparkasse die nachhaltige Entwicklung künftig weiter stärken, um die Lebensgrundlage zukünftiger Generationen zu bewahren. Zur Unterstützung der eigenen Transformation zu einem noch stärker nachhaltig agierenden Unternehmen wurde ein Nachhaltigkeitsmanagement implementiert. Die Kasseler Sparkasse verfolgt das Ziel, bis 2035 im eigenen Geschäftsgebiet CO 2 -neutral zu sein. Mit der Strategie der Qualitätsführerschaft möchte die Kasseler Sparkasse ihre Kund:innen langfristig binden und neue hinzugewinnen. Um den Kund:innen in der Beratung, im Service und in der Kommunikation Qualität erlebbar zu machen, wurden Qualitätsstandards definiert und das Qualitätsmanagement permanent weiterentwickelt. Auch beim lokalen Engagement leistet die Kasseler Sparkasse "Rückenwind" für die positive Entwicklung des regionalen Gemeinwesens. Ihre Marktposition sichert die Sparkasse unter anderem durch eine angemessene divisionale Aufstellung. Ende 2023 wurde im Rahmen des Projekts "PK2025" eine Neuausrichtung des Privatkundengeschäfts durchgeführt. Im Ergebnis wurden die Kompetenzen gebündelt sowie durch die Neuausrichtung eine Entlastungswirkung der Mitarbeitenden in den Beratungscentern ermöglicht, um die Vertriebsqualität zu steigern. Hierbei standen neben der wirtschaftlichen Effizienz auch die Kundenorientierung, der Ausbau der digitalen Beratung sowie Prozessoptimierungen im Fokus. Das Geschäftsgebiet ist für Privatkunden weiterhin in zwei Regionalmärkte aufgeteilt. Darüber hinaus bietet die Sparkasse die Firmenkundenbetreuung in spezialisierten Beratungscentern sowie ein Private-Banking-Center an. Im Rahmen des Multikanalansatzes ist die Sparkasse online und mobil erreichbar. Die fortschreitende Digitalisierung wird von der Sparkasse u. a. im Zahlungsverkehr, in der Kundenberatung und im Produktvertrieb berücksichtigt. Zunehmend nimmt die Bedeutung der Digitalisierung auch bei internen Ressourcen wie Mitarbeiter:innen, Prozessen und der technisch-organisatorischen Ausstattung zu. Allgemein wird eine stetige Erhöhung des digitalen Reifegrads angestrebt. 1.1.3. Gesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenDas Jahr 2023 war weltweit erneut von einer hohen Inflation geprägt, wodurch die Kaufkraft weiterhin stark belastet wurde. Dies schwächte einhergehend mit Zinssteigerungen die Nachfrage nach Investitionen und Konsum. Während die Weltwirtschaft um rd. 3,0 Prozent wuchs, verlor der Euroraum stärker an Wachstumsdynamik und verzeichnete lediglich ein Wachstum von rd. 0,7 Prozent. Die deutsche Wirtschaft schrumpfte im Jahr 2023 um rd. 0,3 Prozent. Ursache war insbesondere die bis weit in das Jahr 2023 hinein auf hohem Niveau bleibende Inflation. Hierdurch schrumpfte der private Konsum um -0,8 Prozent und der staatliche Konsum um -1,7 Prozent. Die Sparquote stieg leicht auf 11,3 Prozent. Die Investitionen wurden stark von dem Zinsanstieg geprägt. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht. Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte dieser Vorgabe weitgehend. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen allerdings wieder zurück, als die Inflationsraten sanken und damit die Erwartung aufkam, dass erste Leitzinssenkungen nicht mehr allzu fern sind. Die Bautätigkeit in Deutschland wurde durch das einstweilen erhöhte Zinsniveau stark gebremst. Zunächst wurde noch der recht hohe Auftragsbestand bei begonnenen Projekten abgearbeitet. Doch das Angehen neuer Projekte kam nahezu völlig zum Erliegen, was dann 2023 zunehmend auch in der laufenden Bau-Wertschöpfung sichtbar wurde. Die Exporte sanken 2023 real um 1,8 Prozent. Die Importe sanken um 3,0 Prozent und somit noch stärker als die Exporte. Der Arbeitsmarkt zeigte sich trotz der Rahmenbedingungen mit einer Arbeitslosenquote von 5,7 Prozent robust. Weiterhin führte der Fachkräftemangel zu einer angebotsseitigen Beschränkung der Wirtschaftsentwicklung. (Quelle: DSGV: Gesamtwirtschaftlicher Jahresrückblick 2023 und -ausblick 2024). 1.1.4. Regionale WirtschaftsentwicklungDie konjunkturelle Lage in Nordhessen zeigte sich zum Jahresende 2023 weiter angespannt. Auch in Nordhessen führt die hohe Inflation zu einer Belastung der Kaufkraft und damit zu einer geringeren Nachfrage bzw. Investitionsbereitschaft. Diese Rahmenbedingungen führen zu einem Abschwung über nahezu alle Branchen hinweg. In der Industrie sind aufgrund der hohen Energiekosten verstärkt Standortverlagerung ins Ausland zu beobachten. Auch die weiterhin angespannten Wertschöpfungsketten sowie das erhöhte Zinsniveau beeinflussen die Industrie negativ. Das Baugewerbe wird von hohen Zinsen sowie stark gestiegenen Baukosten belastet. Auch im nordhessischen Groß- und Einzelhandel ist die konjunkturelle Lage derzeit angespannt. Während die Großhandelspreise im Vergleich zum Vorjahr stark gesunken sind, schwächt die gesunkene Verbrauchernachfrage den Einzelhandel. Im Vergleich zu anderen Branchen zeigt sich das Gastgewerbe robust gegenüber der konjunkturellen Abschwächung. Das Kreditgewerbe profitiert zwar einerseits von den gestiegenen Zinsen, verzeichnet andererseits allerdings ein schwächeres Baufinanzierungsgeschäft und zunehmende Insolvenzrisiken. Am Arbeitsmarkt bleibt der Fachkräftemangel weiter relevant. Als größte Risiken dominieren bei den nordhessischen Unternehmen jedoch die Risiken gestiegener Energie- und Rohstoffpreise sowie einer sinkenden Inlandsnachfrage. Insgesamt befindet sich die nordhessische Wirtschaft Ende 2023 weiterhin in einer Rezession. Teils alarmierende Wirtschaftsdaten unterstreichen die Notwendigkeit umfangreicher politischer Maßnahmen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken (Quelle: IHK Kassel-Marburg: Konjunkturbericht Herbst 2023). 1.2. Geschäftsverlauf1.2.1. Bedeutsamste finanzielle und nichtfinanzielle LeistungsindikatorenDie Geschäftsentwicklung der Sparkasse wurde im Jahr 2023 von einem weiterhin deutlichen Anstieg der Geldmarktzinsen geprägt und verlief daher auch vor dem Hintergrund der stark inversen Zinskurve deutlich anders als geplant. Insgesamt konnte ein gutes Ergebnis in einem herausfordernden Umfeld erreicht werden. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung der bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren der Kasseler Sparkasse:
1.2.2. Weitere Daten zur Geschäftsentwicklung
Die Forderungen an Kreditinstitute sind aufgrund der geringeren Nutzung der Einlagefazilität deutlich gesunken. Daneben betreffen diese Positionen insbesondere Institute der Sparkassen- Finanzgruppe. Von den eigenen Wertpapierbeständen sind 541 Mio. EUR in Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren angelegt, 780 Mio. EUR entfallen auf Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere. Der Bestand der festverzinslichen Wertpapiere wurde merklich reduziert. Die Verbindlichkeiten aus dem Kundengeschäft wurden gegenüber dem Vorjahr deutlich ausgeweitet und übertrafen deutlich die Planung. Ausschlaggebend für den Zuwachs waren wie geplant insbesondere Umschichtungen aus Sichteinlagen in Sparkassenbriefe und Termingelder, welche infolge des Zinsanstiegs wieder deutlich an Bedeutung gewonnen haben. Das Volumen der Geldmarktkonten war anders als geplant infolge der höheren Nachfrage nach festverzinslichen Passivprodukten rückläufig. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich reduziert. Den Schwerpunkt der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bilden die deutlich rückläufigen Offenmarktgeschäfte sowie Weiterleitungsmittel. Die Bilanzsumme reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich und deutlich stärker als geplant, u.a. aufgrund der bewussten Reduzierung der Offenmarktgeschäfte. Neben den bilanzwirksamen Einlagen halten viele Kund:innen Wertpapiere sowie Fondsanteile in Depots bei der Sparkasse, der DekaBank und beim S-Broker. Der Gesamtwert dieser Kundenanlagen beträgt 2,4 Mrd. EUR (Vorjahr: 2,1 Mrd. EUR). Die Summe der Wertpapierankäufe/-verkäufe der Kund:innen lag mit 644 Mio. EUR deutlich über dem Vorjahreswert (439 Mio. EUR). Daneben nutzten die Kund:innen Produkte unserer Verbundpartner im Privatkreditgeschäft (S-Kreditpartner), Bauspargeschäft (LBS), Versicherungsgeschäft (SV Sparkassenversicherung) und im Leasinggeschäft (Deutsche Leasing). Die nichtbilanzwirksamen Eigengeschäfte der Sparkasse sind im Anhang zum Jahresabschluss näher erläutert. Angaben zur Nutzung von Derivaten im Rahmen der Risikosteuerung sind im Risikobericht (Kapitel 3) dargestellt. Die Betrachtung des Kundenkreditvolumens nach Kreditarten zeigt insbesondere eine Ausweitung im Bereich der Personaldarlehen. Wie die Differenzierung nach Kreditnehmergruppen zeigt, wurde das Kreditvolumen an Privat- und Geschäftskunden ausgeweitet. Das Wachstum im Kundenkreditgeschäft verlief entsprechend des veränderten Zinsumfelds geringer als geplant, wobei insbesondere das Wohnungsbaugeschäft weniger stark als geplant anstieg. Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Strukturen im Detail:
1.2.3. VermögenslageDie Vermögensverhältnisse der Kasseler Sparkasse sind geordnet. Aktiva und Passiva werden nach den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung angesetzt und bewertet. Die Bilanzierung der festverzinslichen Wertpapiere des Anlagevermögens erfolgt überwiegend nach dem gemilderten Niederstwertprinzip. Dadurch wurden Niederstwertabschreibungen in Höhe von 13 Mio. EUR vermieden. Die Sparkasse hat im Geschäftsjahr 2023 die Aktivitäten im Rahmen des Neubaus zur Zentralisierung der Hauptstandorte fortgeführt. Zielsetzung dieser bedeutenden Investition ist die Reduzierung des Flächenüberhangs, um Betriebskosten nachhaltig zu senken, Synergien besser zu nutzen und anstehende Umbaumaßnahmen zu vermeiden. Die Sicherheitsrücklage beträgt zum Stichtag 31. Dezember 2023 insgesamt 293 Mio. EUR. Darüber hinaus zählt der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB mit einem Bestand von 426 Mio. EUR per 31. Dezember 2023 zum Kernkapital. Nach Feststellung des aktuellen Jahresabschlusses wird der Fonds für allgemeine Bankrisiken voraussichtlich 437 Mio. EUR betragen. Neben der Sicherheitsrücklage und dem Fonds für allgemeine Bankrisiken verfügt die Kasseler Sparkasse über weitere ergänzende Eigenkapitalbestandteile in Form von Vorsorgereserven nach § 340f HGB. Insgesamt verfügt die Sparkasse vor Feststellung des Jahresabschlusses per 31. Dezember 2023 über Eigenmittel in Höhe von 730 Mio. EUR. Die Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung gemäß Capital Requirements Regulation (CRR) wurden 2023 eingehalten. Demnach müssen die anrechnungspflichtigen Positionen eines Kreditinstituts mit mindestens 8 % Eigenmitteln gemäß Artikel 92 der CRR unterlegt werden. Die Sparkasse berechnet diese Positionen im Bereich der Adressenrisiken mit dem Kreditrisikostandardansatz. Für die operationellen Risiken wird der Basisindikatoransatz genutzt. Darüber hinaus hat die Sparkasse einen SREP-Bescheid erhalten, wonach für Zinsänderungsrisiken Kapitalanforderungen von 2,0 % zu erfüllen sind. Weiterhin erfüllt die Sparkasse die Anforderungen an die Einhaltung des Kapitalerhaltungspuffers, des antizyklischen Kapitalpuffers, des Systemrisikopuffers für Wohnimmobilienfinanzierungen sowie der aufsichtlichen Eigenmittelempfehlung. Insgesamt betragen die Kapitalanforderungen im Rahmen der Kapitalplanung in der normativen Perspektive 15,3 %. Per 31. Dezember 2023 liegt das Verhältnis der Eigenmittel zu den Gesamtrisikopositionen bei 19,0 % (Vorjahr: 19,8 %) und damit leicht unter der Planung aber deutlich oberhalb der aufsichtlichen Zielkapitalquote. Die Gesamtkapitalquote lag im Jahresverlauf 2023 zwischen 19,0 % und 20,0 %. Die Kernkapitalquote lag Ende 2023 bei 18,6 % (Vorjahr: 19,4 %) und im Jahresverlauf 2023 zwischen 18,6 % und 19,7 %. Aufgrund der guten Eigenkapitalausstattung der Sparkasse sind keine Engpässe bei der Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu erwarten. Die Basis für eine Geschäftsausweitung ist somit gegeben. 1.2.4. FinanzlageAufgrund einer vorausschauenden Liquiditätsplanung war die Zahlungsfähigkeit der Kasseler Sparkasse während des Berichtsjahres jederzeit sichergestellt. Zur Erfüllung der Mindestreserveverpflichtung unterhielt die Sparkasse Guthaben bei der Deutschen Bundesbank. Zu Dispositionszwecken stehen Kreditlinien bei der Landesbank Hessen-Thüringen, der DekaBank und der Landesbank Baden-Württemberg zur Verfügung. Im Jahr 2023 bestanden Offenmarktgeschäfte mit der Deutschen Bundesbank; die Spitzenrefinanzierungsfazilität wurde nicht genutzt. Für mögliche Inanspruchnahmen der von der Deutschen Bundesbank eingeräumten Refinanzierungsangebote hat die Sparkasse Wertpapiere und Kreditforderungen in entsprechender Höhe verpfändet. Als weitere Quelle zur Liquiditätsbeschaffung steht das Pooling von Deckungswerten in Zusammenarbeit mit Landesbanken zur Verfügung. Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) wurde im Jahresverlauf 2023 laufend überwacht und die Mindestquote von 100 % wie geplant durchgängig eingehalten. Ende Dezember 2023 lag die Kennzahl bei 183 %. Auch die Anforderungen an die Net Stable Funding Ratio (NSFR) und die Leverage Ratio (LR) waren mit 114 % bzw. 11,0 % wie geplant eingehalten. Die Sparkasse sieht die Zahlungsfähigkeit weiterhin als gewährleistet an. Zusätzliche Erläuterungen hinsichtlich der Steuerung der Liquiditätsrisiken befinden sich im Risikobericht (Kapitel 3). 1.2.5. ErtragslageDie Grundlage für die nachstehende Analyse bilden die internen Systeme der Kasseler Sparkasse, welche nach den Vorgaben des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes sowie des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen ausgerichtet sind. Die ermittelten Kennzahlen sind Bestandteil der regelmäßigen Berichterstattung an den Vorstand sowie der Planungen der Sparkasse. Für betriebswirtschaftliche Zwecke werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Die folgende Tabelle enthält die wichtigsten Erfolgskomponenten:
Der Zinsüberschuss lag deutlich oberhalb des Planwerts und des Vorjahresniveaus. Sowohl der Zinsertrag als auch der Zinsaufwand stiegen infolge der Rahmenbedingungen deutlich an. Ohne das Zinsergebnis aus Derivaten übertraf der Zinsertrag die Planung, während der Zinsaufwand geringer als geplant ausfiel. Die Margen im Einlagengeschäft konnten infolge des gestiegenen Zinsniveaus deutlich ausgeweitet werden, während die Margen im Kreditgeschäft leicht sanken. Der Anteil des Zinsüberschusses an der Summe der Erträge erhöhte sich von 68,5 % auf 72,2 %. Das Ergebnis unterstreicht die weiterhin hohe Bedeutung des Zinsüberschusses. Der Provisionsüberschuss reduzierte sich leicht gegenüber dem Vorjahr und lag merklich unter dem Planwert. Ursache hierfür war insbesondere die zinsbedingt stärkere Fokussierung auf die bilanzwirksamen Kundeneinlagen, wodurch der Wertpapierertrag deutlich unterhalb des ursprünglichen Planwerts lag. Der Provisionsaufwand überstieg den Planwert und den Vorjahreswert aufgrund der Teilnahme am SKP-Syndizierungsprogramm. Der Verwaltungsaufwand lag leicht unter dem Planansatz und deutlich über dem Vorjahreswert. Die Personalaufwendungen stiegen aufgrund der Tariferhöhungen deutlich gegenüber dem Vorjahr und lagen nahezu auf dem geplanten Niveau. Auch die Sachaufwendungen stiegen merklich gegenüber dem Vorjahr, allerdings weniger stark als erwartet. Kostensteigerungen ergaben sich insbesondere bei den Pflichtbeiträgen sowie den Aus- und Fortbildungskosten. Kostensenkungen gegenüber dem Vorjahr resultierten unter anderem aus geringeren Aufwendungen für Grundstücke und Gebäude sowie Abschreibungen auf Hard- und Software. Das Betriebsergebnis vor Bewertung verbesserte sich deutlich gegenüber dem Vorjahr und übertraf die Planung. Das Bewertungsergebnis Wertpapiere (einschließlich der den Eigenanlagen zugeordneten Schuldscheindarlehen an Kreditinstitute) war bedingt durch Zuschreibungen auf Wertpapiere des Anlagebestandes deutlich positiv. Geplant war auf Basis der Zinsannahme ein Bewertungsaufwand. Im Bewertungsergebnis Kredit führte die Bildung von Einzelwertberichtigungen zu einem Ergebnis auf dem geplanten Niveau. Im sonstigen Bewertungsergebnis waren wie geplant keine materiell nennenswerten Zu- oder Abschreibungen zu verzeichnen. Das neutrale Ergebnis wurde im Geschäftsjahr 2023 insbesondere durch die vorzeitige Auflösung von Zinsswaps im Rahmen der Zinsbuchsteuerung belastet. Der sich per Saldo ergebende neutrale Aufwand lag über dem Planwert, aber unterhalb des Vorjahresergebnisses. Das Ergebnis vor Steuern übertraf das Vorjahresergebnis und die Planung deutlich. Nach Zuführungen zu den Vorsorgereserven beträgt das Jahresergebnis 6.450 TEUR (Vorjahr: 5.000 TEUR). Die Cost-Income-Ratio und die Eigenkapitalrentabilität verbesserten sich deutlich gegenüber dem Vorjahr und übertrafen die Planung. 1.2.6. Gesamtbeurteilung des GeschäftsverlaufsDer Geschäftsverlauf 2023 war in weiten Teilen von steigenden Geldmarktzinsen beeinflusst. Aufgrund der stark veränderten Rahmenbedingungen sind spürbare Abweichungen zur Planung zu verzeichnen. Das Kundenkreditvolumen konnte ebenso wie das Volumen der Kundeneinlagen deutlich ausgeweitet werden. Auch der Zinsüberschuss konnte deutlich gesteigert werden, während der Provisionsüberschuss leicht rückläufig war. Trotz des starken Anstiegs des Verwaltungsaufwands gegenüber dem Vorjahr verbesserte sich das Betriebsergebnis vor Bewertung deutlich gegenüber dem Vorjahr und übertraf die Erwartungen. Das Bewertungsergebnis Wertpapiere war deutlich positiv und das Bewertungsergebnis Kredit entwickelte sich planungsgemäß. Das Ergebnis vor Steuern übertraf deutlich die Planung und das Vorjahresergebnis. Nach Zuführungen zu den Vorsorgereserven beträgt der ausgewiesene Jahresüberschuss 6,5 Mio. EUR. Insgesamt stufen wir die Lage der Kasseler Sparkasse bezüglich der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage als gut ein. Somit ist die Basis für eine Geschäftsausweitung gegeben. 1.3. PersonalberichtAm 31. Dezember 2023 beschäftigte die Kasseler Sparkasse 891 aktive Mitarbeiter:innen (Vorjahr: 943). Davon waren 327 als Teilzeitkräfte (Vorjahr: 341) und 42 als Auszubildende (Vorjahr: 55) beschäftigt. Dies entspricht - auf Vollzeitkräfte umgerechnet - einer Personalkapazität von 770 (Vorjahr: 814) einschließlich Auszubildenden. Bei der Kasseler Sparkasse werden variable Arbeitszeiten sowie unterschiedliche Teilzeitmodelle genutzt. Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit lag 2023 bei 23,0 Jahren (Vorjahr: 22,2) und das Durchschnittsalter bei 47,1 Jahren (Vorjahr: 46,3).
Mit 9,7 % ist die Fluktuation 2023 erwartungsgemäß deutlich höher als im Vorjahr (5,4 %), da 37 Mitarbeiter:innen in die passive Altersteilzeit bzw. in Rente gegangen sind. Die Struktur der bankspezifisch beschäftigten Mitarbeiter:innen hat sich im Vergleich zu 2022 nicht wesentlich geändert:
Im Berichtsjahr wurden 15 Auszubildende im Berufsbild Bankkauffrau:mann eingestellt. Insgesamt verkürzten 7 Auszubildende ihre Ausbildung um 6 Monate von 01/24 auf 06/23. Dadurch sank die Ausbildungsquote (Anzahl Auszubildende / Gesamt-Personalkapazität) auf 5,7 % (Vorjahr: 7,3 %). Folgende Qualifikationen wurden 2023 von Mitarbeiter:innen der Kasseler Sparkasse erworben:
Neben den Abschlüssen im Rahmen der qualifizierten Aufstiegsweiterbildung bildeten sich im Berichtsjahr die Mitarbeiter:innen der Kasseler Sparkasse weiter. Es gab im Rahmen des internen Fortbildungsprogramms 312 Seminare (Vorjahr: 329) mit 3.114 Teilnahmen (Vorjahr: 4.578 inklusive 2.401 Regelschulungen zum Geldwäschegesetz 2022). Von den 312 Seminaren waren 214 Webinare (Vorjahr: 263) mit 2.072 und 98 Präsenzseminare (Vorjahr: 66) mit 1.042 Teilnahmen. In externen Fortbildungsveranstaltungen wurden 387 Seminare (Vorjahr: 327) mit 584 Teilnahmen wahrgenommen. Hierbei handelt es sich um Webinare und Präsenzveranstaltungen. Das Jahr 2023 war u.a. geprägt vom Nachwuchs- und Fachkräftemangel. Trotz aller Bemühungen konnten nicht alle unbesetzten und freiwerdenden Stellen besetzt werden. Durch eine umfangreiche Umstrukturierung im Bereich Privatkunden, konnte dies teilweise kompensiert werden. In diesen Veränderungsprozess wurden die Mitarbeiter:innen des Bereiches umfassend eingebunden. Die Suche nach geeigneten Mitarbeitenden und auch die Themen Digitalisierung, neue Medien / Formate werden uns die nächsten Jahre weiterhin begleiten. Die Kasseler Sparkasse versteht sich als attraktiver Arbeitgeber. Dazu gehört neben zahlreichen Angeboten, wie mobiles Arbeiten auch die Formulierung des Selbstverständnisses "Wir entfalten Potenziale", welches neben Vision und Mission zur Sinnstiftung der Arbeit beiträgt. 2. NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung mit Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nach Ablauf des Geschäftsjahrs 2023 nicht eingetreten. 3. Risikobericht3.1. Risikomanagement und Risikocontrolling3.1.1. Risikomanagementsystem und RisikotragfähigkeitUnter dem Risikomanagement versteht die Sparkasse, dass Risiken frühzeitig und regelmäßig erkannt und analysiert, gesteuert und überwacht werden. Der Risikomanagementprozess unterlag im Jahr 2023 Veränderungen infolge der Umsetzung der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte und der am 29. Juni 2023 veröffentlichten 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement. Der Risikomanagementprozess stellt sich wie folgt dar:
Die Risikotragfähigkeitskonzeption umfasst die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials, die Risikomessung und die Begrenzung der Risiken durch Risikolimite. Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer monatlichen bzw. jährlichen Berechnung der Risikotragfähigkeit in einer ökonomischen Perspektive und einer normativen Perspektive ein. Die Risikotragfähigkeitsberechnungen werden ergänzt um Stresstests (ökonomische Perspektive) und Betrachtungen adverser Szenarien (normative Perspektive). Erstmals zum 31. Dezember 2022 wurden die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte vollumfänglich umgesetzt. In der Geschäftsstrategie haben wir die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Unsere Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Risikomanagementziele sind u. a. das kontrollierte Eingehen von Risiken im Rahmen eines Risikotragfähigkeitskonzepts und einer ertragsorientierten und ökonomischen Banksteuerung sowie die Beachtung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Anforderungen. Als Teil ihrer Gesamtverantwortung für eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation fördern die Geschäftsleiter gemäß AT 3 Tz 1 MaRisk eine angemessene Risikokultur innerhalb der Kasseler Sparkasse. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Nachhaltigkeitsrisiken wurden als Risikotreiber bei der Beurteilung der Wesentlichkeit der Risiken größtenteils qualitativ berücksichtigt. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
Um Nachhaltigkeitsrisiken abzudecken, betrachten wir mit der operativen Nachhaltigkeitsrisikoinventur einen kurzfristigen Horizont (<3 Jahre) und mittels der strategischen Nachhaltigkeitsrisikoinventur einen langfristigen Horizont (>10 Jahre). Die strategische Relevanzbeurteilung erfolgt mittels Abschätzung der Auswirkungen auf das Geschäftsmodell, die Strategie, die strategische Kennzahlen und die Nachhaltigkeitsrisikoindikatoren. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Sicherstellung des Gläubigerschutzes. Das Risikodeckungspotenzial entspricht dem barwertigen Vermögenswert (Substanzwert) bezogen auf das Bestandsgeschäft und umfasst sämtliche Vermögenswerte und Schulden der Sparkasse. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 850,9 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 580,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden monatlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads und Aktien risikomindernde Diversifikationseffekte. Das eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Die Risiken für jede Risikoart bzw. -kategorie werden auf Basis des jeweiligen Risikomanagementprozesses und des Limitsystems überwacht sowie im vierteljährlichen Gesamtrisikobericht zusammenfassend dargestellt. Sofern das Gesamtlimit über der Warnmarke von 80 % liegt oder ein Risikolimit überschritten ist, wird anlassbezogen ein Bericht erstellt. Die Sparkasse führt ergänzend vierteljährlich Stresstests für alle wesentlichen Risiken durch. Die Stresstests umfassen historische und hypothetische Szenarien, bei deren Festlegung die strategische Ausrichtung der Sparkasse und das wirtschaftliche Umfeld berücksichtigt werden. Die Sparkasse hat folgende Stresstests definiert, um die Auswirkungen auf die Verlustanfälligkeit zu untersuchen:
Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei unerwarteten Ereignissen die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Der Stresstest "Immobilienkrise aufgrund von Zinsanstieg" zeigt die höchste Auslastung des Risikodeckungspotenzials von 34,8 %. Die Sparkasse führt mindestens jährlich inverse Stresstests durch, mit dem Ziel zu untersuchen, welche Ereignisse oder Szenarien die Sparkasse in ihrer Überlebensfähigkeit gefährden könnten. Die Überlebensfähigkeit ist dann als gefährdet anzusehen, wenn das Geschäftsmodell nicht mehr durchführbar ist. Für den ökonomischen inversen Stresstest hat die Sparkasse als Inversitätsschwelle 447,0 Mio. EUR festgelegt. Im Rahmen des normativen inversen Stresstests wurde analysiert, welche Ereignisse eintreten müssen, damit die Mindesteigenkapitalquote (TSCR) von 10,0% unterschritten wird. Die Ergebnisse der inversen Stresstests zeigen im Hinblick auf die Risikotragfähigkeit, dass die Existenz der Sparkasse nur durch sehr unwahrscheinliche Ereignisse gefährdet werden könnte. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2026. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind unter anderem die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP -Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von drei Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario, welches auf der erwarteten Entwicklung der mittelfristigen Finanzplanung basiert, vollständig erfüllt werden. Als adverse Szenarien werden ein schwerer konjunktureller Abschwung sowie ein Stagflationsszenario betrachtet. In den adversen Szenarien werden alle wesentlichen Risiken einer adversen Entwicklung unterzogen. Während im Szenario "schwerer konjunktureller Abschwung" ein Zinsrückgang unterstellt wird, geht das Szenario "Stagflation" von steigenden Zinsen aus. Die in der normativen Perspektive anzuwendenden Verfahren zur Risikoquantifizierung ergeben sich für Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken und Operationelle Risiken aus den rechtlichen Anforderungen der CRR, nach denen risikogewichtete Positionsbeträge zu ermitteln sind. Die Risikoquantifizierung für Zinsänderungsrisiken sowie die weiteren wesentlichen Risiken ergeben sich aus dem Kapitalzuschlag im Rahmen des bankaufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 Nr. 1 KWG. Im adversen Szenario sind die harten Mindestkapitalanforderungen (Kapitalanforderungen gemäß CRR und SREP) zwingend einzuhalten. Für den betrachteten Zeitraum von drei Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen trotz deutlicher Kapitalbelastungen erfüllt werden.
Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden mindestens jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung). Im Berichtsjahr 2023 wurde die Risikomessung der Zins-, Spread- und Aktienrisiken auf einen Varianz-Kovarianz-Ansatz umgestellt. Die Risikosteuerung umfasst die Analyse sowie die zeitgerechte und situationsabhängige Auswahl und Anwendung der Instrumente zur Risikobewältigung. Hierzu gehört die Simulation der einzelnen Risikoabwehrmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung, um gezielt die geeignete Maßnahme auswählen zu können. Zur operativen periodischen Steuerung des Wertpapierbestandes bzw. des Jahresüberschusses nutzt die Sparkasse zusätzlich ein vereinfachtes operatives Frühwarnsystem (siehe Abschnitt 3.7). Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Diese werden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches gem. IDW RS BFA 3 n. F. einbezogen. Daneben ist die Sparkasse an Kreditbasket-Transaktionen der Sparkassen-Finanzgruppe beteiligt. Die hieraus resultierenden Kreditderivate werden sowohl in der Position des Sicherungsnehmers als auch als Sicherungsgeber gehalten mittels Credit Linked Notes. Die Risikofrüherkennung umfasst die Identifizierung möglicherweise neu aufgetretener Risiken und das Erkennen eines bekannten Risikos sowie die Kommunikation im Rahmen des Risikoreportings. Die Risikofrüherkennung bezieht sich dabei sowohl auf das Eintreten von Risiken als auch auf eine Reduzierung des Risikodeckungspotenzials. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten haben wir Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren. Die Risikokontrolle umfasst die Überprüfung der aufgenommenen Steuerungsmaßnahmen auf Effizienz sowie Effektivität und führt gegebenenfalls erneute Handlungen im Risikomanagementprozess herbei. Durch das Risikoreporting wird die Risikosituation der Sparkasse abgebildet. Die vierteljährliche Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht sowie ergänzende Strukturberichte. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. Durch die Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation ist sichergestellt, dass miteinander unvereinbare Aufgaben durch unterschiedliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahrgenommen werden. Die Funktionstrennung zwischen dem Risikocontrolling und den Marktbereichen ist bis zur Vorstandsebene und auch für den Vertretungsfall organisatorisch gegeben. Grundlegende Entscheidungen zur Anpassung des Risikomanagements werden vom Vorstand getroffen. Die operative Risikosteuerung erfolgt durch die Marktbereiche. Das Risikocontrolling ist für die Identifikation, Quantifizierung und Überwachung der Risiken verantwortlich. Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrollingfunktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Der Bereichsleiter Unternehmenssteuerung bzw. im Vertretungsfall der Abteilungsleiter Controlling nahm im Berichtsjahr die Aufgabe der Leitung der Risikocontrolling-Funktion im Sinne der MaRisk wahr. Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig. Durch die Compliance-Funktion wird dem Risiko, welches sich aus der Nichteinhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben ergeben könnte, entgegengewirkt. Dies geschieht, indem die Compliance-Beauftragten darauf hinwirken, dass die Geschäftsbereiche wirksame Verfahren implementieren, welche die Einhaltung der wesentlichen gesetzlichen Regelungen und Vorgaben sicherstellen sowie Sorge tragen, dass entsprechende Kontrollen durchgeführt werden. In einem Risikohandbuch werden der Risikomanagementprozess und die -organisation zusammenfassend dokumentiert und mindestens jährlich aktualisiert. Auch die eingesetzten Instrumente und Messverfahren sowie die übertragenen Verantwortlichkeiten werden darin beschrieben. Die Bearbeitungs- und Kontrollprozesse sind in Arbeitsanweisungen festgelegt. Der vom Vorstand benannte Risikoausschuss der Sparkasse hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen. Teilnehmer sind der Vorstand, die Verhinderungsvertreter, die Abteilungen Treasury, Controlling, Marktfolge Aktiv, sowie die Interne Revision. Zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten wurden Verfahren festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen. 3.2. AdressenrisikenUnter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat. Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat. Die ökonomische Messung des Adressenrisikos erfolgt über eine Monte-Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei werden mögliche makroökonomische Rahmenbedingungen (z.B. durch Branchen-Ausfallwahrscheinlichkeiten, Korrelationen, Migrationsmatrizen) und die aktuelle Portfoliostruktur inklusive der Rating- und Sicherheiteninformationen sowie Konzentrationsrisiken berücksichtigt. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die erwartete Wertänderung und der Value-at-Risk abgeleitet werden. Auf Ebene der Risikoart Adressenrisiko erfolgt die Risikomessung integriert (Nutzung von Diversifikationseffekten zwischen den Risikokategorien Adressenrisiko im Kunden- und Eigengeschäft). 3.2.1. Adressenrisiken KundengeschäftDas Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avalen (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt auf Portfolioebene entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen und der gestellten Sicherheiten. Daneben wurden Kreditvergabebedingungen auf Ebene der Kreditnehmer festgelegt, die sich am Kreditvolumen sowie am Risikogehalt orientieren. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich nach Kundengruppen wie folgt:
Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Etwa 76 % des Kreditvolumens entfallen zum 31. Dezember 2023 auf Kreditnehmer in der Region Nordhessen. Ende 2023 waren 47 % der ausgelegten Kreditmittel an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen, 45 % an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen und 8 % an Kommunen vergeben. Bei den gewerblichen Ausleihungen weist zum Berichtsstichtag der Hauptwirtschaftszweig "Grundstücks- und Wohnungswesen" mit 26 % den höchsten Anteil aus. Das private Portfolio betrifft zu 83 % Kund:innen mit Wohnungsbaudarlehen. Innerhalb des Kreditportfolios (Risikotragende Kundenkredite) besteht eine breite Streuung nach Größenklassen. So entfallen 80 % auf Ausleihungen bis 5 Mio. EUR und 8 % auf Ausleihungen über 20 Mio. EUR. Das Kreditvolumen über 20 Mio. EUR verteilt sich auf neun GvK-Verbünde (Gruppe verbundener Kunden). Das Volumen der Kundenkredite an Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen in der Summe von 5,2 Mrd. EUR entspricht 66 % des Gesamtkreditvolumens von 7,9 Mrd. EUR; die übrigen 34 % entfallen auf Kredite an Kreditinstitute sowie auf Wertpapiere, Beteiligungen und sonstige Anlagen. Die im Einsatz befindlichen Rating-Modelle sind methodenkonsistent auf eine Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit kalibriert, wobei die dargestellte Masterskala des Deutschen Sparkassen und Giroverbandes (DSGV) als Bezugsgröße dient. Die Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:
Das im Kundengeschäft an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen betrug am 31. Dezember 2023 insgesamt 39 Mio. EUR (0,74 % des Gesamtkreditvolumens) im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG. Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgenden Bereichen:
Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist. Zur Absicherung von Adressenausfallrisiken hat die Sparkasse ein Kreditvolumen von insgesamt 25 Mio. EUR in die Sparkassen-Kreditbaskets (über die Emission von Originatoren-Credit Linked Notes) eingebracht. Monatlich werden Prognosen zum voraussichtlichen Risikovorsorgebedarf erstellt, die dazu dienen, gegebenenfalls ungünstige Entwicklungen im Kreditgeschäft zeitnah zu erkennen. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gemäß IDW RS BFA 7 gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren. Gemäß § 255 Abs. 4 Satz 1 HGB sind Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens mit dem Wert zu bilanzieren, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist. Die Bewertung erfolgt nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung vorsichtig. Für die Bildung von Einzelwertberichtigungen sind die Verhältnisse des jeweiligen Einzelfalls maßgebend. Als Kriterium für die Bildung einer Einzelwertberichtigung werden bestimmte Merkmale herangezogen, die einen Forderungsausfall mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit erwarten lassen. Eine Einzelwertberichtigung wird dann gebildet, wenn die Kapitaldienstfähigkeit auf Dauer nicht gegeben ist und Leistungsstörungen faktisch nachweisbar sind. Für Adressenausfallrisiken besteht insgesamt eine in ausreichendem Umfang vorhandene Einzelrisikovorsorge. Ende 2023 bestanden Einzelwertberichtigungen und -rückstellungen auf Kundenkredite in Höhe von 35,0 Mio. EUR sowie Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 9,3 Mio. EUR. Damit ist die Risikovorsorge in 2023 im Vergleich zum Vorjahr merklich gestiegen. 3.2.2. Adressenrisiken EigengeschäftDas Adressenrisiko im Eigengeschäft (Wertpapiere und Forderungen an Kreditinstitute) umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass bei einem Ausfall die tatsächlich realisierbaren Zahlungen von den prognostizierten Werten abweichen. Adressenrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen. Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 2.443 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei Forderungen an Kreditinstitute i.H.v. 1.122 Mio. EUR, Schuldverschreibungen und Anleihen i.H.v. 541 Mio. EUR, Wertpapierspezialfonds i.H.v. 568 Mio. EUR sowie sonstige Investmentfonds i.H.v. 212 Mio. EUR. Die Adressenrisiken im Eigengeschäft werden u. a. auf Basis externer Ratingnoten, ergänzt um eigene Bonitätseinschätzungen, gesteuert und auf Portfolioebene überwacht. Entsprechend der Risikostrategie werden nur Anlagen im Investment-Grade-Bereich (Ratingklasse 1-5) getätigt. Bei den sonstigen Investmentfonds (insbesondere Immobilienfonds) liegen keine Ratings vor. Die Kontrahentenrisiken sowie die Länderrisiken sind von untergeordneter Bedeutung. Die Auslandskredite und -wertpapiere der Sparkasse entfallen zum überwiegenden Teil auf Adressen im europäischen Wirtschaftsraum und in den USA. Die Adressenrisiken im Eigengeschäft werden durch einen starken Fokus auf öffentliche Emittenten, Pfandbriefe und Financials geprägt. Über alle Emittentengruppen hinweg besteht eine hohe Konzentration auf die S-Finanzgruppe. 3.3. MarktpreisrisikenDas Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren (z.B. Zinsen, Spreads, Aktienkurse und Immobilienpreise) ergibt. Optionen werden grundsätzlich innerhalb der betroffenen Risikokategorie abgebildet. Dabei beziehen sich implizite Optionen auf in Produkte eingebettete Rechte (z. B. Kündigungsrechte bei Darlehen und Sparprodukten). Marktpreisrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden nach dem Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen. Die Marktpreisrisikomessung erfolgt im Rahmen der ökonomischen Perspektive mit dem Varianz-Kovarianz-Ansatz, dem eine Normalverteilungsannahme der einzelnen Risikofaktoren zugrunde liegt. Die Parameter der Normalverteilung werden aus historischen Daten geschätzt. Unter Berücksichtigung der Portfoliostruktur wurde im Varianz-Kovarianz-Ansatz bis auf die Risikokategorien Immobilien, bei der die Delta-Normal-Variante genutzt wurde, die Delta-Gamma-Variante ausgewählt. Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung festgelegter Limite sowie einzuhaltender Kennzahlen und der vereinbarten Anlagerichtlinien für unsere Spezialfonds. Das Reporting der Marktpreisrisiken erfolgt über einen vierteljährlichen Bericht. Adressaten sind der Vorstand sowie die internen Bereiche Vorstandsstab, Treasury und die Interne Revision. 3.3.1. ZinsänderungsrisikenDas Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Dotierung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert. Die Anlage der verzinslichen Eigenanlagen erfolgt schwerpunktmäßig in Papieren von inländischen öffentlichen Emittenten, von Verbundunternehmen sowie in Pfandbriefen. Darüber hinaus wird über Spezialfonds in Unternehmensanleihen und ausländische öffentliche Emittenten, deren Bonität dem Investment-Grade-Bereich entspricht, investiert. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt durch das Treasury entsprechend der festgelegten Strategie primär unter ökonomischen Gesichtspunkten auf Basis eines passiven Managementansatzes unter Beachtung der bereitgestellten Risikolimite sowie der GuV-Auswirkungen. Zusätzlich misst die Sparkasse das Zinsänderungsrisiko nach den aufsichtsrechtlichen Festlegungen (Rundschreiben 06/2019 der BaFin) zur Ermittlung von "Instituten mit erhöhtem Zinsänderungsrisiko". Darüber hinaus werden für sechs vorgegebene Zinsszenarien Frühwarnindikatoren zur Abbildung von Barwertänderungen in Relation zum Kernkapital simuliert. Für den Zinsrisikokoeffizienten wurde ein Zielkorridor von 10,0 % bis 15,0 % sowie daraus resultierend ein Ziel-Cashflow für die operative Zinsrisikosteuerung festgelegt. Die Obergrenze von 15,0 % wurde im Jahresverlauf 2023 nicht überschritten. Zum 31.12.2023 betrug der Zinsrisikokoeffizient 8,76 %. Die Abweichung von der Zielstruktur wird ermittelt und somit Risikokonzentrationen in bestimmten Laufzeitbändern implizit vermieden. Die Festlegung der Zielstruktur wird mindestens einmal jährlich überprüft. Die Auswirkungen eines Zinsschocks ad hoc um +/-200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Zur Steuerung bzw. Absicherung von Zinsänderungsrisiken wurden neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps sowie Swaptions eingesetzt. Diese werden auch in die Prüfung der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen. Ende 2023 hatte die Sparkasse Payer-Swaps in Höhe von 1.368 Mio. EUR, Receiver-Swaps im Umfang in Höhe von 415 Mio. EUR sowie Swaptions in Höhe von 200 Mio. EUR im Bestand. Für die Risikoüberwachung dieser Produkte ist das Risikocontrolling zuständig. 3.3.2. SpreadrisikenDas Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Wir nehmen eine integrierte Betrachtung von Zins-, Aktien- und Spreadrisiken vor. Hierzu verweisen wir auf unsere Darstellung im Abschnitt 3.3.1 Zinsänderungsrisiken. Die Steuerung des Spreadrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Der Risikomanagementprozess umfasst im Wesentlichen die Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung MPR für die ökonomische Perspektive. Schwerpunkte lassen sich bei den Spreadklassen Financials und öffentliche Emittenten bzw. Pfandbriefe erkennen. In den Spezialfonds sind die Spreadklassen durch die vereinbarten Anlagerichtlinien ausreichend diversifiziert. 3.3.3. AktienrisikenDas Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente. Bei der Ermittlung des Markpreisrisikos aus Aktien werden das allgemeine und das besondere Kursrisiko gemeinsam betrachtet. In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können. Aktien werden in einem überschaubaren Umfang zurzeit ausschließlich in den Spezialfonds gehalten. Investitionen wurden in ETFs (Euro- und US-Segment) sowie Aktienanleihen mit dem Underlying auf den Euro STOXX 50 vorgenommen. Die Steuerung des Aktienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Besondere Konzentrationsrisiken wurden nicht identifiziert. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
3.3.4. ImmobilienrisikoDas Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten von Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften). In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien. Die Steuerung des Immobilienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Durch das Geschäftsmodell der Sparkasse als regionales Institut und der Tatsache, dass die eigenen Immobilien nach aktuellem Stand überwiegend für Eigennutzung gehalten werden, ergeben sich regionale Konzentrationen im Geschäftsgebiet. Die Immobilienfonds sind in verschiedenen Land-Nutzungsarten-Kombinationen überwiegend in Deutschland investiert. Hinsichtlich der Nutzungsarten liegt eine ausreichende Diversifikation in Wohnen, Büro, Handel/Gewerbe, Hotel, Logistik sowie Gesundheit vor. Die Land-Nutzungsart-Kombination Deutschland/Wohnen stellt eine geschäftsmodellbedingte Konzentration dar und ist bewusst eingegangen worden. 3.4. Operationelle RisikenDas operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Es werden OpRisk-Szenarien zur Erhebung von Ex-ante-Daten genutzt sowie eine Schadensfalldatenbank zur Erhebung von Ex-post-Daten eingesetzt. Zum Umgang der ermittelten operationellen Risiken nutzt die Sparkasse die Handlungsalternativen Risikoakzeptanz, -reduzierung und -transfer. Den operationellen Risiken wird u. a. auch im Rahmen der Gestaltung und Überwachung von Prozessen durch Kontrollmechanismen und Dokumentationen sowie durch Vorsorgemaßnahmen, Notfallkonzepte und den Abschluss von Versicherungen Rechnung getragen. Die Sparkasse nutzt zur Messung der operationellen Risiken in der ökonomischen Perspektive das von der SR bereitgestellte OpRisk-Schätzverfahren. Die Methodik des OpRisk-Schätzverfahrens beinhaltet, dass die Sparkasse zunächst basierend auf ihrer eigenen Verlusthistorie den Median ihrer Gesamtjahresverlustverteilung schätzt. Dieser Median wird zusätzlich mit dem Median des OpRisk-Pools für Schadensfälle adjustiert. Der erwartete periodische Verlust für ein Jahr dient als Ausgangsbasis für die Berechnung des erwarteten barwertigen Verlustes, bei der weitere Faktoren (z. B. Bestandsgeschäftsfaktor, Nachlauffrist) berücksichtigt werden. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Konzentrationen bei operationellen Risiken lassen sich über die eingesetzten Instrumente Schadensfalldatenbank sowie Risikolandkarte bzw. das OpRisk-Schätzverfahren identifizieren. Im OpRisk-Schätzverfahren haben sich die Externen Einflüsse, insbesondere in Folge von kriminellen Handlungen, Naturgewalten, Unfällen und Änderungen in der Rechtsprechung als die bedeutendste Schadensursache erwiesen. Weitere Häufungen zeigen sich in der Risikolandkarte bei der Kategorie "Mitarbeiter". Als Ursache sind hier insbesondere Bearbeitungsfehler von Bedeutung. Bei den OpRisk-Szenarien haben Cyber- und Informationssicherheitsrisiken die höchste Relevanz. 3.5. LiquiditätsrisikenDas Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. Die Berechnung des Refinanzierungskostenrisikos erfolgt mit der von der SR entwickelten IT-Anwendung RKR über einen Varianz-Kovarianz-Ansatz mit den wesentlichen Annahmen der Normalverteilung und eines Erwartungswerts von Null und berücksichtigt ausschließlich den Refinanzierungsspreads. Die voraussichtliche Liquiditätsspreadbindungsdauer der Geschäfte mit unbestimmter Kapitalbindung wird über Liquiditätsmischungsverhältnisse berücksichtigt. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet. Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage von Risikolimiten. Weiterhin ermittelt die Sparkasse zur Analyse des Zahlungsunfähigkeitsrisikos im Rahmen von Szenarioanalysen, wie lange die Liquiditätsreserven unter schwierigen Bedingungen bzw. bei angespanntem Marktumfeld zur Verfügung stehen. Die relevanten Geschäfte werden unter dem Aspekt der Kapitalbindung in Laufzeitbänder zusammengefasst und die Wertpapierbestände unter Berücksichtigung von "haircuts" sofort liquidiert. Daneben fließen Annahmen über die Prolongation der Bestandsgeschäfte und die Entwicklung des Neugeschäftes ein. Als zentrale Kennzahl wird die Überlebensperiode ("Survival Period") im Rahmen von Stressszenarien ermittelt. Die Überlebensperiode zeigt, wie lang ein anhaltender massiver Abfluss von Kundeneinlagen, Liquiditätsengpässe am Geld- und Kapitalmarkt oder eine Kombination von beidem verkraftet werden kann. Die Überlebensdauer für das am stärksten wirkende "Stressszenario Kombination" liegt zum Jahresende 2023 bei länger als 24 Monaten und damit deutlich über dem Mindest-Schwellenwert von 3 Monaten. Für die Messung und Steuerung der Liquiditätsrisiken orientiert sich die Kasseler Sparkasse außerdem an den aufsichtsrechtlichen Kennzahlen Liquidity Coverage Ratio (LCR) und der Net Stable Funding Ratio (NSFR). Beide Kennzahlen lagen im Jahr 2023 durchgängig über dem intern definierten Mindestschwellenwert von jeweils 107,5 % und waren damit eingehalten. Zum 31.12.2023 beträgt die LCR 183 % und die NSFR 114 %. Entsprechend der Anforderung aus BTR 3.1 Tz 5 MaRisk wird die Liquiditätssituation zudem auf Basis eines Liquiditätskostenverrechnungssystems (LVS) dargestellt. Die erwartete Entwicklung zeigt in den kommenden Jahren Refinanzierungsbedarf auf. Etwaiger Refinanzierungsbedarf in den kommenden Jahren kann u.a. durch die Reduzierung von Tagesgeldanlagen sowie den Verkauf von liquiden Wertpapieren gedeckt werden. Zudem kann sich die Kasseler Sparkasse bei Bedarf sowohl am Interbankenmarkt (besichert/unbesichert) als auch bei der EZB (Tender inkl. Stellung von entsprechenden Sicherheiten) refinanzieren. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert werden. Konzentrationen bestehen beim Liquiditätsrisiko in folgenden Bereichen:
Der hohe Bestand an täglich fälligen Kundeneinlagen verteilt sich auf eine große Anzahl von einzelnen Kunden. Die Entwicklung der Kundeneinlagen und Struktur wird intensiv beobachtet. Darüber hinaus bestehen Refinanzierungsmöglichkeiten u. a. bei der Deutschen Bundesbank. Zur Gewährleistung des jederzeitigen Zugriffs auf Zentralbankgeld wird eine Liquiditätsreserve in Form von risikoarmen Wertpapieren mit variablem Zinssatz gehalten. Neben dieser Liquiditätsreserve erster Klasse hält die Sparkasse weitere Liquiditätsreserven. Je nach Höhe der kurzfristigen Liquiditätsanforderungen können somit verschiedene Klassen von Liquiditätsreserven aktiviert werden. Das Reporting der Liquiditätsrisiken erfolgt über einen vierteljährlichen Bericht. Adressaten sind der Vorstand sowie die internen Bereiche Vorstandsstab, Treasury und die Interne Revision. Die Sparkasse hält die zurzeit betriebene Liquiditätssteuerung für angemessen. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. 3.6. BeteiligungsrisikenDas Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung und des Risikos eines Nachschusses. Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie im Rahmen des Beteiligungsmanagements. Je nach Beteiligungsart wird nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen unterschieden. Die strategischen und funktionalen Verbundbeteiligungen werden innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe zur Förderung des Sparkassenwesens, zur Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse und zur Stärkung des Verbundes gehalten. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Für die Risikoermittlung setzt die Sparkasse folgende Parameter ein:
Konzentrationen bestehen im Beteiligungsportfolio geschäftsmodellbedingt aufgrund der Bündelung strategischer Verbundbeteiligungen. Aus Vorsichtsgründen werden vorhandene stille Reserven der Verbundbeteiligungen nur zur Abdeckung von Beteiligungsrisiken und nicht zur Verlustabdeckung anderer Risiken im Risikodeckungspotenzial zur Verfügung gestellt. Das Reporting der Beteiligungsrisiken erfolgt über einen vierteljährlichen Bericht. Adressaten sind der Vorstand sowie die internen Bereiche Vorstandsstab, Treasury und die Interne Revision. 3.7. Operatives FrühwarnsystemIm Rahmen der operativen periodischen Steuerung des Wertpapieranlagebestandes bzw. des Jahresüberschusses nutzt die Sparkasse ein operatives Frühwarnsystem. Dieses Verfahren berücksichtigt das geplante Betriebsergebnis und soll die Einhaltung der strategischen Eigenkapitalplanung aufzeigen. Die erwarteten Adressenrisiken werden auf Basis der periodischen Sichtweise quantifiziert und budgetiert. Das Marktpreisrisiko für Zinsspannenrisiken wird monatlich ermittelt und mit den Budgetwerten verglichen. Zinsinduzierte Bewertungsrisiken aus Eigengeschäften werden mittels Szenariorechnung anhand der SR-Standardparameter für eine Haltedauer von drei Monaten ermittelt. Die Ist-Auslastung wird täglich erhoben, den Budgetwerten des Marktpreisrisikos gegenübergestellt und quartalsweise im Rahmen des Gesamtrisikoberichtes reportet. Zum 31. Dezember 2023 ermitteln sich auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung des gemilderten Niederstwertprinzips Risiken von 35 Mio. EUR (Vorjahr: 109 Mio. EUR). Das Budget von 61 Mio. EUR wurde eingehalten. Zur Abdeckung der Risiken stehen neben dem laufenden Ergebnis u.a. auch Vorsorgereserven zur Verfügung. 3.8. Zusammenfassende Darstellung der RisikolageAlle wesentlichen Risiken werden, soweit sinnvoll möglich, im ökonomischen Steuerungskreis zu einem Gesamtbankrisiko aggregiert. Die zentrale interne Steuerungsgröße ist das Risikodeckungspotenzial. Die Betrachtungen zur Risikotragfähigkeit werden über risikoartenübergreifende Stresstests, inverse Stresstests und Analysen von Risiko- und Ertragskonzentrationen ergänzt. Neben der ökonomischen Sichtweise wird zur kurzfristigen GuV-Steuerung zusätzlich ein operatives Frühwarnsystem genutzt. Die Risiken der Sparkasse waren im Jahresverlauf 2023 stets mit ausreichend Risikodeckungspotenzial unterlegt (ökonomische Perspektive). Im Jahr 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Unterjährig ergaben sich Limitreallokationen innerhalb des Markpreisrisikos, eine Limitausweitung für Operationelle Risiken sowie eine Limitreduzierung für Beteiligungsrisiken. Das Risikotragfähigkeitslimit war am Bilanzstichtag mit 69,7 % ausgelastet. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen erfüllt. Demnach ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Bestandsgefährdende Risiken oder Risiken, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage haben können, sind derzeit nicht ersichtlich. Bei veränderten Rahmenbedingungen ist gewährleistet, dass Strukturen und Prozesse in der Kasseler Sparkasse angepasst werden. Negative Auswirkungen auf die Risikosituation können sich u.a. durch zunehmende regulatorische Anforderungen, durch starke Zinsanstiege (ggf. Notwendigkeit zur Bildung einer Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3 n.F.) sowie durch eine sich weiter eintrübende Konjunktur und den damit verbundenen Auswirkungen auf Adressenrisiken ergeben. Trotz tendenziell weiter steigender Eigenkapitalanforderungen ergeben sich derzeit keine Anzeichen auf eine Beeinträchtigung der Risikotragfähigkeit. Insgesamt zeichnet sich die Kasseler Sparkasse durch eine stabile Risikolage aus. 4. Prognosebericht, Chancen-/RisikoberichtIn zunehmendem Maße bestimmen exogene Faktoren die künftige Geschäftsentwicklung der Kasseler Sparkasse. Die Zinsentwicklung, die Liquiditätsversorgung an den Geld- und Kapitalmärkten sowie das inländische Angebots- und Nachfrageverhalten werden verstärkt von der weltpolitischen Lage und dem Konjunkturverlauf bestimmt. Zudem spielen regulatorische Rahmenbedingungen eine zentrale Rolle, da hierüber beispielsweise Maßnahmen zur Sicherung von Kreditinstituten erarbeitet und umgesetzt werden. Aufbauend auf Szenarien zur konjunkturellen Entwicklung in Deutschland hat die Kasseler Sparkasse eine mittelfristige Planungsrechnung erstellt. Der Sparkasse ist bewusst, dass tatsächliche Abweichungen von der Planung aus verschiedenen Gründen auftreten können und dann zu anderen Ergebnissen führen. Durch die regelmäßige Überwachung der geschäftlichen Entwicklung unter Einsatz verschiedener betriebswirtschaftlicher Instrumente wird sichergestellt, dass bei Bedarf kurzfristig Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. In den Planungsrechnungen der Sparkasse sind die im Rahmen des Projekts "S-Finanz-Campus" geplanten GuV-Auswirkungen des Neubaus zur Zentralisierung enthalten. Finanzielle Belastungen ergeben sich hieraus insbesondere bei den Sachaufwendungen und den sonstigen ordentlichen Aufwendungen. Zielsetzung des Neubauvorhabens ist die Reduzierung des Flächenüberhangs, um Betriebskosten nachhaltig zu senken, Synergien besser zu nutzen und anstehende Umbaumaßnahmen zu umgehen. Die folgenden Aussagen beziehen sich auf einen Prognosezeitraum von einem Jahr: Hinsichtlich der Zinsentwicklung rechnet die Sparkasse mit weitgehend konstanten Kapitalmarktzinsen und im Jahresverlauf 2024 mit leicht sinkenden Geldmarktzinsen. Im Kundenkreditgeschäft rechnet die Kasseler Sparkasse mit einer moderaten Ausweitung, welche im besonderen Maße durch den Wohnungsbau getragen werden soll. Hinsichtlich der Kundeneinlagen wird eine insgesamt konstante Entwicklung angenommen, welche von Umschichtungen aus Sichteinlagen, Geldmarktkonten und Spareinlagen in Termineinlagen und Sparbriefe begleitet wird. Im Eigengeschäft werden die zum Berichtsstichtag gehaltenen Anlagen mit Ausnahme der Floaterbestände weitgehend entsprechend ihrer bisherigen Form prolongiert. Die durchschnittliche Bilanzsumme wird im Jahr 2024 aufgrund des Auslaufs von Refinanzierungsgeschäften (TLTRO) moderat sinken. Die Sparkasse rechnet auf Basis der für das Jahr 2024 erstellten Planungsrechnung mit einem deutlichen Anstieg beim Zinsüberschuss. Sowohl Zinserträge als auch Zinsaufwendungen steigen deutlich infolge des erhöhten Zinsniveaus. Mit Blick auf den ordentlichen Aufwand erwartet die Sparkasse ebenfalls einen deutlichen Anstieg. Die Personalaufwendungen werden für das Jahr 2024 auf merklich höherem Niveau als im Jahr 2023 erwartet. Der Sachaufwand steigt ebenfalls deutlich an, insbesondere bedingt durch Sondereffekte im Jahr 2024 aufgrund des Neubaus "S-Finanz-Campus". Hinsichtlich des Provisionsüberschusses erwartet die Sparkasse im Jahr 2024 eine moderate Steigerung. Ertragssteigerungen werden insbesondere im Wertpapier- und im Versicherungsgeschäft geplant. Die Planung führt auf der Grundlage der beschriebenen Annahmen zu einem Betriebsergebnis vor Bewertung, welches deutlich über dem Wert des Vorjahres und merklich über 70 Mio. EUR liegt. Der Bewertungsaufwand wird deutlich höher als im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 geplant. Das Bewertungsergebnis Wertpapiere wird leicht negativ geplant. Im Bewertungsergebnis Kredit wird aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit deutlich ansteigenden Wertberichtigungen geplant. Für das neutrale Ergebnis erwarten wir per Saldo einen Aufwand, der über dem Vorjahresergebnis liegt. Die Planungsrechnung sieht in Bezug auf das Ergebnis vor Steuern und die Eigenmittelzuführung ein leicht niedrigeres Ergebnis als im Vorjahr vor. Zudem wird eine Cost-Income-Ratio auf dem Niveau des Vorjahreswerts und damit deutlich unter 70 % sowie eine Eigenkapitalrentabilität von über 7 % geplant. Darüber hinaus wurden weitere Planszenarien berechnet, die eine stärkere wirtschaftliche Erholung bzw. eine anhaltende Rezession abbilden. Das pessimistische Szenario umfasst unter anderem eine Zinsentwicklung unterhalb der erwarteten Zinskurve, geringere Neugeschäftsmargen und kein Wachstum im Kundenkreditgeschäft. Das Betriebsergebnis vor Bewertung liegt im pessimistischen Szenario leicht unterhalb des Vorjahresergebnisses 2023. Das optimistische Szenario, welches unter anderem stärker steigende Zinsen, höhere Neugeschäftsmargen und stärkeres Wachstum im Kundenkreditgeschäft unterstellt, geht von einem Betriebsergebnis vor Bewertung von deutlich über 80 Mio. EUR aus. Mit Blick auf die Finanzlage wird die LCR gemäß der Planung durchgängig über der Mindestquote von 100 % liegen. Die Sparkasse strebt im Rahmen der operativen Steuerung durchgängig eine LCR von über 115 % an. Aus Sicht der Vermögenslage plant die Sparkasse eine Gesamtkapitalquote von über 19 % und damit eine deutliche Übererfüllung der aufsichtlichen Zielkapitalquote. Insgesamt sieht die Sparkasse ihre Position in den kommenden Jahren trotz der deutlich erhöhten Unsicherheit der volkswirtschaftlichen Entwicklung als weiterhin stabil an. Risiken werden aufgrund der globalen Krisenherde insbesondere in einer deutlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und den damit verbundenen wirtschaftlichen Folgewirkungen, beispielsweise auf das Bewertungsergebnis Kredit, gesehen. Daneben können starke Veränderungen der Geld- und Kapitalmarktzinsen zu Belastungen des Zinsüberschusses bzw. des Bewertungsergebnisses Wertpapiere führen. Chancen sieht die Sparkasse insbesondere in einem geringer als geplant ansteigenden Zinsaufwand durch Ausweitung der Margen sowie in einer verstärkten Prozessoptimierung infolge der Digitalisierung. Die Kasseler Sparkasse verfügt über ein solides Geschäftsmodell und eine ausreichende Eigenkapitalbasis, um ihren Kund:innen auch in Zukunft als zuverlässiger Partner zur Seite zu stehen.
Kassel, im März/Juni 2024 - Ende des Lageberichts - Statistischer Bericht über die Erfüllung des öffentlichen Auftrags gemäß § 15 Abs. 2 Hessisches SparkassengesetzDie Kasseler Sparkasse ist seit Gründung ihres Vorgängerinstitutes im Jahr 1832 dem gemeinen Nutzen in der Region verpflichtet. Im Zentrum steht dabei der öffentliche Auftrag der Kasseler Sparkasse, der in § 2 des Hessischen Sparkassengesetzes festgeschrieben ist. Demnach hat die Sparkasse nach ihrer Satzung "die Aufgabe, als dem gemeinen Nutzen dienendes Wirtschaftsunternehmen in ihrem Geschäftsgebiet geld- und kreditwirtschaftliche Leistungen zu erbringen, insbesondere Gelegenheit zur sicheren Anlage von Geldern zu geben". Außerdem soll sie das Sparen und die übrigen Formen der Vermögensbildung fördern sowie der Befriedigung des örtlichen Kreditbedarfs unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitnehmer, des Mittelstandes, der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand dienen. Dabei werden die Geschäfte nach wirtschaftlichen Grundsätzen geführt. Die Förderung der kommunalen Belange, insbesondere im wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereich, ist dabei Teil des öffentlichen Auftrags. I. Mitarbeiter:innenDie Kasseler Sparkasse ist in ihrem Geschäftsgebiet ein wichtiger Arbeitgeber und Ausbildungsbetrieb. Zum 31. Dezember 2023 waren insgesamt 942 Mitarbeiter:innen (davon 42 Auszubildende) beschäftigt. II. LeistungsangebotDie Sparkasse stellt gemäß ihrem öffentlichen Auftrag für die Bevölkerung ein engmaschiges Finanzdienstleistungsnetz zur Verfügung. Dieses besteht per 31. Dezember 2023 neben den 29 Standorten mit personenbesetzten Beratungscentern aus 31 Selbstbedienungsstandorten (mit einem Geldautomaten sowie mindestens einer weiteren Selbstbedienungsfunktion), 7 Firmenkundencentern und einem Private-Banking-Center. Den Kund:innen stehen für die Abwicklung ihrer Bankgeschäfte 107 Geldautomaten, 39 Terminals mit Überweisungsfunktion, das Online-Banking sowie das Mediale Kundencenter zur Verfügung. Das Leistungsspektrum der Kasseler Sparkasse erstreckt sich vom täglichen Zahlungsverkehr über die Finanzierung privater und geschäftlicher Investitionen sowie Baufinanzierungen und die traditionelle Geldanlage bis hin zur Vermögensbildung. Durch die Zusammenarbeit mit den Verbundunternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen sowie durch die KS Finanz GmbH, die Putz Immobilien GmbH und die Immobilien Hoesch-Kröger-Kampe GmbH wird das Produktportfolio der Kasseler Sparkasse um den Versicherungs-, Bausparkassen-, Leasing- und Immobiliensektor ergänzt. III. Regionale WirtschaftsförderungZur wirtschaftlichen Förderung der nordhessischen Region hat sich die Kasseler Sparkasse an zwei Wirtschaftsförderungsgesellschaften beteiligt. Die Summe der Buchwerte dieser Beteiligungen beläuft sich auf 93 TEUR. Die Förderung dient u. a. technischen Innovationen in der Region sowie der Verbindung von Wissenschaft und Wirtschaft, um den Standort zu stärken. Die Kasseler Sparkasse ist an den folgenden Wirtschaftsförderungsgesellschaften beteiligt:
IV. Spenden und Sponsoring (ohne Stiftungen)Die Kasseler Sparkasse leistet über Spenden und Sponsoring einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Bereiche Soziales, Bildung, Umwelt, Kultur, Sport, Wissenschaft und Forschung in ihrem Geschäftsgebiet. Dabei unterstützte die Sparkasse im Geschäftsjahr über den PS-Los-Zweckertrag mit Zuwendungen in Höhe von 520 TEUR (Vorjahr: 524 TEUR), über Sponsoring mit 479 TEUR (Vorjahr: 624 TEUR) und mit zusätzlichen 147 TEUR (Vorjahr: 150 TEUR) aus dem Spendenetat. Der folgenden Tabelle ist die Verwendung der genannten Mittel zu entnehmen.
V. StiftungenDie Kasseler Sparkasse verfügt über zwei Stiftungen, jeweils eine für die Stadt Kassel und den Landkreis Kassel. Der Stiftungszweck ist die Förderung und Unterstützung von Kunst und Kultur, Denkmalpflege und Denkmalschutz, Wissenschaft und Forschung, der Jugend- und Altenhilfe, von Menschen mit Behinderung und der Hilfe für Zivilbeschädigte sowie des Sports. Das Stiftungskapital beträgt insgesamt 10,2 Mio. Euro. Die im Jahr 2023 zugesagten Fördermittel in Höhe von 129,3 TEUR wurden im Jahr 2023 in Höhe von 139,0 TEUR abgerufen. Darin enthalten waren auch bereits im Jahr 2022 zugesagte Fördermittel für Projekte, die aber erst im Jahr 2023 umgesetzt wurden. Die folgende Tabelle zeigt die Leistungen gegliedert nach Verwendungszwecken.
VI. Steuerleistungen im GeschäftsjahrDie Kasseler Sparkasse ist in ihrem Geschäftsgebiet ein wichtiger Steuerzahler. Die Steuerleistung für das Geschäftsjahr 2023 setzt sich aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 6.003 TEUR sowie sonstigen Steuern in Höhe von 200 TEUR zusammen. VII. Förderung der VermögensbildungBilanzwirksame Anlagen - Kontenzahl
Die Sparkassen haben die Aufgabe, für alle Kund:innen die Möglichkeit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs zu gewährleisten. Auch zu diesem Zweck wurden per 31. Dezember 2023 5.494 Konten auf Guthabenbasis, sogenannte Bürgerkonten, geführt. Bilanzwirksame Anlagen - Vermögensbildung
Bilanzneutrale Anlagen - Anzahl Kundendepots
Bilanzneutrale Anlagen - Bestände im Kundenwertpapiergeschäft
VIII. Befriedigung des örtlichen KreditbedarfsNeben der Bereitstellung von Kreditmitteln für die Privatkunden ist die Kasseler Sparkasse ein wichtiger Ansprechpartner für den gewerblichen Mittelstand, Freiberufler und Existenzgründer. Insgesamt erfolgten 2023 Darlehenszusagen von 526 Mio. EUR, während Darlehen von 570 Mio. EUR ausgezahlt wurden. Dabei werden neben hauseigenen Produkten auch öffentliche Förderkredite in das ganzheitliche Betreuungskonzept einbezogen. Insgesamt hat die Sparkasse im Jahr 2023 im Rahmen ihrer Beratungs- und Betreuungsaktivitäten aus öffentlichen Förderprogrammen ein Gesamtvolumen von 41,5 Mio. EUR vergeben. Zusätzlich wurden zur Befriedigung des örtlichen Kreditbedarfs Konsumentenkredite i. H. v. 34 Mio. EUR an die S-Kreditpartner GmbH vermittelt. Die Forderungen an Kunden betrugen per 31. Dezember 2023 insgesamt 4.107 Mio. EUR. Zur Förderung von Existenzgründern (2023: 12) bestehen im Einklang mit § 2 der Satzung der Kasseler Sparkasse verschiedene Regelungen und Instrumente. Neben besonderen Maßgaben zum Umgang mit Risikoanforderungen an Existenzgründer, speziellen Ratingverfahren für Existenzgründer sowie deren Nutzung im Rahmen von staatlichen Förderprogrammen wird besonderer Wert auf eine qualitativ hochwertige Existenzgründungsberatung gelegt. Die folgende Tabelle gibt Informationen über das finanzierte Volumen.
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang zum 31. Dezember 2023der Kasseler SparkasseA. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENDer Jahresabschluss der Kasseler Sparkasse zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden sind gemäß dem Wahlrecht des § 340e Abs. 2 HGB zum Nennwert ausgewiesen, wobei ein eventueller Unterschiedsbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag/Anlagebetrag als Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert und zeitanteilig aufgelöst wird. Forderungen aus angekauften Leasingforderungen haben wir gemäß § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB zu ihren Anschaffungskosten bilanziert. Erforderliche Wertberichtigungen werden vom Forderungsbestand abgesetzt. Die Vorsorge für Risiken im Kreditgeschäft umfasst Wertberichtigungen und Rückstellungen für alle akuten und latenten Ausfallrisiken. Für die im Rahmen unserer Kreditprozesse insbesondere zur Forderungsbewertung identifizierten akuten Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung entspricht i. d. R. dem Blankokreditanteil des ausfallgefährdeten Kreditengagements. Sicherheiten werden dabei mit ihrem erwarteten Realisationswert berücksichtigt. Den latenten Ausfallrisiken wird durch eine pauschale Risikovorsorge in Form von Wertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen, die wir auf Basis der Stellungnahme IDW RS BFA 7 bewertet haben. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Kreditnehmer, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung entsprechend behandelt. Die im Rahmen der Berechnung der pauschalen Risikovorsorge verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider. Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabe sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden. Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) und den Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten 3). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c). Für die bei Kreditinstituten bestehenden besonderen Risiken sind zudem versteuerte Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und der Fonds für allgemeine Bankrisiken i. S. v. § 340g HGB vorhanden. Das Wahlrecht gemäß § 340f Abs. 3 HGB wurde in Anspruch genommen. Im Rahmen des sogenannten Pfandbriefpoolings wurden grundpfandrechtlich besicherte Kundenforderungen in Höhe von 1.678 TEUR an die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) und Kommunaldarlehen in Höhe von 12.790 TEUR an die Landesbank Hessen-Thüringen übertragen (Forderungspooldarlehensvertrag). Die jeweilige Landesbank kann diese Forderungen zur Begebung von Hypotheken-Pfandbriefen bzw. Kommunalschuldverschreibungen und damit zur Besicherung ihrer entsprechenden Verbindlichkeiten nutzen. Aufgrund der Rückübertragungsmöglichkeit der jeweiligen Landesbank für den Fall, dass eine Kundenforderung Not leidend wird, verbleibt das wirtschaftliche Eigentum an den Forderungen bei der Sparkasse. Die Sparkasse weist die Forderungen daher weiterhin in ihrer Bilanz im Aktivposten 4 "Forderungen an Kunden" sowie im Unterausweis "durch Grundpfandrechte besichert" und im Unterausweis "Kommunalkredite" aus. Die übertragenen Kundenforderungen unterliegen neben dem kundenbezogenen Adressenausfallrisiko den üblichen Risiken unbesicherter Forderungen an ein Kreditinstitut. Strukturierte Finanzinstrumente werden entsprechend den Vorgaben der Stellungnahme zur Rechnungslegung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW RS HFA 22) grundsätzlich einheitlich bilanziert. Eine getrennte Bilanzierung der einzelnen Komponenten wird dann vorgenommen, wenn das eingebettete Derivat im Vergleich zum Basisinstrument wesentlich erhöhte oder zusätzlich andersartige Risiken oder Chancen aufweist und eine einheitliche Bilanzierung zu einer unzutreffenden Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen würde. Den Wertpapierbestand unterteilen wir gemäß den handelsrechtlichen Bestimmungen nach der jeweiligen Zweckbestimmung in Anlagevermögen, Liquiditätsreserve und Handelsbestand. Die institutsinternen Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht geändert. Die Wertpapiere des Anlagevermögens und der Liquiditätsreserve werden grundsätzlich zu den Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Kurswerten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Die festverzinslichen Wertpapiere des Anlagevermögens werden im Rahmen des gemilderten Niederstwertprinzips teilweise zu den über den Zeitwerten liegenden Anschaffungskosten bzw. den fortgeführten Buchwerten angesetzt. Ergänzend verweisen wir auf die Angaben zu den Finanzanlagen. Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die festverzinslichen Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis der genannten Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere ausschließlich nicht aktive Märkte vor. In den Fällen, in denen kein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Bewertung anhand von Kursen vorgenommen, die vom Finanzmarktdatenanbieter Refinitiv Germany GmbH bereitgestellt wurden. Diesen Kursen liegt ein Discounted-Cashflow-Modell zugrunde. Für im Rahmen von Kreditbaskettransaktionen der S-Finanzgruppe erworbene Credit-Linked-Notes haben wir die Bewertung anhand eines Bewertungsmodells (Discounted-Cashflow-Modell), das von der Bayerischen Landesbank bereitgestellt wurde, vorgenommen. Die Credit-Linked-Notes haben wir in Übereinstimmung mit der IDW Stellungnahme RS HFA 22 in ihre Bestandteile zerlegt und getrennt bilanziert. Zur Behandlung der getrennten Credit-Default-Swaps verweisen wir auf unsere Ausführungen zur Bilanzierung und Bewertung von Kreditderivaten. Anteile an Investmentvermögen bewerten wir zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren von der Kapitalverwaltungsgesellschaft veröffentlichten investmentrechtlichen Rücknahmepreis. Bei insgesamt 212.348 TEUR Anteilen an offenen Immobilien-Spezialfonds, Immobilienkredit-Spezialfonds und Infrastruktur-Spezialfonds, die wir dem Anlagevermögen zugeordnet haben, sind vertraglich geregelte Rückgabefristen zu beachten. Bei Nichtbeachtung dieser Fristen erhebt die Kapitalverwaltungsgesellschaft einen Rückgabeabschlag bzw. ist die sofortige Rückgabe ausgeschlossen. Da eine vorfristige Rückgabe der Investmentanteile nicht beabsichtigt ist, haben wir den möglichen Rückgabeabschlag bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Wertpapiere, die wir im Rahmen der Wertpapierleihe verleihen, weisen wir weiterhin in der Bilanz aus, da die wesentlichen Chancen und Risiken, die aus ihnen resultieren, bei der Sparkasse verbleiben. Der Buchwert der verliehenen Wertpapiere beträgt zum Bilanzstichtag 20.863 TEUR (Vorjahr: - TEUR). Wertpapiere, die wir entliehen haben, werden nicht in unserer Bilanz ausgewiesen, da u. E. das wirtschaftliche Eigentum nicht übergegangen ist. Wenn wir die Wertpapiere bilanzieren würden, ergäbe sich ein Buchwert von 46.738 TEUR (Vorjahr: 45.616 TEUR). Die Beteiligungen und die Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten bzw. den fortgeführten Buchwerten bilanziert; bei Wertminderung werden Abschreibungen vorgenommen. Ergänzend verweisen wir auf die Angaben zu den Finanzanlagen. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagewerte des Anlagevermögens und die Sachanlagen bewerten wir zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Abweichend von den steuerlichen Abschreibungstabellen wird bei den immateriellen Anlagewerten des Anlagevermögens eine Nutzungsdauer von einem bis drei Jahren zugrunde gelegt. Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 EUR nicht übersteigen, werden aus Vereinfachungsgründen in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen sofort als Aufwand erfasst bzw. mit Anschaffungskosten zwischen 250 EUR und 800 EUR im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Soweit die Gründe für vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen bzw. für Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB vorgenommen. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bzw. Nominalbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen Nennbetrag und Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten wird in den Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig aufgelöst. Bei der Bemessung der Rückstellungen haben wir alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste ausreichend berücksichtigt. Dabei haben wir Einschätzungen vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. Soweit erforderlich haben wir künftige Preis- und Kostensteigerungen sowie bei Abzinsung der Rückstellungen die Zinssätze entsprechend den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung berücksichtigt. Rückstellungen mit einer ursprünglichen Laufzeit von genau einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von über einem Jahr, deren Restlaufzeit genau ein Jahr oder weniger beträgt, werden abweichend vom Vorjahr nicht abgezinst. Die Änderung der Bewertungsmethode haben wir aus Vereinfachungsgründen vorgenommen. Der Zinsaufwand hat sich dadurch um 4 TEUR reduziert. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wird davon ausgegangen, dass die Änderung des Abzinsungssatzes zum Beginn der Periode eingetreten ist. Für Veränderungen des Verpflichtungsumfangs wird die Annahme getroffen, dass diese zum Periodenende eingetreten sind. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder der Restlaufzeit sind einheitlich im Aufzinsungsergebnis enthalten und werden demzufolge in dem GuV-Posten 12 "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. Rückstellungen für Pensionen sind gemäß versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Dabei wurden die Heubeck-Richttafeln 2018 G und ein durchschnittlicher Marktzinssatz von 1,83 %, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Hierbei haben wir die von der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelten Zinssätze verwendet. Die durchschnittlichen Marktzinssätze wurden auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelt. Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen wurden mit 3 % p. a. berücksichtigt, erwartete Steigerungen der Pensionsleistungen mit 2,5 % p. a., Steigerungen der anzurechnenden Sozialversicherungsrenten mit 2,5 % p. a. und Steigerungen der anzurechnenden ZVK-Rente in der Rentenbezugszeit mit 1 % p. a. laut Satzung der ZVK. Ungeachtet der Tatsache, dass wir vom BGH-Urteil vom 6. Oktober 2021 (XI ZR 234/20) zu unwirksamen Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen nicht unmittelbar als Prozessbeteiligte betroffen sind, haben wir die Auswirkungen des BGH-Urteils analysiert und geprüft. Soweit die von uns abgeschlossenen Sparverträge eine vergleichbare Ausgestaltung haben, haben wir für eventuelle Zinsansprüche der Kunden, die in unserem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 gebildeten Rückstellungen neu bewertet und fortgeführt. Dabei haben wir im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung die Wahrscheinlichkeit, dass Kunden aus bereits beendeten, noch nicht verjährten Sparverträgen weitere Zinsansprüche geltend machen, geschätzt. Für noch laufende Sparverträge werden wir spätestens zum Ende der Vertragslaufzeit eine Abrechnung unter Berücksichtigung der im Urteil des BGH festgelegten Grundsätze und der noch ausstehenden Rechtsprechung zum angemessenen Referenzzinssatz vornehmen. Für die aus der bisherigen Vertragslaufzeit sich ggf. ergebenden Zinsnachzahlungen haben wir unter Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ebenfalls entsprechende Rückstellungen gebildet. Den Referenzzinssatz, der einen wesentlichen Parameter für die Bewertung der Rückstellungen darstellt, haben wir aufgrund der derzeit noch ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips geschätzt. Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden des Bankbuchs sowie die derivativen Finanzinstrumente, insbesondere Zinsswaps, einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Für getätigte Anlagen gezahlte Zinsen (sogenannte "Negativzinsen") werden im GuV-Posten 1 ausgewiesen. Die für aufgenommene bzw. erhaltene Gelder von der Sparkasse empfangenen Negativzinsen werden im GuV-Posten 2 ausgewiesen. Die Währungsumrechnung erfolgt nach § 256a HGB bzw. § 340h HGB. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB sehen wir als gegeben an, soweit eine Identität von Währung und Betrag der gegenläufigen Geschäfte vorliegt. Bilanzposten und Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, die auf ausländische Währung lauten, sowie schwebende Fremdwährungskassageschäfte werden mit Ausnahme der Sorten zum EZB-Referenzkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus Geschäften und Beständen außerhalb der besonderen Deckung werden unter Berücksichtigung des § 256a HGB gebucht und in den Sonstigen betrieblichen Erträgen und Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Umrechnungsergebnisse aus Geschäften und Beständen, die in die besondere Deckung einbezogen sind, werden saldiert je Währung in den Sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Sorten werden zum Rücknahmepreis der Girozentrale (Landesbank Hessen-Thüringen) bewertet. Derivative Finanzinstrumente bilanzieren und bewerten wir grundsätzlich einzeln nach den handelsrechtlichen Vorschriften unter Beachtung der IDW Stellungnahmen RS BFA 5 und RS BFA 6. Gezahlte bzw. erhaltene Optionsprämien werden in den Sonstigen Vermögensgegenständen bzw. Sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Für Bewertungsverluste werden Drohverlustrückstellungen gebildet oder die aktivierten Optionsprämien abgeschrieben. Zinsswaps und Swaptions, die der Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos dienen, werden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs gemäß der IDW Stellungnahme RS BFA3 n. F. einbezogen und nicht einzeln bewertet. Die Zinsen aus den Swapgeschäften werden laufzeitanteilig erfolgswirksam vereinnahmt und saldiert je Zinsswap im Zinsertrag bzw. -aufwand ausgewiesen. Kreditderivate werden entsprechend den Vorgaben der IDW Stellungnahme RS BFA 1 bilanziert und bewertet. Dabei werden Kreditderivate, die nach der genannten Stellungnahme als "erhaltene Kreditsicherheiten" einzustufen sind, nicht eigenständig bilanziert, sondern bei der Bewertung der besicherten Forderung, d. h. bei der Ermittlung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen bzw. Rückstellungen im Kreditgeschäft, berücksichtigt. "Freistehende Kreditderivate", d. h. Kreditderivate, die mit keinem anderen Geschäft der Sparkasse in Verbindung stehen und bei denen die Sparkasse Sicherungsgeber ist, haben wir ausschließlich in Bezug auf Adressausfallrisiken abgeschlossen. Es ist beabsichtigt, diese Kreditderivate bis zur Endfälligkeit bzw. bis zum Eintritt des Kreditereignisses zu halten. Sie werden entsprechend den Grundsätzen für das Bürgschafts- und Garantiekreditgeschäft behandelt und als Eventualverbindlichkeit ausgewiesen. Wird am Abschlussstichtag ernsthaft mit dem Eintritt des vereinbarten Kreditereignisses gerechnet, wird eine entsprechende Rückstellung gebildet. Die ausgewiesene Eventualverbindlichkeit wird um den Betrag der gebildeten Rückstellung gekürzt. B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ SOWIE ZU DEN POSTEN UNTER DEM BILANZSTRICHI. POSTENBEZOGENE ANGABENFORDERUNGEN AN KREDITINSTITUTEa) Forderungen an die eigene GirozentraleIm Posten Forderungen an Kreditinstitute sind Forderungen an die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main und Erfurt, in Höhe von 449.909 TEUR (Vorjahr: 484.835 TEUR) enthalten. b) Nachrangige VermögensgegenständeIm Posten Forderungen an Kreditinstitute (Unterposten "b) andere Forderungen") sind insgesamt nachrangige Vermögensgegenstände in Höhe von 10.600 TEUR (Vorjahr: 10.600 TEUR) enthalten. c) Fristengliederung
Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. FORDERUNGEN AN KUNDENa) Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis bestehtIm Posten Forderungen an Kunden sind Forderungen an verbundene Unternehmen sowie an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten:
b) Nachrangige VermögensgegenständeIm Posten Forderungen an Kunden sind insgesamt nachrangige Vermögensgegenstände in Höhe von 2.861 TEUR (Vorjahr: 2.367 TEUR) enthalten. c) Fristengliederung
Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND ANDERE FESTVERZINSLICHE WERTPAPIEREa) Börsenfähige Wertpapiere
Nicht mit dem Niederstwert bewertet wurden alle börsen- und notenbankfähigen festverzinslichen Wertpapiere des Anlagevermögens. b) Angaben zu den FinanzanlagenFür Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere des Anlagevermögens wurde in folgendem Umfang auf Abschreibungen auf den beizulegenden Zeitwert gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB verzichtet, weil die Wertminderungen nicht als dauerhaft angesehen werden:
Da diese Schuldverschreibungen nach unseren Erwartungen zu 100 % zurückgezahlt werden und die Zinsen bisher vertragskonform gezahlt wurden, gehen wir von einer nicht dauerhaften Wertminderung aus. c) FristengliederungVon den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren werden 261.864 TEUR in dem Jahr fällig, das auf den Bilanzstichtag folgt. Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. AKTIEN UND ANDERE NICHT FESTVERZINSLICHE WERTPAPIEREa) Börsenfähige Wertpapiere
b) Angaben zu Anteilen an InvestmentvermögenZu Anteilen an Sondervermögen i. S. d. § 1 Abs. 10 KAGB, an denen die Sparkasse am 31. Dezember 2023 mehr als 10 % der Anteile hält, machen wir gemäß § 285 Nr. 26 HGB die folgenden Angaben:
Nach den vertraglichen Grundlagen für den HI-Immobilien-Kredit-Fonds I ist eine Rückgabe der Anteile mit einer Kündigungsfrist von elf Monaten zum Monatsende möglich. Für die Immobilienspezialfonds CORESTATE Residential Germany Fund III, GWH WohnWertInvest Deutschland I, LIP Real Estate Investment Fund - Logistics IV ist eine Rücknahme mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten jeweils zum Monatsende möglich. Insofern ist die Sparkasse in der Möglichkeit einer täglichen Rückgabe zum Bilanzstichtag beschränkt. Die gesetzlichen Rückgabebeschränkungen gemäß § 255 Abs. 3 und 4 KAGB finden für alle Immobilienspezialfonds nach den jeweiligen Anlagebedingungen keine Anwendung. BETEILIGUNGENa) AnteilsbesitzUnter den Beteiligungen werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen:
* Unter Berücksichtigung des
Jahresüberschusses/-fehlbetrags vor Gewinnverwendung
b) Angaben nach § 285 Nr. 11a HGBDie Sparkasse ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin der DKE-GbR, Berlin. Die getätigte Einlage von 500 EUR wird vor dem Hintergrund des eng begrenzten Gesellschaftszwecks und der fehlenden dauerhaften Beteiligungsabsicht unter dem Aktivposten 13 "Sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen. ANTEILE AN VERBUNDENEN UNTERNEHMENAnteilsbesitzUnter den Anteilen an verbundenen Unternehmen werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen:
* Grundlage: Aufgestellte Jahresabschlüsse
zum 31.12.2023.
Eine Einbeziehung der Tochterunternehmen in einen Konzernabschluss hätte einen unwesentlichen Einfluss auf die Bilanzsumme, das Eigenkapital und den Jahresüberschuss. Im Hinblick auf das durch den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Sparkasse vermittelte, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind die verbundenen Unternehmen insgesamt von untergeordneter Bedeutung, sodass gemäß § 296 HGB die Aufstellung eines Konzernabschlusses unterbleiben konnte. Zwischen der Sparkasse und der Dr. Liebeck & Co. GmbH sowie der KS Finanz GmbH besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Aufgrund dessen ist nach Feststellung des Jahresabschlusses der jeweiligen Gesellschaft der Verlust durch die Sparkasse auszugleichen bzw. der Gewinn an die Sparkasse abzuführen. TREUHANDVERMÖGENDas Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe Forderungen an Kunden. SACHANLAGENGrundstücke und GebäudeDie Grundstücke und Bauten entfallen mit Buchwerten von 85,6 Mio. EUR (Vorjahr: 56,5 Mio. EUR) auf von der Sparkasse im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Bauten. SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDEIn den sonstigen Vermögensgegenständen sind als wesentliche Einzelposten 3.712 TEUR Steuererstattungsansprüche und 10.275 TEUR EUR Geldanlagen bei der Advigon Versicherung AG enthalten. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTENIm aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:
VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTENa) Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen GirozentraleIm Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Verbindlichkeiten gegenüber der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main und Erfurt, in Höhe von 372.678 TEUR (Vorjahr: 378.106 TEUR) enthalten. b) Fristengliederung
Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. c) Als Sicherheit übertragene VermögensgegenständeHierzu verweisen wir auf die zusammenfassende Darstellung im Abschnitt B.II. "Mehrere Posten der Bilanz betreffende Angaben". VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KUNDENa) Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis bestehtIm Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten:
b) Fristengliederung
Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. VERBRIEFTE VERBINDLICHKEITENFristengliederungIm Passivposten 3a) ausgewiesene begebene Schuldverschreibungen werden in Höhe von 6.000 TEUR in dem Jahr fällig, das auf den Bilanzstichtag folgt. Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. TREUHANDVERBINDLICHKEITENDie Treuhandverbindlichkeiten entfallen in voller Höhe auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTENIm passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagien aus Forderungen in Höhe von 12 TEUR (Vorjahr: 29 TEUR) enthalten. RÜCKSTELLUNGENDer Differenzbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem Marktzins, der sich bei einer zehnjährigen Durchschnittsbildung ergibt, und mit dem Marktzins, der sich bei einer siebenjährigen Durchschnittsbildung ergibt, beträgt 317 TEUR. Zur daraus resultierenden Ausschüttungssperre verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Bilanzgewinn. EVENTUALVERBINDLICHKEITENIm Posten Eventualverbindlichkeiten sind keine Einzelbeträge enthalten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse von wesentlicher Bedeutung sind. ANDERE VERPFLICHTUNGENIm Posten "Andere Verpflichtungen" sind keine Einzelbeträge enthalten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse von wesentlicher Bedeutung sind. II. MEHRERE POSTEN DER BILANZ BETREFFENDE ANGABENFINANZANLAGEN
Von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV wurde Gebrauch gemacht. SACHANLAGEN, IMMATERIELLE ANLAGEWERTE UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE UND VERBINDLICHKEITEN IN FREMDWÄHRUNGAuf Fremdwährung lauten Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von 36.005 TEUR (Vorjahr: 31.573 TEUR) und Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 35.976 TEUR (Vorjahr: 31.907 TEUR) (darunter Eventualverbindlichkeiten 346 TEUR (Vorjahr: 743 TEUR)). ALS SICHERHEIT ÜBERTRAGENE VERMÖGENSGEGENSTÄNDEFür folgende Bilanzposten wurden Vermögensgegenstände in angegebener Höhe als Sicherheit übertragen:
Der unter der Position "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" ausgewiesene Betrag betrifft zum 31. Dezember 2023 mit 372.613 TEUR abgetretene Darlehensforderungen aus im Rahmen zentraler Kreditaktionen bereitgestellten Mitteln. Zudem sind Wertpapiere mit Buchwerten (einschließlich abgegrenzter Zinsen) von 434.667 TEUR sowie Kreditforderungen (einschließlich Schuldscheindarlehen) von 264.769 TEUR der Deutschen Bundesbank für Refinanzierungszwecke verpfändet. Zum Bilanzstichtag 2023 bestanden derart besicherte Verbindlichkeiten von 132.066 TEUR. C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGI. POSTENBEZOGENE ANGABENZINSERTRÄGEIn den Zinserträgen sind 1.878 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) Ausgleichszahlungen für vorfristig aufgelöste Zinsswaps enthalten. Der Zinsüberschuss zukünftiger Jahre wird hierdurch belastet. ZINSAUFWENDUNGENIn den Zinsaufwendungen sind geleistete Ausgleichszahlungen von 6.189 TEUR (Vorjahr: 7.942 TEUR) für vorzeitige Auflösungen von Zinsswaps enthalten. Der Zinsüberschuss zukünftiger Jahre wird hierdurch entlastet. PROVISIONSERTRÄGEDie wesentlichen an Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung sind die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge, Investmentanteile, Leasingverträge, Konsumentenkredite). SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGEDie sonstigen betrieblichen Erträge enthalten folgende wesentliche Einzelbeträge:
Zu den im Posten enthaltenen periodenfremden Erträgen verweisen wir auf die Angaben zu den "Erträgen und Aufwendungen, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind". STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAGZu den im GuV-Posten 23 "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" enthaltenen periodenfremden Erträgen bzw. Aufwendungen verweisen wir auf die Angaben zu den "Erträgen und Aufwendungen, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind". JAHRESÜBERSCHUSSSteuerliche Sonderabschreibungen früherer Jahre, die gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB fortgeführt wurden, beeinflussen das Ergebnis nur in unbedeutendem Umfang. Aus der Fortführung des Ansatzes steuerlicher Werte aus früheren Geschäftsjahren sind zukünftige Belastungen in Form von Steuerzahlungen zu erwarten. Die Belastungen verteilen sich über eine Reihe von Jahren und beeinflussen die künftigen Jahresergebnisse nur unwesentlich. BILANZGEWINNa) Ausschüttungsgesperrte BeträgeNach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB besteht ein Betrag von 317 TEUR. Die zur Unterlegung von ausschüttungsgesperrten Beträgen in Vorjahren thesaurierten Gewinnbestandteile übersteigen den zuvor genannten Betrag. Daher besteht für den nach dem Hessischen Sparkassengesetz für eine Ausschüttung zur Verfügung stehenden Teil des Bilanzgewinns keine Ausschüttungssperre. b) GewinnverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt vor, aus dem für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn 2,5 Mio. EUR an den Sparkassenzweckverband Kassel als Träger der Sparkasse für öffentliche, dem gemeinen Nutzen dienende Zwecke auszuschütten und 3,95 Mio. EUR der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt § 16 HSpG. II. MEHRERE POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG BETREFFENDE ANGABENERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN, DIE EINEM ANDEREN GESCHÄFTSJAHR ZUZURECHNEN SINDIn den folgenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind Aufwendungen und Erträge von nicht untergeordneter Bedeutung enthalten, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind:
D. SONSTIGE ANGABENANGABEN ZU TERMINGESCHÄFTEN GEMÄß § 36 RECHKREDV
* Die Angabe zu den Kreditderivaten enthält
aus Transparenzgründen alle Kreditderivate.
DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE, DIE NICHT ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BILANZIERT WURDENDie Volumina und die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Geschäfte stellen sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
Die unter den Zinsrisiken aufgeführten Zinsswaps und Swaptions bestehen zur Steuerung des Zinsbuchs. Die Bewertung dieser Geschäfte erfolgt im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs; wir verweisen auf die Ausführungen in Abschnitt "A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". Die abgeschlossenen Floors dienen außerhalb des Zinsbuchs zur Abschirmung sonstiger Risiken. Bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente haben wir uns auf Marktwerte bzw. auf Marktwerte gleichwertiger Instrumente gestützt. Sofern für die derivativen Finanzinstrumente keine Marktwerte vorhanden waren, haben wir die beizulegenden Zeitwerte mithilfe eines anerkannten Bewertungsmodells ermittelt. Zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Zinsswaps hat die Sparkasse die künftig erwarteten Cashflows auf Basis einer risikolosen Zinsstrukturkurve diskontiert. Die beizulegenden Zeitwerte der Swaptions wurden nach dem Hull-White Optionspreismodell ermittelt. Den Zeitwert der Floors hat die Sparkasse unter Verwendung des Black-76-Modells berechnet. Wesentliche Bewertungsparameter sind die erwarteten Cashflows, Zinssätze, die sich nach der aktuellen Zinsstrukturkurve richten, sowie Volatilitäten auf Basis aktueller Marktdaten vergleichbarer Instrumente. Im Aktivposten 13 (Sonstige Vermögensgegenstände) werden gezahlte Optionsprämien für die Swaptions und die Floors in Höhe von 5.012 TEUR ausgewiesen. Die beizulegenden Zeitwerte der Credit Default Swaps haben wir anhand eines Bewertungsmodells ermittelt, dem als wesentlicher Parameter die Ratings der Kreditnehmer zugrunde liegen. Für die Verlustrisiken aus diesen Geschäftsgrundlagen werden unter dem Passivposten 7 (Rückstellungen) Drohverlustrückstellungen in Höhe von 181 TEUR ausgewiesen. NICHT IN DER BILANZ ENTHALTENE SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGENIm Zusammenhang mit dem begonnenen Neubau der Hauptstelle bestehen aus abgeschlossenen Verträgen finanzielle Verpflichtungen gegenüber den Bauhandwerkern im Gesamtbetrag von 27.943 TEUR. Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen, dass elf regionale Teilfonds der Sparkassen durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Teilfonds der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Bedarfsfall die gesamte Zielausstattung des einheitlichen Stützungsfonds des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt damit über ein von der BaFin als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem. Dieses System vereint zwei Funktionen in sich. Zum einen wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen die Einlagensicherungsfunktion durch das Sicherungssystem erfüllt. Hierdurch wird sichergestellt, dass Einlagen pro Einleger im Regelfall bis zu 100 TEUR, in Sonderfällen auch bis zu 500 TEUR, gesichert sind und Entschädigungszahlungen spätestens sieben Arbeitstage nach der Feststellung des Entschädigungsfalls geleistet werden. Für die Feststellung des Entschädigungsfalls ist die BaFin zuständig. Daneben wird die für die Institute im Vordergrund stehende Institutssicherung gewährleistet. Durch die Sicherung der Institute selbst sind im gleichen Zuge auch die Einlagen aller Kunden ohne betragsmäßige Begrenzung geschützt. Im Bedarfsfall entscheiden die zuständigen Gremien des Sicherungssystems darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese ggf. geknüpft werden. Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation umfasst ein Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung. Als zusätzliche, neben dem nationalen Sicherungssystem existierende Vorsorge entfaltet darüber hinaus der regionale Reservefonds der Sparkassen Finanzgruppe Hessen Thüringen mit einem Gesamtvolumen von 600 Mio. EUR instituts- und gläubigerschützende Wirkung. Der Fonds wird vom Sparkassen- und Giroverbandes Hessen Thüringen (SGVHT) grundsätzlich auf der Basis von Umlagezahlungen der Mitgliedssparkassen und der Landesbank Hessen Thüringen sukzessive dotiert, sofern das genannte Volumen noch nicht erreicht wurde. Der Vorstand des SGVHT kann die Aussetzung der jährlichen Dotierung beschließen. Die mögliche Umlageverpflichtung der Sparkasse bemisst sich risikoorientiert unter Berücksichtigung von Bonus- und Malusfaktoren. Bis zur vollständigen Bareinzahlung des Gesamtvolumens übernimmt der SGVHT die Haftung für die Zahlung des ausstehenden Differenzbetrags, der auf erstes Anfordern bei den Instituten eingezogen werden kann. Im Zusammenhang mit einer verbindlichen Zeichnungszusage für Anteile an Investmentvermögen betragen die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB 34.250 TEUR. ANGABEN ZU MITTELBAREN PENSIONSVERPFLICHTUNGEN GEMÄß ART. 28 EGHGBDie Sparkasse hat ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Kasseler Sparkasse Mitglied in der Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände des Regierungsbezirks Kassel (ZVK). Die ZVK finanziert ihre Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die ZVK erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Im Geschäftsjahr 2023 betrug der Finanzierungssatz (einschließlich Sanierungsgeld) insgesamt 8,50 % der zusatzversorgungspflichtigen Gehälter; davon entfielen 6,50 % auf die Umlage. Von dem Finanzierungssatz hat die Sparkasse 7,85 %-Punkte und der Arbeitnehmer 0,65 %-Punkte getragen. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen der Sparkasse für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 44 Mio. EUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 4,6 Mio. EUR. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) in seiner Stellungnahme zur Rechnungslegung "IDW RS HFA 30 n. F. Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen" vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW zu ermittelnden Barwert, der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag auf 177,4 Mio. EUR. Die vorgenannten mittelbaren Pensionsverpflichtungen erstrecken sich auch auf die Mitarbeiter der Tochtergesellschaft KS Finanz GmbH, soweit für diese eine entsprechende Zusage getroffen wurde. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der im Hinblick auf die Bestandsspezifika der ZVK modifizierten Heubeck-Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK. BEZÜGE DER ORGANMITGLIEDERDie ausgezahlten Bezüge des Vorstands stellen sich für das Jahr 2023 wie folgt dar:
Die Vorstandsmitglieder haben gegenüber der Sparkasse Anspruch auf ein Ruhegehalt gemäß den Richtlinien des Verbandes vom 19. November 2008. Die Bemessungsgrundlage für das Ruhegehalt ergibt sich aus den aufgrund § 20 Abs. 5 Satz 2 Hessisches Sparkassengesetz erlassenen Anstellungsrichtlinien des SGVHT. Die Höhe des Ruhegehaltsanspruchs bestimmt sich auf dieser Grundlage nach einem in Abhängigkeit von der Zahl der zurückgelegten Dienstjahre jährlich ansteigenden Prozentsatz. Bei vorzeitigem Ausscheiden durch Dienstunfall erhöht sich der Ruhegehaltssatz um 10 % bis zum Höchstsatz von 75 %. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden in vollem Umfang auf das Ruhegehalt angerechnet. Einkünfte und Versorgungsleistungen aus einer anderweitigen Beschäftigung werden ebenfalls auf das Ruhegehalt angerechnet. Für unsere Verpflichtungen haben wir Pensionsrückstellungen in ausreichendem Umfang gebildet. Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Veränderungen in den Grundlagen der Versorgungszusagen vorgenommen. Die Gesamtbezüge der Verwaltungsratsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2023 91 TEUR. Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen ergaben sich im gleichen Zeitraum Gesamtbezüge von 1.464 TEUR. Für diesen Personenkreis haben wir insgesamt 20.957 TEUR zurückgestellt; dieser Betrag trägt sämtlichen Pensionsverpflichtungen gegenüber diesem Personenkreis Rechnung. KREDITE AN ORGANMITGLIEDERDer Gesamtbetrag der an Vorstandsmitglieder gewährten Vorschüsse und Kredite sowie der eingegangenen Haftungsverhältnisse beträgt 165 TEUR. An Mitglieder des Verwaltungsrats wurden Vorschüsse und Kredite von 994 TEUR gewährt. MITARBEITER UND MITARBEITERINNENIm Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
ANGABE DES ABSCHLUSSPRÜFERHONORARS NACH § 285 NR. 17 HGBIn der Gewinn- und Verlustrechnung sind folgende Honorare für unseren Abschlussprüfer, die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbands Hessen-Thüringen, enthalten:
ANGABEN ZU DEN LATENTEN STEUERN NACH § 285 NR. 29 HGBAufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen der Handelsbilanz und den steuerrechtlichen Wertansätzen bestehen zum Bilanzstichtag Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen von 2 TEUR durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Für den Überhang aktiver latenter Steuern wurde das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt. Ohne Berücksichtigung der aufgrund des Bildens von Vorsorgereserven nach § 340f HGB entstandenen Ansatzunterschiede entfallen die künftigen Steuerentlastungen zu 34 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den Forderungen an Kunden, zu 32 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den Rückstellungen, zu 16 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den Wertpapieren, zu 12 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den Beteiligungen sowie zu 6 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den Sachanlagen. Der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 31,21 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlags) zugrunde gelegt. Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit 15,825 % bewertet. VERWALTUNGSRAT UND VORSTANDVerwaltungsratVorsitzender:
Stellvertretender Vorsitzender:
Mitglieder:
VorstandVorsitzender:Sparkassendirektor Ingo Buchholz Stellvertretender Vorsitzender:Sparkassendirektor Jochen Johannink Mitglied:Sparkassendirektor Dr. Ralf Beinhauer Der Vorstandsvorsitzende, Ingo Buchholz, ist Mitglied des Aufsichtsrates der SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG, Stuttgart, und Mitglied des Verwaltungsrates der DekaBank Deutsche Girozentrale mit Hauptsitz in Frankfurt/Main. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Jochen Johannink, ist Mitglied des Aufsichtsrates der Gesundheit Nordhessen Holding AG, Kassel.
Kassel, 8. Mai 2024 Der Vorstand Buchholz Johannink Dr. Beinhauer Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG - "Länderspezifische Berichterstattung"Die Kasseler Sparkasse hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Kasseler Sparkasse besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Kasseler Sparkasse definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 164.380 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 725. Der Gewinn vor Steuern beträgt 12.653 TEUR. Die Steuern auf den Gewinn belaufen sich auf 6.003 TEUR. Die Steuern betreffen ausschließlich laufende Steuern. Die Kasseler Sparkasse hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Der Verwaltungsrat der Kasseler Sparkasse hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 am 3. Juli 2024 festgestellt und den Lagebericht gebilligt.
Kasseler Sparkasse Der Vorstand Buchholz Johannink Dr. Beinhauer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Kasseler Sparkasse Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Kasseler Sparkasse bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Kasseler Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 lit. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 2 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Ermittlung der Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft a) Sachverhalt und Problemstellung: Entsprechend ihrem gesetzlichen und satzungsrechtlichen Auftrag betreibt die Sparkasse das Kreditgeschäft mit Kunden vorrangig im Geschäftsgebiet der Sparkasse. Der Anteil der Forderungen an Kunden (Aktiva 4) macht mit 4.107,0 Mio. EUR 59,9 % der Bilanzsumme der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 aus und hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 2,0 % erhöht. Somit handelt es sich quantitativ um den größten Aktivposten. Darüber hinaus bestehen Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von insgesamt 358,8 Mio. EUR. Das Kreditgeschäft ist eine wesentliche Geschäftsaktivität der Sparkasse. Neben der Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer erfolgt eine Bewertung der Kreditsicherheiten teilweise auf Basis geschätzter Werte. Bewertungsaufwendungen im Kreditbereich können sich als Einzelwertberichtigungen, Pauschalwertberichtigungen oder als Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB in für Kreditinstitute gesetzlich zulässigerweise ergeben. Bei außerbilanziellen Geschäften (Bürgschaften, Gewährleistungen) und unwiderruflichen Kreditzusagen, bei denen eine Inanspruchnahme und ein darauffolgender Kreditausfall droht, werden entsprechende Rückstellungen gebildet. In den letzten Jahren bewegten sich Bewertungsaufwendungen auf niedrigem Niveau. Durch das gestiegene Marktzinsniveau und höhere Finanzierungskosten sowie die veränderten konjunkturellen Rahmenbedingungen können Kreditausfälle zunehmen und die Bewertungsaufwendungen steigen. Aus den Kreditbewertungen können sich erhebliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage der Sparkasse ergeben. Aufgrund der quantitativen Bedeutung der Forderungen an Kunden und der damit einhergehenden hohen Bedeutung einer sachgerechten Bewertung, der erhöhten Prognoseunsicherheit und der Ermessensspielräume stellt die Bewertung der Kundenforderungen im Hinblick auf potenzielle Auswirkungen auf die Ertragslage der Sparkasse einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. b) Prüferisches Vorgehen: Im Rahmen unserer Jahresabschlussprüfung haben wir Aufbau- und Funktionsprüfungen im Kreditbereich durchgeführt und hierbei insbesondere die Risikofrüherkennung der Sparkasse berücksichtigt. Im Rahmen der Aufbauprüfungen haben wir die Kreditprozesse der Sparkasse beurteilt und uns hierbei grundsätzlich an den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation (§ 25a KWG i. V. m. den Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk) orientiert. Funktionsprüfungen und aussagebezogene Prüfungshandlungen haben wir sowohl durch zufällig ausgewählte Stichproben auf Basis einer geschichteten Grundgesamtheit als auch im Rahmen einer bewussten Auswahl von Kreditengagements durchgeführt. Anhand dieser Kreditengagements haben wir sowohl die Wirksamkeit der Kreditgeschäftsprozesse (inkl. der Bilanzierungs- und Bewertungsprozesse) beurteilt als auch im Einzelfall das Erfordernis von Bewertungsmaßnahmen geprüft. Hinsichtlich der Pauschalwertberichtigungen haben wir insbesondere geprüft, ob diese nach Maßgabe der "IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft von Kreditinstituten ("Pauschalwertberichtigungen") ermittelt wurden. Ergänzend haben wir im gesamten Prüfungsprozess analytische Prüfungshandlungen im Kreditbereich mit Bezug zu Bewertungsaufwendungen durchgeführt, z. B. anhand von Auswertungen der Kreditbestände, der Sicherheiten und der Risikovorsorge im Rahmen des internen Berichtswesens der Sparkasse oder der Kreditgeschäftsprozesse insbesondere im Bereich der Risikoklassifizierungsverfahren, der Risikofrüherkennung und der Problemkreditbearbeitung. c) Verweis auf weitergehende Informationen: Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung können dem Anhang (Abschnitte A. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und B. "Angaben und Erläuterungen zur Bilanz sowie zu den Posten unter dem Bilanzstrich, I. Postenbezogenen Angaben") sowie dem Lagebericht (Abschnitt "1.2.2 Weitere Daten zur Geschäftsentwicklung" und Abschnitt "3.2 Adressenrisiken") entnommen werden. 2. Bilanzierung und Bewertung von "Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren" (Aktiva 5) sowie "Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren" (Aktiva 6) a) Sachverhalt und Problemstellung: Die Sparkasse hat Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie nicht festverzinsliche Wertpapiere im Portfolio. Der Wertpapierbestand (Aktiva 5 und Aktiva 6) ist mit insgesamt 1.321,8 Mio. EUR bzw. 19,3 % der Bilanzsumme für den Jahresabschluss der Sparkasse von wesentlicher Bedeutung. Die Bewertung erfolgt gemäß § 340e Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 253 Abs. 1, 3 und 4 HGB. Der Liquiditätsreserve wurde knapp die Hälfte der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere zugeordnet und nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Dem Anlagevermögen wurde gut die Hälfte der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere und der Bestand der nicht festverzinslichen Wertpapiere zugeordnet; der dem Anlagevermögen zugeordnete Bestand der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere wurde weit überwiegend nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Der verbleibende Bestand wurde nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die gesetzlichen Vertreter (Vorstand) haben im Anhang zu den Bewertungsmethoden sowie zu den Kriterien für die Einstufung als nur vorübergehende Wertminderung im Anlagevermögen Stellung genommen. Die im Geschäftsjahr 2023 eingetretenen Veränderungen des Marktzinsniveaus waren für die Bewertung der Wertpapiere im Jahresabschuss zum 31. Dezember 2023 von hoher Relevanz und daher auch im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. b) Prüferisches Vorgehen: Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems insbesondere die Prozesse zur Bewertung der Wertpapiere beurteilt. Diesbezüglich haben wir Aufbau- und Funktionsprüfungen insbesondere bei im Jahr 2023 abgeschlossenen Handelsgeschäften durchgeführt. Daneben haben wir analytische Prüfungshandlungen für den Wertpapierbereich im Rahmen der Prüfung der MaRisk-Prozesse durchgeführt. Weiterhin haben wir die Entscheidungen des Vorstands im Zusammenhang mit der Bewertung der Wertpapierbestände nachvollzogen. Bei einem Verzicht auf Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert im Anlagevermögen haben wir geprüft, ob die Sparkasse eine sachgerechte Beurteilung der Wertminderung dahingehend vorgenommen hat, dass diese nicht von Dauer ist. c) Verweis auf weitergehende Informationen: Weitere Informationen sind im Anhang (Abschnitte A. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und B. "Angaben und Erläuterungen zur Bilanz sowie zu den Posten unter dem Bilanzstrich, I. Postenbezogenen Angaben und II. Mehrere Posten der Bilanz betreffende Angaben") sowie dem Lagebericht (Abschnitt "1.2.2 Weitere Daten zur Geschäftsentwicklung" und Abschnitt "1.2.3 Vermögenslage") enthalten. Sonstige InformationenDer Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden Unterlagen:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung des Vorstands (gesetzliche Vertreter) und des Verwaltungsrats (Aufsichtsorgan) für den Jahresabschluss und den LageberichtDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir sind nach § 44 der Satzung der Kassler Sparkasse i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO im Einklang stehen. Wir haben die folgenden Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder Lagebericht konkretisiert bzw. angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:
Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Wolfgang Winterstein.
Frankfurt am Main, den 11. Juni 2024 Sparkassen-
und Giroverband Hessen-Thüringen
Winterstein, Wirtschaftsprüfer Bericht des Verwaltungsrates 2023Der Verwaltungsrat der Kasseler Sparkasse hat im Jahr 2023 die ihm durch das Sparkassengesetz und die Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Der Verwaltungsrat hat im Rahmen der Satzung aus seiner Mitte neben dem Kredit- und Bilanzausschuss auch einen Prüfungs- und einen Bauausschuss gebildet. Der Vorstand hat den Verwaltungsrat, insbesondere in sechs Sitzungen und einer Fortbildungsveranstaltung, durch mündliche und schriftliche Berichte über die Geschäfts-, Ertrags-, Liquiditäts- und Risikolage sowie über die Eigenmittelsituation, die wirtschaftlichen Verhältnisse und über wichtige Angelegenheiten der Kasseler Sparkasse unterrichtet. Weiterhin hat der Vorstand den Verwaltungsrat über die Auswirkungen der Zinsentwicklung an den Geld- und Kapitalmärkten auf die Risiko- und Ertragslage informiert. Die Geschäftsstrategie, die Risikostrategie sowie die IT-Strategie der Kasseler Sparkasse wurden eingehend erörtert. Die Interne Revision hat über ihre Prüfungen berichtet. Die Berichte der Compliance-Beauftragten nach WpHG und MaRisk sowie der Bericht des Geldwäsche-Beauftragten zur Analyse der Gefährdungssituation hinsichtlich Geldwäsche und sonstiger strafbarer Handlungen wurden zur Kenntnis gegeben. Dem Verwaltungsrat wurde regelmäßig über die Arbeit in den Ausschüssen berichtet. Des Weiteren fanden regelmäßige Gespräche der Vorsitzenden des Verwaltungsrates mit dem Vorsitzenden des Vorstandes der Kasseler Sparkasse statt, in denen über aktuelle Themen informiert und strategische Überlegungen vorbereitend erörtert wurden. Die Mitglieder des Verwaltungsrates haben die Geschäftsführung des Vorstandes nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften überwacht und ihn in wichtigen Fragen beraten. Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 2023 hat die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Verwaltungsrat hat den geprüften Jahresabschluss festgestellt, den Lagebericht und die Nichtfinanzielle Erklärung gebilligt und dem Vorstand Entlastung erteilt. Die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von 6.450.000,00 Euro erfolgt entsprechend § 16 Hessisches Sparkassengesetz. Vom Jahresüberschuss werden 2.500.000,00 Euro an den Träger ausgeschüttet. Der verbleibende Betrag von 3.950.000,00 Euro wird der Sicherheitsrücklage zugeführt. Der Verwaltungsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiter*innen der Kasseler Sparkasse für ihre im Geschäftsjahr 2023 geleistete erfolgreiche Arbeit. Der Dank des Verwaltungsrates gilt auch allen Kund*innen für das entgegengebrachte Vertrauen im Jahr 2023. Sie alle haben damit zu der guten Entwicklung der Kasseler Sparkasse beigetragen.
Kassel, 3. Juli 2024 Der Vorsitzende des Verwaltungsrates Dr. Sven Schoeller, Oberbürgermeister der Stadt Kassel |
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