Zwiener & Partner Werbeagentur GmbHLiquidiert

72419 Neufra, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 737145
Eingetragen
25.7.1978
Branche
Tätigkeiten von WerbeagenturenVermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und WerbeflächenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Bekleidung und Bekleidungszubehör
Gegenstand
Betrieb einer Werbeagentur, insbesondere Beratung, Konzeption und Realisierung von werblichen und verkaufsfördernden Maßnahmen.

Historie

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Management

NameRolle
Hans-Jürgen Zwiener
seit 20.8.2018
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Zwiener & Partner Werbeagentur GmbH

Reutlingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ zum 31. Dezember 2010

AKTIVA

EUR Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5,00 5,00
II. Sachanlagen 2.646,00 2.110,00
III. Finanzanlagen 72.855,55 72.771,85
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 16.105,32 135.350,06
II. Wertpapiere 0,00 36.942,68
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 32.986,79 2.189,39
C. Rechnungsabgrenzungsposten 162,00 219,00
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 75.476,56 0,00
200.237,22 249.587,98

PASSIVA

EUR Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag - 19.070,55 13.754,87
III. Jahresfehlbetrag - 81.970,60 - 32.825,42
nicht gedeckter Fehlbetrag 75.476,56 0,00
buchmäßiges Eigenkapital 0,00 6.494,04
B. Rückstellungen 182.713,40 218.118,00
C. Verbindlichkeiten 17.523,82 24.975,94
200.237,22 249.587,98

Anhang

Die nachfolgend zitierten Paragraphen beziehen sich, wenn nichts anderes angegeben ist, auf Vorschriften des Handelsgesetzbuches.

1. Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.

1.1 Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses.

1.1.1 Gliederung (§ 265 I S. 2)

Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich gegenüber dem Vorjahr nicht.

1.2 Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

1.2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 II Nr. 1)

Per 01.01.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt.

1.2.1.1 Bilanzierungsmethoden (§ 246 - § 251)

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2. Die Posten auf der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

4. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

5. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

6. Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden.

7. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungsmethoden sind beibehalten worden.

1.2.1.2 Bewertungsmethoden

1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

4. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

5. Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.

Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind grundsätzlich zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Sofern der Börsen- oder Marktpreis zum Abschlussstichtag unter den Anschaffungs- oder Herstellungskosten lag, war auf diesen abzuschreiben. War ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar, so ist gegebenenfalls auf einen niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben worden.

Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Schätzung sind nicht vorgenommen worden.

Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Abschreibungen auf diese Forderungen berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

6. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

7. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

2. Erläuterungen zu einzelnen Positionen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

2.1 Erläuterungen zur Bilanz

2.1.1 Verbindlichkeitenspiegel

Verbindlichkeiten § 285 Nr. 2 Gesamtbetrag
EUR
Restlaufzeit bis 1 Jahr
EUR
Art und Form der Sicherheit
Verbindlichkeiten 17.523,82 17.523,82

3. Sonstige Angaben

3.1 Organe

 

Zusammensetzung (§ 285 Nr. 10)

 

Hans-Jürgen Zwiener, Werbeberater

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 12. Dezember 2011.

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