Procurement
Summit GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.223,00 |
397,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.223,00 |
397,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
635.550,24 |
362.792,14 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
456.576,97 |
105.732,90 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
178.973,27 |
257.059,24 |
| Summe
Aktiva |
637.773,24 |
363.189,14 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.000,00 |
97.437,65 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
111.567,04 |
20.651,09 |
| III.
Jahresüberschuss |
111.567,04 |
93.088,74 |
| B.
Rückstellungen |
7.471,47 |
4.080,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
272.408,96 |
199.233,97 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
272.408,96 |
199.233,97 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
332.892,81 |
66.786,43 |
| Summe
Passiva |
637.773,24 |
367.538,05 |
Anhang
der
Procurement Summit GmbH
zum Geschäftsjahr 2022
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In dem steuerrechtlichen Jahresabschluss sind die
Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite,
Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen.
Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den Posten
"Forderungen gegenüber Gesellschaftern" bzw.
"Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern".
Die auf die Vorjahresbilanz auf den 31. Dezember 2021
angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten
worden.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund
des §264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind gem. § 246 HGB
sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
HGB im Anhang angegeben.
Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an handels- und steuerrechtlichen
Bestimmungen.
Die Wertansätze des Geschäftsjahres wurden
aus denen der Vorjahressbilanz auf den 31. Dezember 2021
entwickelt.
Der Jahresabschluss wurde nach dem Grundsatz der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
aufgestellt. Dem stehen weder tatsächliche noch
rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Dem Vorsichtsprinzip ist Rechnung
getragen worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese
erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung
des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände bei den Vorräten
wurden zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten oder zu
einem entsprechend niedrigeren Marktpreis bewertet. Die
gesetzlich zulässigen Bewertungsvereinfachungen
wurden ausgenutzt.
Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen waren
nicht erforderlich.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach der
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags ermittelt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Forderungen, Verbindlichkeiten und liquide Mittel in
fremder Währung wurden nach § 256a HGB
umgerechnet.
Zahlungsfähigkeit
Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im
Geschäftsjahr uneingeschränkt jederzeit gegeben.
Bilanzposten
Eigenkapital
Die Gesellschaft weist zum 31.Dezember 2022 ein
Eigenkapital i.H.v. € 25.000,00 aus.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung ermittelt.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten
Dritter sind nicht bestellt.
Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42,
III GmbHG
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestanden
zum Bilanzstichtag in Höhe von € 91.991,07.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden
am Bilanzstichtag nicht.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
G.u.V.-Posten
Planmäßige Abschreibungen
Die planmäßige Abschreibung erfolgte
linear in der steuerlich zulässigen Höhe unter
Beachtung der branchenüblichen oder betriebsbedingten
Nutzungsdauer.
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Die Bewertungsfreiheit von geringwertigen
Wirtschaftsgütern im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG
wurde in Anspruch genommen.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf das
Anlagevermögen
Im Geschäftsjahr wurden keine
außerplanmäßigen Abschreibungen auf das
Anlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen
Steuerliche Sonderabschreibungen
Im Geschäftsjahr wurden keine
Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 1 EStG
vorgenommen.
Beschäftigte Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr sind durchschnittlich 3
Mitarbeiter*Innen beschäftigt gewesen.
Sonstige Angaben
Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr kein weiteres Organ bestellt. Im
Geschäftsjahr wurden die Geschäfte des
Unternehmens durch den Geschäftsführer Herrn
Thomas Promny geführt.
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
Hamburg, den 07. November 2023
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Hamburg, den 07.11.2023
gez.
Thomas Promny, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 07.11.2023
festgestellt.
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