picoamps
GmbH
Zorneding
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.020,00 |
0,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
770,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
5.250,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
20.022,50 |
35.503,12 |
| I.
Vorräte |
11.500,19 |
9.948,37 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.954,36 |
4.403,84 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.567,95 |
21.150,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
26.042,50 |
35.503,12 |
Passiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.037,23 |
25.004,99 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
4,99 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
32,24 |
4,99 |
| B.
Rückstellungen |
1.005,27 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
0,00 |
9.498,13 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
0,00 |
9.498,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
26.042,50 |
35.503,12 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss ist gemäß
§ 238 ff. und § 264 ff. HGB sowie nach den
gesonderten Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft.
Eine Anpassung von Bilanzposten wegen der erstmaligen
Anwendung der Vorschriften nach Einführung des BilMoG
war nicht veranlasst.
II. Angaben zur Anwendung von Bilanzierungs- u.
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte nach den
allgemeinen Bestimmungen der §§
238 - 263 HGB unter Berücksichtigung der
Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften
(§§ 264 - 283 HGB). Die nachfolgenden
Erläuterungen geben Aufschluss über die
angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die bisher
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im
Wesentlichen beibehalten. Ein grundlegender Wechsel
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Die Bewertung
erfolgte unverändert unter der Prämisse der
Unternehmensfortführung.
Die
Vergleichbarkeit der Jahresabschlusszahlen mit den
Vorjahreswerten ist gegeben.
III. Erläuterungen zur Anwendung der Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Aktiva
Das
Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
bewertet und soweit abnutzbar um Abschreibungen, bemessen
nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer, vermindert. Bei
der Bestimmung der Abschreibungsmethoden wurde der
tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens
beachtet.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein
niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser
angesetzt.
Forderungen und
sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem
Nennwert aktiviert und sämtliche erkennbare Risiken
berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestanden nicht (§ 268 Abs. 4 HGB).
Der
Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Passiva
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Bei der Bemessung der
sonstigen Rückstellungen ist allen erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen.
Es handelt sich durchweg hier nicht um langfristige
Rückstellungen.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr bestanden in Höhe von EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 9.498,13).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestanden nicht (§ 285 Nr.
1a und Nr. 2 HGB).
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
bestanden zum Abschlussstichtag nicht.
IV. Einzelangaben zu Posten der Bilanz
Das gezeichnete Kapital von EUR 25.000,00 wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Langfristige Ausleihungen, Forderungen oder
Verbindlichkeiten i. S. v. § 42 GmbHG an
Gesellschafter bestanden nicht.
Haftungsverhältnisse gemäß den
§§ 268 Abs. 7, 251 HGB bestanden nicht.
V. Sonstige Pflichtangaben
nach § 285 HGB
Organmitglieder (§ 285 Nr. 10 HGB)
Geschäftsführung:
Einzelvertretungsberechtigter
Geschäftsführer:
Herr Dr. Eckhard Meißner, Ing.
Herr Uwe Brand, Ing.
Zorneding, 28.07.2011
gez. Dr. Eckhard Meißner
gez. Uwe Brand
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.07.2011 festgestellt.
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