Sparkasse Wittgenstein
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Droese seit 6.3.2015 | Vorstandsmitglied |
Axel Theuer seit 27.4.2004 | Vorstandsmitglied |
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse WittgensteinBad BerleburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
AnhangA. ALLGEMEINE ANGABENDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENAllgemeinesDie auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich stetig angewendet. Sofern sich Abweichungen ergeben haben, wird in den jeweiligen Abschnitten darauf hingewiesen. Zinsabgrenzungen aus negativen Zinsen wurden demjenigen Bilanzposten zugeordnet, dem sie zugehören. ForderungenForderungen an Kreditinstitute und Kunden (einschließlich Schuldscheine mit Halteabsicht bis zur Endfälligkeit) haben wir zum Nennwert bilanziert. Die Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag wurden aufgrund ihres Zinscharakters in die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und werden planmäßig über die Laufzeit der Geschäfte verteilt. Eingetretenen bzw. am Abschlussstichtag vorhersehbaren Risiken aus Forderungen wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen nach den Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht ausreichend Rechnung getragen. Der Umfang der Risikovorsorge ist abhängig von der Fähigkeit der Kreditnehmer, vereinbarte Kapitalrückzahlungen und Zinsen zu leisten sowie dem Wert vorhandener Sicherheiten. Im Rahmen der dazu notwendigen Zukunftsbetrachtung haben wir das aktuelle gesamtwirtschaftliche Umfeld, die Situation einzelner Branchen sowie Einschätzungen zur Entwicklung ebenso wie staatliche Stabilisierungsmaßnahmen berücksichtigt. Sofern unter diesen Rahmenbedingungen und Annahmen keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, haben wir eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die immanenten Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräume haben wir im Sinne der kaufmännischen Vorsicht berücksichtigt bzw. ausgeübt. Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken im Kreditgeschäft haben wir für Forderungen an Kunden sowie Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Pauschalwertberichtigungen nach dem sog. Bewertungsvereinfachungsverfahren des IDW RS BFA 7 gebildet. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Adressen, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachten werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider. Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabepraxis sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung bei Kreditausreichung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden. Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als pauschale Rückstellung in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c). WertpapiereDie Zuordnung von Wertpapieren zur Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) oder zum Anlagevermögen haben wir im Geschäftsjahr nicht geändert. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) sind mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots bilanziert. Anschaffungskosten von Wertpapieren, die aus mehreren Erwerbsvorgängen resultieren, wurden auf Basis des Durchschnittspreises ermittelt. Soweit für die Wertpapiere ein aktiver Markt bestand, wurde der Marktpreis für die Bewertung herangezogen. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in § 2 Abs. 23 WpHG für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis dieser Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere ausschließlich nicht aktive Märkte vor. In den Fällen, in denen wir nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv vorgenommen, auf die unser bestandsführendes System SimCorp Dimension (SCD) zurückgreift. Dieser Kursermittlung liegt ein Discounted Cashflow-Modell unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze zugrunde. Für Anteile an Investmentvermögen haben wir als beizulegenden Wert den Rücknahmepreis angesetzt. BeteiligungenAnteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit den Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen. Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen. Immaterielle Anlagewerte und SachanlagenDie immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250 EUR werden aus Vereinfachungsgründen sofort als Sachaufwand erfasst. Bei Anschaffungskosten von mehr als 250 EUR bis 800 EUR werden diese Vermögensgegenstände im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Die Gebäude werden linear bzw. degressiv über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Für Bauten auf fremdem Grund und Boden sowie Einbauten in gemieteten Gebäuden wird die Vertragsdauer zugrunde gelegt, wenn sie kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bzw. als die für Gebäude geltende Abschreibungsdauer. Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen werden linear abgeschrieben. Im Jahr der Anschaffung wird die zeitanteilige Jahresabschreibung verrechnet. Gemäß Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB führen wir für die bisher nach steuerrechtlichen Vorschriften bewerteten Vermögensgegenstände, die zu Beginn des Geschäftsjahres 2010 vorhanden waren, die Wertansätze unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fort. VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Agien und Disagien werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig verteilt. RückstellungenDie Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Hierzu haben wir eine Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. In Einzelfällen haben wir dabei auch auf die Einschätzung externer Sachverständiger zurückgegriffen. Bei der Beurteilung von Rechtsrisiken haben wir die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt. Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst (Nettomethode). Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit bzw. voraussichtlichen Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem der Restlaufzeit entsprechenden Zinssatz der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Bei der Ermittlung der Rückstellungen und den damit in Zusammenhang stehenden Erträgen und Aufwendungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs bzw. des zweckentsprechenden Verbrauchs. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes zwischen zwei Abschlussstichtagen oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in dem betroffenen GuV-Posten und für Pensionsrückstellungen im Zinsergebnis ausgewiesen. Aufzinsungseffekte weisen wir unter den Zinsaufwendungen aus. Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren ermittelt. Dabei werden künftige jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,50 % (Vorjahr: 2,00 %) sowie Rentensteigerungen von 2,50 % (Vorjahr: 2,00 %) unterstellt. Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde ein vom Pensionsgutachter auf das Jahresende 2023 prognostizierter Durchschnittszinssatz von 1,83 %, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Die Ermittlung dieses durchschnittlichen Zinssatzes basiert auf einem Betrachtungszeitraum von zehn Jahren. Altersteilzeitverträge wurden auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes und des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeit (gültig bis 31. Dezember 2022) abgeschlossen. Bei den hierfür gebildeten Rückstellungen werden neben der zum Berechnungsstichtag bereits beschlossenen Tariferhöhung zum 01. März 2024 künftige jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,50 % (Vorjahr 2,00 %) angenommen. Die Restlaufzeit der Verträge beträgt bis zu zwei Jahre. Die Abzinsung erfolgt mit dem der durchschnittlichen Restlaufzeit der einzelnen Verträge entsprechenden Zinssatz von 1,05 % (per 30. September 2023). Die Ermittlung dieses Zinssatzes basiert auf einem Betrachtungszeitraum von sieben Jahren. Der BGH hat mit Urteil vom 6. Oktober 2021 (XI ZR 234/20) über die Revision im Musterfeststellungsverfahren zu Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen entschieden. Gegenstand des Verfahrens war im Kern die Frage, wie der während der typischerweise längeren Laufzeit dieser von vielen Banken und Sparkassen angebotenen Verträge veränderliche Zinssatz für die laufende Verzinsung zu berechnen ist. Vertragliche Regelungen mit dem Kunden, die eine Festlegung im Ermessen des Kreditinstituts vorsehen, sind unzulässig. Die bilanziellen Folgen des Urteils haben wir bereits im Jahresabschluss 2021 berücksichtigt. Anpassungen im Jahr 2023 haben wir im laufenden Ergebnis erfasst. Die Rückstellung wurde im Jahr 2023 fortentwickelt. Bilanzierung und Bewertung von DerivatenDie Sparkasse setzt Derivate im Rahmen der Zinsbuchsteuerung ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen. Derivate, die nicht in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches bzw. in Bewertungseinheiten nach § 254 HGB einbezogen wurden, halten wir nicht. Die laufenden Zinszahlungen aus Zinsswapgeschäften sowie die entsprechenden Zinsabgrenzungen werden je Zinsswap saldiert ausgewiesen. Bewertung des zinsbezogenen Bankbuchs (Zinsbuch)Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zins-Swaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war. WährungsumrechnungAuf Fremdwährung lautende Bargeldbestände (50 TEUR) wurden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag in EUR umgerechnet. C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZAktiva 3 - Forderungen an KreditinstituteIn diesem Posten sind enthalten:
Aktiva 4 - Forderungen an KundenIn diesem Posten sind enthalten:
Aktiva 5 - Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche WertpapiereVon den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:
Aktiva 6 - Aktien und andere nicht festverzinsliche WertpapiereDie Sparkasse hält mehr als 10 % der Anteile an Sondervermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), die nachfolgend dargestellt sind:
Zweck der Anlage im Spezialfonds ist die Erzielung einer überdurchschnittlichen Performance bei gleichzeitiger Risikostreuung. Der Spezialfonds investiert ausschließlich in Euro notierte Wertpapiere (Staatsanleihen, Pfandbriefe und Unternehmensanleihen jeweils im Investment-Grade-Bereich sowie indexnah in Standardaktien der Eurozone) und ist der Liquiditätsreserve zugeordnet. Die in diesem Posten enthaltenen Wertpapiere sind nicht börsenfähig. Aktiva 7 - BeteiligungenAngaben zu Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind:
* gemäß Konzernjahresabschluss
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagespiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt. Aktiva 9 - TreuhandvermögenDas Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe die Forderungen an Kunden. Aktiva 11 - Immaterielle AnlagewerteDie Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagespiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist. Aktiva 12 - SachanlagenIn diesem Posten sind enthalten:
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagespiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist. Dabei wurden die Vorjahresendwerte der Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie der kumulierten Abschreibungen der Betriebs- und Geschäftsausstattung um 15 TEUR reduziert. Aktiva 13 - Sonstige VermögensgegenständeIn diesem Posten sind enthalten:
Passiva 1 - Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenIn diesem Posten sind enthalten:
Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Vermögensgegenstände in Höhe von 53.807 TEUR als Sicherheit übertragen worden. Passiva 4 - TreuhandverbindlichkeitenBei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Für die Treuhandverbindlichkeiten sind Vermögensgegenstände in Höhe von 2.231 TEUR als Sicherheit übertragen worden. Passiva 6 - RechnungsabgrenzungspostenIn den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:
Passiva 7 - RückstellungenDer Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und deren Ansatz nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 31. Dezember 2023 192 TEUR. Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde. Erläuterungen zu den Posten unter dem BilanzstrichEventualverbindlichkeitenIn diesem Posten werden übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Sofern dies im Einzelfall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, haben wir ausreichende Rückstellungen gebildet. Sie sind vom Gesamtbetrag der Eventualverbindlichkeiten abgesetzt worden. Andere VerpflichtungenDie unter diesem Posten ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen unserer Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage sind wir der Auffassung, dass unsere Kunden voraussichtlich in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen nach der Auszahlung zu erfüllen. D. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGGewinn- und Verlustrechnung 23 - Steuern vom Einkommen und vom ErtragIn diesem Posten sind Nachzahlungen von Ertragssteuern für Vorjahre in Höhe von 410 TEUR sowie Erstattungen von Ertragssteuern für Vorjahre in Höhe von 223 TEUR enthalten. E. SONSTIGE ANGABEN
Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung sowie in die Angabe der im Folgejahr fälligen Beträge einbezogen. Latente SteuernAus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte. Wir haben diese Effekte auf der Basis eines Körperschaftsteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,8 % und eines Gewerbesteuersatzes von 17,3 % unter Zugrundelegung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 ermittelt. Aktive und passive latente Steuern haben wir verrechnet. Nennenswerte Unterschiedsbeträge entfallen auf folgende Bilanzposten:
Saldiert ergibt sich ein Überhang aktiver latenter Steuern, für den das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt wurde. Der Unterschied zwischen dem ausgewiesenen, auf der Grundlage der steuerlichen Regelungen ermittelten Steueraufwand und dem aus der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung erwarteten Steueraufwand ist im Wesentlichen auf die nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelte höhere Pauschalwertberichtigung sowie die Veränderung der Vorsorgereserven und des Fonds für allgemeine Bankrisiken zurückzuführen. Derivative FinanzinstrumenteDie Sparkasse hat im Rahmen der Sicherung bzw. Steuerung von Zinsänderungsrisiken Termingeschäfte als Deckungsgeschäfte abgeschlossen. Die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Termingeschäfte ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle der nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten derivativen Finanzinstrumente.
Die im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogen und somit nicht einzeln bewertet. Für Zinsswaps wurden die Zeitwerte als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme ermittelt. Dabei fanden die am Markt beobachtbaren Zinssätze für Zinsswap-Geschäfte per 31. Dezember 2023 Verwendung. Bei den Kontrahenten der derivativen Finanzinstrumente handelt es sich ausschließlich um deutsche Kreditinstitute bzw. die eigene Girozentrale. Nicht in der Bilanz enthaltene finanzielle VerpflichtungenZum Bilanzstichtag besteht eine Einzahlungsverpflichtung auf eine noch nicht eingeforderte Kapitalzusage als Investor in einem offenen Spezial-AIF in Höhe von 5.448 TEUR. Leistungszusage der ZusatzversorgungskasseSparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag-ATV)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse beteiligt bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Die VBL finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittsdeckungsverfahrens mit einem fünfjährigen Deckungsabschnitt ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Ein Sanierungsgeld zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche wird nicht mehr erhoben. Der Umlagesatz beträgt insgesamt 7,30 % der zusatzversorgungspflichtigen Gehälter (einschließlich insgesamt 1,81 % Eigenanteil der Pflichtversicherten an der Umlage). Der Umlagesatz einschließlich des Eigenanteils der Pflichtversicherten an der Umlage bleibt im Jahr 2024 unverändert. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die VBL, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der VBL im Rahmen des mit ihr begründeten Beteiligungsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 8.231.940 EUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 451.933 EUR. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der VBL handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die VBL hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 25.309.066 EUR. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der VBL unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der biometrischen Rechnungsgrundlagen VBL 2010 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die VBL die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der VBL in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die Sicherstellung der laufenden Finanzierbarkeit der Verpflichtung der VBL. Sicherungssystem der deutschen SparkassenorganisationDie Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen, das elf regionale Sparkassen-Teilfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt ist, besteht aus: 1. Freiwillige InstitutssicherungPrimäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Entschädigungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Einschränkungen fortgeführt werden. 2. Gesetzliche EinlagensicherungDas institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagensicherung haben die Kunden gegen das Sicherungssystem neben bestimmten Sonderfällen einen Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen bis zu 100 TEUR. Dieser gesetzliche Entschädigungsfall ist jedoch eine reine Rückfalllösung für den Fall, dass die freiwillige Institutssicherung ausnahmsweise einmal nicht greifen sollte. Die Sparkasse ist nach § 48 Abs. 2 Nr. 5 EinSiG verpflichtet, gegenüber dem SVWL und dem DSGV als Träger des als Einlagensicherungssystem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu garantieren, dass die Jahres- und Sonderbeiträge sowie die Sonderzahlung geleistet werden. Für die Sparkasse beträgt das bis zum Jahr 2024 aufzubringende Zielvolumen 3,2 Mio. EUR. Bis zum 31. Dezember 2023 wurden 2,1 Mio. EUR eingezahlt. Das EinSiG lässt zu, dass bis zu 30 % der Zielausstattung der Sicherungssysteme in Form von unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen (Payment Commitments) aufgebracht werden können. Von dieser Möglichkeit hat die Sparkasse in Höhe von 685 TEUR Gebrauch gemacht. Es handelt sich dabei um sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB. Die Payment Commitments sind vollständig durch Finanzsicherheiten unterlegt. Indirekte Haftung für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)Auf der Grundlage des verbindlichen Protokolls vom 24. November 2009 wurde mit Statut vom 11. Dezember 2009 zur weiteren Stabilisierung der ehemaligen WestLB AG, Düsseldorf, die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz errichtet. Der Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL), Münster, ist entsprechend seinem Anteil an der EAA von 25,03 % verpflichtet, liquiditätswirksame Verluste der EAA, die nicht durch das Eigenkapital der EAA ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR zu übernehmen. Indirekt besteht für die Sparkasse entsprechend ihrem Anteil am Verband eine aus künftigen Gewinnen zu erfüllende Verpflichtung, die nicht zu einer Belastung des am Bilanzstichtag vorhandenen Vermögens führt. Daher besteht zum Bilanzstichtag nicht die Notwendigkeit zur Bildung einer Rückstellung. Für die mit der Auslagerung des Portfolios der ehemaligen WestLB AG auf die EAA verbundene indirekte Verlustausgleichspflicht war vereinbart, beginnend mit dem Jahr 2010 in einem Zeitraum von 25 Jahren Beträge aus künftigen Gewinnen bis zu einer Gesamthöhe von 16,4 Mio. EUR in den Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB anzusparen (Gesamtbetrag zum 31. Dezember 2023 3,4 Mio. EUR). Im Januar 2021 hat das Finanzministerium NRW seine Zustimmung erteilt, dass eine über die von den nordrhein-westfälischen Sparkassen bereits angesparten Beträge hinausgehende Verlustausgleichsvorsorge unterbleiben kann. Sofern künftig aufgrund der Verpflichtung eine Inanspruchnahme droht, wird die Sparkasse in entsprechender Höhe eine Rückstellung bilden. Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL)Die Sparkasse ist nach § 32 SpkG des Landes Nordrhein-Westfalen Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL). Der Anteil der Sparkasse am Stammkapital des Verbands beträgt zum Bilanzstichtag 0,76 %. Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, das Sparkassenwesen bei den Mitgliedssparkassen zu fördern, Prüfungen bei den Mitgliedssparkassen durchzuführen und die Aufsichtsbehörde gutachterlich zu beraten. Zu diesem Zweck werden auch Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors gehalten. Für die Verbindlichkeiten und sonstigen Verpflichtungen des Verbandes haften sämtliche Mitgliedssparkassen. Der Verband erhebt nach § 23 der Satzung des Verbands eine Umlage von den Mitgliedssparkassen, soweit seine sonstigen Einnahmen die Geschäftskosten nicht decken. AbschlussprüferhonorarIm Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:
Berichterstattung über die Bezüge der und andere Leistungen an Mitglieder des VorstandesFür die Verträge mit den Mitgliedern des Vorstands ist der Verwaltungsrat zuständig. Er orientiert sich dabei an den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter. Mit den Mitgliedern des Vorstands bestehen auf fünf Jahre befristete Dienstverträge. Die Mitglieder des Vorstands erhalten ausschließlich feste Bezüge. Erfolgsbezogene Vergütungsbestandteile sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung werden nicht gewährt. Auf die festen Gehaltsansprüche wird die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.
Die sonstigen Vergütungen betreffen im Wesentlichen die Sachbezüge aus der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen. Im Falle einer Nichtverlängerung der Dienstverträge haben Herr Theuer und Herr Droese Anspruch auf Zahlung eines Übergangsgeldes bis zum Eintritt des Versorgungsfalls, sofern die Nichtverlängerung nicht von ihnen zu vertreten ist. Der Anspruch von Herrn Theuer beträgt derzeit 50 % und der von Herrn Droese derzeit 40 % der festen Bezüge. Im Falle der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit haben die im Geschäftsjahr bei der Sparkasse tätigen Mitglieder des Vorstands Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen. Der Anspruch beträgt dann 55 % der festen Bezüge. Auf die Pensionsansprüche wird ab Beginn der Ruhegehaltszahlungen die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet. Bezüge der Mitglieder der AufsichtsgremienDen Mitgliedern des Verwaltungsrats, des Haupt- und Bilanzprüfungsausschusses und des Risikoausschusses der Sparkasse einschließlich lediglich beratender Teilnehmer wird ein Sitzungsgeld von 370 EUR je Sitzung gezahlt. Erfolgsbezogene Anteile, Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie Ansprüche bei vorzeitiger oder regulärer Beendigung der Tätigkeit bestehen nicht. In Abhängigkeit von der Sitzungshäufigkeit und -teilnahme ergaben sich im Geschäftsjahr 2023 folgende Bezüge der einzelnen Mitglieder der zuvor genannten Gremien:
Pensionsrückstellungen und -Zahlungen sowie weitere Bezüge für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstands und deren HinterbliebeneAn frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene wurden 291 TEUR gezahlt; die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betrugen am 31. Dezember 2023 5.896 TEUR. Vorschüsse und Kreditgewährungen an den Vorstand und den VerwaltungsratDie Sparkasse hatte Mitgliedern des Vorstands zum 31. Dezember 2023 Kredite, unwiderrufliche Kreditzusagen und Avale in Höhe von zusammen 260 TEUR und Mitgliedern des Verwaltungsrats in Höhe von 1.613 TEUR gewährt. Mitarbeiter/innenIm Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahrs sind nicht eingetreten. Verwaltungsrat
Vorstand
Bad Berleburg, den 02. Mai 2024 Sparkasse Wittgenstein Der Vorstand Theuer Droese Anlage Anlagenspiegel
* Es wurde von der
Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3
RechKredV Gebrauch gemacht.
Anlage zum Jahresabschluss
gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG
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| Bestand | Anteil in % der Bilanzsumme | ||||
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2023
Mio. EUR |
2022
Mio. EUR |
Veränderung
Mio. EUR |
Veränderung
% |
% | |
| Bilanzsumme | 988,9 | 1.052,8 | -63,9 | -6,1 | |
| Durchschnittsbilanzsumme | 1.035,2 | 998,0 | +37,2 | +3,7 | |
| Geschäftsvolumen 1 | 1.031,4 | 1.092,2 | -60,8 | -5,6 | |
| Barreserve | 16,2 | 16,8 | -0,6 | -3,6 | 1,6 |
| Forderungen an Kreditinstitute | 75,3 | 102,9 | -27,6 | -26,8 | 7,6 |
| Forderungen an Kunden/ Kundenkreditvolumen 2 | 695,4 | 718,4 | -23,0 | -3,2 | 70,3 |
| Wertpapieranlagen | 181,3 | 192,1 | -10,8 | -5,6 | 18,3 |
| Beteiligungen / Anteilsbesitz | 15,5 | 15,5 | 1,6 | ||
| Sachanlagen | 3,6 | 3,8 | -0,2 | -5,3 | 0,4 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 71,2 | 102,8 | -31,6 | -30,7 | 7,2 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 792,8 | 832,8 | -40,0 | -4,8 | 80,2 |
| Rückstellungen | 22,6 | 19,9 | +2,7 | +13,6 | 2,3 |
| Fonds für allgemeine Bankrisiken § 340g HGB | 52,4 | 47,8 | +4,6 | +9,6 | 5,3 |
| Eigenkapital | 49,2 | 49,0 | +0,2 | +0,4 | 5,0 |
2 Kundenkreditvolumen = Aktiva 4 und 9
2.4.1. Bilanzsumme und Geschäftsvolumen
Die Stichtags-Bilanzsumme ist deutlich um 63,9 Mio. EUR auf 988,9 Mio. EUR gesunken. Der Rückgang ist zu einem nennenswerten Teil auch auf kurzfristige und im ersten Halbjahr 2023 fällige Einzelgeschäfte zurückzuführen. Bei den Einzelgeschäften handelt es sich um das Kundenkreditgeschäft und die befristeten Einlagen. Außerdem sind zum Jahresende insbesondere sowohl die Forderungen als auch die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten deutlich gesunken.
Die Durchschnittsbilanzsumme hingegen ist um 37,2 Mio. EUR auf 1.035,2 Mio. EUR gestiegen. Grund für die Steigerung der Durchschnittsbilanzsumme war insbesondere das Wachstum der durchschnittlichen Kundenkreditinanspruchnahmen und der durchschnittlichen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden.
Der im Vorjahr erwartete moderate Anstieg der Durchschnittsbilanzsumme um 2,0 % auf ca. 1.018 Mio. EUR wurde mit 1.035,2 Mio. EUR deutlich überschritten.
2.4.2. Aktivgeschäft
2.4.2.1. Barreserve
Die Barreserve hat sich leicht von 16,8 Mio. EUR auf 16,2 Mio. EUR reduziert.
2.4.2.2. Forderungen an Kreditinstitute
Die Forderungen an Kreditinstitute sind deutlich von 102,9 Mio. EUR auf 75,3 Mio. EUR gesunken. Der Rückgang ist sowohl auf eine reduzierte Liquiditätshaltung auf dem laufenden Konto bei der Girozentrale als auch auf die reduzierte Anlage von Übernachtguthaben bei der Deutschen Bundesbank zurückzuführen. Der Großteil der Forderungen an Kreditinstitute ist weiterhin täglich fällig.
2.4.2.3. Kundenkreditvolumen
Das Kundenkreditvolumen (Aktiva 4 und 9) reduzierte sich von 718,4 Mio. EUR auf 695,4 Mio. EUR.
Der Bestand der Kontokorrentkredite verringerte sich insgesamt um 11,9 Mio. EUR auf 28,5 Mio. EUR, insbesondere die Kontokorrentkredite auf Geschäftsgirokonten gingen um 12,6 Mio. EUR zurück. Das Volumen der Darlehen aus eigenen Mitteln reduzierte sich in Summe um 12,1 Mio. EUR. Während die Darlehensbestände an Privatkunden um 1,5 Mio. EUR stiegen, reduzierten sich die Darlehensbestände an Geschäftskunden um 15,1 Mio. EUR.
Die gesamten Darlehenszusagen belaufen sich im Jahr 2023 auf 97,9 Mio. EUR. Die zugesagten Darlehen an private Haushalte sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 36,3 Mio. EUR bzw. 38,7 % auf 57,4 Mio. EUR gesunken. Die Darlehenszusagen zur Finanzierung des Wohnungsbaus sind ebenfalls deutlich um 40,9 Mio. EUR bzw. 45,0 % auf 49,9 Mio. EUR gesunken. Auch die Darlehenszusagen an Unternehmen und Selbstständige sind deutlich um 42,4 Mio. EUR bzw. 51,9 % auf 39,3 Mio. EUR gesunken.
Die Sparkasse plant die Entwicklung des Kredit- und Einlagengeschäfts nicht anhand der Stichtagswerte, sondern bezogen auf die Jahresdurchschnittswerte. Hier verlief das Wachstum des Kundenkreditgeschäfts mit +30,3 Mio. EUR bzw. +4,3 % oberhalb des Planwertes von +3,3 %.
2.4.2.4.Wertpapieranlagen
Zum Bilanzstichtag verminderte sich der Bestand an Wertpapieranlagen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 10,8 Mio. EUR auf 181,3 Mio. EUR. Für den Rückgang war insbesondere die Abnahme der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere in Höhe von 14,6 Mio. EUR maßgeblich. Diese Veränderung setzt sich aus Fälligkeiten von 15,0 Mio. EUR und in Summe positiven Wertkorrekturen von 0,4 Mio. EUR zusammen. Die Bestände von Aktien und nicht verzinslichen Wertpapieren haben sich um 3,8 Mio. EUR erhöht. Zum einen auf Grund einer in Summe positiven Wertkorrektur von 2,6 Mio. EUR und zum anderen auf Grund weiterer Abrufe des zugesagten Kapitals eines Immobilienfonds in Höhe von 1,2 Mio. EUR.
2.4.2.5. Beteiligungen / Anteilsbesitz
Der Anteilsbesitz der Sparkasse per 31.12.2023 von 15,5 Mio. EUR entfiel unverändert im Wesentlichen mit 14,1 Mio. EUR auf die Beteiligung am SVWL, mit 1,0 Mio. EUR auf die Beteiligung an der Deutschen Sparkassen Leasing AG &Co. KG und mit 0,4 Mio. EUR auf die indirekte Beteiligung an der Landesbank Berlin Holding AG (LBBH).
2.4.2.6. Sachanlagen
Im Geschäftsjahr 2023 haben sich die Sachanlagen um 0,2 Mio. EUR auf 3,6 Mio. EUR reduziert.
2.4.3. Passivgeschäft
2.4.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich um 31,6 Mio. EUR auf 71,2 Mio. EUR deutlich reduziert. Hierbei wurden insbesondere die aufgenommenen Termin- und sonstigen Gelder zurückgeführt.
2.4.3.2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden haben sich zum Stichtag in Summe um 40,0 Mio. EUR auf 792,8 Mio. EUR reduziert. Diese Entwicklung der Einlagen in 2023 war geprägt vom gestiegenen Zinsniveau, dem zunehmenden Wettbewerb und der von der Sparkasse bewusst gesetzten Differenzierung bei den Konditionen der verschiedenen Einlagenformen.
Ein Teil dieser Abflüsse konnte im Kundenwertpapiergeschäft platziert werden, siehe unten unter "Vermittlung von Wertpapieren". Innerhalb der Kundeneinlagen fand eine deutliche Verschiebung von den unbefristeten variablen Einlagen hin zu höher verzinslichen festverzinslichen Einlagen statt.
Die Sichteinlagen sind deutlich um 93,4 Mio. EUR auf 492,6 Mio. EUR gesunken, wobei die normalverzinslichen Sichteinlagen hier mit 70,2 Mio. EUR den weitaus größten Anteil ausmachen. Auch nach Umschichtung machen aber die Sichteinlagen mit 49,8 % einen deutlichen Anteil unserer Bilanzsumme aus.
Der Bestand an Spareinlagen hat sich in Summe nur leicht um 2,6 Mio. EUR auf 180,6 Mio. EUR reduziert und macht knapp ein Viertel der Verbindlichkeiten an Kunden insgesamt aus. Während aber die normal verzinslichen Spareinlagen deutlich um 53,0 Mio. EUR auf 82,2 Mio. EUR gesunken sind, sind die höher verzinslichen Spareinlagen in fast gleichem Maße um 50,4 Mio. EUR auf 98,4 Mio. EUR gestiegen. Hier fand eine zinsbedingte Umschichtung statt, insbesondere in Einmalanlagen mit Zinsbefristung sowie höherverzinsliche Spareinlagen ohne Zinsbefristung.
Der Bestand an festverzinslichen Sparkassenbriefen ist deutlich um 29,0 Mio. EUR auf 33,5 Mio. EUR gestiegen. Die befristeten Einlagen sind ebenfalls deutlich um 29,6 Mio. EUR auf 85,5 Mio. EUR gestiegen.
Die Sparkasse plant die Entwicklung des Kredit- und Einlagengeschäfts nicht anhand der Stichtagswerte, sondern bezogen auf die Jahresdurchschnittswerte. Hier verlief das Wachstum der Kundeneinlagen mit +36,4 Mio. EUR bzw. +4,8 % deutlich oberhalb des Planwertes von +2,0 %.
2.4.4. Dienstleistungsgeschäft
Im Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2023 folgende Schwerpunkte ergeben:
Zahlungsverkehr
Der Bestand an Konten erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 79 auf 26.773. Die im Geschäftsjahr vermittelten Kreditkarten erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich von 438 auf 543 Stück.
Vermittlung von Wertpapieren
Der Wertpapier-Gesamtumsatz ist im Vergleich zum Vorjahr um 6,4 Mio. EUR bzw. 6,0 % deutlich gestiegen. Der Absatzschwerpunkt lag im Jahr 2023 im Bereich der festverzinslichen Wertpapiere. Der Gesamtumsatz der Käufe und Verkäufe von festverzinslichen Wertpapieren hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht. Deutlich gesunken ist hingegen der Gesamtumsatz der Aktien und Investmentfonds. Insgesamt lag die Summe der Wertpapierkäufe der Kunden wie im Vorjahr deutlich über den Verkäufen (positiver Nettoabsatz). Der Nettoabsatz ist im Vergleich zum Vorjahr um 22,8 Mio. EUR bzw. 131,0 % deutlich gestiegen.
Immobilienvermittlung
Die Anzahl der Immobilienvermittlungen liegt mit 26 Objekten über dem Vorjahresniveau von 23 Objekten.
Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen
Im Jahr 2023 wurden insgesamt 679 Bausparverträge mit einem Vertragsvolumen von 21,5 Mio. EUR abgeschlossen. Mit diesem Vertriebsergebnis liegen wir entgegen dem prognostizierten leichten Rückgang des Bauspargeschäfts mit einem Rückgang von 8,6 Mio. EUR deutlich unter dem Ergebnis von 2022.
Der Absatz von Sachversicherungen ist im Jahr 2023 mit insgesamt 671 Verträgen im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Der Absatz von Lebensversicherungen ist im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 Mio. EUR auf 12,6 Mio. EUR bewerteter Beitragssumme ebenfalls gestiegen. Die erwarteten leicht steigenden Absatzvolumina wurden erreicht.
2.4.5. Derivate
Die derivativen Finanzinstrumente dienten ausschließlich der Zinsbuchsteuerung und damit nicht spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen.
2.5. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage
2.5.1. Vermögenslage
Der Anteil des Kundenkreditvolumens an der Bilanzsumme hat sich von 68,2 % auf 70,3 % leicht erhöht. Der Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden hat sich von 79,1 % auf 80,2 % ebenfalls leicht erhöht. Gegenüber dem Vorjahr ergaben sich insofern keine bedeutsamen Veränderungen bei diesen Strukturanteilen.
Sämtliche Vermögensgegenstände und Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Einzelheiten sind dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen. Für besondere Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute wurde zusätzlich Vorsorge getroffen.
Die zum Jahresende 2023 ausgewiesenen Gewinnrücklagen erhöhten sich durch die Zuführung des Bilanzgewinns 2022. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2023 ein Eigenkapital von 49,2 Mio. EUR (Vorjahr 49,0 Mio. EUR) aus. Neben den Gewinnrücklagen verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB durch eine zusätzliche Vorsorge von 4,6 Mio. EUR auf 52,4 Mio. EUR erhöht.
Die Eigenkapitalanforderungen der CRR wurden jederzeit eingehalten. Die Gesamtkapitalquote nach Artikel 92 CRR übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 17,26 % (im Vorjahr: 16,40 %) die intern festgelegte Mindest-Gesamtkapitalquote für 2023 in Höhe von 13,20 % (Mindestwert nach der CRR von 8,0 % zuzüglich SREP-Zuschlag, Kapitalerhaltungspuffer, Netto-Eigenmittelempfehlung sowie einem möglichen antizyklischen Kapitalpuffer) deutlich. Zum 1. Februar 2022 wurde der antizyklische Kapitalpuffer von null auf 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte erhöht. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für den Wohnimmobiliensektor eingeführt. Die Quoten sind seit dem 1. Februar 2023 zu beachten. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2023 betragen 595,0 Mio. EUR und die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel 102,7 Mio. EUR.
Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte deutlich.
Die Gesamtkapitalquote nach Artikel 92 CRR ist im Jahr 2023, entgegen der Erwartung, gestiegen. Diese Entwicklung ergab sich, da die Eigenmittel nahezu wie geplant erreicht wurden, aber aufgrund von Umstrukturierungen im Wertpapiereigengeschäft die risikogewichteten Positionsbeträge deutlich zurückgegangen sind.
Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 9,61 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %.
Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse über eine angemessene Eigenmittelbasis. Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2027 ist eine ausreichende Kapitalbasis für die geplante zukünftige Geschäftsentwicklung vorhanden.
2.5.2. Finanzlage
Die Zahlungsbereitschaft der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 135,3 % bis 260,6 % oberhalb des zu erfüllenden Mindestwerts von 100 %. Die LCR lag zum 31. Dezember 2023 bei 260,6 % und ist damit im Jahresverlauf deutlich gestiegen. Durch die Umstrukturierung des Wertpapierspezialfonds in 2023 zur Anrechenbarkeit auf die LCR wird die Liquiditätsdeckungsquote deutlich übererfüllt. Die strukturelle Liquidätsquote (Net Stable Funding Ratio -NSFR) lag in einer Bandbreite von 117,4 % bis 120,3 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % durchgängig eingehalten. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Das Angebot der Deutschen Bundesbank, Refinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktgeschäften abzuschließen, wurde in 2023 nicht genutzt.
Die Zahlungsbereitschaft ist nach unserer Finanzplanung auch für die absehbare Zukunft gesichert. Deshalb beurteilen wir die Finanzlage der Sparkasse als gut.
2.5.3. Ertragslage
Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.
|
2023
Mio. EUR |
2022
Mio. EUR |
Veränderung
Mio. EUR |
Veränderung
% |
|
| Zinsüberschuss | 20,3 | 16,4 | 3,9 | +23,8 |
| Provisionsüberschuss | 8,5 | 8,6 | -0,1 | -1,2 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 1,0 | 0,8 | +0,2 | +25,0 |
| Personalaufwand | 13,6 | 11,6 | +2,0 | +17,2 |
| Anderer Verwaltungsaufwand | 5,2 | 4,8 | +0,4 | +8,3 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 1,0 | 0,7 | +0,3 | +42,9 |
| Ergebnis vor Bewertung und Risikovorsorge | 9,9 | 8,6 | +1,3 | +15,1 |
| Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge | 1,3 | 3,8 | -2,5 | -65,8 |
| Zuführungen Fonds für allgemeine Bankrisiken | 4,6 | 2,8 | +1,8 | +64,3 |
| Ergebnis vor Steuern | 4,0 | 2,0 | +2,0 | +100,0 |
| Steueraufwand | 3,8 | 1,9 | +1,9 | +100,0 |
| Jahresüberschuss | 0,2 | 0,1 | +0,1 | +100,0 |
| Zinsüberschuss: | GuV-Posten Nr. 1 bis 4 |
| Provisionsüberschuss: | GuV-Posten Nr. 5 und 6 |
| Sonstige betriebliche Erträge: | GuV-Posten Nr. 8 und 20 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen: | GuV-Posten Nr. 11, 12, 17 und 21 |
| Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge: | GuV-Posten Nr. 13 bis 16 |
Analyse der Ertragslage nach dem Betriebsvergleich
Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss.
Auf dieser Basis beträgt das Betriebsergebnis vor Bewertung 1,06 % (Vorjahr 0,83 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 0,90 % wurde aufgrund des höheren Zinsüberschusses und des höheren Provisionsüberschusses deutlich übertroffen.
Dies gilt auch für die Kosten-Ertrags-Relation. Diese ist als weiterer bedeutsamer finanzieller Leistungsindikator auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung definiert. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 66,1 % wurde aufgrund des höher ausgefallenen Betriebsergebnisses vor Bewertung auf 61,9 % verbessert und liegt deutlich unter dem Vorjahreswert von 67,0 %.
Im Geschäftsjahr hat sich das Zinsergebnis deutlich besser entwickelt als erwartet (+2,5 Mio. EUR). Das Zinsergebnis erhöhte sich deutlich um 24,7 % auf 20,2 Mio. EUR. Ursache ist, dass die Zinserträge deutlicher angestiegen sind als die Zinsaufwendungen. Die Zinserträge im Kundenkreditgeschäft sind im Vergleich zum Vorjahr um 3,1 Mio. EUR und die Zinserträge im Eigengeschäft um 2,8 Mio. EUR gestiegen. Sowohl im Kunden- als auch im Eigengeschäft sind die Bestände und das Zinsniveau gestiegen. Der Zinsaufwand ist um 3,7 Mio. EUR gestiegen, dies insbesondere durch ein gestiegenes Zinsniveau im Kundengeschäft, die Bestände sind ebenfalls gestiegen. Das Zinsergebnis Derivate stieg gegenüber dem Vorjahr um 1,8 Mio. EUR.
Der Provisionsüberschuss hat sich mit unverändert 8,5 Mio. EUR besser entwickelt als erwartet (-0,4 Mio. EUR). Insbesondere die Erträge aus dem Wertpapiergeschäft fielen höher aus als geplant. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen insbesondere die Provisionserträge aus dem Zahlungsverkehr, während die Erträge aus dem Vermittlungsgeschäft insgesamt rückläufig waren.
Der Personalaufwand hat sich gegenüber der Planung (+0,3 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahreswert) schlechter entwickelt und liegt um 0,8 Mio. EUR über dem Vorjahreswert, dies ist auf die Zahlung der Inflationsausgleichprämie zurückzuführen und es erfolgten mehr Neueinstellungen als geplant.
Der Sachaufwand liegt um 0,4 Mio. EUR über dem Vorjahreswert und ist damit weniger gestiegen als erwartet (+0,8 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahreswert).
Das Bewertungsergebnis nach dem Betriebsvergleich belief sich, inklusive der Veränderung der Vorsorgereserven, auf -5,9 Mio. EUR. Sowohl das Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft als auch das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft sind in diesem Jahr positiv ausgefallen. Das Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft hat sich deutlich auf +3,0 Mio. EUR (Vorjahr -7,8 Mio. EUR) verbessert. Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist mit +0,7 Mio. EUR (Vorjahr -1,0 Mio. EUR) ebenfalls besser ausgefallen als im Vorjahr. Grund für das positive Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft war die deutlich stabilere Zinssituation und die Wertaufholung der zinsinduzierten Abschreibungen des Vorjahres. Bei der Bewertung der Wertpapiere wurde das strenge Niederstwertprinzip angewendet, es wurden keine Abschreibungen durch Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips vermieden.
In der Planung sind wir von einem Bewertungsaufwand (ohne Veränderung der Vorsorgereserven) und einem neutralen Ergebnis von zusammengefasst -2,5 Mio. EUR ausgegangen. Mit +2,6 Mio. EUR wurde ein deutlich besserer und sogar positiver Wert erreicht.
Für das Geschäftsjahr 2023 war ein um 1,9 Mio. EUR auf 3,8 Mio. EUR gestiegener Steueraufwand auszuweisen.
Die Planung hinsichtlich des Betriebsergebnisses vor Bewertung wurde deutlich übertroffen und die geplante Kosten-Ertrags-Relation wurde unterschritten. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen wird die Ertragslage als gut beurteilt.
Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2023 0,02 %.
2.6. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage
Vor dem Hintergrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen sowie der Zinsentwicklung bewerten wir die Geschäftsentwicklung als gut. Mit 1,06 % der Durchschnittsbilanzsumme konnten wir unseren Planwert des Betriebsergebnisses vor Bewertung deutlich übertreffen. Das Wachstum des durchschnittlichen Kundenkreditgeschäfts lag mit +4,3 % oberhalb des Planwertes von +3,3 %. Die Kosten-Ertrags-Relation liegt mit 61,9 % unter dem von uns geplanten Wert und hat sich damit besser als erwartet entwickelt. Die Kapitalquote nach CRR liegt mit 17,26 % deutlich über den aufsichtlichen Mindestanforderungen. Die Zuführung zu den aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln entsprach nahezu der Planung.
3. Nachtragsbericht
Die Nachtragsberichterstattung erfolgt gemäß § 285 Nr. 33 HGB im Anhang.
4. Risikobericht
4.1. Risikomanagementsystem
Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.
In der Geschäftsstrategie werden die Ziele des Instituts sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.
Die Risikoinventur umfasst die systematische Identifizierung der Risiken sowie die Einschätzung der Wesentlichkeit unter Berücksichtigung der mit den Risiken verbundenen Risiko- und Ertragskonzentrationen. Basis der Risikoinventur bilden die relevanten Risikoarten bzw. -kategorien.
Auf Grundlage der für das Geschäftsjahr 2023 durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken als wesentlich eingestuft:
| Risikoart | Risikokategorie |
| Adressenausfallrisiken | Kundengeschäft |
| Eigengeschäft | |
| Marktpreisrisiken | Zinsänderungsrisiko |
| Spreadrisiko | |
| Aktienrisiko | |
| Immobilienrisiko | |
| Beteiligungsrisiken | |
| Liquiditätsrisiken | Zahlungsunfähigkeitsrisiko |
| Refinanzierungskostenrisiko | |
| Operationelle Risiken |
Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 126,0 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 73,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden grundsätzlich vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Im Berichtszeitraum wurde das Limit für das Refinanzierungskostenrisiko überschritten. Als Reaktion hierauf wurde das Limit angepasst. Die bereitgestellten Limite reichten grundsätzlich sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.
Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads und Aktien risikomindernde Diversifikationseffekte.
Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
| Limit | Anrechnung | |||
| Risikoart | Risikokategorie | TEUR | TEUR | % |
| Adressenausfallrisiken | 15.000 | 10.863 | 72,4 | |
| Kundengeschäft | 9.157 | |||
| Eigengeschäft | 1.706 | |||
| Marktpreisrisiken | 36.910 | 24.182 | 65,5 | |
| Zinsspannenrisiko | 27.000 | 16.599 | 61,5 | |
| Spreadrisiko | 7.000 | 5.359 | 76,6 | |
| Aktienrisiko | 600 | 423 | 70,5 | |
| Immobilienrisiko | 2.310 | 1.802 | 78,0 | |
| aus Immobilienfonds | 1.900 | 1.405 | 74,0 | |
| aus selbstgenutzten Immobilien | 410 | 396 | 96,7 | |
| Beteiligungsrisiken | Beteiligungsrisiko | 4.500 | 3.895 | 86,6 |
| Liquiditätsrisiken | Refinanzierungsrisiko | 12.300 | 9.212 | 74,9 |
| Operationelle Risiken | Operationelles Risiko | 4.300 | 4.105 | 95,5 |
| Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko | 73.010 | 52.259 | 71,6 | |
Die Risiken werden im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstandes gesteuert.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2027. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie mehrere adverse Szenarien getroffen.
In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze.
Für den betrachteten Zeitraum von 5 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind.
Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).
Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen.
Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei unerwarteten Ereignissen die Risikotragfähigkeit gegeben ist.
Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Risikogesamtbericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.
Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.
Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren und die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird durch den Abteilungsleiter der Betriebswirtschaftlichen Abteilung/ Gesamtbanksteuerung (BWA/GBS) wahrgenommen.
Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten.
Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.
Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.
4.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken
4.2.1. Adressenausfallrisiken
Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.
Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht.
Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.
Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.
4.2.1.1. Adressenausfallrisiken im Kundengeschäft
Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).
Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).
Die Steuerung der Adressenausfallrisiken des Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands |
| ― |
Regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung der Kapitaldiensttragfähigkeit auf Basis aktueller Unterlagen |
| ― |
Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen |
| ― |
Interne Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung |
| ― |
Strukturvorgaben für das Kreditportfolio |
| ― |
Regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten |
| ― |
Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können |
| ― |
Festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung |
| ― |
Berechnung der Adressenausfallrisiken für die Risikotragfähigkeit mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View" |
| ― |
Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting |
Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in zwei große Gruppen: Das Firmenkunden- und Kommunalkreditgeschäft sowie das Privatkundenkreditgeschäft.
| Buchwerte * | ||
| Kreditgeschäft der Sparkasse |
31.12.2023
Mio. EUR |
31.12.2022
Mio. EUR |
| Firmenkundenkredite | 204,9 | 226,5 |
| Privatkundenkredite | 405,0 | 407,3 |
| Weiterleitungsdarlehen | 54,5 | 56,0 |
| Kredite an öffentliche Haushalte | 25,8 | 23,0 |
| Gesamt | 690,2 | 712,8 |
| darunter für den Wohnungsbau | 438,4 | 418,7 |
Tabelle: Kreditgeschäft der Sparkasse
* nach Abzug von Einzelwertberichtigungen und
Vorsorgereserven und ohne Avale und Treuhandkredite
Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Den Schwerpunktbereich bilden mit 8,73 % die Ausleihungen an das verarbeitende Gewerbe. Darüber hinaus entfallen 6,08 % auf das Grundstücks- und Wohnungswesen.
Die Größenklassenstruktur zeigt, dass 76,57 % des Kundenkreditgeschäfts (inklusive offener Kreditlinien) auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis 2,5 Mio. EUR entfallen.
Die Ratingstruktur zeigt, dass die Mehrheit der Kreditnehmer gute Bonitäten bzw. geringe Ausfallwahrscheinlichkeiten aufweisen. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:
| Ratingklasse | Anzahl in % |
Volumen
1)
in % |
| 1 bis 9 | 89,5 | 92,7 |
| 10 bis 15 | 7,5 | 5,0 |
| 16 bis 18 | 3,0 | 2,3 |
1) Kundenkreditvolumen (inklusive offener
Kreditlinien)
Das Länderrisiko, das sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Landes ergeben kann, ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen betrug am 31. Dezember 2023 0,6 % des Kundenkreditvolumens (inklusive offener Kreditlinien).
Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgenden Bereichen: Größenkonzentration bezogen auf die Bonität sowie Risikokonzentration im Bereich der regionalen, grundpfandrechtlichen Sicherheiten.
Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen ausreichend diversifiziert ist.
Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt.
Darüber hinaus haben wir angemessene Pauschalwertberichtigungen gebildet. Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigungen ist im Anhang zum Jahresabschluss erläutert.
Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine Ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.
Entwicklung der Risikovorsorge:
| Art der Risikovorsorge |
Anfangsbestand per 01.01.2023
TEUR |
Zuführung
TEUR |
Auflösung
TEUR |
Verbrauch
TEUR |
Endbestand per 31.12.2023
TEUR |
| Einzelwertberichtigungen | 5.079 | 973 | 1.088 | 377 | 4.587 |
| Rückstellungen | 849 | 152 | 99 | 1 | 901 |
| Pauschalwertberichtigungen | 2.797 | - | 317 | - | 2.480 |
| Pauschale Rückstellungen * | 627 | - | 103 | - | 524 |
| Gesamt | 9.352 | 1.125 | 1.607 | 378 | 8.492 |
* Für nicht in der Bilanz enthaltene
Geschäfte
4.2.1.2. Adressenausfallrisiken im Eigengeschäft
Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, die aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.
Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread ggü. der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs-, und ein Erfüllungsrisiko.
Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.
Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese unterliegt der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten.
Die Steuerung der Adressenausfallrisiken des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der Risikostrategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Festlegung von Limiten je Partner (Emittenten- und Volumenslimite) |
| ― |
Festlegung von Mindestratings |
| ― |
Berechnung des Adressenausfallrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View" |
| ― |
Limitierung des Adressenausfallrisikos aus Eigengeschäft zusammengefasst mit dem Adressenausfallrisiko aus dem Kundengeschäft in der ökomischen Perspektive |
| ― |
Portfolioüberwachung auf Gesamtbankebene mittels regelmäßigem Reporting |
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 181,3 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei der Wertpapierspezialfonds mit 146,5 Mio. EUR und Anleihen im Direktbestand in Höhe von 30,4 Mio. EUR.
Dabei zeigt sich nachfolgende Ratingverteilung:
| Standard & Poor's | auf Basis Tageswerte | |||
| Bonität | Moody's |
31.12.2023
in % |
31.12.2022
in % |
|
| exzellent, praktisch kein Ausfallrisiko | Aaa | AAA | 22,93 | 16,25 |
| sehr gut bis gut | Aal - Aa3 | AA+-AA- | 31,31 | 31,01 |
| gut bis befriedigend | Al - A3 | A+ - A- | 14,59 | 12,89 |
| befriedigend bis ausreichend | Baal - Baa3 | BBB+-BBB- | 22,52 | 18,95 |
| mangelhaft, anfällig für Zahlungsverzug | Bal - Ba3 | BB+ - BB- | 0,00 | 0,33 |
| Mangelhaft, stark anfällig für Zahlungsverzug | Bl - B3 | B+ - B- | 0,00 | 0,05 |
| ohne Rating | 8,65 | 20,52 | ||
| 100,00 | 100,00 | |||
Länderrisiken, die sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen anderer Länder ergeben können, sind sowohl im Direktbestand als auch im Spezialfonds vorhanden, aber breit gestreut. Zudem entfällt der größte Anteil auf Länder aus dem EURO-Raum. Länder außerhalb des EURO-Raums besitzen eine untergeordnete Bedeutung. Der Anteil der ausländischen Wertpapiere betrug per 31.12.2023 56,26 % des Kurswertes des Depot-A.
4.2.2. Marktpreisrisiken
Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt.
Die Steuerung der Marktpreisrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Risikostrategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für den Spezialfonds. Der Anlage- und Steuerungsausschuss hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen.
4.2.2.1. Zinsänderungsrisiko
Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve bzw. aus der unvollkommenen Korrelation bei anderen herangezogenen Zinskurven ergibt. In der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der vier Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "MPR" |
| ― |
Steuerung des ökonomischen Zinsänderungsrisikos auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes. Der VaR wird mit einer Haltedauer von 250 Tagen mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % berechnet. Zur Beurteilung des ökonomischen Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer als effizient eingeschätzten Benchmark (angelehnt an die Struktur des gleitenden 10-Jahresdurchschnitts) |
| ― |
Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019 |
| ― |
Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip |
| ― |
Limitierung des Zinsänderungsrisikos in der ökonomischen Risikotragfähigkeit |
Im Rahmen der Gesamtbanksteuerung werden zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken neben bilanzwirksamen Instrumenten auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss). Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches gemäß IDW RS BFA 3 n. F. einbezogen.
Auf Basis des Rundschreibens 6/2019(BA) der BaFin vom 6. August 2019 (Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch) haben wir zum Stichtag 31. Dezember 2023 die barwertige Auswirkung einer Ad-hoc-Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve um + bzw. - 200 Basispunkte errechnet.
| Zinsänderungsrisiken | ||
| Barwertveränderung | ||
| +200 Basispunkte | -200 Basispunkte | |
| TEUR | -8.927,4 | 7.915,9 |
| in % der Eigenmittel | -8,69 | 7,71 |
Konzentrationen, die allein aufgrund der Größe ein hohes Risiko für die Sparkasse darstellen, sehen wir beim Zinsänderungsrisiko nicht. Es liegt aber eine bedeutende Intra-Risikokonzentration in der Gefahr des Gleichlaufes von Zins-, Aktien- und Spreadrisiken innerhalb des Marktpreisrisikos vor.
Die Zinsentwicklung im Jahr 2023 führte zu erhöhten Bar- und Marktwerten zinstragender Geschäfte, die in die Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. (Drohverlustrückstellung) eingehen. Mögliche zukünftige Zinsanstiege erhöhen das Risiko eines Verpflichtungsüberschusses und damit das Risiko zur Bildung einer Drohverlustrückstellung in künftigen Jahresabschlüssen.
4.2.2.2. Spreadrisiko
Das Spreadrisiko wird allgemein definiert als die Gefahr eines Verlustes einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen OIS-Kurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zugrunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog zu einem Spread in Euro behandelt.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR" |
| ― |
Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip |
| ― |
Limitierung des Spreadrisikos in der ökonomischen Risikotragfähigkeit |
Konzentrationen bestehen beim Spreadrisiko innerhalb der Spreadklassen sowie in Form von Intra-Risikokonzentrationen in Verbindung mit den Zinsänderungs- und Aktienkursrisiken.
4.2.2.3. Aktienrisiko
Das Marktpreisrisiko aus Aktien wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder einer außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Investment in Aktien ausschließlich im Spezialfonds der Sparkasse |
| ― |
Festlegung von Anlagerichtlinien für den Spezialfonds |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR" |
| ― |
Limitierung des Aktienkursrisikos in der ökonomischen Risikotragfähigkeit |
| ― |
Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip |
Beim Aktienrisiko liegt eine Konzentration in Form von Intra-Risikokonzentrationen in Verbindung mit den Zinsänderungs- und Spreadrisiken vor.
4.2.2.4. Immobilienrisiken
Das Marktpreisrisiko aus Immobilien wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen Position, die sich aus der Veränderung von Marktwerten von Immobilien ergibt. Hier werden sowohl eigengenutzte Immobilien als auch Immobilieninvestitionen betrachtet.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Regelmäßige Ermittlung der Marktpreisrisiken aus Immobilieninvestitionen nach dem Benchmarkportfolioansatz mittels des Prodatix-Rechners |
| ― |
Limitierung des Immobilienrisikos in der ökonomischen Risikotragfähigkeit |
Immobilien im Eigenbestand werden in einem überschaubaren Umfang gehalten. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar.
4.2.3. Beteiligungsrisiken
Das Risiko aus einer Beteiligung (Beteiligungsrisiko) umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung.
Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen.
Die Steuerung der Beteiligungsrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Risikostrategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des Sparkassenverbands Westfalen Lippe für die Verbundbeteiligungen anhand einer durch die Sparkasse Wittgenstein kritisch gewürdigten Expertenschätzung der S-Rating und Risikosysteme GmbH |
| ― |
Jährlicher Bericht Beteiligungscontrolling |
| ― |
Limitierung des Beteiligungsrisikos in der ökonomischen Risikotragfähigkeit |
Die Sparkasse unterhält am 31.12.2023 einen Anteilsbesitz in Summe von 15,6 Mio. EUR, davon strategische Beteiligungen hauptsächlich im Sparkassenverbund in Höhe von 15,5 Mio. EUR und Kapitalbeteiligungen von untergeordneter Bedeutung in Höhe von 0,1 Mio. EUR.
Konzentrationen bestehen im Beteiligungsportfolio aufgrund der Bündelung strategischer Verbundbeteiligungen in der Beteiligung am SVWL.
4.2.4. Liquiditätsrisiken
Das Liquiditätsrisiko setzt sich allgemein aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden nachfolgend definierten Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.
Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.
Das Refinanzierungsrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.
Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen.
In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.
Die Steuerung der Liquiditätsrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Risikostrategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der Liquiditätsdeckungsquote (LCR) gemäß Art. 412 CRR i. V. m. der deIVO 2015/61 und Festlegung einer Risikotoleranz |
| ― |
Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der NSFR |
| ― |
Regelmäßige Ermittlung der Überlebensperiode (Survival Period) und Festlegung einer Mindestüberlebensperiode |
| ― |
Diversifikation der Refinanzierungsquellen |
| ― |
Führen einer Liquiditätsübersicht, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden |
| ― |
Tägliche Disposition der laufenden Konten |
| ― |
Festlegung und Überwachung von Frühwarnindikatoren |
| ― |
Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses |
| ― |
Festlegung eines Notfallplans |
| ― |
Erstellung einer Refinanzierungsplanung |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "RKR" |
| ― |
Limitierung des Refinanzierungskostenrisikos in der ökonomischen Risikotragfähigkeit |
Die Sparkasse hat auf der Grundlage der geplanten Entwicklungen im Rahmen der mittelfristigen Unternehmensplanung einen Refinanzierungsplan aufgestellt. Der Planungshorizont umfasst den Zeitraum bis 2027. Darüber hinaus wird auch ein Szenario unter Berücksichtigung adverser Entwicklungen betrachtet.
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. Kursrückgänge bei Wertpapieren der Liquiditätsreserve, ein erhöhter Abfluss von Einlagen sowie eine mögliche Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden im Rahmen von Risiko- und Stressszenarien berücksichtigt.
Im Jahr 2023 lag die Survival Period der Sparkasse immer über der Mindestüberlebensperiode von 4 Monaten.
Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.
4.2.5. Operationelle Risiken
Das operationelle Risiko (OpRisk) bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder von externen Einflüssen eintreten.
Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Risikostrategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Regelmäßige zukunftsorientierte Betrachtung im Rahmen einer Expertenschätzung nach einem hausindividuellen Verfahren |
| ― |
Regelmäßiger Einsatz einer Schadensfalldatenbank zur Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle |
| ― |
Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT |
| ― |
Limitierung des Operationellen Risikos in der ökonomischen Risikotragfähigkeit |
4.3. Gesamtbeurteilung der Risikolage
Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Durch das Risikomanagement und -controlling der Sparkasse können frühzeitig die wesentlichen Risiken identifiziert und gesteuert sowie Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.
In 2023 bewegten sich die Risiken mit Ausnahme einer Überschreitung des Limits für das Refinanzierungskostenrisiko innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Unterjährig hat es Limitanpassungen gegeben. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 71,6 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.
Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen durch die Regulatorik, in weiteren starken Zinsanstiegen (u. a. Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3), im Fall sich einer weiter eintrübenden Konjunktur, einer rückläufigen Ertragslage und einer nur begrenzt ausbaufähigen Risikotragfähigkeit. Im Hinblick auf die tendenziell weiter steigenden Eigenkapitalanforderungen ist jedoch auf Basis der durchgeführten Kapitalplanung aktuell mit keiner Einengung der Risikotragfähigkeit zu rechnen.
Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse ist der besten Bewertungsstufe "grün" zugeordnet.
Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage weiterhin als ausgewogen.
5. Chancen- und Prognosebericht
Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen.
Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.
Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.
Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.
5.1. Rahmenbedingungen
Die geopolitischen Aussichten für das Jahr 2024 sind erneut von großer Unsicherheit geprägt. Der Krieg in der Ukraine dauert an, ebenso im Nahen Osten, dazu kommen die Angriffe auf die internationale Schifffahrt im Roten Meer. In 76 Ländern, die für mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung stehen, finden im Jahr 2024 Wahlen statt. Als größte Volkswirtschaft der Welt kommt der Präsidentschaftswahl in den USA eine besondere Bedeutung zu, auch an den internationalen Kapitalmärkten.
Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet mit einem ähnlichen Wachstum der Weltwirtschaft wie im vergangenen Jahr. Die Organisation hat ihre Prognose für die Weltproduktion (BIP) um 0,2 %-Punkte auf 3,1 % angehoben und erwartet einen Anstieg des Welthandels um 3,3 % (2023: +0,4 %). Im Folgejahr erwartet der IWF eine BIP-Wachstumsrate von 3,2 % und eine weitere Zunahme des Welthandels um 3,6 %.
Für Deutschland fallen die Prognosen weniger gut aus. Die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute hatten in ihren jüngsten Prognosen von Dezember 2023 eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts um +0,5 % bis +0,9 % im Jahr 2024 und um 1,0 % bis 1,4 % im Jahr 2025 erwartet. Die Bundesregierung hat ihre Wachstumsprognose für das Jahr 2024 gegenüber ihrer Herbstprognose deutlich reduziert auf nunmehr 0,2 % für das laufende und 1,0 % für das kommende Jahr.
Die instabile geopolitische Lage hat nicht nur negative Auswirkungen auf die Außenwirtschaft, sondern durch die Verunsicherung der Verbraucher ebenso auf den inländischen Konsum und die langfristigen Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Belastend wirken weiterhin die Auswirkungen der vorangegangenen geldpolitischen Straffung, die Unternehmensinvestitionen verteuern und in besonderem Maße den Immobilienmarkt stark belasten. Auch der extreme Anstieg der Verbraucherpreise in den vergangenen Jahren dürfte das Konsumverhalten zunächst noch negativ beeinflussen.
Positiv für die Konjunktur im Jahr 2024 ist zu vermerken, dass sich die Energiepreise wieder etwas normalisiert haben. Auch die Beschaffungssituation in der Industrie hat sich deutlich entspannt. Allerdings drohen hier aufgrund der verschlechterten Sicherheitslage auf dem Seeweg erneut Schwierigkeiten. Für die exportstarke deutsche Wirtschaft würde sich zudem die - beispielweise vom IWF - prognostizierte Belebung des Welthandels positiv auswirken. Im Inland dürften sich der Anstieg der Tariflöhne und im Zeitverlauf die nachlassende Inflation positiv auf den privaten Konsum auswirken.
Vor diesem Hintergrund entwickelte sich der ifo-Geschäftsklimaindex nach einer gewissen Stabilisierung im Herbst 2023 zu Jahresbeginn 2024 nur schwach. Während die Dienstleistungsunternehmen sich mehrheitlich eher positiv zu ihrer aktuellen Geschäftslage äußerten, beurteilten die Unternehmen aller anderen Sektoren sowohl ihre aktuelle Lage wie auch die Aussichten negativ. Die Erwartungen im Bausektor sind im Februar 2024 auf den niedrigsten Stand seit 1991 gesunken.
Die Auftragslage im Verarbeitenden Gewerbe zeigt ein gemischtes Bild. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lagen die Auftragseingänge im Gesamtjahr 2023 5,9 % niedriger als im Vorjahr. Dennoch befindet sich der Auftragsbestand auf einem hohen Niveau und die Unternehmen verfügen immer noch über ein Auftragspolster von mehr als einem halben Jahr (7 Monate).
Die rückläufige Zahl der Baugenehmigungen und weitere Faktoren sprechen dafür, dass die Bauindustrie im Jahr 2024 einen weiteren Rückgang verzeichnen wird. Die großen Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren einen Rückgang der realen Bauinvestitionen um -0,6 % bis -2,5 %. Die Aussichten in den einzelnen Baubereichen fallen dabei recht unterschiedlich aus. Während es beim Wohnungsbau erste Anzeichen für ein Erreichen der Talsohle gibt, bleibt die Lage im Bereich der Gewerbe- und insbesondere der Büroimmobilien schwierig.
Die Verbraucher schauen zu Jahresbeginn skeptisch in die Zukunft. Das GfK-Konsumklima, das kurzzeitig zum Jahresende 2023 eine leichte Erholung verzeichnete, ist erneut gesunken, und zwar um 4,3 Punkte auf -29,7. Laut der GfK-Umfrage in der ersten Januarhälfte sind die Verbraucher sowohl pessimistischer hinsichtlich der Entwicklung ihrer Einkommenssituation als auch in Bezug auf die allgemeine Konjunkturlage. Infolgedessen neigen sie vermehrt dazu, zu sparen, und zögern bei größeren Anschaffungen.
Die schwierige Konjunkturlage schlägt sich bislang lediglich teilweise in einer steigenden Arbeitslosigkeit bzw. einer rückläufigen Nachfrage nach Arbeitskräften nieder. Auch im Jahr 2024 dürfte der deutsche Arbeitsmarkt vergleichsweise stabil bleiben. Für das Gesamtjahr 2024 erwarten die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute mehrheitlich einen leichten Anstieg der Arbeitslosenquote auf 5,8 % bis 5,9 % und eine weitere Zunahme der Zahl der Erwerbstätigen auf über 46 Millionen (+0,1 % bis +0,2 %).
Nach den außergewöhnlichen Anstiegen der Inflationsrate in Deutschland in 2022 (+6,9 %) und 2023 (+5,9 %) lassen die aktuellen Daten zur Preisentwicklung erwarten, dass der Höhepunkt der Inflation überschritten ist. Den Prognosen der großen Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge wird der Anstieg der Verbraucherpreise in Deutschland 2024 mit +2,2 % bis +3,0 % nur etwa halb so hoch ausfallen wie im Vorjahr und im Folgejahr mit +1,8 % bis +2,3 % wieder weitgehend der 2 %-EZB-Zielmarke entsprechen.
Der Anstieg der Unternehmensinsolvenzen wird sich im laufenden Jahr voraussichtlich weiter fortsetzen. Der IWH-Insolvenztrend blieb zu Jahresbeginn auf hohem Niveau: 40 % über dem Wert vor einem Jahr und 20 % über dem Wert der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019. Neben dem schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld dürften die Staatshilfen während der Corona-Pandemie dafür ursächlich sein, die zunächst viele Insolvenzen verhindert hatten. Nachdem der Insolvenztrend im Baugewerbe bereits im vergangenen Jahr klar aufwärtsgerichtet war und die Entwicklung der Baugenehmigungen als Konjunkturindikator auf eine weitere Verschlechterung der Baukonjunktur hinweist, ist ein weiterer Anstieg in diesem Wirtschaftsbereich wahrscheinlich.
Auch zu Jahresbeginn 2024 bleiben alle Einschätzungen zu den wirtschaftlichen Aussichten mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Risiken bestehen insbesondere bzgl. des weiteren Verlaufs des Krieges in der Ukraine und im Nahen Osten und dem Ausgang wichtiger Wahlen in diesem Jahr. Zudem ist es noch ungewiss, ob die Inflation wirklich nachhaltig auf ein stabilitätskonformes Niveau sinkt und im Zuge dessen, die Frage, wann die EZB die erneute geldpolitische Wende vollziehen wird. Der künftige Zinsverlauf ist wiederum ein wichtiger Faktor für die weitere Entwicklung am Immobilienmarkt. Darüber hinaus steht die deutsche Wirtschaft unverändert vor strukturellen Herausforderungen. Der Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft hat sich unverändert ausgeweitet, die Lieferketten sind weiterhin fragil und die Zukunft insbesondere energieintensiver Industrien in Deutschland ist vor dem Hintergrund der Klimakrise ungewiss.
Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an.
Im bisherigen Jahr 2024 haben sich die Zinsen am Geldmarkt nach dem Rückgang zum Jahresende 2023 ansteigend entwickelt. Am Kapitalmarkt war bei den zehnjährigen Bundesanleihen wieder ein Anstieg der Renditen festzustellen Die Renditen der 10-Jährigen Bundesanleihen lagen zum Jahresbeginn bei 2,10% und bis zum 30.04.2024 bei 2,55%.
Die Deutsche Bundesbank geht davon aus, dass sich der Anstieg der Margen im Einlagen- und Kreditgeschäft der deutschen Kreditinstitute so nicht fortsetzen wird. Es ist demnach zu erwarten, dass der zunehmende Wettbewerb im Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft sowie eine Zunahme von Kreditausfällen die Ertragslage der nächsten Jahre belasten werden. Darüber hinaus geht die Bundesbank von steigenden Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen (u. a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur verstärkten Digitalisierung) aus.
Für das stark zinsabhängige Geschäftsmodell der Sparkassen wird im laufenden Jahr aufgrund der Erwartung sinkender Marktzinsen mit leicht rückläufigen Zinsüberschüssen gerechnet. Gleichzeitig werden die Verwaltungsaufwendungen durch das Inkrafttreten des letzten Tarifabschlusses sowie der weiterhin hohen Inflation erneut ansteigen, wenn auch nicht so stark wie im Jahr 2023. Die Kreditnachfrage wird voraussichtlich weiter verhalten ausfallen, während auf der Einlagenseite weitere Umschichtungen von den Sichteinlagen hin zu Termingeldern und Eigenemissionen zu erwarten sind.
Eine Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft unterliegt den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung. Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation kann es zu einem Anstieg der Risikovorsorge im Kreditgeschäft kommen.
Regionale wirtschaftliche Entwicklung
Die Stimmung der heimischen Wirtschaft bleibt zum Jahresbeginn 2024 trübe. Eine komplexe Gemengelage zahlreicher Risiken belastet die Unternehmen. Nie zuvor kritisierten die heimischen Unternehmen die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen so stark. Investitionen werden aufgrund steigender Unsicherheiten und schwindenden Vertrauens verschoben oder ganz aufgegeben. Die aktuelle Geschäftslage und die Zukunftserwartungen haben sich kaum fühlbar verbessert, insgesamt überwiegen weiterhin die negativen Einschätzungen. Die hohen Energie- und Rohstoffpreise werden weiterhin als größtes Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung eingestuft, gefolgt von den wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen, der Inlandsnachfrage, dem Fachkräftemangel und den Arbeitskosten.
Konkurrenz
Der Konkurrenzdruck für die Sparkasse wird im Kreditgeschäft sowie im Dienstleistungsgeschäft weiter steigen, da viele andere Institute sich wieder den traditionellen Geschäftsfeldern zuwenden. Dies hat schon zu einem steigenden Margendruck und einem Verdrängungswettbewerb geführt. Ein weiterer Wettbewerbsfaktor wird eine starke Multikanalpräsenz der Sparkasse sein, wobei auch hier zusätzliche Konkurrenz durch die wachsende Digitalisierung entstehen wird.
Beteiligungen
Aus den strategischen Beteiligungen innerhalb der Sparkassenorganisation schließen wir zukünftig weitere Belastungen nicht aus.
Regulatorik
Die Anforderungen, die das regulatorische Umfeld an die Sparkasse stellt, werden kontinuierlich steigen. Zusätzliche Meldepflichten sind bereits aus der Corona-Krise gefolgt. Die Folge wird auch sein, dass in der Sparkasse zur Abdeckung dieser Anforderungen erhebliche hochqualifizierte personelle Ressourcen gebunden werden. Auch die verbraucherschutzgetriebenen Anforderungen binden zusätzliche Ressourcen. Aus den Eigenkapitalregelungen (Basel III) ergeben sich aus aktueller Sicht für die Sparkasse in der Handlungsfähigkeit keine grundlegenden Einschränkungen. Gleichwohl werden die Neuerungen sich merkbar auf die Eigenkapitalkennziffern der Sparkasse auswirken. Die finale Umsetzung der CRR III ("Basel IV") ab 2025 mit Übergangsfristen wird die Eigenkapitalquote der Sparkasse belasten, ebenso die steigenden Abzüge vom Kernkapital aus dem sog. "NPE-Backstop". Eine zukunftsorientierte Betrachtung der Entwicklung von regulatorischen Anforderungen, der Ertrags- und Aufwandsentwicklung der Sparkasse und der möglichen Eigenkapital-Thesaurierungen erfolgt über den Kapitalplanungsprozess in der normativen Sicht. Zusätzliche Eigenkapitalanforderungen dürften sich aus den SREP-Eigenkapitalzuschlägen bei der Anpassung an die Risiken an die ökonomische Risikotragfähigkeit ergeben.
Langfristig sehen wir die Bestrebungen der Aufsicht zur Einführung eines digitalen Euros als Bedrohung für das Geschäftsmodell der Sparkasse.
Digitalisierung
Die wachsende Digitalisierung aller Lebensbereiche verändert die Kundenerwartungen und wird sich in den kommenden Jahren auch stark auf die Vertriebskanäle und die Kommunikation mit unseren Kunden auswirken. Hierbei sind weitere Investitionen in die technische und personelle Ausstattung der Sparkasse notwendig, um auf das veränderte Informations- und Kommunikationsverhalten des Kunden reagieren und unseren Service in gewohnter Qualität anbieten zu können. Die Anforderungen an die erhöhte Digitalisierung werden auch von unserem Marktumfeld beeinflusst. Bei den Investitionen soll die Kosten-Nutzen-Relation berücksichtigt werden.
5.2. Geschäftsentwicklung
Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023 rechnen wir mit einem moderaten Wachstum für unser Kundenkreditgeschäft, vorrangig aus dem Darlehensgeschäft mit unseren Privatkunden. Das Planwachstum liegt bei 0,6% des Durchschnittsbestandes.
Im Einlagengeschäft setzt sich der über Konditionen geführte Wettbewerb fort. Hier erwarten wir für 2024 einen leichten Rückgang gegenüber den höheren Durchschnittsbeständen der Kundeneinlagen des Vorjahres um 1,0 %.
Bei der Durchschnittsbilanzsumme erwarten wir für das Folgejahr einen Rückgang in Höhe von 3,3 %, insbesondere erwarten wir Rückgänge bei den Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
Das Dienstleistungsgeschäft ist wie bisher eine wichtige Ertragssäule der Sparkasse. Hier werden weiterhin überdurchschnittliche Ergebnisse im Vergleich zum Verband erwartet. Die Chancen im Bereich Geldvermögensbildung sprechen mittelfristig auch weiterhin für steigende Absatzvolumina im Bereich Wertpapiergeschäft, in 2024 erwarten wir leicht steigende Gesamtumsätze. Im Bereich der Bausparprodukte sehen wir aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus mittelfristig Chancen für ein steigendes Absatzvolumen, allerdings gehen wir in 2024 von etwas geringeren Absatzvolumina aus. Beim Vertrieb von Versicherungen gehen wir für 2024 von konstanten Absatzvolumina aus.
5.3. Finanzlage
Wir gehen davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsbereitschaft gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können.
5.4. Ertrags- und Vermögenslage
Auf Basis von Betriebsvergleichszahlen rechnen wir nach der Prognose von Ende März 2024 für 2024 mit einem gegenüber dem Vorjahr um 0,8 Mio. EUR niedrigeren Zinsüberschuss. Aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus gehen wir im Vergleich zum Zinsertrag von einem stärkeren Anstieg des Zinsaufwandes aus.
Beim Provisionsüberschuss gehen wir für das nächste Jahr von einem Rückgang um 0,6 Mio. EUR aus, wofür insbesondere die Erträge aus dem Wertpapiergeschäft verantwortlich sind.
Der Verwaltungsaufwand wird nach unserer Planung deutlich um 1,1 Mio. EUR steigen. Hierbei gehen wir von einem um 0,5 Mio. EUR höheren Personalaufwand aus, während der Sachaufwand um 0,6 Mio. EUR steigt. Die Steigerung beim Sachaufwand ist im Wesentlichen auf höhere IT-Aufwendungen und Kosten für Geschäftsräume zurückzuführen. Auch der Werbeaufwand wird aufgrund des 175-jährigen Jubiläums der Sparkasse höher ausfallen.
Insgesamt ergibt sich für das Jahr 2024 ein um 2,7 Mio. EUR niedrigeres Betriebsergebnis vor Bewertung von rund 0,83 % der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme von ca. 999 Mio. EUR.
Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Für das Jahr 2024 rechnen wir mit einem negativen Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft, das höher als der Durchschnittswert der vergangenen Jahre ausfällt. In unserer Planung gehen wir zunächst von einem negativen Planwert von 2,5 Mio. EUR aus.
Beim Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft hat in 2023 bereits eine deutliche Wertaufholung nach den hohen zinsinduzierten Abschreibungen in 2022 stattgefunden. In den Planungen für 2024 gehen wir von weiteren Wertaufholungen bei den festverzinslichen Wertpapieren und von einem positiven Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft in Höhe von 2,0 Mio. EUR aus.
Für das sonstige Bewertungsergebnis ist in der Planung 2024 aufgrund unserer Beteiligungen am S-Finanzverbund eine Belastung in Höhe von 0,5 Mio. EUR vorgesehen. Auch künftig können weitere Risiken in unserem Beteiligungsportfolio nicht ausgeschlossen werden.
Insgesamt erwarten wir einen Bewertungsaufwand und ein neutrales Ergebnis von zusammengefasst -1,8 Mio. EUR. Chancen bestehen in einem aufgrund einer positiven konjunkturellen Entwicklung geringer ausfallenden negativen Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft.
Bei der Kosten-Ertrags-Relation (CIR) erwarten wir für 2024 ein ungünstigeres Verhältnis von 68,9 %.
Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage ermöglicht eine weitere Stärkung der Eigenmittel.
Die intern festgelegte Gesamtkapitalquote nach CRR für 2024 von mindestens 13,20 % (Mindestwert nach der CRR von 8,0 % zuzüglich SREP-Zuschlag, Kapitalerhaltungspuffer, Netto-Eigenmittelempfehlung, antizyklischer Kapitalerhaltungspuffer, sektoraler Systemrisikopuffer für Wohnimmobilien sowie ein individueller Management-Puffer) wird mit einem Wert von 17,26 % zum 31.12.2023 deutlich überschritten. Die Zielübererfüllung wird im Jahr 2024 voraussichtlich leicht sinken.
Insbesondere bei einer möglichen weiteren konjunkturellen Abschwächung oder gar einer Rezession könnten sich gleichwohl weitere Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben.
Darüber hinaus können sich aufgrund weiterer regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (z.B. Vereinheitlichung der Einlagensicherung, Basel III-Regelungen, Meldewesen) weitere Belastungen für die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse ergeben.
5.5. Gesamtaussage
Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 lässt insgesamt erkennen, dass Rückgänge beim Zins- und Provisionsüberschuss sowie ein steigender Verwaltungsaufwand die Ertragslage belasten.
Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte aber eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein.
Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 beurteilen wir in Bezug auf die aufgezeigten Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der von uns erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen und unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als noch zufriedenstellend.
Wir gehen davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind.
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Sparkasse Wittgenstein
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Wittgenstein bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Wittgenstein für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
Bewertung der Forderungen an Kunden
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt aufgebaut:
a) Sachverhalt und Problemstellung
b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
c) Verweis auf weitergehende Informationen
Bewertung der Forderungen an Kunden
a) Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31. Dezember 2023 Forderungen an Kunden unter dem Bilanzposten Aktiva 4 ausgewiesen, die rund 69,8 % der Bilanzsumme ausmachten. Die Bewertung der Forderungen an Kunden hat daher wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Jahres 2023 wurden insbesondere durch die Folgen des Ukraine-Kriegs in Form eines Anstiegs der Energiepreise, der Lebensmittelkosten und der Zinsen, einer Energieknappheit, von Lieferengpässen und einer hohen Inflation geprägt. Infolgedessen besteht auch ein erhöhtes Risiko, dass Kreditnehmer ihren Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen künftig nicht oder nicht vollumfänglich nachkommen können (Ausfallrisiko). Für Zwecke der Rechnungslegung kommt daher der Qualität der eingerichteten Kreditprozesse im Zusammenhang mit der Identifizierung und Bewertung von Ausfallrisiken eine besondere Bedeutung zu.
b) Bereits im Rahmen unserer vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten und der Risikolage haben wir die Ordnungsmäßigkeit der Kreditprozesse, unter anderem die Früherkennungsverfahren für Kreditrisiken und die Risikovorsorgeverfahren, nachvollzogen. Die relevanten Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems bei der Bewertung der Kundenforderungen beurteilen wir regelmäßig auf Grundlage von Aufbau- bzw. Funktionsprüfungen.
Die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft prüften wir anhand der Auswertungen zur Struktur des Forderungsbestands und der Unterlagen zu einzelnen Kreditengagements. Für diese Kreditfälle untersuchten wir die ordnungsgemäße handelsrechtliche Bewertung, die sachgerechte Abbildung im Frühwarnverfahren sowie die ordnungsgemäße Zuordnung in die Betreuungsstufen gemäß den Mindestanforderungen für das Risikomanagement (MaRisk). Die Engagements wurden nach berufsüblichen Verfahren in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehören u. a. zugewiesene Risikoklassifizierungsnoten, der Umfang nicht durch Sicherheiten gedeckter Kreditteile (Blankokredite) oder Negativhinweise aus der Kontoführung des Kreditnehmers (Risikofrühwarnsystem). Die Kreditengagements haben wir daraufhin untersucht, ob mit hinreichender Sicherheit eine Rückführung der Forderung durch den Kreditnehmer oder durch die Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten zu erwarten ist.
Die vom Vorstand zur Bewertung der Forderungen eingerichteten Kreditprozesse sind hinreichend dokumentiert und wurden wirksam durchgeführt.
c) Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang in den Angaben zu Aktiva 4 (Abschnitt C.) sowie den Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B.) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte 2.4.2.3 und 4.2.1.1).
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten Internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir sind nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen.
Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:
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Prüfung nach § 89 Abs. 1 des WpHG |
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Prüfung der Beträge der Abzugsposten nach § 16 Abs. 2 FinDAG für die Bemessung der Umlage der Kosten für die BaFin im Aufsichtsbereich Wertpapierhandel |
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Sebastian Platz.
Münster, 17. Mai 2024
Sparkassenverband
Westfalen-Lippe
Prüfungsstelle
Platz, Wirtschaftsprüfer
Bericht des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat nahm im Berichtsjahr seine gesetzlichen und satzungsgemäßen Aufgaben wahr. In regelmäßigen Sitzungen wurde das Gremium durch den Vorstand der Sparkasse über grundsätzliche Fragen der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse der Sparkasse Wittgenstein unterrichtet.
Regelmäßig wurden die Mitglieder über die wesentlichen Inhalte der Risikoberichte gemäß MaRisk unterrichtet. Sie erhielten ebenfalls Einblicke in die Risikotragfähigkeit der Sparkasse und befassten sich ausführlich mit den Strategien des Vorstands. Der Verwaltungsrat überwachte die Geschäftsführung des Vorstands und fasste die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse.
Die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Wittgenstein hat den Sparkassenorganen am 5. September 2023 für das Jahr 2022 Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss für das Jahr 2023 ist von der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe geprüft worden. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt.
Gemäß § 15 Abs. 2 d) des Sparkassengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen hat der Verwaltungsrat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss für das Jahr 2023 festgestellt und den Lagebericht gebilligt.
Der Verwaltungsrat schlägt dem Sparkassenzweckverband gemäß § 15 Abs. 2 Buchstabe e) in Verbindung mit § 24 Abs. 4 Sparkassengesetz vor, den Jahresüberschuss in Höhe von € 189.493,94 vollständig in die Sicherheitsrücklage einzustellen.
Bad Berleburg, den 1. Juli 2024
Vorsitzender des Verwaltungsrates
Bernd Fuhrmann
Gewinnverwendung
Die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Wittgenstein hat in ihrer Sitzung am 10. Juli 2024 folgenden Beschluss gefasst:
Der Jahresüberschuss des Jahres 2023 in Höhe von 189.493,94 Euro wird vollständig der Sicherheitsrücklage zugeführt. Auf eine Ausschüttung an den Träger wird verzichtet. Ein Gewinnvortrag ergibt sich nicht.
Bad Berleburg, den 10. Juli 2024
Vorsitzender der Verbandsversammlung
Mitglied der Verbandsversammlung
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen