HGT-Bau GmbHLiquidiert

23617 Stockelsdorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Lübeck HRB 1439 BS
Eingetragen
14.2.2006
Branche
BeteiligungsgesellschaftenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Baustoffen und AnstrichmittelnBauträger für andere Gebäude und Bauwerke
Gegenstand
Die Vermittlung und die Ausführung von Bauaufträgen, Maurerarbeiten und baulichen Reparaturen, deren organisatorische Betreuung sowie der Handel mit Baustoffen aller Art, soweit keine besondere Genehmigung erforderlich ist. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen im Inland und im Ausland errichten. Die Gesellschaft darf alle Handlungen vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sein könnten.

Historie

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Management

NameRolle
Hildegard Tuttlies
seit 22.4.2010
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

HGT-Bau GmbH

Stockelsdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

Bilanz

Aktiva

  31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Umlaufvermögen 10.449,48 13.329,47
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.965,88 11.628,42
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 483,60 1.701,05
Bilanzsumme, Summe Aktiva 10.449,48 13.329,47

Passiva

   
  31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Eigenkapital 9.426,89 9.475,60
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 16.088,99 16.607,31
III. Jahresfehlbetrag 48,71 -518,32
B. Rückstellungen 1.022,59 1.992,59
C. Verbindlichkeiten 0,00 1.861,28
Bilanzsumme, Summe Passiva 10.449,48 13.329,47

Anhang für das Geschäftsjahr 2008

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der HGT-Bau GmbH zum 31.12.2007 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.965 9.887 11.628 11.550

Kapital

Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr
Verbindlichkeiten 0 0 1.861 1.861

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Auf Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung wird entsprechend § 326 HGB verzichtet.

Sonstige Angaben

Vorschlag und Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses

Dem Vorschlag der Geschäftsführung folgend, ist mit Beschluss der Gesellschafterversammlung festgelegt worden, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Frau Hildegard Tuttlies.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

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