Fliesen - Pausch GmbH
Straußstraße 49, 16341 Panketal, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jennifer, geb. Hirrle Pausch seit 29.1.2024 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 59.96% | |
| 40.04% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Fliesen - Pausch GmbHPanketalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
AnhangA. Rechtliche Verhältnisse
Gegenstand des Unternehmens: ist die Durchführung von Bauwerkssanierung, Fassadenverklinkerung, Maurer- und Putzarbeiten, Gebäudeisolierung, Tiefbau- und Betonarbeiten; Durchführung von Fliesenarbeiten; Verleih von Baumaschinen und Handel mit Baumaterialien aller Art. Stammkapital: EUR 25.600,00 (in Worten: Fünfundzwanzigtausendsechshundert Euro) Das Kapital ist eingezahlt und im Handelsregister eingetragen. Gesellschafter: Herr Eckhard Pausch und Herr Marcus Pausch Geschäftsführer: Herr Marcus Pausch Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei von ihnen gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Prokurist: nicht bestellt B. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242 ff. HGB) aufgestellt. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind im Anhang aufgeführt. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in er Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Entsprechend den Kriterien des § 267 HGB ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt entsprechend den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewendet. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde beachtet.Gegenüber dem Vorjahr ist keine abweichende Form des Jahresabschlusses gewählt worden. Die Vergleichszahlen des Geschäftsjahressind in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung den Zahlen des Geschäftsjahres gegenübergestellt worden.Die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Gesellschaften wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB) und den Bestimmungen des Gesellschaftervertrages: Immaterielle Anlagewerte liegen nicht vor. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskostenangesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung erfolgt zeitanteilig linear. Grundlage dabei ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Beim beweglichen Anlagevermögen werden die Abschreibungen nach der linearen Methode vorgenommen. Der Zugang von sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgütern und seine Abschreibung nach § 6 Absatz 2 EStG wurde genutzt. Bis netto 150,00 EUR wurden die Wirtschaftsgüter sofort als Aufwand gebucht. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten netto 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR betragen, wurde ein Sammelposten gebildet. Er wird entsprechend den Regelungen des § 6 Abs. 2a EStG aufgelöst. Finanzanlagen liegen nicht vor. Der Ansatz der Vorräte erfolgte einzeln nach den Anschaffungs-/ Herstellungskosten. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Ver-mögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Alle erkennbaren Risiken wurden bewertet. Zur Abdeckung eines Ausfallrisikos wurde keine Pauschalwertberichtigung vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen und werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Über die genannten Bewertungsverfahren hinausgehend wurden keine Bewertungsvereinfachungen vorgenommen. Die Laufzeiten der Verbindlichkeiten betragen bis zu einem Jahr. D. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB liegen nicht vor. Abweichungen in der Form und Gliederung der aufeinander folgenden Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind nicht zu verzeichnen. (§ 265 Abs. 1 HGB) Nicht vergleichbare Vorjahresbeträge sind in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht zu verzeichnen. (§ 265 Abs. 2 HGB) Gliederungsbesonderheiten sind nicht zu verzeichnen. (§ 265 Abs. 4 HGB) E. Sonstige Pflichtangaben (§ 285 Satz 1, Nr. 1 HGB) Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag teilen sich hinsichtlich der Fristigkeit wie folgt auf:
Im Berichtszeitraum wurden drei Arbeitnehmer beschäftigt. Die Bezüge des Geschäftsführers beliefen sich auf 37.800,00 EUR. Im Berichtszeitraum waren für die Gesellschaft vertretungsberechtigt: Herr Marcus Pausch. Die Geschäftsführung stellte am 25.01.2014 den Jahresabschluss 2012 fest und beschloss, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2012 - 31.12.2012Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 1.809,64 EUR. 1.1.2011 - 31.12.2011Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 9.809,64 EUR. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 25.01.2014 festgestellt. Unterzeichnung des Jahresabschlusses am 20.01.2014 durch Herrn Marcus Pausch |
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