Stammdaten

Register
Amtsgericht Kleve HRB 18249
Eingetragen
26.8.2022
Branche
Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenPersonenbeförderung im Linienverkehr auf der StraßeBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Planung und Durchführung von Transporten, Transportbegleitung mit den dazugehörigen Baumaßnahmen für alle Bereiche, sowie die Beratung in diesen Bereichen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben und Handlungen vornehmen, die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sandra Lewin
seit 19.12.2025
Geschäftsführer
Hans-Dieter Böttcher
seit 26.8.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Hans-Dieter Böttcher
Alpen
50.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

HaDiBö GmbH

Alpen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 688.896,00 883.310,60
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 159.107,00 196.082,00
II. Sachanlagen 529.789,00 687.228,60
B. Umlaufvermögen 469.835,63 300.905,72
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 286.703,15 222.056,18
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 183.132,48 78.849,54
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.930,61 9.481,60
Aktiva 1.165.662,24 1.193.697,92

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 62.199,49 48.183,43
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Verlustvortrag 1.816,57
III. Jahresüberschuss 14.016,06 -1.816,57
B. Rückstellungen 45.234,56 13.125,00
C. Verbindlichkeiten 1.058.228,19 1.132.389,49
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 71.388,19 132.389,49
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 986.840,00 1.000.000,00
davon gegenüber Gesellschaftern 492,10 8.529,92
Passiva 1.165.662,24 1.193.697,92

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

II. Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeiten

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

III. Haftungsverhältnisse

D. Angaben zu G.u.V.-Posten

I. Abschreibungen auf den Firmenwert

E. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB.

2) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3) Die Posten der Aktivseite sind grundsätzlich nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Sofern Verrechnungen vorgenommen wurden, ist dies bei den Anhangangaben zur jeweiligen Bilanz- / GuV-Position angegeben.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 - 2 HGB wurden beachtet.

3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

6) Die Handelsbilanz der Gesellschaft beruht ausschließlich auf handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Sie entspricht nicht den steuerlichen Vorschriften. Daher wurde eine gesonderte Steuerbilanz erstellt.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der handelsrechtlich zugelassenen Zeiträumen linear und degressiv vorgenommen. Sofern möglich orientiert sich die handelsrechtliche Nutzungsdauer an den steuerrechtlich zugelassenen Zeiträumen. Bei beweglichen Anlagengegenständen erfolgt der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800 € (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt.

7) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert, bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

11) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug zum Bilanzstichtag 986.840,00 €.

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

1) Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter Hans-Dieter Böttcher Darlehensforderungen in Höhe von 0,00 €. Dem gegenüber schuldete die Gesellschaft dem Gesellschafter Hans-Dieter Böttcher aus erhaltenen Darlehen insgesamt 492,10 €.

2) Ein gesonderter Bilanzausweis dieser(s) Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.

III. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Angaben zu G.u.V.-Posten

I. Abschreibungen auf den Firmenwert

Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert nach § 246 S. 4 HGB wurde planmäßig über seine Nutzungsdauer abgeschrieben.

E. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

Geschäftsführer im Berichtsjahr 2023 waren Hans-Dieter Böttcher und Nicole Böttcher.

sonstige Berichtsbestandteile

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

 

Alpen, den 02.12.2024

Hans-Dieter Böttcher, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 02.12.2024 festgestellt.

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