Reker
GmbH
Rheda-Wiedenbrück
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.618.408,49 |
1.295.346,49 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,50 |
1,50 |
| II.
Sachanlagen |
1.289.755,00 |
966.693,00 |
| III.
Finanzanlagen |
328.651,99 |
328.651,99 |
| B.
Umlaufvermögen |
930.263,43 |
781.893,08 |
| I.
Vorräte |
85.371,92 |
65.472,88 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
346.194,46 |
274.618,90 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
110.041,77 |
98.850,37 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
498.697,05 |
441.801,30 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.591,64 |
15.911,60 |
| Aktiva |
2.556.263,56 |
2.093.151,17 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
158.313,53 |
82.039,43 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
132.313,53 |
56.039,43 |
| davon
Gewinnvortrag |
56.039,43 |
48.387,26 |
| B.
Rückstellungen |
880.798,00 |
812.806,99 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.517.152,03 |
1.198.304,75 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
696.257,22 |
634.555,48 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
820.894,81 |
563.749,27 |
| Passiva |
2.556.263,56 |
2.093.151,17 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde unter
Zugrundelegung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung sowie unter
Beachtung einschlägiger Normen des HGB und des GmbHG
erstellt. Die Gliederungen der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgen in Anlehnung an die
handelsrechtlichen Gliederungsschemata der § 266 HGB
(Bilanz) und § 275 HGB (Gewinn- und Verlustrechnung).
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Bei der Offenlegung werden die
Erleichterungsvorschriften gemäß § 266 Abs.
1 Satz 3 HGB (Bilanzposten) sowie die
Erleichterungsvorschriften gemäß 326 HGB
(Offenlegung von Bilanz und Anhang) angewendet.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Immaterielle Vermögensgegenstände, die
entgeltlich erworben wurden und Sachanlagen werden zu
Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen angesetzt.
Eigenständig nutzungsfähige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von weniger
als € 800,00 wurden im in voller Höhe aufgrund
untergeordneter Bedeutung abgeschrieben (Bewertungsfreiheit
nach § 6 Abs. 2 EStG).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden
allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend
Rechnung getragen.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3. Angaben zur Bilanz
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden unter Beachtung der §§ 246 ff. HGB einzeln
bewertet. Vorhersehbare Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, wurden
berücksichtigt.
Das Sachanlagevermögen ist mit den
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet. Die Aufgliederung und die
Bewegungen des Anlagevermögens sind dem
Bruttoanlagenspiegel zu entnehmen.
Die im Finanzanlagevermögen ausgewiesenen
Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen
beinhalten die Vermögenswerte zur Deckung der
Pensionszusagen (vgl. hierzu Rückstellungen) der
beiden Gesellschafter- Geschäftsführer. Deren
Höhe wurde durch ein versicherungsmathematisches
Gutachten nachgewiesen.
Die Vorräte wurden unter Berücksichtigung
des strengen Niederstwertprinzips bilanziert.
Die ausgewiesenen Forderungen wurden zum Nennwert
bewertet. Einzelwertberichtigungen und
Pauschalwertberichtigungen sind nicht erfolgt.
Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen
gegenüber den Gesellschaftern in Höhe von
51.067,96 € .
Das Eigenkapital setzt sich zusammen aus dem
Stammkapital, dem Gewinnvortrag und dem
Jahresüberschuss.
Für die Pensionsrückstellungen hat die
Gesellschaft zum 31.12.2023 ein versicherungsmathematisches
Gutachten unter Berücksichtigung der nach BilMoG
geltenden Bewertungsvorschriften für
Pensionsrückstellungen nach der sogenannten
Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode) erstellen
lassen.
Die Berechnung der Pensionsrückstellung
gemäß versicherungsmathematischem Gutachten zum
31.12.2023 weist eine planmäßige Zuführung
zu den Pensionsrückstellungen für das
Geschäftsjahr 2023 aus.
Die Pensionsverpflichtung per 31.12.2023 beträgt
733.390,00 €.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
vorsichtiger Schätzung in die Bilanz eingestellt. Sie
betreffen in der Hauptsache ausstehenden Jahresurlaub (
89,76 T €).
Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit den
jeweiligen Rückzahlungsbeträgen passiviert.
4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
5. Sonstige Angaben
Im Berichtszeitraum waren zum
Geschäftsführer bestellt:
Andreas Reker,
Karsten Reker,
beide Rheda-Wiedenbrück.
Sie sind einzelvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.12.2024
festgestellt.
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