Delta
Entertainment GmbH
Schwarzenberg/Erzgeb.
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
28.651,00 |
42.529,00 |
| I.
Sachanlagen |
28.651,00 |
42.529,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
70.727,47 |
62.364,70 |
| I.
Vorräte |
200,00 |
257,36 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
56.506,73 |
49.518,83 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.020,74 |
12.588,51 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
348,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
99.378,47 |
105.241,70 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
10.293,58 |
31.952,98 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
14.706,42 |
-6.952,98 |
| B.
Rückstellungen |
3.000,00 |
3.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
86.084,89 |
70.288,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
99.378,47 |
105.241,70 |
Anhang
Anwendung des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
Der Jahresabschluss 2010 der Delta Entertainment GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Die Wertansätze der Bilanz zum 31. Dezember 2009
wurden unverändert übernommen.
Für die erstmalige Bilanzierung nach BilMoG
gelten Übergangsregeln gem. Art. 66 und 67 EGHGB.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Steuerliche Bewertungswahlrechte wurden im
Geschäftsjahr nicht in Anspruch genommen.
Zum 31.12.2010 liegen keine Abweichungen zwischen
Handelsbilanz und Steuerbilanz vor.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze und
Plausibilitätsbeurteilung
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um die
planmäßige Abschreibung vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear oder degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
AfA erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer
höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 410,00 EUR wurden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 150,00 Euro wurden im Vorjahr voll abgeschrieben.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
150,00 EUR aber nicht mehr als 1.000,00 EUR wurde im
Vorjahr ein Sammelposten gebildet und linear über 5
Jahre abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen haben wir auf seine
Plausibilität und Ordnungsmäßigkeit
beurteilt.
Bei dem
Vorratsvermögen handelt es sich um Vorräte
für die Kundenbetreuung.
Es erfolgte die Bildung eines Festwertes.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit dem Nennbetrag angesetzt und sind durch Saldenlisten in
der Finanzbuchhaltung nachgewiesen.
Die Prüfung der Werthaltigkeit der Forderungen
war nicht Gegenstandes unseres Auftrages.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Die Salden der
Bank- und Kassenbestände sind durch
Kontoauszüge bzw. das Kassenbuch nachgewiesen.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt. Soweit Rückstellungen wegen ihrer
Laufzeit abzuzinsen sind werden diese gem. § 253 Abs.
2 HGB abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und G u V-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Angaben zu Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr betrug EUR 86.084,89
(Vorjahr: EUR 70.288,72).
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag EUR
|
Betrag EUR (Vorjahr)
|
Ausleihungen
|
0,00
|
0,00
|
Forderungen
|
2.540,66
|
519,10
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
0,00
|
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge,
die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 14.02.2012 wurde
der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Herr Detlef P
a b s t , ausgeübter Beruf: Kaufmann
Die Befreiung von den Beschränkungen des §
181 BGB wurde erteilt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.02.2012 festgestellt.
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