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Felix Asset Management GmbHHeidelbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 S. 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.
Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bewertet. Die Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände ergibt sich anhand der Angaben der Geschäftsführung bzw. der steuerlichen AfA-Tabellen. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr voll bzw. als Sammelposten über fünf Jahre abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Die flüssigen Mittel sind zum Nominalwert angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Eigenkapitel Das Stammkapital von € 100.000 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Haftungsverhältnisse Es bestehen über die bilanzierten Verpflichtungen hinaus keine weiteren wesentlichen angabepflichtigen Haftungsverhältnisse.
Die Gesellschaft macht bei der Offenlegung von ihrem Wahlrecht des § 326 HGB Gebrauch und veröffentlicht die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Anhangsangaben zur Gewinn- und Verlustrechnung nicht.
Geschäftsführung Geschäftsführer: Prof. Dr. Rainer Wild, Diplom-Chemiker, Heidelberg Andreas Kinzinger, Diplom-Kaufmann, Gönnheim (seit 1.6.2010) Herr Professor Wild ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Herr Kinzinger vertritt die Gesellschaft gemeinsam mit einem Geschäftsführer und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Heidelberg, den 22.12.2011 gez. Prof. Dr. Rainer Wild gez. Andreas Kinzinger Geschäftsführer Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22.12.2011 |
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