MW Montage GmbHLiquidiert

79725 Laufenburg (Baden), DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 705871
Vorher
MW Montage UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
23.9.2010
Branche
Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und KlimainstallationWärme- und KältehandelHerstellung von Heizkörpern für Zentralheizungen
Gegenstand
Die Erbringung von Montageleistungen im Bereich Sanitär-Heizung-Klima.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hans-Thoma-Weg 10, 79725 Laufenburg/Baden
12.500 €
50.00%
Hauptstraße 26, 79725 Laufenburg/Baen
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

MW Montage UG (haftungsbeschränkt)

Laufenburg Baden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 23.09.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
A. Umlaufvermögen 30.320,11
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.245,91
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 21.074,20
Bilanzsumme, Summe Aktiva 30.320,11

Passiva

31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 2.429,20
I. gezeichnetes Kapital 5.000,00
II. Jahresfehlbetrag 2.570,80
B. Rückstellungen 1.700,00
C. Verbindlichkeiten 26.190,91
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 26.190,91
Bilanzsumme, Summe Passiva 30.320,11

Anhang

 
für das Rumpfwirtschaftsjahr vom 23.09.-31.12.2010

A. Allgemeine Angaben

1.  Der Jahresabschluss der Firma MW Montage UG für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt.
Für das Geschäftsjahr 2010 kam das HGB in der Form des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) zur Anwendung.
 
2. Die Gesellschaft überschritt im Berichtsjahr keines der in § 267 Abs. 1 HGB genannten Größenmerkmale und zählt daher zu den kleinen Kapitalgesellschaften. Für die Bilanz und den Anhang werden insoweit die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 266 Abs. 1 Satz 3 und 288 HGB sowie für Zwecke der Offenlegung § 326 HGB vollumfänglich in Anspruch genommen.

B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

3. Die angewandten handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden, auch nach erstmaliger Anwendung der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten Regelungen des HGB, weiterhin soweit als möglich an den steuerlichen Bestimmungen orientiert, um möglichst geringe Abweichungen zwischen handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Rechnungslegung zu generieren.
Über die angewandten Bewertungsmethoden berichten wir wie folgt:

  Umlaufvermögen

4. Die sonstigen Gegenstände des Umlaufvermögens, insbesondere Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie die Liquiden Mittel wurden im Wesentlichen mit dem Nennbetrag angesetzt.
Risiken im Forderungsbestand bestehen zum Bilanzstichtag keine.

  Rückstellungen

5. Rückstellungen wurden nach Maßgabe des § 249 HGB zum Ansatz gebracht. Die Bemessung der Rückstellungen erfolgte dabei nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind keine vorhanden.

Verbindlichkeiten

6.  Die passivierten Verbindlichkeiten wurden vollumfänglich mit ihrem Erfüllungsbetrag
(§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB) zum Ansatz gebracht.

C. Angaben zur Bilanz

7. Die Restlaufzeit bei Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen beträgt jeweils bis zu einem Jahr.

8. In der Bilanz sind Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern nicht gesondert ausgewiesen (§42 Abs. 3 GmbHG), insoweit werden die entsprechenden Angaben an dieser Stelle im Anhang angebracht:
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2010 bestehen weder Forderungen noch Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.

9. Bei den Verbindlichkeiten handelt es sich vollumfänglich um Positionen mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr.

10. Die Bilanz wurde nach § 268 Abs. 1 HGB vor Verwendung des Jahresergebnisses erstellt.

D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

11. Nach § 326 Satz 2 HGB braucht der offenzulegende Anhang einer kleinen Kapitalgesellschaft die die Gewinn- und Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht zu enthalten. Insoweit wird auf diese Angaben vollumfänglich verzichtet.

E. Sonstige Angaben

12. Nach § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB werden keine Angaben zur Ergebnisverwendung gemacht bzw. der Ergebnisverwendungsvorschlag nicht offengelegt, da sich anhand der Angaben die Gewinnanteile von natürlichen Personen feststellen lassen.

13. Die Geschäfte der Gesellschaft wurden im Geschäftsjahr 2010 von
 
 - Herrn Andreas Maier, Laufenburg 
 geführt. Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
 Auf die Angaben zu den Bezügen der Geschäftsführung wird in Anwendung der Vorschriften des § 286 Abs. 4 HGB und § 288 HGB verzichtet.

79725 Laufenburg, den 29.12.2011


......................................................
Andreas Maier, Geschäftsführer
MW Montage UG
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2011 festgestellt.

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