MW Montage
UG (haftungsbeschränkt)
Laufenburg
Baden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 23.09.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
30.320,11 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
9.245,91 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
21.074,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
30.320,11 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.429,20 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
5.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
2.570,80 |
| B.
Rückstellungen |
1.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
26.190,91 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
26.190,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
30.320,11 |
Anhang
für das Rumpfwirtschaftsjahr vom
23.09.-31.12.2010
A.
Allgemeine Angaben
1. Der Jahresabschluss der Firma MW Montage UG
für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des
GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt.
Für das Geschäftsjahr 2010 kam das HGB in
der Form des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
zur Anwendung.
2. Die Gesellschaft überschritt im Berichtsjahr
keines der in § 267 Abs. 1 HGB genannten
Größenmerkmale und zählt daher zu den
kleinen Kapitalgesellschaften. Für die Bilanz und den
Anhang werden insoweit die größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 266 Abs. 1 Satz 3 und 288
HGB sowie für Zwecke der Offenlegung § 326 HGB
vollumfänglich in Anspruch genommen.
B.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
3. Die angewandten handelsrechtlichen Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden wurden, auch nach erstmaliger
Anwendung der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG) geänderten Regelungen des HGB, weiterhin
soweit als möglich an den steuerlichen Bestimmungen
orientiert, um möglichst geringe Abweichungen zwischen
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Rechnungslegung zu
generieren.
Über die angewandten Bewertungsmethoden
berichten wir wie folgt:
Umlaufvermögen
4. Die sonstigen Gegenstände des
Umlaufvermögens, insbesondere
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie die
Liquiden Mittel wurden im Wesentlichen mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Risiken im Forderungsbestand bestehen zum
Bilanzstichtag keine.
Rückstellungen
5.
Rückstellungen wurden nach Maßgabe des
§ 249 HGB zum Ansatz gebracht. Die Bemessung der
Rückstellungen erfolgte dabei nach § 253 Abs. 1
S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr sind keine vorhanden.
Verbindlichkeiten
6. Die passivierten Verbindlichkeiten wurden
vollumfänglich mit ihrem Erfüllungsbetrag
(§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB) zum Ansatz gebracht.
C.
Angaben zur Bilanz
7. Die Restlaufzeit bei Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen beträgt jeweils bis zu
einem Jahr.
8. In der Bilanz sind Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern nicht
gesondert ausgewiesen (§42 Abs. 3 GmbHG), insoweit
werden die entsprechenden Angaben an dieser Stelle im
Anhang angebracht:
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2010 bestehen weder
Forderungen noch Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern.
9. Bei den Verbindlichkeiten handelt es sich
vollumfänglich um Positionen mit einer Restlaufzeit
von unter einem Jahr.
10. Die Bilanz wurde nach § 268 Abs. 1 HGB
vor Verwendung des Jahresergebnisses erstellt.
D.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
11. Nach § 326 Satz 2 HGB braucht der
offenzulegende Anhang einer kleinen Kapitalgesellschaft die
die Gewinn- und Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht
zu enthalten. Insoweit wird auf diese Angaben
vollumfänglich verzichtet.
E.
Sonstige Angaben
12. Nach § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB werden keine
Angaben zur Ergebnisverwendung gemacht bzw. der
Ergebnisverwendungsvorschlag nicht offengelegt, da sich
anhand der Angaben die Gewinnanteile von natürlichen
Personen feststellen lassen.
13. Die Geschäfte der Gesellschaft wurden im
Geschäftsjahr 2010 von
- Herrn Andreas Maier, Laufenburg
geführt. Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Auf die Angaben zu den Bezügen der
Geschäftsführung wird in Anwendung der
Vorschriften des § 286 Abs. 4 HGB und § 288 HGB
verzichtet.
79725 Laufenburg, den 29.12.2011
......................................................
Andreas Maier, Geschäftsführer
MW Montage UG
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2011 festgestellt.
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